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   BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14   

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https://dejure.org/2015,17153
BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14 (https://dejure.org/2015,17153)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2015 - V ZR 169/14 (https://dejure.org/2015,17153)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14 (https://dejure.org/2015,17153)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 2 S 2 WoEigG, § 10 Abs 6 S 3 Halbs 2 WoEigG, § 15 Abs 1 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, § 242 BGB
    Unterlassungsklage gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit: Gekorene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund Mehrheitsbeschlusses; gewillkürter Parteiwechsel in der Revisionsinstanz einer Klage von ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 2 S. 2
    Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Rechte durch einzelne Sondereigentümer; Eintritt des Verbands in den Rechtsstreit durch gewillkürten Parteiwechsel; schlichte Duldung rechtswidriger Nutzung führt nicht zur Änderung der Zweckbestimmung einer Sondereigentumseinheit

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wird ein Mehrheitsbeschluss gefasst, wonach gemeinschaftsbezogene Individualansprüche der Wohnungseigentümer im Wege der Klage durchgesetzt werden sollen, wird im Zweifel eine gekorene Ausübungsbefugnis des Verbands begründet.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fassung eines Mehrheitsbeschlusses zur Durchsetzung bestimmter gemeinschaftsbezogener Individualansprüche der Wohnungseigentümer im Wege der Klage; Begründung einer gekorenen Ausübungsbefugnis des Verbands; Eintritt des Verbands im Wege des gewillkürten Parteiwechsels in ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ladenraum nicht als Gaststätte mit nächtlichen Öffnungszeiten, schuldrechtliche Änderung der durch Teilungserklärung getroffenen Zweckbestimmung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 6 Satz 3 Halbs. 2, § 15 Abs. 1 und 3; BGB §§ 242, 1004; ZPO §§ 263, 533
    Unterlassungsanspruch der WEG bei langjähriger Nutzung einer in Teilungserklärung als Ladenraum bezeichneten Teileigentumseinheit als Gaststätte

  • rewis.io

    Unterlassungsklage gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit: Gekorene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund Mehrheitsbeschlusses; gewillkürter Parteiwechsel in der Revisionsinstanz einer Klage von ...

  • wertermittlerportal
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Parteiwechsel bei alleiniger Prozessführungsbefugnis des Verbandes auch noch in der Revisionsinstanz zulässig; §§ 10 Abs. 6 S. 3, 15 WEG; 1004 BGB

  • ra.de
  • gaius.legal

    Wird ein Mehrheitsbeschluss gefasst, wonach gemeinschaftsbezogene Individualansprüche der Wohnungseigentümer im Wege der Klage durchgesetzt werden sollen, wird im Zweifel eine gekorene Ausübungsbefugnis des Verbands begründet.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fassung eines Mehrheitsbeschlusses zur Durchsetzung bestimmter gemeinschaftsbezogener Individualansprüche der Wohnungseigentümer im Wege der Klage; Begründung einer gekorenen Ausübungsbefugnis des Verbands; Eintritt des Verbands im Wege des gewillkürten Parteiwechsels in ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gaststätte ist kein "Ladenraum"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Ladenlokal als Gaststätte - in der Wohnungseigentumsanlage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs in der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gaststätte statt Ladenlokal - und die anderen Wohnungseigentümer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zweckbestimmung in der Teilungserklärung - und ihre schuldrechtliche Änderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Klage des Wohnungseigentümers - und die gekorene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Laden-Gaststätte": Nächtliche Nutzung darf untersagt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Änderung einer in der Teilungserklärung enthaltenen Zweckbestimmung durch bloße Duldung

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Gekorene Ausübungsbefugnis der WE-Gemeinschaft bei Beschluss über klageweise Durchsetzung gemeinschaftsbezogener Individualansprüche

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur zweckwidrigen Nutzung eines Ladens als Gaststätte

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anspruch wegen vereinbarungswidriger Nutzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Änderung einer in der Teilungserklärung enthaltenen Zweckbestimmung durch bloße Duldung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in Wohnungseigentumsanlage grundsätzlich unzulässig

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Folgen der Duldung einer zweckwidrigen Nutzung

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Die Nutzung eines "Ladens" in einer Wohnungseigentumsanlage als Gaststätte ist grundsätzlich unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    In Teileigentum mit Nutzungszweck Laden darf keine Gaststätte betrieben werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Laden ist keine Gaststätte

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Änderung der in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Nutzung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Nutzungsmöglichkeiten von Teileigentumseinheiten?

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Folgen der Duldung einer zweckwidrigen Nutzung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Eine Gaststätte ist kein Laden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft klagt gegen zweckwidrige Eigentumsnutzung als Gaststätte

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    WEG-Recht: Nutzung eines Ladens

Besprechungen u.ä. (6)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Parteiwechsel bei gekorener Ausübungsbefugnis in WEG-Sachen sachdienlich

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Die Nutzung eines "Ladens" in einer Wohnungseigentumsanlage als Gaststätte ist grundsätzlich unzulässig

  • schneideranwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zweckwidrige Nutzung: Gaststättenbetrieb in einem "Laden"?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftrag zur Klageerhebung = Vergemeinschaftung (IMR 2015, 429)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Nutzung eines "Ladens" als Gaststätte! (IMR 2015, 414)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Folgen der Duldung einer zweckwidrigen Nutzung (hier: Laden als Gaststätte) (IMR 2015, 415)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 53
  • ZIP 2015, 2048 (Ls.)
  • MDR 2015, 1057
  • MDR 2015, 12
  • DNotZ 2015, 824
  • NZM 2015, 787
  • ZMR 2015, 947
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

    Auszug aus BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14
    An dem sogenannten Zeitmoment fehlt es in der Regel, wenn eine wiederholte Störung einen neuen Anspruch auslöst (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 169/04, NZM 2006, 192 Rn. 10 f.; Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, ZWE 2015, 262 Rn. 12).

    Die Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs wegen der zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit schützt deren Eigentümer davor, dass er das bislang geduldete Verhalten ändern oder aufgeben muss, vermittelt ihm jedoch nicht allgemein die Rechtsposition, die er innehätte, wenn die Nutzung von der Teilungserklärung gedeckt wäre (vgl. auch Senat, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, ZWE 2015, 262 Rn. 13 a.E.).

    Ob und unter welchen Voraussetzungen die eingetretene Verwirkung - wie das Berufungsgericht meint - auch etwaige Sonderrechtsnachfolger bindet (vgl. auch Senat, Urteil vom 8. Mai 2015- V ZR 178/14, ZWE 2015, 262 Rn. 14), kann daher ebenso dahinstehen wie die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Wohnungseigentümer trotz eingetretener Verjährung oder Verwirkung ihrer Unterlassungsansprüche den rechtswidrigen Gebrauch durch einen Mehrheitsbeschluss für die Zukunft untersagen können (vgl. hierzu OLG Hamm, NZM 2009, 624, 625; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 13 Rn. 158).

  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Auszug aus BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14
    Davon ist jedoch im Zweifel auszugehen, wenn - wie hier - ein Mehrheitsbeschluss gefasst wird, wonach bestimmte (vgl. AG Dortmund, NZM 2015, 224 f.) gemeinschaftsbezogene Individualansprüche der Wohnungseigentümer, für die eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands nicht besteht, im Wege der Klage durchgesetzt werden sollen (so bereits Senat, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 103/12, NJW 2013, 1962 Rn. 6; Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 6; Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 Rn. 23 ff.; vgl. auch Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 547).

    Dies ist zu verneinen mit der Folge, dass schon aus diesem Grund Unterlassungsansprüche der übrigen Wohnungseigentümer sowohl aus § 1004 Abs. 1 BGB als auch aus § 15 Abs. 3 WEG bestehen (vgl. Senat, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Auszug aus BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14
    aa) Für Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum an dem Grundstück besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zwar keine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG (vgl. nur Urteil vom 5. Dezember 2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327, Rn. 6 mwN).

    bb) Die Begründung der gekorenen Ausübungsbefugnis des Verbands gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG hat nach der Rechtsprechung des Senats zur Folge, dass die einzelnen Wohnungseigentümer nicht mehr prozessführungsbefugt sind (Urteil vom 5. Dezember 2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn. 13 ff.).

  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines

    Daraus folgt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer das bereits anhängige Verfahren selber als Partei übernehmen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 8) oder aber dem Wohnungseigentümer die Fortführung des Verfahrens untersagen kann, etwa weil sie den Konflikt auf andere Weise als durch einen gerichtlichen Rechtsstreit beilegen will.
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Die Bedeutung von Zweifelsfragen, die sich aus der Vielfalt von Lebens- und Nutzungsformen notwendigerweise ergeben, wird durch die ständige Rechtsprechung abgemildert, wonach sich eine nach dem vereinbarten Zweck ausgeschlossene Nutzung als zulässig erweisen kann, wenn sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 21; Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, aaO Rn. 16).

    Bei nächstliegender Auslegung kann allerdings schon eine schlichte Bezeichnung des Sondereigentums als Zweckbestimmung zu verstehen sein ("Kellerraum", vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, NJW-RR 2015, 645 Rn. 9 f. mwN, oder "Ladenraum", vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NZM 2015, 787 Rn. 18).

  • BGH, 25.10.2019 - V ZR 271/18

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung der Nutzung einer vermieteten

    (b) Vereinbarungen über das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander können aber gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 WEG nach den Vorschriften des 2. und 3. Abschnittes des Wohnungseigentumsgesetzes, namentlich durch die Eintragung in das Grundbuch nach § 10 Abs. 3 WEG zum Inhalt des Sondereigentums gemacht und auf diese Weise "verdinglicht" werden (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 13; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 23).

    Den Betrieb einer Gaststätte umfasst dies regelmäßig nicht (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 20).

    Entscheidend ist dabei, dass eine solche anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt, das bei einer Nutzung zu dem vereinbarten Zweck typischerweise zu erwarten ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 16; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 21).

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