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   BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 14/72   

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BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 14/72 (https://dejure.org/1973,2389)
BSG, Entscheidung vom 18.09.1973 - 6 RKa 14/72 (https://dejure.org/1973,2389)
BSG, Entscheidung vom 18. September 1973 - 6 RKa 14/72 (https://dejure.org/1973,2389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 36, 155
  • NJW 1974, 617
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.06.1966 - 2 RU 141/62

    Protektorat Böhmen und Mähren - Sozialversicherungsrecht Böhmen/Mähren -

    Auszug aus BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 14/72
    Erfolg haben muß° Der Beschluß des BVerfG vom 90 Mai 1972 bedeutet gegenüber der vom erkennenden Senat in BSG 25, 97 vertretenen Auffassung (vgl° auch POELLINGBR7 SGb° 19669 515; PETERS" Handbuch der Krankenversicherung" @ 568 EVO Ann° 5 b, S° 17/1488; HEINENANN-LIEBOLD" Kassenarztrecht" Stand Juni 1972" S° IV, 44 a? b; KUHNS" Das gesamte Recht der Heilberufe S° 1/424)" der auch das Berufungsgericht noch gefolgt ist" einen Wandel in der Rechtsanschauung über das Verhältnis der staatlichen Gesetzgebung zur ärztlich-berufsstandischen Satzungsautonomie und deren Grenzen" der es erfordert" das Facharztwesen in seinen, Grundzügen landesgesetzlich neu zu regeln (BVerwG" Urt° V° 12"12"1972 C 50°69 Nro 20 zu.

    505, 347 f; BVerwG aaO, S" 44)" Dies muß aus Gründen des Gemeinwohls auch für die Berufs- und Facharztordnungen gelten, soweit sie - wie hier die 55 51, 52 Abs" 5 und 57 Abs° 1 EO NR - formell-rechtlich fehlerhaft sind(: Ohne diese Vorschriften wäre ein für die Gesundheitspflege der Allgemeinheit wesentlicher Bereich - das Facharztwesen - ungeregclto Jedem einzelnen Arzt wäre es überlassen, welche stczial- und allgemein-ärztlichen Tätigkeiten er verrichten will° Angesichts der Bedeutung" die das Zusammenwirken unterschiedlich spezialisierter Ärzte für die Gesundheitspflege hat, stünde ein solcher regelloser, die ärztliche Versorgung gefährdender Zustand der verfassungsgemäßen Ordnung noch ferner als der jetzt satzungsrechtlich normierte° Jedenfalls für eine zur gesetzlichen Neuregelung ausreichende Übergangszeit müssen die zu beanstandenden Vorsbhriften der Berufs- und Facharztordnung deshalb formell-rechtlich noch hingenommen werden° Dies bedeutet" daß die Vorschriften der 55 51, 52 Abs° 5 und 57 Abs° 1 EO NR - soweit sie nicht materiell-rechtlich verfassungswidrig sind - zur Zeit noch anzuüenden sind° Die den Fachärzten mit 5 57 Abs" 1 EO NR auferlegte Pflicht, grundsätzlich nur in ihrem Fachgebiet tätig zu werden? ist bei Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit Art° 12 Abs° 1 Satz 1 GG materiell-rechtlich vereinbar (BVerfGE 55, 167 f; BSG 25, 97" 99 f, 102)" Gegen die Einteilung der Fachgebiete in 5 51 Abs° 1 BG NR und die Umschreibung des Fachgebietes des Radiologen als "Anwendung ionisierender ll.

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 14/72
    zu behandelnden Gesundheitsstörungen zu erkennen (5 52 Abs° 5 Nrn° 4 und 8 B0 NR; vgl° SEHERINS " Die Weiterbildungsordnung, Deutsches Ärzteblatt 19689. S. 1445, l449)° Auf Grund de3sen ist es nicht willkürlich, sondern sachgereeht und berücksichtigt "das dem Gleieh- ' heitssatz immanente Gebot, Ungleiches seiner Ungleichheit entsprechend verschieden zu behandeln" (BVerfGE 16, 6" 24 f; vgl° LEIBHOLZ/RINCK, Grundgesetz" 4° Auflo" Arte } GG" Randnr° 2, mit Naehweisen)" wenn die Berechtigung der Intere nisten und Chirurgen Röntgendiagnostik anders beurteilt zur.
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Schließlich sind für die Abgrenzung der einzelnen Fachgebiete (auch) im kassen- bzw vertragsärztlichen Bereich die auf landesgesetzlicher Grundlage beruhenden Bestimmungen der Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern maßgeblich (BSGE 36, 155 ff = SozR Nr. 37 zu § 368a RVO; SozR 5528 § 4 Nr. 1; BSGE 38, 204 ff = SozR 7325 § 32 Nr. 1; BSGE 55, 97 ff = SozR 5520 § 33 Nr. 1; BSGE 62, 224 ff = SozR 2200 § 368a Nr. 19).

    Der Senat hat allerdings entschieden, daß aus der unbeanstandeten Abrechnung bestimmter Leistungen über einen längeren Zeitraum für den betroffenen Kassen- bzw Vertragsarzt kein Recht erwächst, auch in Zukunft entsprechend abrechnen zu dürfen (vgl BSGE 23, 97, 104; BSGE 36, 155, 161 = SozR Nr. 37 zu § 368a RVO).

    In den einzelnen entschiedenen Fällen hatte die Dauer der Frist zwischen der Bekanntgabe der Änderung der Verwaltungspraxis und dem von der KÄV angekündigten Endzeitpunkt der Honorierung zwischen einigen Monaten (BSGE 23, 97 ff), einem halben Jahr (BSGE 30, 83 ff = SozR Nr. 33 zu § 368a RVO) und mehreren Jahren (BSGE 36, 155 ff = SozR Nr. 37 zu § 368a RVO) geschwankt.

  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

    Das wird dadurch erreicht, daß dem Arzt oder sonstigen Leistungserbringer für Leistungen, die er unter Verstoß gegen derartige Vorschriften bewirkt, auch dann keine Vergütung zusteht, wenn diese Leistungen im übrigen ordnungsgemäß erbracht sind (vgl etwa die Vergütungsausschlüsse in S 85 Abs. 2a SGB V idF des GSG; § 135 Abs. 2 S 2 SGB V; § 21 Nr. 6 EKV-Ärzte; aus der Rechtsprechung: BSGE 23, 97, 103; 30, 83, 86 f = SozR Nr. 33 zu § 368a RVO; BSGE 36, 155, 156 = SozR Nr. 37 zu § 368a Reichsversicherungsordnung (RVO) - fachfremde Leistungen; BSGE 70, 285, 290 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3 - Leistungen mit nicht genehmigten Großgeräten; BSG USK 84261 - Nichterfüllung vorgeschriebener Qualifikationsanforderungen; Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg MedR 1989, 209 - Auftragsüberschreitung).
  • BSG, 28.10.1987 - 6 RKa 4/87

    Laborarzt - Abrechnungsfähigkeit - Sonographieleistungen - Schilddrüsendiagnostik

    Ihre Vielgestaltigkeit zwingt den Arzt, um dem Bedürfnis der Praxis gerecht zu werden, im Rahmen seiner Behandlung auch hin und wieder Leistungen zu erbringen, die als solche nicht mehr zu seinem Fachgebiet gehören (vgl BSGE 36, 155, 159 : SozR Nr. 37 zu 3 368a RVG; SozR 5528 5 M ZG % 19 ZHG Nr. 1).
  • BSG, 08.07.1981 - 6 RKa 3/79
    Daß Röntgenleistungen ausnahmsweise auch von Fachärzten anderer Disziplinen - als sogenannte Teilröntgenologen auf ihr Fachgebiet beschränkt - erbracht werden, ist dem Kassenarztrecht nicht unbekannt (vgl BSGE 36, 155, 159, 160 = SozR Nr. 37 zu @ 368a RVG; Heinemann/Liebeld, aaO, 5 10 EMV-Ä Anm 4,.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2007 - L 3 KA 3/06
    Dabei hat das SG entgegen dem klägerischen Vorbringen auch die von der Rechtsprechung (wie in den vom Kläger angeführten Entscheidungen BSGE 36, 155, 159 und BVerfGE 33, 125, 168) anerkannte "Toleranzbreite" berücksichtigt, innerhalb derer eine vereinzelte fachfremde Tätigkeit akzeptiert werden muss (vgl. hierzu BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 5).
  • LSG Hessen, 17.04.1984 - L 7 Ka 745/83
    Der Senat ist der Überzeugung in Übereinstimmung mit dem Urteil des BSG vom 18. September 1971 - 6 RKa 14/72 -, daß die gesetzlichen Grundlagen für die Weiterbildung der Ärzte bzw. die Beschränkung auf eine Gebietsbezeichnung und lediglich ein Tätigwerden innerhalb dieser Gebietsbezeichnung nicht gegen Art. 12 Grundgesetz verstößt (hierzu auch Urteil des HLSG Darmstadt vom 28. Februar 1973 - L-7/Ka-475/72 -).
  • BSG, 22.04.1983 - 6 RKa 2/82

    Ausübung kassenärztlicher Tätigkeit - Zugelassener praktischer Arzt -

    So darf die Genehmigung einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis nicht dazu führen, daß die Leistungserbringung durch einen dazu nicht berechtigten Arzt - ZB wegen seiner auf ein bestimmtes Fachgebiet beschränkten Zulassung oder mangels eines erforderlichen Befähigungsnachweises (V81 BSGE 23, 97, 103; 28, 73, 78; 30, 83; 36, 155, 156) - nicht verhindert werden kann.
  • BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 17/73

    Zahnbehandler - Zulassung - Mundschleimhautbehandlungen

    fachärztlichen Kassenpraxis (vgl° das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 18° September 1975 -6 RKa 14/72- ) - erlaubte und unerlaubte Tätigkeit nicht immer scharf trennen lassen° Weder der Zulassungskatalog (aufgrund von 5 5 ZG 5 19 ZHG), der Mundbehandlungen nicht enthält, noch 5 125 EVO, der Mundbehandlungen den approbierten Zahnärzten vorbehält, verlangen, das Verbot von Mundbehandlungen als absolut zu verstehen° Bei der Abgrenzung Tätigkeits-.
  • SG Hannover, 04.02.1976 - S 10 Ka 12/74

    Übernahme der Unfallversorgung durch die kassenärztliche Bundesvereinigung;

    Bis zum Tätigwerden des Landesgesetzgebers besteht jedoch insoweit kein rechtloser Zustand, vielmehr sind die in den Satzungen der Ärztekammern enthaltenen Fachgebietsabgrenzungen für eine bemessene Übergangszeit weiterhin anwendbar (BSG, Urteil vom 18.9.1973 - 6 RKa 16/72 -, NJW 74, 617).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.10.1973 - 2 Ws 208/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2296
OLG Karlsruhe, 12.10.1973 - 2 Ws 208/73 (https://dejure.org/1973,2296)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.10.1973 - 2 Ws 208/73 (https://dejure.org/1973,2296)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Oktober 1973 - 2 Ws 208/73 (https://dejure.org/1973,2296)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 617 (Ls.)
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