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   OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17   

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https://dejure.org/2018,15914
OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17 (https://dejure.org/2018,15914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.01.2018 - 20 W 215/17 (https://dejure.org/2018,15914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Januar 2018 - 20 W 215/17 (https://dejure.org/2018,15914)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 22, 35, 51; FamFG § 352b; BGB §§ 1944, 1945, 2142
    Vorlage des Erbscheins zur Grundbuchberichtigung trotz notariellen Testaments

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit Erbschein für Grundbuchberichtigung trotz notariellen Testaments

  • notar-drkotz.de

    Vorlage eines Erbscheins für Grundbuchberichtigung trotz notariellen Testaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundbuchberichtigung; Eigentümer; Erbfolge; Testament; Ausschlagung; Wirksamkeit

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bei einem Grundbuchberichtigungsantrag und beruhende Erbfolge auf der Erbausschlagung eines Nacherben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Zur Grundbuchberichtigung muss ein Erbschein vorgelegt werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Zur Grundbuchberichtigung muss ein Erbschein vorgelegt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung notwendig

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2505
  • NJW-RR 2018, 902
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99

    Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17
    Dabei ist das Grundbuchamt im Rahmen der inhaltlichen Überprüfung der notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung gegebenenfalls auch selbst zu deren Auslegung unter Heranziehung des Urkundeninhalts, allgemein bekannter oder offenkundiger Tatsachen, sonstiger ihm vorliegender öffentlicher Urkunden und der gesetzlichen Auslegungsregeln verpflichtet und hat hierbei gegebenenfalls auch selbst schwierige Rechtsfragen zu entscheiden (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2013, 23 [OLG Hamm 06.09.2012 - I-15 W 260/12] ; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 42 m.w.N.).

    Einen Erbschein kann das Grundbuchamt bei Vorliegen von in öffentlichen Urkunden errichteten Verfügungen von Todes wegen ausnahmsweise lediglich dann fordern, wenn sich bei der Prüfung des Erbrechts begründete konkrete Zweifel ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den tatsächlichen Willen des Erblassers oder sonstige tatsächliche Verhältnisse geklärt werden können, denn zu solchen Ermittlungen ist das Grundbuchamt im Unterschied zum Nachlassgericht nicht befugt (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 266 [BayObLG 09.02.2000 - 2 ZBR 139/99] ; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 39; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 788; Bauer/vonOefele/Schaub, Grundbuchordnung, 3. Aufl., § 35 Rn. 126/127).

  • OLG München, 24.08.2016 - 34 Wx 216/16

    Zum Nachweis der Erbfolge durch öffentliche Urkunde, wenn Grundbuchberichtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17
    Zugleich ist zu dieser Problematik aber auch anerkannt, dass trotz Vorliegens eines notariellen Testamentes jedenfalls dann ein Erbschein, der gemäß § 352 b Abs. 1 Satz 1 FamFG stets auch die Person des oder der Nacherben ausweist, zu verlangen ist, wenn weitere Ermittlungen dazu erforderlich sind, ob eine zu berücksichtigende Erbausschlagung wirksam erklärt wurde (vgl. OLG München ZEV 2016, 532 [OLG München 24.08.2016 - 34 Wx 216/16] ; OLG Hamm Rpfleger 2017, 539 Wilsch in Beck-OK GBO, Stand 1.10.2017, § 35 Rn. 123 c und 123 d; Böhringer ZEV 2017, 68/70; Böttcher, ZEV 2009, 579/580; Spieker, Notar 2017, 6).
  • BGH, 12.09.2012 - XII ZB 27/12

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Bestimmung des Betreuungsbeginns

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17
    Dabei ist das Grundbuchamt im Rahmen der inhaltlichen Überprüfung der notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung gegebenenfalls auch selbst zu deren Auslegung unter Heranziehung des Urkundeninhalts, allgemein bekannter oder offenkundiger Tatsachen, sonstiger ihm vorliegender öffentlicher Urkunden und der gesetzlichen Auslegungsregeln verpflichtet und hat hierbei gegebenenfalls auch selbst schwierige Rechtsfragen zu entscheiden (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2013, 23 [OLG Hamm 06.09.2012 - I-15 W 260/12] ; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 42 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.09.2012 - 15 W 260/12

    Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17
    Dabei ist das Grundbuchamt im Rahmen der inhaltlichen Überprüfung der notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung gegebenenfalls auch selbst zu deren Auslegung unter Heranziehung des Urkundeninhalts, allgemein bekannter oder offenkundiger Tatsachen, sonstiger ihm vorliegender öffentlicher Urkunden und der gesetzlichen Auslegungsregeln verpflichtet und hat hierbei gegebenenfalls auch selbst schwierige Rechtsfragen zu entscheiden (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2013, 23 [OLG Hamm 06.09.2012 - I-15 W 260/12] ; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 42 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2011 - 20 W 548/10

    Voraussetzungen für Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Erbenbeteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17
    Somit ist das Verlangen nach Vorlage eines Erbscheins nur dann gerechtfertigt, wenn bei der Auslegung des Inhalts von notariellen letztwilligen Verfügungen sich Bedenken ergeben, die nicht oder nicht nur im Wege der Anwendung des Gesetzes auf die Verfügung, sondern nur durch die Anstellung besonderer - außerhalb der letztwilligen Verfügung liegender - Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über tatsächliche Verhältnisse ausgeräumt werden können (vgl. Senat FamRZ 2012, 1591; Meikel/Krause, Grundbuchrecht, 11. Aufl., § 35 Rn. 117).
  • LG Aschaffenburg, 12.08.2009 - 4 T 113/09

    Grundbuchberichtigungsantrag wegen Erbfolge: Prüfungspflichten des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17
    In diesem Zusammenhang wurde zwar in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg (ZEV 2009, 577 = FamRZ 2010, 1373) die Auffassung vertreten, die Vorlage eines Erbscheines sei nicht nötig, soweit das Grundbuchamt das Vorliegen einer form- und fristgerechten Ausschlagungserklärung als offenkundige oder aktenkundige Tatsache selbst anhand vorgelegter öffentlicher Urkunden oder beigezogener Nachlassakten feststellen könne.
  • BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99

    Zur Aufklärungspflicht des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17
    Einen Erbschein kann das Grundbuchamt bei Vorliegen von in öffentlichen Urkunden errichteten Verfügungen von Todes wegen ausnahmsweise lediglich dann fordern, wenn sich bei der Prüfung des Erbrechts begründete konkrete Zweifel ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den tatsächlichen Willen des Erblassers oder sonstige tatsächliche Verhältnisse geklärt werden können, denn zu solchen Ermittlungen ist das Grundbuchamt im Unterschied zum Nachlassgericht nicht befugt (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 266 [BayObLG 09.02.2000 - 2 ZBR 139/99] ; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 39; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 788; Bauer/vonOefele/Schaub, Grundbuchordnung, 3. Aufl., § 35 Rn. 126/127).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 546/16

    Betreuungsverfahren: Erforderliche Bestellung eines Verfahrenspflegers;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17
    Zugleich ist zu dieser Problematik aber auch anerkannt, dass trotz Vorliegens eines notariellen Testamentes jedenfalls dann ein Erbschein, der gemäß § 352 b Abs. 1 Satz 1 FamFG stets auch die Person des oder der Nacherben ausweist, zu verlangen ist, wenn weitere Ermittlungen dazu erforderlich sind, ob eine zu berücksichtigende Erbausschlagung wirksam erklärt wurde (vgl. OLG München ZEV 2016, 532 [OLG München 24.08.2016 - 34 Wx 216/16] ; OLG Hamm Rpfleger 2017, 539 Wilsch in Beck-OK GBO, Stand 1.10.2017, § 35 Rn. 123 c und 123 d; Böhringer ZEV 2017, 68/70; Böttcher, ZEV 2009, 579/580; Spieker, Notar 2017, 6).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2022 - 3 W 61/22

    Wirksamkeit einer Erbausschlagung; abschließende Entscheidung im

    Dabei sind ggf. auch weitere öffentliche Urkunden zu würdigen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. Dezember 2019, Az.: I-2 Wx 343/19, zit. n. Juris, dort Rdnr. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Januar 2018, Az.: 20 W 215/17, zit. n. Juris, dort Rdnr. 10 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 22. März 2017, Az.: I-15 W 354/16, zit. n. Juris, dort Rdnr. 3 ff.; Demharter, GBO, 32. Aufl. 2021, § 35 GBO, Rdnr. 40 u. 43).
  • OLG Köln, 19.12.2019 - 2 Wx 343/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Dem folgend ist davon auszugehen, dass trotz Vorliegens eines notariellen Testamentes jedenfalls dann ein Erbschein zu verlangen ist, wenn weitere Ermittlungen dazu erforderlich sind, ob eine zu berücksichtigende Erbausschlagung wirksam erklärt wurde (OLG München FGPrax 2017, 67, 68; OLG Hamm Rpfleger 2017, 539; OLG Frankfurt NJW-RR 2018, 902-904; Demharter, GBO, 31. Aufl. 2018, § 35 Rn. 43 m.w.N.).
  • AG Schleiden/Eifel, 08.10.2019 - SL-574B-7
    Dem Grundbuchamt ist es alleine auf der Grundlage auch eines förmlichen Nachweises einer form- und fristgerechten Ausschlagung der eingesetzten Erbin nicht möglich in grundbuchmäßiger Form tatsächliche Fragen zur Wirksamkeit der Ausschlagung nachzuvollziehen, insbesondere da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die eingesetzte Erbin vor ihrer Ausschlagungserklärung das Erbe bereits angenommen hatte ( so auch: OLG Hamm: Beschluss vom 22.03.2017 - I - 15 W 354/16, OLG Frankfurt: Beschluss vom 08.01.2018 - 20 W 215/17, alle abrufbar unter juris, u.a. ) Eine Ausnahme vom Grundsatz des Erfordernisses der Voreintragung der Erben als Betroffene ( § 40 GBO ) ist erkennbar nicht gegeben.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18   

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https://dejure.org/2018,18738
OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18 (https://dejure.org/2018,18738)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18 (https://dejure.org/2018,18738)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18 (https://dejure.org/2018,18738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auf Einziehung muss ggf. hingewiesen werden, und zwar ausdrücklich

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2505
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18
    Für die frühere Regelung des Verfalls entsprach es der ständigen Rechtsprechung, dass diese Maßnahme trotz bisweilen erheblicher Belastungen für den Verurteilten keinen Strafcharakter hat und keinen Genugtuungs-, sondern einen Präventionszweck verfolgt (BGH, NJW 1995, 2235 f.; BGHSt 47, 260, 265 f.; BGHSt 51, 65, 67; BVerfG, NJW 2004, 2073, 2074).
  • BGH, 06.04.1993 - 1 StR 152/93

    Erfordernis des Hinweises auf die Möglichkeit der Anordnung einer Sperre für die

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18
    Es reicht nicht aus, dass der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem anderen Verfahrensbeteiligten als dem Gericht, etwa von der Staatsanwaltschaft oder dem Verteidiger, zur Sprache gebracht wird (vgl. nur KG Berlin, [3] 121 Ss 96/15 [75/15] v. 14.07.2015, Rn. 5 n. juris unter Hinweis auf BGH, 1 StR 152/93 v. 06.04.1993, Rn. 2. n. juris).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18
    Für die frühere Regelung des Verfalls entsprach es der ständigen Rechtsprechung, dass diese Maßnahme trotz bisweilen erheblicher Belastungen für den Verurteilten keinen Strafcharakter hat und keinen Genugtuungs-, sondern einen Präventionszweck verfolgt (BGH, NJW 1995, 2235 f.; BGHSt 47, 260, 265 f.; BGHSt 51, 65, 67; BVerfG, NJW 2004, 2073, 2074).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18
    Für die frühere Regelung des Verfalls entsprach es der ständigen Rechtsprechung, dass diese Maßnahme trotz bisweilen erheblicher Belastungen für den Verurteilten keinen Strafcharakter hat und keinen Genugtuungs-, sondern einen Präventionszweck verfolgt (BGH, NJW 1995, 2235 f.; BGHSt 47, 260, 265 f.; BGHSt 51, 65, 67; BVerfG, NJW 2004, 2073, 2074).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18
    Für die frühere Regelung des Verfalls entsprach es der ständigen Rechtsprechung, dass diese Maßnahme trotz bisweilen erheblicher Belastungen für den Verurteilten keinen Strafcharakter hat und keinen Genugtuungs-, sondern einen Präventionszweck verfolgt (BGH, NJW 1995, 2235 f.; BGHSt 47, 260, 265 f.; BGHSt 51, 65, 67; BVerfG, NJW 2004, 2073, 2074).
  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 600/17

    Einziehung von Taterträgen (zwingende Maßnahmen der Vermögensabschöpfung kein

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18
    Es besteht kein Anlass, von der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen, die aus der Rechtsnatur des Instituts abgeleitet hat, dass die mit dessen Anwendung verbundene Vermögenseinbuße regelmäßig keinen Strafmilderungsgrund darstellt (vgl. BGH, 5 StR 600/17 v. 06.02.2018, Rn. 14, juris m.w.N.).
  • KG, 14.07.2015 - 121 Ss 96/15

    Revisionsbeschränkung auf den Maßregelausspruch: Wirksamkeit und Begründetheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18
    Es reicht nicht aus, dass der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem anderen Verfahrensbeteiligten als dem Gericht, etwa von der Staatsanwaltschaft oder dem Verteidiger, zur Sprache gebracht wird (vgl. nur KG Berlin, [3] 121 Ss 96/15 [75/15] v. 14.07.2015, Rn. 5 n. juris unter Hinweis auf BGH, 1 StR 152/93 v. 06.04.1993, Rn. 2. n. juris).
  • OLG Hamburg, 05.04.2018 - 1 Rev 7/18

    Strafverfahren: Einziehungsentscheidung in einem "Altfall" bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18
    Eine solche Belehrung ist jedoch nach der seit dem 1. Juli 2017 geltenden Vorschrift des § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO zwingend vorgeschrieben (Fischer, StGB , 61. Aufl. § 265 , Rn. 20a; vgl. auch OLG Hamburg, 1 Rev 7/18 v. 05.04.2018 Rn. 18 n. juris: Neu geschaffene Hinweispflicht zum Schutz vor Überraschungsentscheidungen mit korrespondierendem Aussetzungsrecht in § 265 Abs. 3 StPO ).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 ARs 14/19

    Vorlageverfahren; gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis in der

    Dies erfasst gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB auch die Einziehung gemäß §§ 73 ff. StGB, über deren mögliche Anordnung der Angeklagte mithin zwingend zu belehren ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18, NJW 2018, 2505 Rn. 7 m. zust. Anm. Habetha ebenda S. 2506; OLG Hamburg, Beschluss vom 5. April 2018 - 1 Rev 7/18 Rn. 18; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 265 Rn. 20a; SSW/Rosenau, StPO, 3. Aufl., § 265 Rn. 26).
  • BGH, 24.07.2019 - 1 StR 363/18

    Urteil gegen ehemaligen Brandenburger AfD-Abgeordneten im Schuld- und

    Der Hinweis kann deswegen nicht durch den entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft im Schlussvortrag ersetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 18 und vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18 Rn. 8).
  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche

    Dies erfasst gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB auch die Einziehung gemäß §§ 73 ff. StGB, über deren mögliche Anordnung der Angeklagte mithin zwingend zu belehren ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18, NJW 2018, 2505 Rn. 7 m. zust. Anm. Habetha ebenda S. 2506; OLG Hamburg, Beschluss vom 5. April 2018 - 1 Rev 7/18 Rn. 18; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 265 Rn. 20a; SSW/Rosenau, StPO, 3. Aufl., § 265 Rn. 26).
  • KG, 25.10.2019 - 1 Ws 86/19

    Anforderungen an den Nachweis der Anwesenheit des Verteidigers in der

    Das Gericht wäre aber, wenn es eine Maßnahme nach § 73c StGB in Betracht gezogen hätte, verpflichtet gewesen, einen derartigen rechtlichen Hinweis zu erteilen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18 -), so dass der Angeklagte seine Verteidigung darauf hätte einrichten und sein Verteidiger ihn entsprechend hätte beraten können.
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