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   BGH, 12.11.2015 - IX ZR 301/14   

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https://dejure.org/2015,35694
BGH, 12.11.2015 - IX ZR 301/14 (https://dejure.org/2015,35694)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2015 - IX ZR 301/14 (https://dejure.org/2015,35694)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2015 - IX ZR 301/14 (https://dejure.org/2015,35694)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 AnfG, Art 4 Abs 1 EGV 1346/2000
    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Auswirkungen einer dem Schuldner erteilten Restschuldbefreiung auf die Einzelgläubigeranfechtung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Anfechtungsklage durch den Gläubiger bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens i.R.d. Erteilung einer Restschuldbefreiung; Gläubigeranfechtung bei Vornahme von Rechtshandlungen eines Schuldners vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Auswirkungen ...

  • Betriebs-Berater

    Auswirkungen einer dem Schuldner erteilten Restschuldbefreiung auf die Gläubigeranfechtung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • rewis.io

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Auswirkungen einer dem Schuldner erteilten Restschuldbefreiung auf die Einzelgläubigeranfechtung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Gläubigeranfechtung nach Restschuldbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung einer Anfechtungsklage durch den Gläubiger bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens i.R.d. Erteilung einer Restschuldbefreiung; Gläubigeranfechtung bei Vornahme von Rechtshandlungen eines Schuldners vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Auswirkungen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gläubigeranfechtung trotz Restschuldbefreiung bei bereits vor Insolvenzeröffnung erhobener Anfechtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Restschuldbefreiung steht Gläubigeranfechtung nicht zwingend entgegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Restschuldbefreiung steht Gläubigeranfechtung nicht zwingend entgegen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 208, 1
  • NJW 2016, 246
  • ZIP 2015, 2428
  • ZIP 2015, 95
  • MDR 2016, 236
  • NZI 2016, 126
  • NZI 2016, 131
  • WM 2015, 2381
  • BB 2015, 3010
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 10.01.1990 - 115/88

    Reichert und Kockler / Dresdner Bank

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - IX ZR 301/14
    Gläubigeranfechtungsklagen fallen vielmehr unter die EuGVVO (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Januar 1990 - C-115/88, IPrax 1991, 45 zu Art. 16 Abs. 1 EuGVÜ; ebenso EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C-213/10, ZIP 2012, 1049 Rn. 29, 48 für die Anfechtungsklage eines Zessionars; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl. Art. 1 EuGVO Rn. 35).
  • BGH, 16.08.2007 - IX ZR 63/06

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Anfechtungsklage; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - IX ZR 301/14
    Allerdings ist der Anfechtungsgegner grundsätzlich berechtigt, Einwände gegen den Bestand des dem Vollstreckungstitel zugrunde liegenden Anspruchs in den Grenzen des § 767 ZPO zu erheben (BGH, Urteil vom 16. August 2007 - IX ZR 63/06, BGHZ 173, 328 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 25.09.2008 - IX ZB 205/06

    Geltendmachung der Restschuldbefreiung in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - IX ZR 301/14
    Der Schuldner selbst könnte im Hinblick auf die discharge eine Vollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 2. März 2010 mit der Vollstreckungsgegenklage abwehren (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZB 205/06, WM 2008, 2219 Rn. 8).
  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 33/11

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Anwendung deutschen Rechts auf die

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - IX ZR 301/14
    Dies ist hier deutsches Recht, weil das Grundstück, dessen Belastung und Übereignung angefochten werden soll, in Deutschland belegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - IX ZR 33/11, WM 2012, 185 Rn. 13).
  • EuGH, 19.04.2012 - C-213/10

    F-Tex - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - IX ZR 301/14
    Gläubigeranfechtungsklagen fallen vielmehr unter die EuGVVO (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Januar 1990 - C-115/88, IPrax 1991, 45 zu Art. 16 Abs. 1 EuGVÜ; ebenso EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C-213/10, ZIP 2012, 1049 Rn. 29, 48 für die Anfechtungsklage eines Zessionars; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl. Art. 1 EuGVO Rn. 35).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-157/13

    Nickel & Goeldner Spedition - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - IX ZR 301/14
    Ihr Anwendungsbereich ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH im Hinblick auf ihren sechsten Erwägungsgrund nicht weit auszulegen (EuGH, Urteil vom 4. September 2014 - C-157/13, ZIP 2015, 96 Rn. 22; vom 11. Juni 2015 - C-649/13, ZIP 2015, 1299 Rn. 27).
  • EuGH, 04.12.2014 - C-295/13

    H - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - IX ZR 301/14
    Entscheidend ist, ob ein Anspruch anlässlich eines Insolvenzverfahrens erhoben wurde und ob er seinen Ursprung im Insolvenzverfahrensrecht hat (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - C-295/13, ZIP 2015, 196 Rn. 18 mwN).
  • EuGH, 11.06.2015 - C-649/13

    Comité d'entreprise de Nortel Networks u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - IX ZR 301/14
    Ihr Anwendungsbereich ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH im Hinblick auf ihren sechsten Erwägungsgrund nicht weit auszulegen (EuGH, Urteil vom 4. September 2014 - C-157/13, ZIP 2015, 96 Rn. 22; vom 11. Juni 2015 - C-649/13, ZIP 2015, 1299 Rn. 27).
  • BGH, 22.03.2018 - IX ZR 163/17

    Gläubigeranfechtung bei einer dem Schuldner erteilten Restschuldbefreiung i.R.d.

    Eine dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung steht der Gläubigeranfechtung auch dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage, die Rechtshandlungen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft, erst nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhebt (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 12. November 2015, IX ZR 301/14, BGHZ 208, 1).

    Dies gelte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12. November 2015 - IX ZR 301/14, BGHZ 208, 1) nur dann nicht, wenn die Anfechtungsklage bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens anhängig geworden sei.

    Die Interessen des Schuldners werden durch die Gläubigeranfechtung nicht beeinträchtigt, weil etwaige Folgeansprüche des Anfechtungsgegners, die sich gemäß § 12 AnfG ausschließlich gegen den Schuldner richten, der Restschuldbefreiung unterfallen (BGH, Urteil vom 12. November 2015 - IX ZR 301/14, BGHZ 208, 1 Rn. 15 ff).

    b) Das Urteil vom 12. November 2015 ist in der Fachliteratur durchweg zustimmend aufgenommen worden (Onusseit in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 3. Aufl., Anh. V § 12 AnfG Rn. 3; Thole, IPRax 2016, 453; Hübler, NZI 2016, 131, 133; Riedemann/Linnemann, EWiR 2016, 149, 150; Hergenröder, WuB 2016, 182, 185).

    Etwa wieder auflebende Ansprüche des Anfechtungsgegners oder Ansprüche des Anfechtungsgegners auf Erstattung einer Gegenleistung (§ 12 AnfG) stellen, wie der Senat bereits entschieden hat, Insolvenzforderungen gemäß § 38, 41 InsO dar (BGH, Urteil vom 12. November 2015 - IX ZR 301/14, BGHZ 208, 1 Rn. 20).

    Es mag Fälle geben, in denen ein anfechtungsberechtigter Gläubiger dem Verwalter aus Eigennutz Informationen vorenthält (vgl. Riedemann/Linnemann, EWiR 2016, 149, 150).

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2017 - 12 U 41/16

    Rechtsfolgen der Restschuldbefreiung hinsichtlich der Wirkungen der

    Es habe die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 12.11.2015 - IX ZR 301/14) in entscheidungserheblicher Weise unrichtig angewendet und zu Unrecht eine analoge Anwendung des § 767 Abs. 1 ZPO im Rahmen der auf §§ 3 Abs. 1, 11 Abs. 1 (a.F.), 18 Abs. 1 und 2 S. 1 AnfG gestützten Klage für einschlägig gehalten.

    Das Landgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass einem etwaigen Anspruch des Klägers auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das streitgegenständliche Grundstück gemäß §§ 3 Abs. 1, 11 Abs. 1 (a.F.), 18 Abs. 1 und 2 S. 1 AnfG die Wirkung der dem Schuldner erteilten Restschuldbefreiung entgegensteht, die die Beklagte - anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (Urt. v. 12.11.2015 - IX ZR 301/14, NZI 2016, 131 ff.) - dem Anfechtungsanspruch entsprechend § 767 Abs. 1 u. 2 ZPO entgegenhalten kann.

    Aus dem Anfechtungsgesetz ergibt sich kein grundsätzlicher Ausschluss der Gläubigeranfechtung, wenn der Schuldner als Ergebnis eines Insolvenzverfahrens von seinen am Ende des Insolvenzverfahrens noch bestehenden Verbindlichkeiten befreit worden ist (BGH, Urt. v. 12.11.2015 - IX ZR 301/14, NZI 2016, 131 Rn. 13).

    Im Verhältnis zu Dritten verbleibt es zu Gunsten des Gläubigers grundsätzlich dabei, dass die Forderung in vollem Umfang durchsetzbar ist (BGH, Urt. v. 12.11.2015, a.a.O. S. 132 Rn. 17; s.a. Cranshaw /Hinkel, Gläubigerkommentar Anfechtungsrecht, 2. Aufl., § 18 Rn. 5).

    Denn der Anfechtungskläger kann infolge der anfechtbaren Handlung nicht besser gestellt werden, als er stehen würde, wenn er die Zwangsvollstreckung hätte betreiben können (BGH, Urt. v. 12.11.2015, a.a.O. S. 132 Rn. 16; Urt. v. 16.08.2007 - IX ZR 63/06, NZI 2007, 575, 576 Rn. 23; Urt. v. 26.04.1961 - VIII ZR 165/60, NJW 1961, 1463, 1464; MüKoAnfG/Kirchhof, 1. Aufl., § 2 Rn. 44, 48; Huber, AnfG, 11. Aufl., § 2 Rn. 33 f.).

    Dies gilt nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.11.2015 allerdings jedenfalls dann nicht, wenn der Anfechtungsanspruch bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtshängig war und mit der Gläubigeranfechtung Rechtshandlungen angefochten werden, die vorgenommen worden sind, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (BGH, Urt. v. 12.11.2015, a.a.O. S. 132 Rn. 15).

    Denn in diesem Fall erfasst eine Gläubigeranfechtung nur Vermögen, das ohne Weggabe im Rahmen des Insolvenzverfahrens hätte verwertet werden können (BGH, Urt. v. 12.11.2015 - IX ZR 301/14, NZI 2016, 131, 132 Rn. 17 ff.).

    Eine solche Umgehung war in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ausgeschlossen, da die von § 12 AnfG erfassten Ansprüche des Anfechtungsgegners Insolvenzforderungen und damit von der Restschuldbefreiung erfasst waren (BGH, Urt. v. 12.11.2015, a.a.O. S. 132 Rn. 20).

  • FG München, 20.06.2017 - 2 K 1716/15

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Kläger erlassenen Duldungsbescheids

    Ebenso wenig ist eine Gläubigeranfechtung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Schuldner als Ergebnis eines Insolvenzverfahrens von seinen am Ende des Insolvenzverfahrens noch bestehenden Verbindlichkeiten befreit worden ist und die Gläubiger aufgrund eines ausländischen Insolvenzverfahrens und der dort erlangten Restschuldbefreiung nur noch eingeschränkt auf das Vermögen des Schuldners zugreifen können (vgl. Bundesgerichtshof -BGH-Urteil vom 12. November 2015 IX ZR 301/14, BGHZ 208, 1, BB 2015, 3010; Karsten/Schmidt, InsO, mit EuInsVO, 19. Aufl., § 129 Rn. 13).

    Dies gilt auch für den Fall, dass der Vollstreckungsschuldner im Ausland wohnhaft ist oder im Ausland ein Insolvenzverfahren über dessen Vermögen durchgeführt worden ist (vgl. BGH in BGHZ 208, 1, BB 2015, 3010, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs -EuGH-).

    Das Insolvenzrecht erstreckt seine Wirkungen nicht darauf, wie sich Rechtsbeziehungen zwischen Gläubigern und Dritten gestalten, wenn das Insolvenzverfahren beendet ist und der Schuldner nicht betroffen ist (vgl. BGH in BGHZ 208, 1; BB 2015, 3010, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Die Certificate of Discharge gemäß Art. 280 ff Insolvency Act 1986 hat keine weitergehenden Wirkungen für die Einzelgläubigeranfechtung als eine Restschuldbefreiung, zumal die Einzelgläubigeranfechtung des ... im AnfG geregelt ist und das ... keine Zahlungen vom Vollstreckungsschuldner auf dessen rückständige Steuerschulden erhalten hat (vgl. BGH in BGHZ 208, 1; BB 2015, 3010).

    Die Discharge will nicht Dritte, sondern nur den Insolvenzschuldner begünstigen (vgl. Cranshaw, Anm. zum BGH-Urteil in BGHZ 208, 1, BB 2015, 3010, in JurisPR-InsR 2/2016).

  • OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 92/20

    Duldungsbescheid; Bestimmtheit; Haftungsbescheid; Insolvenzverfahren nach

    Dies gilt auch für den Fall, dass der Vollstreckungsschuldner im Ausland wohnhaft ist oder im Ausland ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vollstreckungsschuldners durchgeführt wurde (vgl. BGH, Urt. v. 12. November 2015 - IX ZR 301/14 -, juris Rn. 10).

    Die Beklagte konnte den Anfechtungsanspruch nach Beendigung des Insolvenzverfahrens (weiter-)verfolgen, weil der Rechtsstreit bereits vor der Eröffnung anhängig gewesen war (vgl. BGH, Urt. v. 12. November 2015 - IX ZR 301/14 -, juris Rn. 14) bzw. - weil der Erlass des Duldungsbescheids der Rechtshängigkeit der Anfechtungsklage entspricht - der Anfechtungsanspruch bereits durch Duldungsbescheid geltend gemacht worden war.

    im Rahmen eines ausländischen Insolvenzverfahrens gewährte Restschuldbefreiung kein der Klägerin als Anfechtungsgegnerin zustehender Einwand, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Anfechtungsbescheid bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen wurde und Gegenstand der Anfechtung Rechtshandlungen sind, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden (vgl. BGH, Urt. v. 12. November 2015 - IX ZR 301/14 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N.).

  • BFH, 10.11.2020 - VII R 8/19

    Leistungsklage nach Verfahrensaufnahme durch den Insolvenzverwalter aufgrund

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann sich der Anfechtungsgegner nicht auf die dem Schuldner gewährte Restschuldbefreiung berufen (BGH-Urteile vom 12.11.2015 - IX ZR 301/14, BGHZ 208, 1, Rz 15 ff., und vom 22.03.2018 - IX ZR 163/17, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2018, 2322, Rz 8).
  • FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21

    Erlass eines Duldungsbescheids aufgrund einer Zwangssicherungshypothek

    Soweit das FG München daneben auf den BGH verweist (Urteil v. 12. November 2015, IX ZR 301/14, BGHZ 2018, 1) gilt zunächst das Gleiche.
  • LG Düsseldorf, 16.06.2016 - 1 O 420/15
    (BGH, Urteil vom 12.11.2015, IX ZR 301/14, Rz. 16; zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 18 U 244/21
    Eine Leistung an den Insolvenzschuldner hat gemäß § 82 InsO nur befreiende Wirkung, wenn der Leistende zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte (BGH, Urteil vom 12. November 2015 - IX ZR 301/14, ZIP 2015, 2431).
  • FG Köln, 16.02.2018 - 11 K 1083/15

    Inanspruchnahme der Lebensgefährtin als Duldungsverpflichtete für Steuerschulden

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH ist eine dem Schuldner im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erteilte Restschuldbefreiung jedenfalls dann kein dem Anfechtungsgegner zustehender und damit dessen Duldungsinanspruchnahme hindernder Einwand, wenn der Anfechtungsanspruch bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtshängig ist und mit der Gläubigeranfechtung Rechtshandlungen angefochten werden, die vorgenommen worden sind, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (BGH, Urteil vom 12. November 2015  IX R 301/14, NJW 2016, 246, vgl. in zeitlicher Abgrenzung hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Juni 2017  I-12 U 41/16, 12 U 41/16, ZIP 2017, 1867).
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