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   OLG Frankfurt, 21.09.1972 - 18 W 58/72   

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OLG Frankfurt, 21.09.1972 - 18 W 58/72 (https://dejure.org/1972,1895)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.09.1972 - 18 W 58/72 (https://dejure.org/1972,1895)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. September 1972 - 18 W 58/72 (https://dejure.org/1972,1895)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 2310
  • NJW 1973, 288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 11.01.1995 - IV B 104/93
    Das kann der Fall sein bei Verfahrensverstößen, die in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte, insbesondere das Persönlichkeitsrecht, verletzen (BayOLG in DRiZ 1977, 244 [BayObLG 12.05.1977 - 1 Z 29/77]), bei der Häufung von Verfahrensfehlern (BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 489; Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 19. Aufl., § 42 Rdnr. 24, jeweils m. w. N.) oder bei solchen "Mißgriffen", die das Vertrauensverhältnis zu den Beteiligten zerstören (OLG Frankfurt, Beschluß vom 21. September 1972 18 W 58/72, NJW 1972, 2310; Zöller/Vollkommer, a. a. O., Rdnr. 25).

    In der Rechtsprechung sind unter diesem Gesichtspunkt wiederholt Richter für befangen erklärt worden, weil sie Sachverhaltsermittlungen ohne Beteiligung oder gegen den Willen der Parteien durchgeführt haben (z. B. OLG Düsseldorf, Be schluß vom 10. Juli 1956 12 W 15/56, Monatsschrift für Deutsches Recht -- MDR -- 1956, 557 wegen privater Augenscheins einnahme; OLG Frankfurt in NJW 1972, 2310 wegen Besprechung mit dem Eheberater der Parteien vor dem Sühnetermin; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21. Fe bruar 1994 2 SA 35/93, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -- FamRZ -- 1994, 908 wegen Einholung einer Gehaltsauskunft beim Arbeitgeber).

  • OLG Frankfurt, 02.03.2001 - 3 W 2/01

    Richterablehnung - Befangenheit - informatorische Anhörung eines verspäteten

    Dies ist angenommen worden, wenn der Richter auf eigene Initiative formlose Ermittlungen aufnimmt (OLG Düsseldorf MDR 56, 557;- OVG Hamburg, NJW 94, 2779; LG Göttingen bei Deubner JUS 00, 581), wenn er ohne Beteiligung der Parteien sich von einem Eheberater über eheliche Schwierigkeiten der Parteien unterrichten läßt (OLG Frankfurt NJW 72, 2310; zustimmend Giessler, NJW 73, 982), nicht dagegen, wenn der Vorsitzende einen Sachverständigen bei der Beratung eines Vergleichsvorschlags unter Ausschluß der Parteien anhört (OLG Stuttgart, NJW-RR 96, 1469;ablehnend Schneider, NJW 97, 1832).
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