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   OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18   

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https://dejure.org/2018,27394
OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18 (https://dejure.org/2018,27394)
OLG München, Entscheidung vom 24.08.2018 - 18 W 1294/18 (https://dejure.org/2018,27394)
OLG München, Entscheidung vom 24. August 2018 - 18 W 1294/18 (https://dejure.org/2018,27394)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 259, § 329 Abs. 2 S. 2, § 567 Abs. 1 Nr. 2, § 569; EuGVVO Art. 7 Nr. 1a u. 2; BGB § 241 Abs. 2, § 305 Abs. 1 S. 1, § 305c Abs. 2, § 307 Abs. 1 S. 1, § 611, § 1004 Abs. 1 S. 2; NetzDG § 1 Abs. 3
    Einstweilige Verfügung gegen Löschung eines Beitrags auf einer Social-Media-Plattform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Facebook darf Posting nicht löschen

  • Betriebs-Berater

    Social-Media-Plattformbetreiber muss bei der Löschung von Nutzerbeträgen die Grundrechte beachten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 7 Nr. 1a, Nr. 2 EuGVVO

  • rewis.io

    Einstweilige Verfügung gegen Löschung eines Beitrags auf einer Social-Media-Plattform

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Rechtswidrige Beitragslöschung und Sperre bei Facebook

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung; Textbeitrag; Social-Media-Plattform; Meinungsfreiheit; Nutzungsvertrag; Äußerung; Unterlassungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Facebook muss gewährleisten, dass zulässige Meinungsäußerungen nicht gelöscht werden

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Was geht vor: Die Meinungsfreiheit oder das Hausrecht Facebooks?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Facebook muss bei Löschung von Nutzerbeiträgen Grundrechte beachten - mittelbare Drittwirkung von Grundrechten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Löschen eines zulässigen Facebook-Posts ist Vertragsverletzung

  • heise.de (Pressebericht)

    Hausmacht

  • faz.net (Pressebericht, 06.09.2018)

    Löschungen: Facebook, geben Sie Redefreiheit!

  • zeit.de (Pressebericht, 06.09.2018)

    Facebook darf Kommentare nicht nach Belieben entfernen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit auf Facebook: Wenn das "virtuelle Hausrecht" an seine Grenzen stößt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Social-Media-Plattformbetreiber muss bei der Löschung von Nutzerbeträgen die Grundrechte beachten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Social-Media-Plattformbetreiber muss bei der Löschung von Nutzerbeträgen die Grundrechte beachten

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Facebook muss Meinungsfreiheit seiner Nutzer beachten

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit geht Facebook-Nutzungsbedingungen vor

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Facebook darf den Kommentar einer Nutzerin nicht löschen und diese nicht sperren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Facebook muss bei der Ausübung seines virtuellen Hausrechts die Grundrechte beachten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Facebook ./. Meinungsfreiheit - keine Einschränkung der Meinungsfreiheit in Facebook-AGB

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtmäßige Postings dürfen von Facebook nicht einfach gelöscht werden

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Meinungsfreiheit im Internet: Im Staate Facebook

  • spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Löschen von Nutzerbeiträgen: "Hassrede”, NetzDG und AGB-Kontrolle

  • netzpolitik.org (Entscheidungsbesprechung)

    Meinungsfreiheit: Warum Facebook (zu Recht) nicht an Grundrechte gebunden ist

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Beschränktes "virtuelles Hausrecht" von Facebook

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein virtuelles Hausrecht zulasten der Meinungsfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3115
  • MDR 2018, 1362
  • MMR 2018, 2177
  • MMR 2018, 753
  • BB 2018, 2177
  • K&R 2018, 131
  • K&R 2019, 131
  • afp 2018, 57
  • afp 2019, 57
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

    Auszug aus OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18
    Den Grundrechten kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insoweit eine mittelbare Drittwirkung zu, als das Grundgesetz in seinem Grundrechtsabschnitt zugleich Elemente objektiver Ordnung aufgerichtet hat, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts Geltung haben, mithin auch das Privatrecht beeinflussen (BVerfG, Beschluss vom 23.04.1986 - 2 BvR 487/80, Rn. 25, BVerfGE 73, 261; Urteil vom 15.01.1958 - 1 BvR 400/51, Rn. 26, BVerfGE 7, 198; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 13. Aufl., Art. 1 Rn. 54 m.w.N.).

    Der Rechtsgehalt der Grundrechte als objektive Normen entfaltet sich im Privatrecht durch das Medium der dieses Rechtsgebiet unmittelbar beherrschenden Vorschriften, insbesondere der Generalklauseln und sonstigen auslegungsfähigen und -bedürftigen Begriffe, die im Sinne dieses Rechtsgehalts ausgelegt werden müssen (BVerfG, Beschluss vom 23.04.1986 - 2 BvR 487/80, Rn. 25, BVerfGE 73, 261).

  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2018 - 3 O 182/18

    Zur Anwendbarkeit des NetzDG auf Messenger-Dienste

    Auszug aus OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18
    Dieses einseitige Bestimmungsrecht der Antragsgegnerin steht im Widerspruch dazu, dass der Vertrag zwischen Nutzer und Plattformbetreiber gemäß § 241 Abs. 2 BGB seinem Inhalt nach beide Vertragsparteien zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichtet (ebenso LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.05.2018 - 2-03 O 182/18, S. 4).

    Im Hinblick auf die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, insbesondere des Grundrechts des Nutzers auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), muss deshalb gewährleistet sein, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt werden darf (ebenso LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.05.2018 - 2-03 O 182/18, S. 4 f. m.w.N.).

  • OLG München, 17.07.2018 - 18 W 858/18

    Untersagung eines in Social Media geposteten Textbeitrags

    Auszug aus OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18
    Wie dem Beschwerdegericht aus dem eine vergleichbare Fallkonstellation betreffenden Beschwerdeverfahren mit dem Aktenzeichen 18 W 858/18 bekannt ist, bietet die Antragsgegnerin ihren Nutzern unter der Bezeichnung "F.-Dienste" Funktionen und Dienstleistungen an, die sie über ihre Webseite www.f...k.com bereitstellt.

    aa) Ausweislich der von ihr angegebenen Begründung für die Löschung der Äußerung hat die Antragsgegnerin von einer Befugnis Gebrauch machen wollen, welche in ihrer - von der Antragstellerin nicht vorgelegten, dem Beschwerdegericht aber aus dem Beschwerdeverfahren mit dem Aktenzeichen 18 W 858/18 bekannten - "Erklärung der Rechte und Pflichten" unter Nr. 5.2 geregelt ist.

  • KG, 09.02.2001 - 5 U 9667/00

    Schutzfähigkeit von Gartenanlagen

    Auszug aus OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18
    Es ist zwar allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz eines bestehenden Sicherungs- oder Regelungsbedürfnisses zu lange zugewartet hat, bevor er den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt (vgl. KG, Urteil vom 09.02.2001 - 5 U 9667/00, Rn. 14, zit. nach juris, NJW-RR 2001, 1201; Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 940 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

    Auszug aus OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18
    Bei einem auf die direkte oder analoge Anwendung von § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB gestützten Unterlassungsanspruch bildet die Besorgnis weiterer Beeinträchtigungen ein Tatbestandsmerkmal und damit eine materielle Anspruchsvoraussetzung (BGH, Urteil vom 19.10.2004 - VI ZR 292/03, NJW 2005, 594, 595).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18
    Zeigt sich dagegen, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt, oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98, Rn. 31, BVerfGE 114, 339 - 356).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2009 - 3 W 45/09

    Selbstverpflichtung zur Zugangserschwerung

    Auszug aus OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18
    In vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung den Erlass einer Leistungsverfügung grundsätzlich für möglich erachtet (vgl. LG Kiel, Beschluss vom 14.03.2012 - 1 T 21/12, NJW-RR 2012, 1211: Sperrung eines Mobilfunkanschlusses; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.08.2009 - 3 W 45/09, NJW-RR 2010, 936: Erschwerung des Internetzugangs).
  • LG Kiel, 14.03.2012 - 1 T 21/12

    Einstweilige Verfügung: Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18
    In vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung den Erlass einer Leistungsverfügung grundsätzlich für möglich erachtet (vgl. LG Kiel, Beschluss vom 14.03.2012 - 1 T 21/12, NJW-RR 2012, 1211: Sperrung eines Mobilfunkanschlusses; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.08.2009 - 3 W 45/09, NJW-RR 2010, 936: Erschwerung des Internetzugangs).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

    Auszug aus OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGH, Urteil vom 12.04.2016 - VI ZR 505/14, Rn. 11 m.w.N., MDR 2016, 648 f.).
  • LG Bonn, 16.11.1999 - 10 O 457/99

    Virtuelles Hausrecht bei Chats

    Auszug aus OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18
    Mit dem gebotenen Ausgleich der kollidierenden Grundrechtspositionen nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz wäre es unvereinbar, wenn die Antragsgegnerin gestützt auf ein "virtuelles Hausrecht" (vgl. LG Bonn, Urteil vom 16.11.1999 - 10 O 457/99, NJW 2000, 961) auf der von ihr bereitgestellten Social-Media-Plattform den Beitrag eines Nutzers, in dem sie einen Verstoß gegen ihre Richtlinien erblickt, auch dann löschen dürfte, wenn der Beitrag die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung nicht überschreitet.
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

  • OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16

    Unterlassung und Widerruf von beanstandeten Facebook-Blogbeiträgen

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

  • LG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 3 O 310/18

    Zur Zulässigkeit von Facebook-Sperren bei Hassrede

    Die Parteien haben nach dem glaubhaft gemachten Vortrag des Antragstellers einen Vertrag über die Nutzung des sozialen Netzwerks der Antragsgegnerin geschlossen, bei dem es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag mit miet-, werk- und dienstvertraglichen Elementen handelt (vgl. KG Berlin DNotZ 2018, 286 [KG Berlin 31.05.2017 - 21 U 9/16] Rn. 56 m.w.N.; OLG München, Beschl. v. 24.08.2018 - 18 W 1294/18: wohl Vertrag sui generis).

    Diese können zwar als Auslegungshilfe dienen, aufgrund der Drittwirkung der Grundrechte können zulässige Meinungsäußerungen jedoch grundsätzlich nicht untersagt werden (OLG München, Beschl. v. 24.08.2018 - 18 W 1294/18; LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 14.05.2018 - 2-03 O 182/18; vgl. LG Bonn MMR 2000, 109 [LG Bonn 16.11.1999 - 10 O 457/99] ; LG Köln Urt. v. 4.5.2005 - 9 S 17/05, BeckRS 2005, 10688; VG München, Urt. v. 27.10.2017 - M 26 K 16.5928 Rn. 17 - juris).

    Die Kammer erachtet vor diesem Hintergrund das in ihren Bedingungen niedergelegte Verbot der Antragsgegnerin von Hassrede und Gewaltaufrufen nicht von vornherein als unzulässig, auch wenn dadurch im Einzelfall Äußerungen erfasst werden können, die grundsätzlich noch als zulässige Meinungsäußerung anzusehen sind (ausdrücklich offengelassen OLG München, Beschl. v. 24.08.2018 - 18 W 1294/18).

    Es geht also gerade nicht darum, dass der Antragsteller sich überhaupt nicht derart äußern kann, dies steht ihm außerhalb der Plattform der Antragsgegnerin unabhängig vom hiesigen Antrag frei (LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 20.08.2018 - 2-03 O 306/18; kritisch insoweit im Rahmen der Prüfung des Verfügungsgrundes OLG München, Beschl. v. 24.08.2018 - 18 W 1294/18).

    Die Löschung und Sperre waren darüber hinaus auch nicht als willkürlich anzusehen, da sie jedenfalls aufgrund der Einordnung der Äußerung des Antragstellers als Hassrede den Bedingungen der Antragsgegnerin entsprechen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.06.2018 - 15 W 86/18; OLG Dresden, Beschl. v. 08.08.2018 - 4 W 477/18, BeckRS 2018, 18249; LG Heidelberg, Beschl. v. 28.08.2018 - 1 O 71/18; offen gelassen OLG München, Beschl. v. 24.08.2018 - 18 W 1294/18).

  • OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19

    Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen

    In dem vom 24. Zivilsenat als Beleg angeführten Beschluss vom 24.08.2018 (Az.: 18 W 1294/18) hat der erkennende Senat keineswegs das in den Gemeinschaftsstandards der Beklagten (Anlage KTB 3) enthaltene Verbot von "Hassbotschaften" für unwirksam erklärt.
  • OLG Braunschweig, 05.02.2021 - 1 U 9/20

    Facebook-Löschung war berechtigt ("Hassrede")

    Unter Berufung auf die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG München, Beschluss vom 24.8.2018 - 18 W 1294/18; Urteil vom 7.1.2020 - 18 U 1491/19 Pre; KG Berlin, Beschluss vom 22.3.2019 - 10 W 172/18 zur Video Plattform You-Tube) dürfe die Beklagte, deren vertragliche Hauptleistungspflicht in der Bereitstellung einer Plattform zur Meinungsäußerung liege, Meinungsäußerungen nicht von vornherein untersagen.
  • OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 3641/19

    Zulässige Einschränkung von Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken

    Grundrechte verpflichten unmittelbar grundsätzlich nur Personen und Stellen, die staatliche Gewalt ausüben (OLG Karlsruhe, NJW 2018, 3110 (3110); in der Sache ebenso OLG München, NJW 2018, 3115 (3116), Rn. 25; Beurskens, NJW 2018, 3418 (3419 f.); Holznagel, CR 2019, 739), nicht aber andere Private, da sie selbst Grundrechtsberechtigte sind.

    (4) Vorliegend können als "Einfallstor" die Begriffe "wider Treu und Glauben unangemessen" oder das in § 241 Abs. 2 BGB statuierte Rücksichtnahmegebot i.V.m. § 242 BGB dienen (vgl. OLG München, NJW 2018, 3115 (3116), Rn. 25 ff.; OLG München, NJW 2018, 3119 (3120), Rn. 21; OLG München, Urteil vom 7. Januar 2020, 18 U 1491/19 Pre, GRUR-RR 2020, 174, Rn. 74; SchlHOLG Schleswig, Urteil vom 26. Februar 2020, 9 U 125/19, GRUR-RS 2020, 8539, Rn. 24, 27; LG Frankfurt/M., MMR 2018, 545; krit. Beurskens, NJW 2018, 3418 (3419)).

    (11) Ob man der Beklagten daneben ein "virtuelles Hausrecht" zugesteht (vgl. bei Spindler, CR 2018, 238 (244) oder man ihr Netzwerk als "virtuellen Marktplatz" bezeichnet (OLG München, NJW 2018, 3115 (3116), Rn. 25), ist unerheblich.

  • OLG Oldenburg, 01.07.2019 - 13 W 16/19

    Facebook muss gelöschten Post wieder einstellen

    Für die Beklagte als Betreiberin des sozialen Netzwerks (...).com bedeutet dies, dass es mit dem gebotenen Ausgleich der kollidierenden Grundrechtspositionen nicht vereinbar wäre, wenn die Beklagte, gestützt auf ein "virtuelles Hausrecht" (vgl. dazu LG Bonn, Urteil vom 16.11.1999 - 10 O 457/99, NJW 2000, 961) den Beitrag eines Nutzers auch dann löschen dürfte, wenn der Beitrag im konkreten Fall die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung nicht überschreitet (vgl. OLG München, Beschluss vom 24.08.2018 - 18 W 1294/18).

    Der Senat schließt sich hier den Oberlandesgerichten Stuttgart (Urt. vom 23.01.2019 - 4 U 214/18) und München (Beschl. vom 24.08.2018 - 18 W 1294/18) an.

  • LG Bamberg, 18.10.2018 - 2 O 248/18

    Verbot einer Erklärung 2018 in Facebook

    Bei Abwarten eines Hauptsacheverfahrens wäre das Recht des Verfügungsbeklagten für den zu erwartenden Zeitraum effektiv vereitelt (so im Ergebnis auch OLG München vom 24.08.2018, 18 W 1294/18).

    Es wird also eine Art "öffentlicher Marktplatz" zur Nutzung bereitgestellt, weswegen im Hinblick auf die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten gewährleistet sein muss, dass aufgrund Art. 5 GG, eine zulässige Meinungsäußerung nicht entfernt wird (vgl. zum Gesamtkontext OLG München vom 24.08.2018, 18 W 1294/18, BeckRS 2018, 20659 Rn. 26 mit weiteren Nachweisen).

    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. OLG München vom 24.08.2018 - 18 W 1294/18, BeckRS 2018, 20659 Rnr. 31 mit Verweis auf BGH Urteil vom 12.04.2016 - VI ZR 505/14, Rnr. 11 m.w.N.).

  • LG Offenburg, 26.09.2018 - 2 O 310/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Facebook: Zustellung einer Antragsschrift

    Der Verfügungskläger kann von der Verfügungsbeklagten gestützt auf die §§ 241 Abs. 2, 1004 BGB i. V. m. dem Nutzungsvertrag (bzw. § 241 Abs. 2 BGB i. V. m. dem Nutzungsvertrag, so OLG München Beschl. v. 24.08.2018 - 18 W 1294/18, BeckRS 2018, 20659, Rn. 13, beck-online) Unterlassung der Sperre seines Accounts wegen des Einstellens der streitgegenständlichen Äußerungen und Unterlassung der Löschung dieser Beiträge verlangen.
  • KG, 22.03.2019 - 10 W 172/18

    "Messer-Einwanderung": YouTube verliert gegen die AfD und muss entferntes Video

    Es muss deshalb gewährleistet sein, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt werden darf (vgl. OLG München, Beschl. v. 24.08.2018 - 18 W 1294/18, NJW 2018, 3115 unter Verweis auf LG Frankfurt a.?M., MMR 2018, 545 m.w.N. zu Facebook).

    Dieser weitreichenden Befugnis ist es immanent, dass hinsichtlich der Einordnung eines Inhalts als "Hasserfüllter Inhalt" nicht auf die subjektiven Vorstellungen der Antragsgegnerin bzw. der für diese handelnden Personen abgestellt werden kann, sondern dass es objektivierbarer Kriterien bedarf (vgl. OLG München, Beschl. v. 24.08.2018 - 18 W 1294/18, NJW 2018, 3115, 3117).

  • OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 4039/19

    Kein Anspruch auf Freischaltung eines wegen Hassrede gelöschten Beitrags

    Grundrechte verpflichten unmittelbar grundsätzlich nur Personen und Stellen, die staatliche Gewalt ausüben (OLG Karlsruhe, NJW 2018, 3110 (3110); in der Sache ebenso OLG München, NJW 2018, 3115 (3116), Rn. 25; Beurskens, NJW 2018, 3418 (3419 f.); Holznagel, CR 2019, 739), nicht aber andere Private, da sie selbst Grundrechtsberechtigte sind.

    (4) Vorliegend können als "Einfallstor" die Begriffe "wider Treu und Glauben unangemessen" oder das in § 241 Abs. 2 BGB statuierte Rücksichtnahmegebot i.V.m. § 242 BGB dienen (vgl. OLG München, NJW 2018, 3115 (3116), Rn. 25 ff.; OLG München, NJW 2018, 3119 (3120), Rn. 21; OLG München, Urteil vom 7. Januar 2020, 18 U 1491/19 Pre, GRUR-RR 2020, 174, Rn. 74; SchlHOLG Schleswig, Urteil vom 26. Februar 2020, 9 U 125/19, GRUR-RS 2020, 8539, Rn. 24, 27; LG Frankfurt/M., MMR 2018, 545; krit. Beurskens, NJW 2018, 3418 (3419)).

    (11) Ob man der Beklagten daneben ein "virtuelles Hausrecht" zugesteht (vgl. bei Spindler, CR 2018, 238 (244) oder man ihr Netzwerk als "virtuellen Marktplatz" bezeichnet (OLG München, NJW 2018, 3115 (3116), Rn. 25), ist unerheblich.

  • OLG Stuttgart, 23.01.2019 - 4 U 214/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerkes:

    Zwischen den Parteien bestehe ein Vertrag zur Nutzung der Faxxx-Dienste (KG RNotZ 2017, 457; OLG München, 18 W 1294/18).

    Der Senat verweist im Übrigen auf die zutreffende Auffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17, NJW 2018, 3178 [3179 Rn. 16]) und des OLG München (BeckRS 2018, 20659 Rn. 8 - 10) und macht sich die dortigen Ausführungen zu Eigen.

    Der Bundesgerichtshof hat dessen Rechtsnatur bislang offengelassen (BGH, Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17, Rn. 19), die Instanzrechtsprechung geht von einem Vertrag sui generis mit Elementen aus Miet-, Werk- und Dienstvertrag aus (KG RNotZ 2017, 457 [459]; OLG München BeckRS 2018, 20659 Rn. 13).

  • OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19

    Twitter: Klausel "wir sind berechtigt, diese Bedingungen ggf. von Zeit zu Zeit zu

  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19

    Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen

  • OLG Frankfurt, 07.09.2018 - 16 W 38/18

    Streitwert für Unterlassung der Löschung von Kommentar in sozialem Netzwerk

  • LG Deggendorf, 09.04.2019 - 32 O 51/18

    Sperrung eines Profils auf Internetplattform wegen einer Hassbotschaft

  • OLG Nürnberg, 29.12.2020 - 3 U 2008/20

    Rechtswidrige Sperrung von Accounts in einem sozialen Netzwerk

  • LG Frankenthal, 08.09.2020 - 6 O 23/20

    Ansprüche gegen den Netzwerkbetreiber wegen vorübergehender Löschung eines

  • OLG Köln, 18.10.2018 - 15 W 57/18

    Rechtstellung des Verfassers eines gelöschten Kommentars im Internet

  • BVerwG, 09.04.2019 - 6 B 162.18

    Facebook-Seite; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Rechtsweg; korporierte

  • OLG München, 28.12.2018 - 18 W 1955/18

    Löschung eines auf einer Social-Media-Plattform geposteten Textbeitrags

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2019 - 6 W 81/18

    Nutzerkontosperrung - Meinungsäußerungsfreiheit in Sozialen Netzwerken:

  • LG Frankenthal, 08.03.2019 - 6 O 56/19

    Soziales Netzwerk: Rechtmäßigkeit einer Sperrung und Löschung bei

  • VG Köln, 14.02.2019 - 6 K 4318/18

    Netzwerkdurchsetzungsgesetz: FDP-Bundestagsabgeordnete scheitern mit vorbeugender

  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 282/19

    Zur Kündigung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk nach verweigerter

  • LG Regensburg, 27.08.2019 - 72 O 1943/18

    Kein Anspruch auf teilweise Wiederherstellung eines Beitrags in sozialem Netzwerk

  • OLG München, 22.08.2019 - 18 U 1310/19

    Sperrung eines Facebook-Accounts

  • LG München II, 17.12.2018 - 9 O 4795/17

    Auskunftsanspruch bezgl. Facebookprofilsperre

  • LG München II, 18.12.2018 - 11 O 4991/18

    Zu Ansprüchen bei Löschung eines geposteten Beitrags auf einer Internetseite

  • KG, 20.02.2023 - 10 W 85/22

    Ansprüche auf Aufhebung einer Sperrung des Nutzerkontos, Freischaltung eines

  • LG Frankenthal, 08.09.2020 - 6 O 238/19

    Zulässigkeit der Sperrung eines Nutzer-Accounts durch den Betreiber eines

  • LG Dresden, 12.11.2019 - 1a O 1056/19

    Twitter darf nicht wegen scherzhaftem "Tweet" sperren

  • LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 329/18

    Unberechtigte Sperrung eines Nutzerkontos durch Facebook: Anspruch des

  • LG Göttingen, 20.02.2019 - 9 O 4/18

    Facebook; Gemeinschaftsstandards; Hassrede; Meinungsfreiheit;

  • OLG München, 30.11.2018 - 24 W 1771/18

    Löschung von Nutzerbeiträgen auf Kommunikationsplattform

  • OLG München, 12.05.2020 - 18 U 2689/19

    Multiple Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen einer Social-Media-Plattform

  • AG Bonn, 19.10.2021 - 106 C 76/21
  • LG München I, 16.05.2019 - 29 O 386/19

    Voraussetzungen der Sperrung des Nutzerkontos eines sozialen Netzwerks wegen

  • LG Traunstein, 01.10.2020 - 8 O 332/20

    Sperre eines Nutzerkontos ohne Benennung des Verstoßes

  • LG München I, 14.07.2021 - 21 O 5436/21

    Dringlichkeitsschädlicher Verfügungsantrag wegen Patentverletzung mehrere Jahre

  • LG München I, 14.07.2021 - 21 O 5470/21

    Dringlichkeitsschädlicher Verfügungsantrag nach jahrelanger Kenntnis der

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