Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.06.1952

Rechtsprechung
   BGH, 08.08.1952 - 4 StR 416/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,924
BGH, 08.08.1952 - 4 StR 416/51 (https://dejure.org/1952,924)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1952 - 4 StR 416/51 (https://dejure.org/1952,924)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1952 - 4 StR 416/51 (https://dejure.org/1952,924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Prozessbetrugs - Anforderungen an die rechtliche Würdigung des Verhaltens des Angeklagten im Verhandlungstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 1148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.08.1952 - 4 StR 416/51
    Zu ihrem Widerruf war der Beschwerdeführer jederzeit ungeachtet der Treuepflicht gegenüber seinem Auftraggeber befugt, weil er sich selbst vor einer Strafverfolgung schützen durfte (§ 46 StGB; BGHSt 1, 366 ff).
  • RG, 15.02.1932 - IV 299/31

    1. Zur Klage auf Feststellung des Nichtbestehens der unehelichen Vaterschaft beim

    Auszug aus BGH, 08.08.1952 - 4 StR 416/51
    Die Nichtigkeit eines bewusst wahrheitswidrigen Vaterschaftsanerkenntnisses, das auch in der Anerkennung des Unterhaltsanspruchs enthalten sein kann, zieht nicht ohne weiteres die Unwirksamkeit des Schuldanerkenntnisses nach sich (RGZ 135, 219), und einem Herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung steht die Vorschrift des § 814 BGB entgegen; eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist gegenüber einem bewusst wahrheitswidrigen Anerkenntnis ausgeschlossen.
  • RG, 13.01.1936 - 2 D 841/35

    Sind Prozeßbevollmächtigte, auch wenn sie nicht dem Rechtsanwaltsstand angehören,

    Auszug aus BGH, 08.08.1952 - 4 StR 416/51
    Ob diese Pflicht erst durch die im Januar 1933 geschaffene Änderung des § 138 ZPO begründet worden ist oder schon vorher auf Grund der allgemeinen Berufspflicht eines Rechtsanwalts, der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, bestand (RGSt 70, 82, 390, JW 1938, 1711 Nr. 2), bedarf keiner Erörterung.
  • BGH, 17.07.1974 - 2 StR 92/74

    Entschädigung für den durch Vollzug der Untersuchungshaft erlittenen Schaden -

    Zutreffend hat die Bundesanwaltschaft darauf hingewiesen, daß im vorliegenden Fall auch ein versuchter Betrug durch Unterlassen in Betracht kommen könnte, weil der Angeklagte seine ursprünglichen unrichtigen Behauptungen nicht später zurückgenommen und berichtigt hat, wozu er auf Grund vorangegangenen Tuns hätte verpflichtet sein können (vgl. dazu BGH NJW 1952, 1148) Diese Verpflichtung könnte sich daraus ergeben, daß.
  • ArbG Herne, 11.03.2015 - 5 Ca 2866/14

    Anpassungsgeld

    Als unwahr erkannte Behauptungen darf er aber nicht vorbringen (BGH, Urteil vom 08.08.1952 - 4 STR 416/51 - NJW 1952, 1148M; Zöller/Greger a.a.O. Rnd.-Nr. 6).
  • BGH, 22.05.1957 - 2 StR 110/57

    Rechtsmittel

    Der Hinweis des Beschwerdeführers Dr. G. auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. August 1952 (NJW 1952, 1148) geht fehl.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,198
BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51 (https://dejure.org/1952,198)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1952 - 3 StR 233/51 (https://dejure.org/1952,198)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1952 - 3 StR 233/51 (https://dejure.org/1952,198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Niederschlagung der Strafverfolgung durch ein Landesstraffreiheitsgesetz auf die Strafverfolgung in einem anderen Bundesland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 134
  • NJW 1952, 1148
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 25.02.1935 - 5 D 519/34

    Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des

    Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
    Sachlichrechtlich bringt die Straffreiheit den staatlichen Strafanspruch selbst zum Erlöschen, und zwar unmittelbar in dem vom Straffreiheitsgesetz bezeichneten Umfange (RGSt 69, 124 [126] und die dort angezogenen Entscheidungen).

    Die aktenmäßige Einstellung des Verfahrens hat lediglich feststellende Wirkung (RGSt 54, 17 [18] 67, 145 [146]; 69, 124 [125]).

    Für Fälle dieser Art ist die Zulässigkeit einer erneuten sachlichen Prüfung vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung bejaht worden, und zwar auch für die Straffreiheitsgesetze vom 20. Dezember 1932 und von 7. August 1934, die in ihrem § 10 Abs. 1 Satz 2 ganz ebenso wie das bayerische Straffreiheitsgesetz in § 8 Abs. 2 Satz 1 Gegen den Einstellungsbeschluss die sofortige Beschwerde zulassen und keine Vorschriften darüber enthalten, wann das Verfahren trotz Unanfechtbarkeit des Einstellungsbeschlusses erneuert werden könne (RGSt 67, 145 und 333 [385]; 69, 124, [125] und 318).

  • RG, 28.04.1919 - III 37/19

    1. Kann die Revision auf einen Verstoß gegen die Vorschriften der Verordnung des

    Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
    Deshalb durfte die Frage auch zum Gegenstand eines Revisionsangriffes gemacht werden, der im Rahmen der Prüfung von Amts wegen zu erledigen ist (RGSt 53, 39 [40] 69, 124 [126]).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gerichtsbarkeit der Länder als unmittelbare oder als nur zur Ausübung von der Bundesrepublik übertragene gedacht wird, ob man die Länder als Inhaber der Strafansprüche (so RGSt 53, 39 [41]) oder die Strafansprüche als der Bundesrepublik zustehend und die Länder nur als Verfügungsberechtigte (so Beling, Deutsches Strafprozessrecht S 523/24) betrachtet.

  • RG, 01.10.1935 - 4 D 732/35

    Ist das Revisionsgericht bei Prüfung der Frage der Straffreiheit an die

    Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
    Das Revisionsgericht ist deshalb unabhängig von der Revisionsrüge der Verletzung der Aufklärungspflicht genötigt, von Amts wegen darauf hinzuwirken, dass diese für die Frage der Zulässigkeit des Verfahrens wesentlichen Tatumstände aufgeklärt werden (RGSt 69, 318 [320]).
  • BGH, 28.02.1952 - 5 StR 179/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
    Der 5. Strafsenat hat allerdings im Urteil vom 28. Februar 1952 in Sachen gegen W. - 5 StR 179/52 - unter Bezugnahme auf die Entscheidung RGSt 28, 421 ausgesprochen, die Niederschlagung gerichtlicher Untersuchungen binde als ein Ausfluss staatlicher Herrschaftsgewalt nur die Behörden, die der Hoheit des die Niederschlagung anordnenden Staates unterworfen seien, Sofern ausserhalb des niederschlagenden Landes ein zuständiges Gericht vorhanden sei, könne dort Klage erhoben werden.
  • BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
    Sie wird vom Straffreiheitsgesetz deshalb nicht erfasst (so für das Bundesgesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 31. Dezember 1949 BGH 2 StR 316/51 vom 20. November 1951 in Sachen gegen W.).
  • RG, 18.11.1919 - II 794/19

    Einstellung des Verfahrens auf Grund der Verordnung über eine militärische

    Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
    Die aktenmäßige Einstellung des Verfahrens hat lediglich feststellende Wirkung (RGSt 54, 17 [18] 67, 145 [146]; 69, 124 [125]).
  • RG, 27.02.1933 - II 134/33

    1. Welches Gericht ist zur Entscheidung über die Einstellung anhängiger Verfahren

    Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
    Für Fälle dieser Art ist die Zulässigkeit einer erneuten sachlichen Prüfung vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung bejaht worden, und zwar auch für die Straffreiheitsgesetze vom 20. Dezember 1932 und von 7. August 1934, die in ihrem § 10 Abs. 1 Satz 2 ganz ebenso wie das bayerische Straffreiheitsgesetz in § 8 Abs. 2 Satz 1 Gegen den Einstellungsbeschluss die sofortige Beschwerde zulassen und keine Vorschriften darüber enthalten, wann das Verfahren trotz Unanfechtbarkeit des Einstellungsbeschlusses erneuert werden könne (RGSt 67, 145 und 333 [385]; 69, 124, [125] und 318).
  • RG, 30.11.1933 - III 1169/33

    1. Wird durch den auf Grund des § 10 Absatz 1 des Straffreiheitsgesetzes v. 20.

    Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
    Da der Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts in Neumarkt (Oberpfalz) bestimmt und geeignet war, das bei diesem Gericht gegen den Angeklagten anhängige Verfahren zu beendigen, und mithin die Sache nicht mehr rechtshängig war, konnte das Verfahren vor dem nach § 8 StPO zuständigen Landgericht in Duisburg erneuert werden (RGSt 67, 383 [385]).
  • RG, 05.10.1911 - TB 122/11

    Kann die Vorschrift des § 12 Abs. 2 St.P.O. schon angewendet werden, ehe eines

    Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
    Unter Eröffnung der Untersuchung im Sinne des § 12 StPO ist jedoch nur die Eröffnung der Voruntersuchung oder des Hauptverfahrens - für die Zeit vor dem 1. Oktober 1950 auch die Anordnung der Hauptverhandlung - zu verstehen (RGSt 45, 174).
  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    § 12 der Strafprozeßordnung, die im Jahre 1948 im wesentlichen unverändert in allen vier Sektoren Berlins galt, bestimmt die Zuständigkeit eines Gerichts bei mehrfacher Anhängigkeit danach, welches Gericht "die Untersuchung zuerst eröffnet" und meint damit die Eröffnung des Hauptverfahrens (BGHSt 3, 134, 139).
  • BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Bedeutungslosigkeit einer

    Auch die Niederschlagung wirkt verfahrensrechtlich als Hinderungsgrund der anhängigen, noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen und bringt sachlich-rechtlich den staatlichen Strafanspruch zum Erlöschen (RGSt 69, 124, 126; BGHSt 3, 134, 136) [BGH 11.06.1952 - 3 StR 233/51].
  • LG Berlin, 01.08.1996 - 517 AR 4/96

    Dietrich Bonhoeffer

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  • BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94
    Im Fall der Amnestie bzw. Niederschlagung (= Abolition) (vgl. BVerfG NJW 1995, 1811 /1814/1817), in dem sich Rechtsprechung und Lehre dafür entschieden haben, daß die Amnestie bzw. Abolition materiell-rechtlicher Strafaufhebungsgrund und Verfahrenshindernis zugleich ist (BGHSt 3, 134/136; 4, 287/289; BGH NJW 1972, 262/263; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. Rn. 17 vor § 32 ; S/S/Lenckner StGB 24. Aufl. Rn. 133 vor §§ 32 ff.), hat sich.das Bundesverfassungsgericht dahin festgelegt, durch die Gewährung von Straffreiheit werde ein Strafverfolgungshindernis geschaffen, womit eine Regelung auf dem Gebiet des gerichtlichen Verfahrens getroffen werde (BVerfGE 2, 213/221).
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 94/56

    Rechtsmittel

    Das war gemäß § 16 Abs. 3 StFG 1954 zulässig, weil "neue Tatsachen" im Sinne dieser Vorschrift auch andere, dem einstellenden Gericht nicht bekannt gewesene strafbare Handlungen sind, die bei gemeinsamer Aburteilung mit den damals bekannten Straftaten zu einer die Straffreiheitssgrenze übersteigenden Gesamtstrafe führen (BGHSt 3, 134 [141]).
  • BGH, 22.10.1957 - 1 StR 116/57

    Rechtsmittel

    Die Amnestiegesetze des Saargebiets finden wie das Schwurgericht mit Recht ausführt, auf das vor den bayerischen Gerichten laufende Verfahren keine Anwendung (vgl. BGHSt 3, 134, 138) [BGH 11.06.1952 - 3 StR 233/51].
  • BGH, 09.11.1965 - 1 StR 257/65

    Verurteilung wegen Doppelehe - Revision wegen fehlender Prüfung von

    Die in ihm ausgesprochene Niederschlagung begründet nicht nur ein Verfahrenshindernis, sondern hat auch eine sachlichrechtliche Wirkung: das Gesetz hat in dem von ihm bezeichneten Umfang den staatlichen Strafanspruch zum Erlöschen gebracht, und zwar ohne weiteres, nicht erst durch die Einstellung eines gegen den Täter gerichteten Verfahrens (BGHSt 3, 134, 136 [BGH 11.06.1952 - 3 StR 233/51] mit weiteren Nachweisen; 4, 287, 289).
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 472/55
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  • BGH, 04.11.1954 - 3 StR 277/54
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  • BGH, 11.06.1953 - 5 StR 26/53

    Rechtsmittel

    Gebietes ergangen ist, kann von Gerichten außerhalb dieses Gebietes nicht angewendet werden (vgl. BGHSt 3, 134).
  • BGH, 29.08.1952 - 1 StR 256/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53

    Rechtsmittel

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