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   LG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 O 455/11   

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LG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 O 455/11 (https://dejure.org/2014,42437)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2014 - 6 O 455/11 (https://dejure.org/2014,42437)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 6 O 455/11 (https://dejure.org/2014,42437)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Rechtsanwalts

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für auswärtigen Rechtsanwalt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 498
  • MDR 2015, 426
  • MDR 2015, 427
  • AnwBl 2015, 351
  • AnwBl Online 2015, 173
  • Rpfleger 2015, 369
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Kiel, 14.02.2013 - 59 F 12/11

    Kostenrecht: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Gerichtsbezirk

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 O 455/11
    Daher ist das Kriterium der Notwendigkeit i.S.v. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO für auswärtige Rechtsanwälte so auszulegen, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen und ohne Notwendigkeitsprüfung zuzusprechen sind (AG Marbach, Beschluss vom 6.11.2013 - 3 C 32/12; AG Kiel, Beschluss vom 14.2.2013 - 59 F 12/11; Jaspersen/Wache, in Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Hrsg: Vorwerk/Wolf, Stand: 15.09.2014, § 91, Rn. 168).
  • LG Krefeld, 30.11.2010 - 5 O 384/09

    Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 O 455/11
    Die Notwendigkeit der Hinzuziehung ist im Einzelfall erst dann zu prüfen, wenn der Anwalt weder im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist noch am Ort des Prozessgerichts wohnt (Jaspersen/Wache, in Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Hrsg: Vorwerk/Wolf, Stand: 15.09.2014, § 91, Rn. 168; Lackmann, in Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 91, Rn. 17; LG Krefeld: Beschluss vom 30.11.2010 -5 O 384/09; LG Krefeld: Beschluss vom 26.03.2014-2 O 294/13).
  • LG Gera, 05.06.2013 - 2 O 1640/11
    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 O 455/11
    Nicht überzeugen kann daher die Rechtsauffassung, dass auch die Reisekosten des bezirksansässigen Rechtsanwalts analog § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO einer Notwendigkeitsprüfung unterzogen werden müssen, da dies dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des spezielleren § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO widerspricht und eine auszufüllende Regelungslücke nicht gegeben ist (LG Gera, Beschluss vom 05.06.2013-2 O 1640/11).
  • AG Marbach, 06.11.2013 - 3 C 32/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 O 455/11
    Daher ist das Kriterium der Notwendigkeit i.S.v. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO für auswärtige Rechtsanwälte so auszulegen, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen und ohne Notwendigkeitsprüfung zuzusprechen sind (AG Marbach, Beschluss vom 6.11.2013 - 3 C 32/12; AG Kiel, Beschluss vom 14.2.2013 - 59 F 12/11; Jaspersen/Wache, in Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Hrsg: Vorwerk/Wolf, Stand: 15.09.2014, § 91, Rn. 168).
  • LG Krefeld, 26.03.2014 - 2 O 294/13

    Berücksichtigung von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeldern des klägerischen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 O 455/11
    Die Notwendigkeit der Hinzuziehung ist im Einzelfall erst dann zu prüfen, wenn der Anwalt weder im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist noch am Ort des Prozessgerichts wohnt (Jaspersen/Wache, in Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Hrsg: Vorwerk/Wolf, Stand: 15.09.2014, § 91, Rn. 168; Lackmann, in Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 91, Rn. 17; LG Krefeld: Beschluss vom 30.11.2010 -5 O 384/09; LG Krefeld: Beschluss vom 26.03.2014-2 O 294/13).
  • BGH, 20.12.2011 - XI ZB 13/11

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Rechtsanwalt am dritten Ort

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 O 455/11
    Dem steht auch die von Klägerseite zitierte Rechtsprechung des BGH, insbesondere nicht die Entscheidung vom 20.12.2011 (XI ZB 13/11) entgegen.
  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Bezirk des

    c) Nach der Gegenansicht ist das Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit im Sinne des § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO einschränkend auszulegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. März 2015 - 25 W 17/15, juris; OLG Schleswig, NJW 2015, 3311; OLG Köln, MDR 2016, 184; LG Düsseldorf, NJW 2015, 498; BeckOK.ZPO/Jaspersen, Stand: 1. Dezember 2017, § 91 Rn. 168; Schneider in Prütting/Gehrlein, ZPO, 9. Aufl., § 91 Rn. 5; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten"; Schneider, NJW 2015, 3313 und NJW 2017, 307, 308 f.; Schons, NJW 2015, 499).
  • OLG Schleswig, 24.07.2015 - 9 W 26/15

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts

    Erstattungsfähig sind vielmehr die tatsächlichen Fahrtkosten des auswärtigen Rechtsanwalts bis zur Höhe, die sich für einen im Bezirk des jeweiligen Prozessgerichts niedergelassenen oder wohnhaften Rechtsanwalt bei der weitesten Entfernung innerhalb des Bezirks errechnet (hierfür auch LG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 6 O 455/11, NJW 2015, 498, 499 mit Anmerkung Schons; AG Marbach, Beschluss vom 6. November 2013 - 3 C 32/12, RPfleger 2014, 289 f.; AG Kiel, Beschluss vom 14. Februar 2013 - 59 F 12/11, NJW-RR 2013, 892; Jaspersen / Wache, in Beck'scher Online-Kommentar ZPO , aaO., Rn. 168, 168a, 169; wohl auch Schneider, in Prütting / Gehrlein, aaO., § 91 Rn. 5).
  • OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen

    Beauftragt die im Gerichtsbezirk ansässige Partei einen außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Rechtsanwalt, so sind dessen tatsächlichen Reisekosten regelmäßig nicht bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig, sondern lediglich bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohnsitz der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten (gegen LG Düsseldorf NJW 2015, 498).

    Soweit der Kläger geltend macht, diese Rechtsprechung sei veraltet, verkennt er, dass eine richtige gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung nicht deshalb veraltet ist, weil das LG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2014 (6 O 455/11, NJW 2015, 498) als Instanzgericht eine anderslautende falsche Entscheidung getroffen hat.

  • OLG Köln, 25.11.2015 - 17 W 247/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohnsitz der Prozesspartei ansässigen

    Der Senat schließt sich der Ansicht an, dass diese Kosten bis zur Höhe der weitesten Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig sind, in dem der Prozess stattfindet (LG Düsseldorf NJW 2015, 498 = AGS 2015, 7; AG Kiel NJW-RR 2013, 892 = AGS 2014, 8, AG Marbach AGS 2014, 210 = Rpfleger 2014, 289; BeckOK ZPO/Jaspersen/Wache, 18. Edition, Stand: 01.09.2015, § 91 Rdn. 168; Prütting/Gehrlein/Schneider, a.a.O.; Schons NJW 2015, 500; Zöller/Herget, a.a.O.; a. A. OLG Celle NJW 2015, 2670).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2017 - 6 W 33/17

    Höhe der erstattungsfähigen Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalt

    Teilweise wird vertreten, die Regelung in § 91 Abs. 2 Satz1 ZPO lege den Schluss nahe, die Kosten seien bis zur Höhe der - fiktiven - Kosten der Reise eines Bevollmächtigten mit Niederlassung am weitest entfernten Ort im Gerichtsbezirk erstattungsfähig, weil sich sonst bei gleicher oder gar geringerer Entfernung eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung ergäbe (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.3.2015 - 25 W 17/15; Schlesw. Holst. OLG, Beschl. v. 24.7.2015 - 9 W 26/15; LG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2014 - 6 O 455/11, alle zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2015 - 25 W 17/15

    Reisekosten und Abwesenheitsgeld als Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung

    Daher ist das Kriterium der Notwendigkeit i.S.v. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO für auswärtige Rechtsanwälte so zu verstehen, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen und ohne Notwendigkeitsprüfung zuzuerkennen sind (vgl. LG Düsseldorf, NJW 2015, 498 [LG Düsseldorf 18.12.2014 - 6 O 455/11] ).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2017 - 6 W 91/16

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des für einen Wettbewerbsverband tätigen

    Das Kriterium der Notwendigkeit im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist für auswärtige Rechtsanwälte so auszulegen, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen sind, da sich der Mandant auch eines bezirksansässigen Anwalts im äußersten Bereich hätte bedienen können (OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.03.2015 - 25 W 17/15, juris; LG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2014 - 6 O 455/11, juris).
  • LG Heilbronn, 21.10.2016 - 8 Qs 31/16

    Kostenfestsetzung nach Freispruch: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des

    Um eine Schlechterstellung von außerhalb des Bezirks ansässigen Rechtsanwälten zu vermeiden, welche vom Gesetzgeber auch nicht intendiert war (vgl. BT-Drucks 15/1971, 233), ist das Kriterium der Notwendigkeit im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO für auswärtige Rechtsanwälte so auszulegen, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen sind, da sich der Mandant auch eines bezirksansässigen Anwalts im äußersten Bereich hätte bedienen können (LG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 6 O 455/11).
  • OLG Celle, 09.03.2018 - 2 W 43/18

    Reisekosten nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Anwalt

    Soweit der Kläger geltend macht, diese Rechtsprechung sei veraltet, verkennt er, dass eine richtige gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung nicht deshalb veraltet ist, weil das LG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2014 (6 O 455/11, NJW 2015, 498) als Instanzgericht eine anderslautende falsche Entscheidung getroffen hat.
  • AG Aschaffenburg, 23.06.2017 - 333 OWi 125 Js 9560/16

    Zur Erstattung von Reisekosten des nicht im Bezirk ansässigen Rechtsanwalts in

    Um eine Schlechterstellung von außerhalb des bezirksansässigen Rechtsanwälten zu vermeiden, welche vom Gesetzgeber auch nicht intendiert war (vgl. BT-Druck S 15/1971, 233) ist das Kriterium der Notwendigkeit im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO für auswärtige Rechtsanwälte so auszulegen, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen sind, da sich der Mandant auch eines bezirksansässigen Anwalts im äußeren Bereich hätte bedienen können (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 6 O 455/11, Juris; Herget in Zöller, 31. Auflage, § 91, Rd.Nr. 13 "Reisekosten des Anwalts").
  • AG Frankfurt/Main, 22.08.2017 - 30 C 2295/16
  • OLG Zweibrücken, 14.03.2018 - 6 W 89/17

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts: Erstattungsanspruch eines Verbandes zur

  • LG Chemnitz, 08.08.2019 - 2 Qs 295/19

    Fahrtkosten, auswärtiger Rechtsanwalt

  • AG Schwabach, 04.01.2017 - 9 C 772/15

    Keine Kostenerstattung des Mehraufwands eines auswärtigen Anwalts

  • LG Bamberg, 11.11.2015 - 3 T 127/15

    Kostenfestsetzung von zuvor wegen Verjährung nicht zuerkannter

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