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   BGH, 16.01.1973 - VI ZR 197/71   

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https://dejure.org/1973,491
BGH, 16.01.1973 - VI ZR 197/71 (https://dejure.org/1973,491)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1973 - VI ZR 197/71 (https://dejure.org/1973,491)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1973 - VI ZR 197/71 (https://dejure.org/1973,491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs - Schmerzensgeld - Deklaratorisches Anerkenntnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 847
    Vererblichkeit eines Schmerzensgeldanspruchs

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 620
  • MDR 1973, 401
  • VersR 1973, 347
  • DB 1973, 618
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Ein solches deklaratorisches Anerkenntnis, das auf den Grund des Anspruchs beschränkt sein kann (BGH in NJW 1973, 620; Palandt, 60. Aufl., Rn. 5 zu § 781; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 22. Auf., Kap. 38, Rn. 8), schließt weitere Einwendungen des Anerkennenden, mit denen zumindest zu rechnen war, aus, somit hier auch den jetzt erhobenen Mitverschuldenseinwand.
  • BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 153/85

    Import und Export von Kunststoffen - Schadensersatz wegen der Verletzung

    Die Rüge der Revision, das Berufungsgericht habe nur ein Schuldanerkenntnis "nach Grund und Höhe" geprüft und dabei übersehen, daß eine Ersatzpflicht deklaratorisch auch allein "dem Grunde nach" außer Streit gestellt werden könne (dazu BGH Urteile vom 19. September 1963 a.a.O. unter II 3 undvom 16. Januar 1973 - VI ZR 197/71 = NJW 1973, 620 unter 2 b), verkennt, daß die vom Berufungsgericht angeführten Gründe sich gleichermaßen gegen das Vorliegen eines auf den Grund des Anspruchs beschränkten Anerkenntnisses richten.
  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89

    Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden und von der Revision auch nicht in Frage gestellt ist weiter die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die fernmündliche Erklärung des Sachbearbeiters M. des Haftpflichtversicherers der Beklagten vom 14. April 1986 kein derartiges Anerkenntnis darstellte, und zwar auch nicht in der für einen Rechtsübergang nach § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB ausreichenden Form einer auf den Grund des Anspruchs beschränkten Bestätigung (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Januar 1973 - VI ZR 197/71 - VersR 1973, 347, 348).
  • OLG Köln, 31.08.1999 - 25 WF 108/99

    Abänderbarkeit von Jugendamtsurkunden

    Generell liegen sie darin, daß der Schuldner diejenigen Einwendungen nicht mehr geltend machen kann, die er im Zeitpunkt seiner Erklärung kannte bzw. mit denen er rechnen konnte (vgl. BGH NJW 1973, 620; Steffen in: BGB-RGRK § 780 Rn. 9 m.w.N.).
  • BAG, 13.06.1989 - 1 AZR 819/87

    Konkurs des Arbeitgebers: Nachteilsausgleichsforderung - spätere Geltendmachung -

    Mit dem deklaratorischen Schuldanerkenntnis wird lediglich eine schon vorhandene Schuld bestätigt, keine neue Verbindlichkeit begründet (BGH Urteil vom 16. Januar 1973 - VI ZR 197/71 - NJW 1973, 620; RGRK-Steffen, BGB, 12. Aufl., § 781 Rz 7).
  • BGH, 18.06.1979 - VII ZR 200/78

    Einigung über eine Vergütung gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung für die

    Mit einem vertraglichen deklaratorischen Schuldanerkenntnis, das hier allein in Betracht kommt, verfolgen die Parteien den Zweck, das Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewißheit zu entziehen und es insoweit endgültig festzulegen (BGH NJW 1973, 620; NJW 1976, 1259, 1260; vgl. Steffen in BGB-RGRK, a.a.O., Rdn. 8 zu § 781).

    Da der Beklagte den Schuldsaldo anerkannt hat, sind ihm alle Einwendungen abgeschnitten, die er im Zeitpunkt seiner Erklärung kannte oder mit denen er rechnen mußte (vgl. BGH NJW 1973, 620; NJW 1976, 1259, 1260; Steffen in BGB-RGRK, a.a.O., Rdn. 9 zu § 781).

  • LG Leipzig, 30.09.2011 - 5 O 4189/06

    Verkehrsunfall mit Personenschaden - psychischer Fehlverarbeitung

    Zwar verfolgt das deklaratorische Schuldanerkenntnis i. S. d. § 781 BGB im Gegensatz zum konstitutiven Schuldanerkenntnis, welches eine von der Schuld losgelöste selbstständige Verpflichtung des Schädigers begründet, lediglich den Sinn und Zweck, das Schuldverhältnis dem Streit der Parteien zu entziehen, indem es dem Anerkennenden alle Einwendungen tatsächlicher oder rechtlicher Art abschneidet (BGH NJW 1973, 620).
  • LG Schwerin, 29.11.2012 - 4 O 270/12

    Anspruch aus einem geschlossenen Bauvertrag über die Erbringung von

    Zwar bezieht sich dieser Einspruch nur auf den abgelehnten Teil wegen des Nachtragsangebotes Nr. 3, der hier nicht Streitgegenstand ist und grundsätzlich kann auch ein Anerkenntnis dem Grunde nach erfolgen (BGH NJW 1973, 620).
  • OLG Hamm, 25.04.2017 - 19 U 138/16
    Dabei kann sich ein deklaratorisches Anerkenntnis auch auf den Anspruchsgrund beschränken (BGH NJW 1973, 620; WM 1974, 836; Palandt/Sprau, BGB, 76. Auflage 2017, § 781 Rn 5).
  • AG Bonn, 02.04.2013 - 109 C 273/12

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis

    Den Parteien steht es dabei frei, sich über das Bestehen einer Ersatzpflicht nur dem Grunde nach zu einigen, während der Inhalt bzw. die Höhe des Anspruchs streitig bleibt (vgl. BGH NJW 1973, 620; NJW 1999, 1541, 1542; OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1315, 1316) oder aber das Anerkenntnis unter einer Bedingung abzugeben.
  • BGH, 04.10.1977 - VI ZR 5/74

    Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs

  • BGH, 11.12.1973 - VI ZR 189/72

    Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs durch die Erben des Verletzten -

  • OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93

    Tilgung von Staatsbankkrediten der vormaligen DDR

  • OLG Köln, 15.01.1998 - 7 U 136/97

    Keine Drittwirkung des § 8 Zivildienstgesetz

  • LG Oldenburg, 11.10.1994 - 7 O 1451/94

    Schmerzensgeld, wegen Badeunfall, der zu Hörverlust geführt hat und nun die

  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 45/75

    Anerkenntnis eines Honoraranspruchs - Wirksamkeit eines bestätigenden

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 K 2/94
  • LG Münster, 11.10.1989 - 16 O 279/89

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Düsseldorf, 30.01.1989 - 1 U 29/88
  • OLG Stuttgart, 24.02.1975 - 2 U 110/74

    Anspruch auf Schmerzensgeld aus übergegangenem Recht ; Rechtshängigkeit eines

  • LG Mönchengladbach, 15.07.2008 - 3 O 5/08

    Voraussetzungen aus den Bedingungen für den Rückkauf der

  • LG Freiburg, 28.03.2011 - 3 S 302/10
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