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   BGH, 03.09.2019 - 3 StR 291/19   

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https://dejure.org/2019,37762
BGH, 03.09.2019 - 3 StR 291/19 (https://dejure.org/2019,37762)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2019 - 3 StR 291/19 (https://dejure.org/2019,37762)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2019 - 3 StR 291/19 (https://dejure.org/2019,37762)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 251 StPO; § 256 Abs. 1 StPO; § 249 StPO; § 238 Abs. 2 StPO
    Unzulässigkeit der Einführung von in privaten Laboren erstellten DNA-Gutachten im Wege des Urkundsbeweises (fehlende Zustimmung; stillschweigende Zustimmung; Beschluss des gesamten Spruchkörpers; Zulässigkeit der Rüge ohne Herbeiführung eines vorherigen Beschlusses; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 250 StPO, § ... 249 Abs. 2 StPO, § 256 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StPO, § 251 Abs. 4 Satz 1, 2 StPO, § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 256 Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 256 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO, § 238 Abs. 2 StPO, § 251 Abs. 1 StPO, § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 238 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Verletzung des § 250 StPO durch die Einführung von molekulargenetischen Spurengutachten (DNA-Gutachten) im Wege des Selbstleseverfahrens; Umgehung des Grundsatzes der persönlichen Vernehmung durch ein Gericht aufgrund der Einführung eines in Privatlaboren ...

  • rewis.io

    Einführung von Privat-DNA-Gutachten in Gerichtsverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 250 ; StPO § 349 Abs. 4
    Vorliegen einer Verletzung des § 250 StPO durch die Einführung von molekulargenetischen Spurengutachten (DNA-Gutachten) im Wege des Selbstleseverfahrens; Umgehung des Grundsatzes der persönlichen Vernehmung durch ein Gericht aufgrund der Einführung eines in Privatlaboren ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Selbstleseverfahren contra Unmittelbarkeitsgrundsatz, DNA-Gutachten in der Hauptverhandlung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3736
  • NStZ 2020, 94
  • StV 2020, 831
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Auszug aus BGH, 03.09.2019 - 3 StR 291/19
    Grundsätzlich ist schon dieser Umstand allein geeignet, die Revision zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 315/11, NStZ 2012, 585 Rn. 9 f.; vom 8. Februar 2011 - 4 StR 583/10, NStZ 2011, 356, 357 mwN).

    Die Verletzung zwingenden Rechts durch den Vorsitzenden kann ein Revisionsführer auch dann rügen, wenn er in der tatrichterlichen Hauptverhandlung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO vorgegangen ist (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 315/11, NStZ 2012, 585 Rn. 12; vom 20. September 2016 - 3 StR 84/16, NStZ 2017, 372 Rn. 8, jeweils mwN).

  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 583/10

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines Arztbriefes; mangelnder Beschluss;

    Auszug aus BGH, 03.09.2019 - 3 StR 291/19
    Grundsätzlich ist schon dieser Umstand allein geeignet, die Revision zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 315/11, NStZ 2012, 585 Rn. 9 f.; vom 8. Februar 2011 - 4 StR 583/10, NStZ 2011, 356, 357 mwN).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16

    Grenzen der Zulässigkeit einer Videovernehmung von Zeugen in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 03.09.2019 - 3 StR 291/19
    Die Verletzung zwingenden Rechts durch den Vorsitzenden kann ein Revisionsführer auch dann rügen, wenn er in der tatrichterlichen Hauptverhandlung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO vorgegangen ist (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 315/11, NStZ 2012, 585 Rn. 12; vom 20. September 2016 - 3 StR 84/16, NStZ 2017, 372 Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 334/16

    Verlesung von Niederschriften über Zeugenaussagen (stillschweigende Zustimmung

    Auszug aus BGH, 03.09.2019 - 3 StR 291/19
    Eine solche kommt überhaupt nur in Betracht, wenn aufgrund der vorangegangenen Verfahrensgestaltung davon ausgegangen werden darf, dass sich alle Verfahrensbeteiligten der Tragweite ihres Schweigens bewusst gewesen sind (BGH, Beschlüsse vom 9. August 2016 - 1 StR 334/16, NStZ 2017, 299 mwN; vom 22. Januar 2015 - 3 StR 528/14, NStZ 2015, 476; LR/Sander/Cirener, StPO, 26. Aufl., § 251 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 528/14

    Rechtsfehlerhafte Ersetzung der Vernehmung eines Arztes durch Verlesung einer vom

    Auszug aus BGH, 03.09.2019 - 3 StR 291/19
    Eine solche kommt überhaupt nur in Betracht, wenn aufgrund der vorangegangenen Verfahrensgestaltung davon ausgegangen werden darf, dass sich alle Verfahrensbeteiligten der Tragweite ihres Schweigens bewusst gewesen sind (BGH, Beschlüsse vom 9. August 2016 - 1 StR 334/16, NStZ 2017, 299 mwN; vom 22. Januar 2015 - 3 StR 528/14, NStZ 2015, 476; LR/Sander/Cirener, StPO, 26. Aufl., § 251 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    In systematischer Hinsicht könnte allerdings zu bedenken sein, dass die Vorschrift den Grundsatz der persönlichen Vernehmung nach § 250 StPO einschränkt und danach ein Bezug zu einer bestimmten Person zu verlangen sein könnte (vgl. zum Ausnahmecharakter des § 256 StPO etwa BGH, Beschluss vom 3. September 2019 - 3 StR 291/19, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Gutachten 2 Rn. 11, 12; Urteil vom 4. Juli 2019 - 4 StR 508/18, NStZ-RR 2019, 285, 286; zu einer individuellen Zuordnung BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5 Ermittlungsmaßnahmen 4; SSW-StPO/Franke, 5. Aufl., § 256 Rn. 11).
  • BGH, 13.12.2022 - 6 StR 467/22

    Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Beschluss: Erfordernis der Begründung;

    Der Anwendungsbereich des Zwischenrechtsbehelfs ist mithin schon deshalb nicht eröffnet (vgl. zu § 251 StPO: BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 315/11, NStZ 2012, 585, 586; vom 3. September 2019 - 3 StR 291/19, NStZ 2020, 94, 95 mit zust. Anm. Ventzke).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 398/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: symptomatischer

    Insoweit bemerkt der Senat ergänzend, dass in Privatlaboren gefertigte Gutachten nur dann nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) StPO im Wege des Urkundenbeweises in die Hauptverhandlung eingeführt werden können, wenn sie von einem vereidigten Sachverständigen erstattet wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2019 - 3 StR 291/19, NStZ 2020, 96 mit zust. Anm. Ventzke).
  • LG Wuppertal, 03.08.2021 - 25 KLs 29/19
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das vorbezeichnete Urteil mit Beschluss vom 03.09.2019 (Az. 3 StR 291/19) mit den Feststellungen aufgehoben und zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an eine andere Kammer des Landgerichts Wuppertal zurückverwiesen.
  • OLG Schleswig, 05.02.2020 - 2 OLG 4 Ss 10/20
    Damit ist der Anwendungsbereich des § 238 StPO nicht eröffnet (BGH 3 StR 291/19, Beseht, v. 3.9.2019).
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