Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 03.06.2020

Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2020 - V ZR 160/19   

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https://dejure.org/2020,9267
BGH, 12.03.2020 - V ZR 160/19 (https://dejure.org/2020,9267)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2020 - V ZR 160/19 (https://dejure.org/2020,9267)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2020 - V ZR 160/19 (https://dejure.org/2020,9267)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 543 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 3 ZPO, § 105 Abs. 1 BGB, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Bemessen des Streitwerts eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags nach dem Wert der Leistungspflicht hinsichtlich Freistellung oder Rückgewährung

  • rewis.io

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 3
    Verkehrswert eines Grundstücks als Streitwert bei beantragter Feststellung der Nichtigkeit des Kaufvertrags

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 ; ZPO § 97 Abs. 1
    Bemessen des Streitwerts eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags nach dem Wert der Leistungspflicht hinsichtlich Freistellung oder Rückgewährung

  • datenbank.nwb.de

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Streitwert für Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage zur Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags bemisst sich nach Wert der Leistungspflicht - Gegenleistung nicht streitwerterhöhend

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages - und der Streitwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2341
  • NJW-RR 2020, 640
  • MDR 2020, 749
  • WM 2020, 1796
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2019 - V ZR 285/18

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung;

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - V ZR 160/19
    Der Verkehrswert des Grundstücks bildet - anders als die Beschwerdeführer meinen - die Obergrenze für den Streitwert (vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 285/18, GE 2019, 1503).
  • BGH, 15.04.1999 - V ZR 391/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung der Anspruchsberechtigung

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - V ZR 160/19
    Letzteres ist bei Streitigkeiten über die Durchführung von gegenseitigen Verträgen anerkannt, weil es den Parteien jeweils um die beantragte Leistung in ihrem vollen wirtschaftlichen Wert geht (RGZ 140, 358, 359 f.; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 3 Rn. 16.78 "Gegenleistung"; vgl. auch Senat, Beschluss vom 15. April 1999 - V ZR 391/98, MDR 1999, 1022).
  • RG, 06.05.1933 - I 18/33

    Wie ist der Streitwert in der Revisionsinstanz zu berechnen, wenn der Beklagte,

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - V ZR 160/19
    Letzteres ist bei Streitigkeiten über die Durchführung von gegenseitigen Verträgen anerkannt, weil es den Parteien jeweils um die beantragte Leistung in ihrem vollen wirtschaftlichen Wert geht (RGZ 140, 358, 359 f.; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 3 Rn. 16.78 "Gegenleistung"; vgl. auch Senat, Beschluss vom 15. April 1999 - V ZR 391/98, MDR 1999, 1022).
  • BGH, 24.03.2022 - V ZR 149/21

    Festsetzung des Streitwerts für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen;

    Zu einer Änderung des Streitwerts für die Berufungsinstanz von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG ist der Senat nicht befugt, weil die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu dem Anfall der "Hauptsache" führt (Senat, Beschluss vom 12. März 2020 - V ZR 160/19, NJW-RR 2020, 640 Rn. 5).
  • BGH, 05.02.2024 - V ZR 129/22

    Bestimmen des für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde maßgebenden

    Denn die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde führt nicht zu dem Anfall der "Hauptsache" (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2020 - V ZR 160/19, WM 2020, 1796 Rn. 5).
  • BGH, 09.12.2021 - V ZR 112/21

    In einem Verfahren über ein Rechtsmittel, das in einem

    c) Zu einer Änderung des Streitwerts für die Vorinstanzen von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG ist der Senat nicht befugt, weil die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu dem Anfall der "Hauptsache" führt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2020 - V ZR 160/19, WM 2020, 1796 Rn. 5).
  • BGH, 07.12.2023 - V ZR 14/23

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Zu einer Änderung des Streitwerts für die Berufungsinstanz von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG ist der Senat nicht befugt, weil die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu dem Anfall der "Hauptsache" führt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2020 - V ZR 160/19, NJW-RR 2020, 640 Rn. 5).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 4 BN 61.20

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung für das

    Dies erlaubt dem Senat den Zugriff auf den Streitwert der Vorinstanz bereits im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 VwGO, sobald die Nichtabhilfeentscheidung ergangen ist (stRspr des BVerwG auch schon zu § 25 Abs. 1 Satz 3 GKG a.F. und § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG a.F., siehe etwa Beschlüsse vom 9. November 1988 - 4 B 185.88 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 3 , vom 24. Januar 2000 - 1 C 28.99, 1 B 81.99 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 108 , vom 14. Juni 2004 - 4 BN 18.04 - juris, vom 20. Mai 2014 - 4 B 21.14 - juris Rn. 14 und vom 27. November 2020 - 8 B 18.20 - juris Rn. 11, sowie Beschlüsse vom 7. September 2005 - 4 B 49.05 - BVerwGE 124, 201 zum BVerwG als Gericht der Hauptsache im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO schon während des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde - so bereits Beschluss vom 11. Dezember 1953 - 2 B 18.53 - BVerwGE 1, 45 - und vom 17. Dezember 1993 - 3 B 134.92 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103 ; so auch zu § 116 FGO BFH, Beschlüsse vom 29. März 2016 - I B 99/14 - juris Rn. 25, vom 13. Dezember 2000 - IV B 33/00 - juris Rn. 1 sowie vom 23. Februar 1989 - V S 3/88 - BFHE 155, 501 zum BFH als Gericht der Hauptsache im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO; zu § 160a SGG BSG, Beschluss vom 7. März 2017 - B 2 U 140/16 B - juris Rn. 14; a.A. zu § 544 ZPO BGH, Beschlüsse vom 28. März 2006 - XI ZR 388/04 - NJW-RR 2006, 1508, vom 10. Juli 2018 - XI ZR 149/18 - Rn. 7 und vom 12. März 2020 - V ZR 160/19 - NJW-RR 2020, 640 Rn. 5; dem folgend etwa Toussaint, in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl. 2020, § 63 GKG Rn. 77 und Jäckel, in: BeckOK Kostenrecht, Stand 1. September 2020, § 63 GKG Rn. 25; abweichend BGH, Beschluss vom 24. September 2020 - IX ZR 36/20 - juris Rn. 3).
  • BGH, 27.01.2022 - V ZR 64/21

    Nichtzulassungsbeschwerde im Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung in

    c) Zu einer Änderung des Streitwerts für die Vorinstanzen von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG ist der Senat nicht befugt, weil die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu dem Anfall der "Hauptsache" führt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2020 - V ZR 160/19, WM 2020, 1796 Rn. 5).
  • BGH, 30.03.2023 - V ZR 132/22

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen einen

    Zu einer Änderung des Streitwerts für die Vorinstanzen von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG ist der Senat nicht befugt, weil die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu dem Anfall der "Hauptsache" führt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2020 - V ZR 160/19, WM 2020, 1796 Rn. 5; Beschluss vom 9. Dezember 2021 - V ZR 112/21, ZWE 2022, 141 Rn. 6).
  • BGH, 23.11.2023 - V ZR 56/23

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Zu einer Änderung des Streitwerts für die Berufungsinstanz von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG ist der Senat nicht befugt, weil die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu dem Anfall der "Hauptsache" führt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2020 - V ZR 160/19, NJW-RR 2020, 640 Rn. 5).
  • BGH, 12.10.2023 - V ZR 22/23

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Zu einer Änderung des Streitwerts für die Berufungsinstanz von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG ist der Senat nicht befugt, weil die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu dem Anfall der "Hauptsache" führt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2020 - V ZR 160/19, NJW-RR 2020, 640 Rn. 5).
  • BGH, 26.01.2023 - V ZR 40/22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Bemessung des

    c) Zu einer Änderung des Streitwerts für die Vorinstanzen von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG ist der Senat nicht befugt, weil die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu dem Anfall der "Hauptsache" führt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2020 - V ZR 160/19, WM 2020, 1796 Rn. 5).
  • BGH, 11.05.2023 - V ZR 184/22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 23.06.2022 - V ZR 80/21

    Zurückweisung der Beschwerde

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.06.2020 - 7 U 1903/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,15305
OLG Celle, 03.06.2020 - 7 U 1903/19 (https://dejure.org/2020,15305)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.06.2020 - 7 U 1903/19 (https://dejure.org/2020,15305)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 7 U 1903/19 (https://dejure.org/2020,15305)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch wegen Nichtabnahme eines Gebrauchtwagens auf Fahrzeugvermittlungsportal

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2341
  • MMR 2021, 262
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 198/15

    Widerrufsrecht bei Verbrauchervertrag: Anforderungen an die Erklärung des

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2020 - 7 U 1903/19
    Denn die vorgenannten Portale sind grundsätzlich nicht auf eine persönliche, sondern auf eine elektronische oder telefonische Kontaktaufnahme angelegt (so BGH, Urteil vom 07.07.2016, aaO Rn. 52 und BGH, Urteil vom 12.1.2017 - I ZR 198/15, WM 2017, 1120; jeweils zu "ImmobilienScout24").
  • LG Dessau-Roßlau, 17.03.2017 - 2 O 522/16

    Fernabsatzvertrag: Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen über ein

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2020 - 7 U 1903/19
    Im Gegensatz zu Webseiten, die lediglich allgemeine Informationen über den Unternehmer, seine Produkte und seine Kontaktdaten enthalten und somit kein Fernabsatzsystem darstellen (vgl. BT-Drucks. 17/12637, aaO), bewerben Fahrzeugvermittlungsportale im Internet konkrete Fahrzeuge unter Angabe von technischen Parametern und Ausstattungsmerkmalen, so dass ein Verbraucher in die Lage versetzt wird, gezielt verschiedene Angebote zu vergleichen und auch ohne Besichtigung eine Kaufentscheidung zu treffen sowie telefonisch, per E-Mail oder Telefax Kontakt zum Verkäufer aufzunehmen oder sogar Vertragsverhandlungen zu führen (vgl. auch LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 17.03.2017 - 2 O 522/16; juris Rn. 15ff mwN).
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15

    Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2020 - 7 U 1903/19
    Der deutsche Gesetzgeber ist vielmehr davon ausgegangen, dass die Existenz eines organisierten Vertriebssystems lediglich verlangt, dass der Unternehmer mit - nicht notwendig aufwändiger - personeller und sachlicher Ausstattung innerhalb seines Betriebs die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat, die notwendig sind, um regelmäßig im Fernabsatz zu tätigende Geschäfte zu bewältigen (vgl. nur BGH, Urteil vom 7.07.2016 - I ZR 30/15, NJW 2017, 1024 Rn. 51).
  • OLG Nürnberg, 23.08.2022 - 3 U 81/22

    Widerruf beim Gebrauchtwagenkauf

    (4) An die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen sind mit Rücksicht auf den Schutzzweck des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften und das Regel-Ausnahme-Verhältnis keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - I ZR 68/15, NJW-RR 2018, 368, Rn. 51; BGH, Urteil vom 19. November 2020 - IX ZR 133/19, NJW 2021, 304, Rn. 13; OLG Celle, Urteil vom 3. Juni 2020, 7 U 1903/19, NJW 2020, 2341, Rn. 12; BeckOGK/Busch, 1.6.2021, BGB § 312c Rn. 26; Schirmbacher, in: Tamm/Tonner/Brönneke, Verbraucherrecht, 3. Auflage 2020, § 9 Rn. 41).

    (5) Entscheidend ist allein, ob das System darauf ausgelegt ist, den Vertrag im Wege des Fernabsatzes zustande kommen zu lassen; ob auch die anschließende Abwicklung und Erfüllung des Vertrags, insbesondere eine Versendung der Ware, so erfolgt, ist unerheblich (BGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - I ZR 68/15, NJW-RR 2018, 368, Rn. 50; BGH, Urteil vom 19. November 2020 - IX ZR 133/19, NJW 2021, 304, Rn. 14; OLG Celle, Urteil vom 3. Juni 2020, 7 U 1903/19, NJW 2020, 2341, Rn. 13; OLG Brandenburg, Urteil vom 27. März 2019, 13 U 13/18, BeckRS 2019, 42999, Rn. 26; BeckOGK/Busch, 1.6.2021, BGB § 312c Rn. 26; Staudinger/Thüsing (2019) BGB § 312, Rn. 40).

    § 312 c BGB stellt allein auf die Art und Weise ab, in der der Vertrag geschlossen wird, also die maßgeblichen Willenserklärungen abgegeben werden, weil später die Wahl-/Entscheidungsfreiheit, die Ware abzunehmen und zu bezahlen, nicht mehr gegeben ist (OLG Celle, Urteil vom 3. Juni 2020, 7 U 1903/19, NJW 2020, 2341, Rn. 13).

    Der Vorgang konnte offenbar innerhalb kürzester Zeit sachgerecht und reibungslos abgewickelt werden, was die Vermutung eines entsprechenden Systems begründet bzw. verstärkt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 3. Juni 2020, 7 U 1903/19, NJW 2020, 2341, Rn. 12).

    (4) Dem Senat ist durchaus bewusst, dass - was auch die Beklagte geltend macht - eine ganz überwiegende Zahl von Gebrauchtwagenkäufern eine verbindliche Kauferklärung erst nach einer Besichtigung und ggf. einer Probefahrt abgeben möchte (ebenso OLG Celle, Urteil vom 3. Juni 2020, 7 U 1903/19, NJW 2020, 2341, Rn. 12).

  • LG Dortmund, 08.10.2020 - 25 O 124/20
    Etwas anderes gilt nur, wenn es sich um einen zufälligen oder gelegentlichen Vertragsschluss handelt (vgl. BGH v. 07.07.2016, I ZR 68/15, Rn. 51; OLG Celle v. 03.06.2020, 7 U 1903/19, Rn. 9).
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