Rechtsprechung
   BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71   

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BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71 (https://dejure.org/1972,48)
BAG, Entscheidung vom 06.07.1972 - 2 AZR 386/71 (https://dejure.org/1972,48)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 1972 - 2 AZR 386/71 (https://dejure.org/1972,48)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristenregelung - Ausschlußfrist - Kündigungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 341
  • NJW 1973, 214 (Ls.)
  • BB 1972, 1408
  • DB 1972, 2119
 
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Wird zitiert von ... (99)

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Der Beginn der einwöchigen Anhörungsfrist richtet sich wie bei der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB nach dem Kenntnisstand des Kündigungsberechtigten bzgl. des möglichen Kündigungsgrunds (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 22, BAGE 137, 54; 5. Juni 2008 - 2 AZR 25/07 - Rn. 27; 15. Mai 1987 - 7 AZR 262/86 - zu II 2 der Gründe; 3. November 1977 - 2 AZR 400/76 - zu II 1 der Gründe; 6. Juli 1972 - 2 AZR 386/71 - zu II 3 der Gründe, BAGE 24, 341) .
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (Senat 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 -AP SGB IX § 91 Nr. 4 = EzA SGB IX § 91 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1; 28. Oktober 1971 - 2 AZR 32/71 - BAGE 23, 475; 6. Juni 1972 - 2 AZR 386/71 - BAGE 24, 341).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Dies gilt nur solange, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine weitere, umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts und der notwendigen Beweismittel verschaffen sollen (Senat 6. Juli 1972 - 2 AZR 386/71 - BAGE 24, 341; 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42 und 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 -AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1; 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 -aaO; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 319).
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   BSG, 11.07.1972 - 5 RJ 105/72   

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https://dejure.org/1972,88
BSG, 11.07.1972 - 5 RJ 105/72 (https://dejure.org/1972,88)
BSG, Entscheidung vom 11.07.1972 - 5 RJ 105/72 (https://dejure.org/1972,88)
BSG, Entscheidung vom 11. Juli 1972 - 5 RJ 105/72 (https://dejure.org/1972,88)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeit - Entscheidung - Hauptberuf - Gruppen von Arbeiterberufen - Kriterien für Einstufung - Dauer und Umfang der Ausbildung - Anforderungen an die Berufstätigkeit - Leitbilder der Berufsgruppen - Bisheriger Beruf - Bedeutung des Berufs im Betrieb - ...

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 214 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.04.1959 - 5 RKn 28/58
    Auszug aus BSG, 11.07.1972 - 5 RJ 105/72
    umfaßt alle Tätigkeiten, die seinen Kräften und Fähigkeiten entsprechen° Das bedeutet, daß der Versicherte weder in gesundheitlicher Hinsicht noch in seinem Wissen und Können objektiv überfordert werden darf; er kann mit anderen Worten nur auf Tätigkeiten verwiesen werden% zu deren Verrichtung er gesundheitlich imsiende und nach seinen Kenntnissen und Erfahrungen fähig isto Eine Verweisung auf andere Tätigkeiten scheidet von vornherein aus (BSG 9, 254, 257)" Dem Versicherten müssen weiterhin die in Betracht kommenden Tätigkeiten "unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs seiner Ausbildung sowie seines bisherigen Berufe und der besonderen Anforderungen seiner bisherigen Bérufstätigkeit zugemutet werden können"° -'6.
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 11.07.1972 - 5 RJ 105/72
    Es muß in dieser Hinsicht allerdings klargestellt werden, daß es sich bei Anwendung des 5 1246 Abs, 2 EVO darum handelt, ob der versicherte "fähig" ist, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, nicht aber, ob er einen entsprechen» den Arbeitsplatz innehat oder auch nur Aussicht hat, einen solchen zu finden, Wie der Große Senat in seineh Beschlüssen -vom ll, De2ember 1969 - GS 2/68 und G8 4/69 - entschieden hat, kann eine Au3nahme von diesem Grundsatz nur dann angenommen werden, wenn die Zahl der Arbeitsplätze für eine bestimmte Tätigkeit so.gering ist, daß dem Versicherten der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen ist und damit seine Fähigkeit, eine solche Tätigkeit zu verrichten, praktisch entfällt° Während bei den Teilzéitarbeiten die Auswirkung dieser Entscheidung er» heblich ist, haben sie bei Vollzéittätigkeiten nur unterge« ordnete Bedeutung° Lediglich in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann hier nach den in diesen Beschlüssen entwickelten Grundsätzen eine Tätigkeit für einen Versicherten als Ver- " weisungsberuf ausscheideno.
  • LSG Sachsen, 23.10.2001 - L 5 RJ 146/00

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsminderung - selbständiger

    Es gibt die Gruppe der Facharbeiterberufe, der Anlerntätigkeiten und der ungelernten Tätigkeiten (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 1972 - 5 RJ 105/72 - SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO).
  • LSG Sachsen, 04.12.2001 - L 5 RJ 308/00

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Beurteilung der

    Es gibt die Gruppe der Facharbeiterberufe, der Anlerntätigkeiten und der ungelernten Tätigkeiten (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 1972 - 5 RJ 105/72 - SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO).
  • LSG Sachsen, 23.03.2004 - L 5 RJ 169/03

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Bisheriger Beruf des

    Es gibt die Gruppe der Facharbeiterberufe, der Anlerntätigkeiten und der ungelernten Tätigkeiten (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 1972 - 5 RJ 105/72 - SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO).
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   BAG, 27.07.1972 - 1 AZR 155/72   

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https://dejure.org/1972,1265
BAG, 27.07.1972 - 1 AZR 155/72 (https://dejure.org/1972,1265)
BAG, Entscheidung vom 27.07.1972 - 1 AZR 155/72 (https://dejure.org/1972,1265)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 (https://dejure.org/1972,1265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzungsantrag - Einhaltung der Wiedereinsetzungsfrist - Prozeßbevollmächtigter - Rechtsanwalt als Mitarbeiter - Verschulden

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 214 (Ls.)
  • DB 1973, 436
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.10.1964 - IV ZR 278/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 27.07.1972 - 1 AZR 155/72
    a) Nach § 236 Nr. 1 ZPO muß der V/ledere inset zungsantrag die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten» Zu diesen Tatsachen gehört nach allgemeiner, vom erkennenden Senat gebilligter Ansicht die Darlegung, daß die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO eingehalten ist (Rosen berg, Zivilprozeßrecht, lo» Aufl , S 34o unter Hinweis auf BGH VersR 64, 1251, Baumbach, ZPO, 3o Aufl», § 236 Anm 1 C , Stein-Jonas, ZPO, 19 Aufl , § 236 Anm III 1, Wieczorek, ZPO, § 236 Anm» B I ) Eine solche Darlegung ist nur dann entbehrlich, wenn - notfalls unter Zuhilfenahme allgemeiner Erfahrungssatze - die Fristwahrung als offen sichtlich vorliegend angesehen werden kann, weil eindeutig kla-" ist, wann die Fristversäumung entdeckt worden ist oder doch entdeckt werden mußte.
  • BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist - Sinn und

    Zu den der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienenden Tatsachen, die - wenn sie nicht offenkundig sind - vom Antragsteller in der Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend gemacht werden müssen, gehören notwendigerweise auch diejenigen Umstände, aus denen sich ergibt, daß der Antragsteller nach Behebung des zur Fristversäumnis führenden Hindernisses rechtzeitig um die Wiedereinsetzung nachgesucht hat (vgl. - zu den zivilprozessualen Wiedereinsetzungsvorschriften - BAG, Urteil vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 - NJW 1973 S. 214; BGH, Beschluß vom 31. Oktober 1973 - IV ZB 41/73 - VersR 1974 S. 249).
  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 86/86

    Bevollmächtigter

    Ihnen hat sich auch der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (vgl. dessen Beschluß vom 20. Mai 1970 - 1 AZR 151/70 - AP Nr. 17 zu § 232 ZPO und das Urteil vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 - AP Nr. 18 zu § 232 ZPO), worauf sich auch das Landesarbeitsgericht mit Recht bezieht.
  • BAG, 05.09.1974 - 2 AZB 32/74

    Rechtsmittelbelehrung - Inhalt - Form - Anforderungen - Prozeßbevollmächtigter -

    Gleichgültig, ob die Rechtsmittelschrift von dem eigentlichen Büropersonal oder von einem nicht vertretungsberechtigten angesteilten Rechtsanwalt entworfen ist, handelt der Prozeßbevollmächtigte als Vertreter der Partei im Sinne des § 232 Abs. 2 ZPO, wenn er den Entwurf unterschreibt und damit zu seinem eigenen, bestimmenden Schriftsatz macht (vgl. auch Naendrup in der Anmerkung zu BAG AP Nr. 18 zu § 232 ZPO).
  • BAG, 13.10.1992 - 6 AZN 204/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Dabei kann es sein, daß dem angestellten Rechtsanwalt ein Rechtsstreit insgesamt zur selbständigen Bearbeitung übertragen war (Beschluß vom 20. Mai 1970 - 1 AZR 151/70 - und Urteil vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 - AP Nr. 17 und 18 zu § 232 ZPO).
  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 92/92

    Schuldhafte Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht - Nichtnachprüfung des

    Ferner hat die Partei darzulegen, daß die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO eingehalten ist (BAG Urteil vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 - AP Nr. 18 zu § 232 ZPO, zu 2 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1990 - 7 Sa 85/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: fehlerhafte Adressierung eines

    Zu diesen Tatsachen gehört allerdings nach wohl allgemeiner Meinung (vgl. z.B. BAG AP Nr. 18 zu § 232 ZPO) auch die Darlegung, daß die Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 und 2 ZPO eingehalten ist.
  • BAG, 28.03.1985 - 5 AZB 4/85
    Dazu gehört die Prüfung, ob die Frist läuft und ob sie noch eingehalten werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 20. März 1974 - 5 AZB 3/74 - AP Nr. 28 zu § 519 ZP0= NJW 1974, 1350; BAG Urteil vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 - AP Nr. 18 zu § 232 ZPO; BAG Urteil vom 9. Oktober 1972 - 3 AZR 318/72 - AP Nr. 62 zu § 233 ZPO = NJW 1973, 343, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.03.1981 - IX ZR 37/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Zurechnung eines

    Ferner zählen hierzu - falls nicht aktenkundig - die Tatsachen, aus denen sich die Rechtzeitigkeit des Gesuchs ergibt (BGH VersR 1974, 249; BAG NJW 1973, 214; Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 236 Anm. B I a).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.11.1972 - I 1040/72   

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https://dejure.org/1972,2230
VGH Baden-Württemberg, 27.11.1972 - I 1040/72 (https://dejure.org/1972,2230)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.1972 - I 1040/72 (https://dejure.org/1972,2230)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 1972 - I 1040/72 (https://dejure.org/1972,2230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 214
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 65.85

    Fleischbeschauer - Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft (vgl. Nr. 23 RiStBV),

    Vielmehr werden von dieser Rechtswegregelung auch schlicht hoheitliche Maßnahmen von Justizbehörden auf den im Gesetz genannten Gebieten erfaßt (vgl. u.a. VGH Mannheim in NJW 1969, 1319 und 1973, 214; VGH Kassel in VerwRspr.

    Ob die in Rede stehende Maßnahme einen Verwaltungsakt im gesetzestechnischen Sinn oder lediglich schlicht hoheitliches Handeln darstellt, wird zu Recht auch deshalb als ungeeignetes Abgrenzungsmerkmal für die Rechtswegzuweisung nach § 179 VwGO, §§ 23 ff. EGGVG angesehen, weil andernfalls dem Begriff des Verwaltungsakts im Bereich der Justizverwaltung eine rechtswegbestimmende Funktion beigemessen würde, die ihm nach § 40 VwGO nicht zukommt (vgl. u.a. VGH Kassel, a.a.O., VGH Mannheim in NJW 73, 214).

    Sie betrifft zudem sehr unterschiedliche Fallgestaltungen (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 27. November 1972 - I 1040/72 - in NJW 1973, 214 und Beschluß vom 30. März 1981 - 10 S 394/81 -, Die Justiz 1981, 250; OLG Hamm, Beschluß vom 14. Juli 1980 - 1 VAs 7/80 - in NJW 1981, 356; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 18. August 1980 - 3 VAs 9/80 -, Die Justiz 1980, 450; zuletzt OVG Berlin, Beschluß vom 2. März 1988 - OVG 8 S 148.88 -).

  • VG Karlsruhe, 05.02.2020 - 3 K 7558/19

    Rechtsstreit betr. die Veröffentlichung bürgerlich-rechtlicher Entscheidungen

    Vielmehr werden von der Rechtswegregelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG auch schlicht hoheitliche Maßnahmen von Justizbehörden auf den im Gesetz genannten Gebieten erfasst (BVerwG, Urteil vom 14.04.1988 - 3 C 65.85 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.1969 - IV 481/68 -, NJW 1969, 1319 und Beschluss vom 27.11.1972 - I 1040/72 -, NJW 1973, 214).
  • VG Karlsruhe, 07.11.2019 - 3 K 6973/19
    Vielmehr werden von dieser Rechtswegregelung auch schlicht hoheitliche Maßnahmen von Justizbehörden auf den im Gesetz genannten Gebieten erfasst (BVerwG, Urteil vom 14.04.1988-3 C 65.85-, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.1969 - IV 481/68 -, NJW 1969, 1319 und Beschluss vom 27.11.1972 -1 1040/72 -, NJW 1973, 214).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 4 S 3038/87

    Mitteilungen und Akteneinsichtgewährung in Strafsachen

    Es handelt sich um eine ausdrückliche Verweisung in Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.11.1972 -- I 1040/72 --, NJW 1973, 214; Urteil vom 11.3.1969 -- IV 481/68 --, NJW 1969, 1319).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1981 - 10 S 394/81

    Rechtsweg; Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft

    Für das Begehren, es während der Dauer eines laufenden Ermittlungsverfahrens zu unterlassen, durch die Behörden der Staatsanwaltschaft gegenüber am Verfahren nicht beteiligten Dritten - vornehmlich den Massenmedien - Erklärungen abzugeben, in denen der Verdacht auf die Begehung einer strafbaren Handlung erhoben wird, ist nicht der Verwaltungsrechtsweg gegeben, sondern der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten (§ 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG - (im Anschluß an VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.11.1972 - I 1040/72 -, NJW 1973, 214).
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