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   BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15   

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BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15 (https://dejure.org/2015,30500)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2015 - 1 StR 287/15 (https://dejure.org/2015,30500)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15 (https://dejure.org/2015,30500)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 241 Abs. 1 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der Schuldunfähigkeit: Alkoholrausch als Defektzustand, Anforderungen an die Darlegung im Urteil; Gefährlichkeitsprognose: Anordnung bei zu erwarteten Taten nur leichter Kriminalität, Bedrohung); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 62 StGB, § 63 StGB, § 64 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose; Abgrenzung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • IWW

    § 64 StGB, § 63 StGB, § 21 StGB, § 20 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 113 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 62 StGB, § 72 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Maßstab für die Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anstelle einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose; Abgrenzung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63; StGB § 64
    Maßstab für die Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anstelle einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maßregelanordnung - und die Anforderungen an die Urteilsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maßregelanordnung - und die unerhebliche Anlasstat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 341
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.11.2013 - 1 StR 594/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (Voraussetzungen:

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15
    Dabei muss vom Tatgericht im Einzelnen dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 75, 76 mwN).

    Dies kann schon deshalb nicht offen bleiben, weil die im Rahmen des § 63 StGB zu erstellende Gefährlichkeitsprognose maßgeblich an den Zustand des Betroffenen anknüpft (BGH, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 75, 77) und eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn eine länger andauernde Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Gesundheit vorliegt.

    Dann ist allerdings eine besonders sorgfältige Darlegung der Gefährlichkeitsprognose und der konkreten Ausgestaltung der Taten erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571, 573; vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 75 und vom 6. März 2013 - 1 StR 654/12, NStZ-RR 2013, 303, 304 f.).

    Auch Todesdrohungen können eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Rechtsfriedens darstellen, insbesondere wenn diese unter Einsatz gefährlicher Gegenstände ausgesprochen werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 75, 77) und den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden beeinträchtigen, da die Bedrohung aus Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich trägt (BGH, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 StR 116/14; Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271, 272 und vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, StraFo 2008, 300, 301).

  • BGH, 21.07.2015 - 2 StR 163/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil)

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15
    Hierbei teilt das landgerichtliche Urteil jedoch nicht mit (wie aber erforderlich, vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 2 StR 163/15), welches Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB vorliegend erfüllt ist und ob es sich dabei nur um eine vorübergehende Störung oder einen länger andauernden Defektzustand gehandelt hat.
  • BGH, 01.04.2014 - 2 StR 602/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Alkoholkonsum

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15
    Auch bei Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholkonsum kann eine Unterbringung nach § 63 StGB angebracht sein, wenn der Beschuldigte an einer krankhaften Alkoholsucht leidet, in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist oder an einer länger andauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207).
  • BGH, 21.05.2014 - 1 StR 116/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begründung;

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15
    Auch Todesdrohungen können eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Rechtsfriedens darstellen, insbesondere wenn diese unter Einsatz gefährlicher Gegenstände ausgesprochen werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 75, 77) und den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden beeinträchtigen, da die Bedrohung aus Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich trägt (BGH, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 StR 116/14; Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271, 272 und vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, StraFo 2008, 300, 301).
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15
    Dann ist allerdings eine besonders sorgfältige Darlegung der Gefährlichkeitsprognose und der konkreten Ausgestaltung der Taten erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571, 573; vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 75 und vom 6. März 2013 - 1 StR 654/12, NStZ-RR 2013, 303, 304 f.).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 654/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15
    Dann ist allerdings eine besonders sorgfältige Darlegung der Gefährlichkeitsprognose und der konkreten Ausgestaltung der Taten erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571, 573; vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 75 und vom 6. März 2013 - 1 StR 654/12, NStZ-RR 2013, 303, 304 f.).
  • BGH, 15.08.2013 - 4 StR 179/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15
    Maßgeblich ist vielmehr, welche Taten künftig von dem Täter infolge seines Zustands zu erwarten sind und ob diese erheblich sind (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 15. August 2013 - 4 StR 179/13).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15
    Auch Todesdrohungen können eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Rechtsfriedens darstellen, insbesondere wenn diese unter Einsatz gefährlicher Gegenstände ausgesprochen werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 75, 77) und den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden beeinträchtigen, da die Bedrohung aus Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich trägt (BGH, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 StR 116/14; Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271, 272 und vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, StraFo 2008, 300, 301).
  • BGH, 30.11.2011 - 1 StR 341/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15
    Bei einer Abwägung der Gefahr für die Allgemeinheit aufgrund der vom Beschuldigten begangenen und zu erwartenden Taten gegenüber willkürlichen Opfern und des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht der von der Maßregel nach § 63 StGB Betroffenen stünde dieser Eingriff nicht von vorneherein außer Verhältnis (vgl. auch BGH, Urteil vom 30. November 2011 - 1 StR 341/11).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15
    Auch Todesdrohungen können eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Rechtsfriedens darstellen, insbesondere wenn diese unter Einsatz gefährlicher Gegenstände ausgesprochen werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 75, 77) und den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden beeinträchtigen, da die Bedrohung aus Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich trägt (BGH, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 StR 116/14; Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271, 272 und vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, StraFo 2008, 300, 301).
  • BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung der Beschuldigten in einem

  • BGH, 09.08.1972 - 2 StR 264/72

    Voraussetzungen eines besonders schweren Falls des Widerstands gegen die

  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05

    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die

  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Vergewaltigung; Zeugenaussage; Beweiswürdigung;

  • BGH, 10.08.2005 - 2 StR 209/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Ermessen des Gerichts; länger

  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Diese Benachteiligung erfolgt auch wegen des Vorliegens einer Behinderung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, da die Eingangsmerkmale der Schuldunfähigkeit eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung voraussetzt, die die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur erlaubt, wenn sie länger andauert (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15 -, juris, Rn. 11; stRspr).
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (Voraussetzungen); Anordnung der

    Denn die Anlasstaten selbst müssen nicht erheblich sein (BGH, Urteile vom 15. August 2013 - 4 StR 179/13 und vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Ein Zustand im Sinne des § 63 StGB liegt aber - entsprechend obiger Rechtsprechung - auch dann vor, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, Rn. 11; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f., Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 (Ls.), jew. mwN), wenn tragender Grund seines Zustandes mithin die länger andauernde krankhafte geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374).
  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    Ein Zustand im Sinne des § 63 StGB liegt aber - entsprechend obiger Rechtsprechung - auch vor, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374, juris Rn. 27; vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f., juris Rn. 11; Beschlüsse vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, juris Rn. 5; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209, juris Rn. 5; vom 23. September 2015 - 4 StR 371/15, juris Rn. 9), wenn tragender Grund seines Zustandes mithin die länger andauernde krankhafte geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374, juris Rn. 25 f.).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auch waren die von ihm ausgesprochenen Bedrohungen nach den Feststellungen nicht geeignet, zu einer schweren Störung des Rechtsfriedens zu führen (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342; Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385: nahe liegende Gefahr der Verwirklichung).
  • BGH, 22.12.2016 - 4 StR 359/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Deswegen ist nach den bisherigen Feststellungen nicht belegt, dass die Drohungen zu einer schweren Störung des Rechtsfriedens geführt haben (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341, 342; Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385).
  • BGH, 28.10.2015 - 1 StR 142/15

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik

    Ergibt sich die Erheblichkeit drohender Taten nicht aus dem Delikt selbst, wie etwa bei Verbrechen, kommt der zu befürchtenden konkreten Ausgestaltung der Taten maßgebliche Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 mwN; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15).

    a) Zwar versäumt es, das Eingangsmerkmal des § 20 StGB für den Zustand des Beschuldigten ausdrücklich zu benennen, worauf grundsätzlich nicht verzichtet werden kann (BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15).

  • BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19

    Länger dauernde Beeinträchtigung der geistigen Gesundheit als Voraussetzung der

    Ein vorübergehender Defekt genügt nicht (s. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 Rn. 11 mwN).

    Jedoch fehlt es an einer Anordnungsvoraussetzung des § 63 StGB, wenn - nicht krankhafte - psychische Auffälligkeiten die Voraussetzungen einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit' nicht erreichen, sondern lediglich in bestimmten Konfliktsituationen bei besonderer psychischer Belastung erfüllen und die Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bewirken (s. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 5 StR 230/05, NStZ 2006, 154, 155; ferner BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7; MüKoStGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 63 Rn. 31; Schönke/ Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 63 Rn. 14; zum Zusammenwirken mit Alkohol vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, juris Rn. 5; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 Rn. 11).

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im

    Die von ihr festgestellten konkreten Auswirkungen auf das Leben des Angeklagten gehen damit über verbreitete Persönlichkeitsakzentuierungen hinaus und belegen nicht nur eine dauerhaft erheblich verminderte Schuldfähigkeit, sondern auch einen Zustand, der die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechtfertigen vermag; denn dieser liegt auch dann vor, wenn alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12; zum Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholeinfluss auch BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15; Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13).
  • BGH, 30.05.2018 - 1 StR 36/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Um sie beantworten zu können und zudem eine revisionsgerichtliche Kontrolle der tatgerichtlichen Entscheidung darüber zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f.; Beschlüsse vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18 und vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16, StV 2017, 592 f.), ist in den Urteilsgründen darzulegen, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165, 166; Beschlüsse vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18, vom 21. November 2017 - 2 StR 375/17, Rn. 5 und vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135) und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 119/17).

    Solche Darlegungen sind auch deshalb geboten, weil die im Rahmen des § 63 StGB zu erstellende Gefährlichkeitsprognose maßgeblich auch an den Zustand des Täters bei Begehung der Anlasstaten anknüpft (BGH, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 76 f.; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f.).

  • BGH, 30.03.2017 - 4 StR 463/16

    Schuldunfähigkeit (Voraussetzungen: Beurteilung nur auf konkrete Tat, kein

  • BGH, 04.04.2018 - 1 StR 116/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16

    Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in

  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung eines

  • BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: allgemeiner Maßstab, äußerst gefährliche

  • BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17

    Schuldunfähigkeit (Feststellung einer psychischen Störung); verminderte

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 495/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen bei Diagnose einer

  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 19.09.2023 - 1 StR 199/23

    Aufhebung des Maßregelausspruchs betreffend die Unterbringung in einer

  • BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand;

  • BGH, 08.11.2017 - 4 StR 242/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 23.05.2017 - 1 StR 164/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 114/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Prüfungsmaßstab; spezifisch

  • OLG Schleswig, 02.12.2019 - 2 Ws 120/19
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 434/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (allgemeine

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