Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12937
BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17 (https://dejure.org/2018,12937)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2018 - 3 StR 560/17 (https://dejure.org/2018,12937)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 3 StR 560/17 (https://dejure.org/2018,12937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,12937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73e StGB; § 344 Abs. 1 StPO; § 86 Abs. 1 S. 1 VVG
    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs des Verletzten; Übergang auf Versicherung; Beschränkung auf das unmittelbar erlangte Etwas; Surrogate; Beschränkung der Revision auf die Einziehungsentscheidung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 73 ff. StGB, § ... 86 VVG, § 73e Abs. 1 StGB, § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG, § 73 Abs. 1 StGB, § 74 StGB, § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 73 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 73c StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 73d Abs. 2 StGB, § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision hinsichtlich der fehlenden Entscheidung über die Einziehung der nicht von der Versicherung abgedeckten Schadenssumme; Rückgewährungsansprüche des durch einen Wohnungseinbruch Verletzten

  • rewis.io

    Einziehung von Taterträgen: Ausschluss der Einziehung bei Zahlung von Versicherungsleistungen an den Geschädigten; Einziehung des Verkaufserlöses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision hinsichtlich der fehlenden Entscheidung über die Einziehung der nicht von der Versicherung abgedeckten Schadenssumme; Rückgewährungsansprüche des durch einen Wohnungseinbruch Verletzten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2141
  • StV 2019, 17
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04

    Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung;

    Auszug aus BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17
    Jedoch handelt es sich bei der Einziehung von Taterträgen nach § 73 StGB nF, die in der Sache dem Verfall nach § 73 StGB aF entspricht, nicht um eine Strafe oder strafähnliche Maßnahme, so dass sie, wie der Verfall nach alter Rechtslage, den Strafausspruch in der Regel nicht berührt und einer Beschränkung der Revision jedenfalls dann zugänglich ist, wenn die Entscheidung - wie hier - losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt geprüft werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, NStZ-RR 2005, 104; vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175f.).
  • BGH, 22.12.1992 - 1 StR 618/92

    Einziehung - Verhältnismäßigkeit - Strafzumessung - Nebenstrafe

    Auszug aus BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17
    Zwar konnte nach früherer Rechtslage die Revision regelmäßig nicht wirksam auf eine Entscheidung über die Einziehung nach § 74 StGB aF beschränkt werden: Da jedenfalls die Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF eine Nebenstrafe und damit Teil der Strafzumessung war, konnte der Strafausspruch nur insgesamt angegriffen werden (BGH, Urteil vom 22.Dezember 1992 - 1 StR 618/92, NStZ 1993, 400).
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17
    Jedoch handelt es sich bei der Einziehung von Taterträgen nach § 73 StGB nF, die in der Sache dem Verfall nach § 73 StGB aF entspricht, nicht um eine Strafe oder strafähnliche Maßnahme, so dass sie, wie der Verfall nach alter Rechtslage, den Strafausspruch in der Regel nicht berührt und einer Beschränkung der Revision jedenfalls dann zugänglich ist, wenn die Entscheidung - wie hier - losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt geprüft werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, NStZ-RR 2005, 104; vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175f.).
  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Durch die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Alt. 1 StGB ist nur das, was in irgendeiner Phase des Tatablaufs in die Verfügungsgewalt des Täters oder Teilnehmers übergegangen und ihm so aus der Tat unmittelbar messbar zugutegekommen ist (BGH, Urteile vom 08.02.2018 - 3 StR 560/17, juris Rn. 10; vom 07.03.2019 - 5 StR 569/18, juris Rn. 6).
  • BGH, 14.11.2023 - 1 StR 142/23

    Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei; Zigaretten ohne Steuerzeichen

    Ist das Bargeld oder der sonstige Vermögensgegenstand nicht mehr "vorhanden", ist eine Einziehung des entsprechenden Nominalbetrages als Wertersatz ausgeschlossen, da das Gesetz eine Einziehung des Wertes des Surrogates nicht vorsieht (vgl. § 73c Satz 1 Variante 3 StGB: "oder wird von der Einziehung eines Ersatzgegenstandes nach § 73 Abs. 3 StGB [...] abgesehen"; vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, BGHR § 73 Abs. 3 Nr. 1 Surrogat 1 Rn. 10).
  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22

    Strafschärfende Berücksichtigung des Handelsvolumens der Insidergeschäfte bzw.

    Denn bei dieser handelt es sich nicht um eine Strafe oder strafähnliche Maßnahme, so dass der Strafausspruch von ihr in der Regel nicht berührt wird (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, NJW 2018, 2141; Beschluss vom 19. September 2023 - 1 StR 281/23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht