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   OLG Zweibrücken, 09.12.2015 - 3 W 115/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41752
OLG Zweibrücken, 09.12.2015 - 3 W 115/15 (https://dejure.org/2015,41752)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.12.2015 - 3 W 115/15 (https://dejure.org/2015,41752)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 3 W 115/15 (https://dejure.org/2015,41752)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 5 Abs 1 S 2 BGBEG, Art 14 Abs 1 Nr 1 BGBEG, Art 15 Abs 1 BGBEG, § 47 Abs 1 GBO, Art 159 CC ITA
    Grundbuchsache: Anwendbares Recht bei Eintragung einer Bruchteilsgemeinschaft von Eheleuten mit italienischer und zusätzlicher deutscher Staatsangehörigkeit nur eines Ehegatten; Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Artt. 5 Abs. 1 S. 2, 14 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 1
    Anwendbarkeit der Artt. 14, 15 EGBGB und diesbezügliche Prüfungspflicht des Grundbuchamts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Ehegüterrecht bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Ehegatten; Verfahren des Grundbuchamts bei Eintragung von Ehegatten italienischer Staatsangehörigkeit als Eigentümer im Grundbuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Maßgebliches Ehegüterrecht bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamtes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Maßgebliches Ehegüterrecht bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Ehegatten

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1185
  • FGPrax 2016, 113
  • Rpfleger 2016, 279
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 01.11.2004 - 20 W 53/04

    Grundbuchverfahren: Beschwerde des Notars im eigenen Namen; Eintragungsmitteilung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2015 - 3 W 115/15
    Denn der Verfahrensbevollmächtigte ist nicht selbstständig beschwerdebefugt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. November 2004, Az. 20 W 53/04, nach Juris).
  • OLG Zweibrücken, 10.01.2008 - 3 W 94/07

    Eintragung gemeinschaftlichen Eigentums für nach türkischem Recht verheiratete

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2015 - 3 W 115/15
    Jedenfalls wäre die "Errungenheitsgemeinschaft nach italienischem Recht', nicht aber die beantragte Bruchteilsgemeinschaft nach § 47 Abs. 1 GBO in das Grundbuch als das "für die Gemeinschaft maßgebliche Rechtsverhältnis' einzutragen (Senat, Beschluss vom 10. Januar 2008, Az. 3 W 94/07, nach Juris; Schöner / Stöber , Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2013, Rn. 3422).
  • OLG Hamm, 05.10.1995 - 15 W 199/95

    Umfang der Prüfung güterrechtlicher Verhältnisse im Eintragungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2015 - 3 W 115/15
    Ergibt sich indes mit der erforderlichen Sicherheit, dass das Grundbuch wegen des maßgeblichen Ehegüterrechts der Erwerber durch die beantragte Eintragung unrichtig wird, ist diese - vorläufig - zurückzuweisen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2010, Az. 3 Wx 258/09; OLG Schleswig, Beschluss vom 19. August 2009, Az. 2 W 82/09; OLG Hamm, Beschluss vom 05. Oktober 1995, Az. 15 W 199/95; jeweils nach Juris; Schöner / Stöber , Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2013, Rn. 3421 ff.) Begründete Zweifel an der Richtigkeit der beantragten Eintragung des Grundstückserwerbs zu Bruchteilen durch die Beschwerdeführer zu 2. und zu 3. ergaben sich nicht nur aufgrund der ausländischen Nachnamen (was anerkanntermaßen noch keinen hinreichenden Anlass für Nachforschungen des Grundbuchamts gibt), sondern gerade auch aus dem Umstand, dass beide Erwerber als italienische Staatsangehörige geheiratet haben und weiterhin diese Staatsangehörigkeit besitzen.
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 3 Wx 258/09

    Prüfungspflichten des Grundbuchamts bei spanischen Güterrechtsstatut

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2015 - 3 W 115/15
    Ergibt sich indes mit der erforderlichen Sicherheit, dass das Grundbuch wegen des maßgeblichen Ehegüterrechts der Erwerber durch die beantragte Eintragung unrichtig wird, ist diese - vorläufig - zurückzuweisen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2010, Az. 3 Wx 258/09; OLG Schleswig, Beschluss vom 19. August 2009, Az. 2 W 82/09; OLG Hamm, Beschluss vom 05. Oktober 1995, Az. 15 W 199/95; jeweils nach Juris; Schöner / Stöber , Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2013, Rn. 3421 ff.) Begründete Zweifel an der Richtigkeit der beantragten Eintragung des Grundstückserwerbs zu Bruchteilen durch die Beschwerdeführer zu 2. und zu 3. ergaben sich nicht nur aufgrund der ausländischen Nachnamen (was anerkanntermaßen noch keinen hinreichenden Anlass für Nachforschungen des Grundbuchamts gibt), sondern gerade auch aus dem Umstand, dass beide Erwerber als italienische Staatsangehörige geheiratet haben und weiterhin diese Staatsangehörigkeit besitzen.
  • OLG Schleswig, 19.08.2009 - 2 W 82/09

    Eintragung von im gesetzlichen Güterstand nach niederländischem Recht lebenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2015 - 3 W 115/15
    Ergibt sich indes mit der erforderlichen Sicherheit, dass das Grundbuch wegen des maßgeblichen Ehegüterrechts der Erwerber durch die beantragte Eintragung unrichtig wird, ist diese - vorläufig - zurückzuweisen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2010, Az. 3 Wx 258/09; OLG Schleswig, Beschluss vom 19. August 2009, Az. 2 W 82/09; OLG Hamm, Beschluss vom 05. Oktober 1995, Az. 15 W 199/95; jeweils nach Juris; Schöner / Stöber , Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2013, Rn. 3421 ff.) Begründete Zweifel an der Richtigkeit der beantragten Eintragung des Grundstückserwerbs zu Bruchteilen durch die Beschwerdeführer zu 2. und zu 3. ergaben sich nicht nur aufgrund der ausländischen Nachnamen (was anerkanntermaßen noch keinen hinreichenden Anlass für Nachforschungen des Grundbuchamts gibt), sondern gerade auch aus dem Umstand, dass beide Erwerber als italienische Staatsangehörige geheiratet haben und weiterhin diese Staatsangehörigkeit besitzen.
  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 20 W 103/15

    Anwendung deutschen Erbrechts für in Jugoslawien geborenen Erblasser

    Zum einen geht danach im Falle von Mehrstaatlern die Rechtsstellung als deutscher Staatsbürger vor, mit der Folge der Geltung deutschen Erbrechts (Art. 5 Abs. 1 S. 2 EGBGB; vgl. u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.12.2015, Az. 3 W 115/15, zitiert nach juris; Thorn in Palandt, 74. Auflage, 2015, (IPR) EGBGB 25 Rn. 1, und (IPR) EGBGB 5, Rn. 1,3 sowie 75. Aufl. 2016, (IPR) EGBGB 5, Rn. 1, 3; Hohloch in Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, Art. 5 EGBGB, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 236/16

    Zulässigkeit der Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer im Grundbuch

    Es muss auf Grund von Tatsachen mit Sicherheit feststehen, das Grundbuch werde unrichtig; bloße Zweifel hieran genügen nicht (vgl. OLG München, 30. November 2015, 34 Wx 364/15 = NJW 2016, 1186, und 22. Januar 2013, 34 Wx 413/12 = FamRZ 2013, 1488 ff.; BayObLG, 2. April 1992, 2Z BR 17/92 = NJW-RR 1992, 1235 f. unter Hinweis auf BGH, 28. April 1961, V ZB 17/60 = BGHZ 35, 135/139 f. für die Anwendbarkeit des § 1365 BGB; OLG Zweibrücken, 9. Dezember 2015, 3 W 115/15 = NJW 2016, 1185 f.).
  • OLG München, 25.06.2020 - 34 Wx 504/19

    Zwischenverfügung des Grundbuchamts, Errungenschaftsgemeinschaft,

    Daher wäre grundsätzlich die "Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht", nicht aber die beantragte Bruchteilsgemeinschaft nach § 47 Abs. 1 GBO in das Grundbuch als das "für die Gemeinschaft maßgebliche Rechtsverhältnis" einzutragen (OLG Zweibrücken FGPrax 2016, 113/114; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3422).
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