Rechtsprechung
BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73 |
Lottogemeinschaft
§ 157 BGB, Rechtsbindungswille, Reichweite
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Nichtabgabe eines Lottoscheins - Übernahme eines Spieleinsatzes für eine Lottospielgemeinschaft - Geltendmachung eines entgangenen Gewinns
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Rechtsgeschäftliche Bindung einer Lottospielgemeinschaft ?, § 157 BGB
- archive.org
Wer in einer Lottospielgemeinschaft die Lottoscheine ausfüllt und einreicht, übernimmt insoweit in der Regel keine rechtsgeschäftliche Verpflichtung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Lotterie-Fall: BGH zum Schadensersatzanspruch einzelner Teilnehmer einer Lottospielgemeinschaft aufgrund eines nicht abgegebenen Spielscheins
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Lotto-Spielgemeinschaft - Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichtabgabe
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1705
- NJW 2017, 3080
- MDR 1974, 911
- DB 1974, 1619
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- RG, 03.10.1918 - VI 154/18
Rechtsschutzerwägungen im Rahmen behördlich genehmigter Wettunternehmen für …
Auszug aus BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73
Die Gleichstellung von unmittelbar und mittelbar Spielbeteiligtem muß hier gerade dazu führen, daß der Auftraggeber - ebenso wie gemäß § 763 BGB der Spieler - rechtswirksam verpflichtet werden kann (vgl. RGZ 93, 348; OLG Hamburg SeuffA 76 Nr. 83).Anders ist es nur dort, wo das Glücksspiel von geschäftlichen Zwecken überlagert ist, etwa bei einem Spielbeauftragten, der - wie insbesondere die Lottoannahmestellen - für die Durchführung des Spieleinsatzes ein Entgelt bekommt (vgl. die Fälle RGZ 93, 348 und OLG Hamburg, SeuffA 76 Nr. 83), oder wenn beispielsweise mehrere Kaufleute sich aufgrund planmäßig spekulativer Überlegungen zusammengetan haben und mit besonders hohen Einsätzen spielen.
- BGH, 22.05.1967 - VII ZR 309/64
Abgrenzung zwischen bloßer Gefälligkeitshandlung ohne rechtsgeschäftliche Bindung …
Auszug aus BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73
Andererseits ist darauf abzustellen, ob die Annahme einer Rechtspflicht und das sich daraus ergebende Schadensersatzrisiko auch für den "Beauftragten" unter Berücksichtigung der Unentgeltlichkeit der übernommenen Geschäftsbesorgung zumutbar ist (vgl. zum letzteren BGH Urt. v. 22.5.1967 - VII ZR 309/64). - BGH, 17.05.1971 - VII ZR 146/69
Allgemeines Vertragsrecht - Politischer Widerstand als Auftragsvertrag
Auszug aus BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73
Die Frage, ob und inwieweit ein unentgeltlich übernommener Auftrag rechtsgeschäftlich bindend oder nur unverbindlich ist, kann im allgemeinen - da insoweit ein ausdrücklich oder stillschweigend erklärter Wille der Beteiligten in der Regel nicht feststellbar ist - nur unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte geprüft werden (BGHZ 21, 102, 106 f; 56, 204, 210).
- BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher …
Auszug aus BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73
Die Frage, ob und inwieweit ein unentgeltlich übernommener Auftrag rechtsgeschäftlich bindend oder nur unverbindlich ist, kann im allgemeinen - da insoweit ein ausdrücklich oder stillschweigend erklärter Wille der Beteiligten in der Regel nicht feststellbar ist - nur unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte geprüft werden (BGHZ 21, 102, 106 f; 56, 204, 210). - BGH, 21.12.1967 - II ZR 149/66
Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns aus einer Lottospielgemeinschaft - …
Auszug aus BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73
Eine solche Verpflichtung kann sich selbst dann ergeben, wenn einzelne Mitspieler ihren Beitrag im Zeitpunkt der Ausspielung noch nicht geleistet hatten (vgl. Urt. d. Sen. v. 21.12.1967 - II ZR 149/66, WM 1968, 376). - BGH, 14.10.1954 - 4 StR 229/54
Auszug aus BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73
Entfällt beispielsweise auf die Spielgemeinschaft oder auf denjenigen, der in ihrem Auftrag an der Ausspielung teilgenommen hat, ein Spielgewinn, so besteht die Rechtspflicht, den Gewinn wie verabredet auf die Mitglieder der Spielgemeinschaft zu verteilen (BGH Urt. v. 14.10.1954 - 4 StR 229/54, LM StGB § 266 Nr. 19; die Urt. d. Sen. - II ZR 111 und 112/63 vom 28.10.1965 Abschn. 3 b; für den Fall der Teilnahme an einer Klassenlotterie RG Gruch. 48, 797).
- BGH, 14.11.1991 - III ZR 4/91
Haftung für Unfall auf einer Gefälligkeitsfahrt
Die Annahme einer Rechtspflicht und des sich daraus ergebenden Schadensersatzrisiko muß zudem für den Handelnden zumutbar sein (BGH, Urteil v 16. Mai 1974 - II ZR 12/73 - NJW 1974, 1705). - LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21
Abgrenzung zwischen einem Verwahrungsvertrag und einer bloßen Gefälligkeit
Gegen die Annahme des Rechtsbindungswillens spricht im Hinblick auf den behaupteten Wert der übergebenen Gegenstände jedoch der Umfang des für den Beklagten damit verbundenen Haftungsrisikos, das in finanzieller Hinsicht durchaus existenzielle Ausmaße annehmen kann (vgl. zum Haftungsrisiko als relevanter Umstand hinsichtlich des Vorliegens bzw. Nichtvorliegens eines Rechtsbindungswillens: BGH, Urteil vom 16.05.1974 - II ZR 12/73, BeckRS 1974, 106481 Rn. 10;… MüKoBGB/Bachmann, 8. Aufl. 2019, BGB § 241 Rn. 171). - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23
Beitragspriviligierung; Berufsmäßige Ausübung; Erntehelfer; Zeitgeringfügige …
Angesichts der weitreichenden wirtschaftlichen Bedeutung des beschriebenen Verfahrens für die beiden betroffenen Betriebe ist unter Berücksichtigung ihrer beidseitigen Interessenlage nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (vgl. zu diesen Kriterien etwa: BGH, Urteil vom 16. Mai 1974 - II ZR 12/73 -, Rn. 10, NJW 1974, 1705) auch der für die Annahme einer BGB-Innengesellschaft erforderliche Rechtsbindungswille festzustellen.
- OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 15 U 43/05
Zur Frage des Rechtsbindungswillens - Geschäftsbesorgungsvertrag mit …
Die Annahme einer Rechtspflicht und des sich daraus ergebenden Schadensersatzrisikos muss zudem für den Handelnden zumutbar sein (BGH, NJW 1974, 1705; BGH NJW 1992, 498). - OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 12 U 69/18
Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung des unentgeltlichen Nutzers einer …
Gegen den Rechtsbindungswillen sprechen ein unverhältnismäßiges Haftungsrisiko für den Leistenden und die Tatsache, dass es sich um eine Gefälligkeit des täglichen Lebens oder eine Zusage im gesellschaftlichen Bereich handelt (BGH, Urteil vom 16.05.1974 - II ZR 12/73 Rn. 10, juris). - LG Passau, 19.03.2020 - 1 O 201/16
Schadensersatzansprüche des berechtigten Besitzers einer bei ihrem Betrieb …
Von Bedeutung sind hierbei vor allem Art und Zweck der Gefälligkeit, die Interessenlage der Beteiligten, erkennbare wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Angelegenheit (z.B. Wert der anvertrauten Sache; Aufwendungen und Vorleistungen; dem Begünstigten drohende Gefahren und Schäden bei fehlerhafter Leistung), eigenes wirtschaftliches oder rechtliches Interesse des Gefälligen (dann in der Regel rechtliche Bindung; BGHZ 21, 107 88, 382 und 384; 92, 168), unverhältnismäßiges Haftungsrisiko (dann in der Regel keine rechtliche Bindung; BGH NJW 1974, 1705). - OLG Jena, 05.11.1997 - 7 U 718/97
Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns; Voraussetzungen für das Zustandekommen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bremen, 03.09.1990 - 6 U 13/90
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Darlehensvertrages; Anforderungen an …
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