Weitere Entscheidung unten: OLG München, 17.02.1976

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1976 - III ZR 109/74   

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https://dejure.org/1976,2079
BGH, 08.07.1976 - III ZR 109/74 (https://dejure.org/1976,2079)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1976 - III ZR 109/74 (https://dejure.org/1976,2079)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1976 - III ZR 109/74 (https://dejure.org/1976,2079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung einer behördlichen Entschließung sowohl für den Anspruchsberechtigten als auch für die Bundesrepublik als Aufnahmestaat und für den Entsendestaat - Entschließung des Amtes für Verteidigungslasten hinsichtlich der Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    NATO-Truppenstatut Art. 11 Abs. 1; NATO-Truppenstatut Art. 12 Abs. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 502 (Ls.)
  • MDR 1977, 124
  • VersR 1976, 1156
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69

    Entschließung - Schadenfall - Schuldanerkenntnis - Vergleich

    Auszug aus BGH, 08.07.1976 - III ZR 109/74
    Nach der Rechtsprechung des Senats (VersR 1970, 518 = NJW 1970, 1418; VersR 1970, 665) erlangt die Entschließung der Behörde ihre (beiderseitig) bindende Wirkung sowohl für den Anspruchsberechtigten als auch für die Bundesrepublik als Aufnahmestaat und für den Entsendestaat, wenn der Ersatzberechtigte von einer Anfechtung der Entschließung innerhalb der zweimonatigen Klagefrist (Art. 12 Abs. 3 NTS-AG) absieht.

    Die Entscheidungen in VersR 1970, 518 und 665 betrafen Sachverhalte, in denen die Entschließungen von den Anspruchsberechtigten nicht angefochten und die ihnen zuerkannten Leistungen erbracht worden waren; es war zu entscheiden, ob die mit der Unanfechtbarkeit der Entschließung eingetretene Bindungswirkung für (und gegen) sämtliche Beteiligte einem Rückforderungsverlangen der Bundesrepublik entgegenstand.

    Auch hier müssen die Erwägungen des Senats Platz greifen zu der Frage, unter welchen Umständen eine Bindung der Bundesrepublik an eine von dem Berechtigten nicht angefochtene Entschließung entfallen kann, vgl. Senatsurteile in VersR 1970, 518 und 665 sowie Pagendarm Anm. zu LM Nr. 5 NATO-TruppenstatutG.

  • BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68

    AfV - Ersatzberechtigte - Anfechtung - Anerkenntnisbescheid - Treu und Glauben -

    Auszug aus BGH, 08.07.1976 - III ZR 109/74
    Nach der Rechtsprechung des Senats (VersR 1970, 518 = NJW 1970, 1418; VersR 1970, 665) erlangt die Entschließung der Behörde ihre (beiderseitig) bindende Wirkung sowohl für den Anspruchsberechtigten als auch für die Bundesrepublik als Aufnahmestaat und für den Entsendestaat, wenn der Ersatzberechtigte von einer Anfechtung der Entschließung innerhalb der zweimonatigen Klagefrist (Art. 12 Abs. 3 NTS-AG) absieht.
  • BGH, 03.07.1972 - III ZR 84/69

    Rechtsstellung des Klägers im gerichtlichen Verfahren; Berechtigung zur

    Auszug aus BGH, 08.07.1976 - III ZR 109/74
    Der hier vertretenen Ansicht steht die von der Revision angeführte Entscheidung des Senatsvom 3. Juli 1972 (III ZR 84/69 = VersR 1973, 53) nicht entgegen.
  • OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 200/05

    Wahlrecht des Geschädigten ; Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur oder fiktiver

    Die Entschließung des Amtes für Verteidigungslasten bzw. wie hier des Landkreises legt den Anspruch des Berechtigten dem Grunde und der Höhe nach verbindlich fest (vgl. BGH MDR 1977, 124; VersR 1979, 423).
  • BGH, 19.10.1995 - III ZR 2/95

    Vereinbarung eines Musterprozesses bei Stationierungsschäden - Zulässigkeit einer

    In besonders gelagerten Ausnahmefällen, etwa bei einem Vorliegen der Voraussetzungen des § 826 BGB, kann die Entschließung sogar zum Nachteil des Antragstellers abgeändert werden (Senatsurteil vom 20. November 1969 - III ZR 93/69 - NJW 1970, 1418; vgl. auch Senatsurteile vom 8. Juli 1976 - III ZR 109/74 - VersR 1976, 1156 und vom 18. Januar 1979 - III ZR 72/77 - VersR 1979, 423).
  • BGH, 24.03.1977 - III ZR 19/75

    Verjährungsvorschriften für Amtshaftungsansprüche - Gründe für die Unterbrechung

    Ihre Entscheidung legt den Anspruch des Berechtigten dem Grund und der Höhe nach verbindlich fest (vgl. Art. 8 Abs. 10 und 9 FinVertr in Verb, mit §§ 1,2 der Abkommen zur Ausführung des Artikels 8; vgl. zu Art. 11, 12 NTS-AG die Senatsurteile VersR 1970, 518; 1970, 570; 1970, 665; 1976, 959; 1976, 1156).
  • BGH, 18.10.1979 - III ZR 137/78

    Verbindlichkeit eines als unrichtig und ungerechtfertigt erkannten Bescheides

    Ob eine weitere Bindung an einen von dem Berechtigten hingenommenen Bescheid den Beteiligten unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes von Treu und Glauben noch zuzumuten ist, wenn sich - wie hier - nachträglich herausstellt, daß das AVL die materielle Rechtslage im Festsetzungsbescheid zu Lasten des Berechtigten unverschuldet unrichtig beurteilt hat, hängt nach der Rechtsprechung des Senats wesentlich davon ab, ob der Schadensfall schon endgültig abgewickelt ist und die Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschädigten und der Behörde bereits abschließend geregelt sind (Senatsurteilevom 18. Januar 1979 - III ZR 72/77 - VersR 1979, 423;vom 8. Juli 1976 - III ZR 109/74 - LM NATO-TruppenstatutG Nr. 6 = VersR 1976, 1156 und vom 20. November 1969 a.a.O.).
  • OLG Köln, 24.09.1992 - 7 U 68/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    So hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil VersR 1976, 1156 = MDR 1977, 124 = LM NATO-TrStatut Nr. 6 = NJW 1977, 502 - LS - klargestellt, daß die Bindungswirkung nicht davon abhängt, daß der Geschädigte keine Klage erhebt.
  • OLG Hamm, 08.11.1994 - 9 U 76/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Die Beklagte hat diese Erkrankung als Unfallfolge in ihren Entschließungen vom 20.02.1990 und 21.02.1990 anerkannt und ist daran gebunden (vgl. BGH VersR 1976, 1156; Senat NJW-RR 1986, 326).
  • BGH, 18.01.1979 - III ZR 72/77

    Bindung der Bundesrepublik an eine Entschließung des Amtes für

    Der erkennende Senat ist hierzu in seinem Urteil vom 8. Juli 1976 (III ZR 109/74 = LM NATO-Truppenstatut Nr. 6 = VersR 1976, 1156 = MDR 1977, 124) von folgenden Grundsätzen ausgegangen: Mit dem Erlaß der Entschließung tritt eine materiell-rechtliche Bindung der Bundesrepublik (und des von ihr vertretenen Entsendestaats) an die Entschließung ein.
  • BGH, 07.11.1980 - I ZB 9/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist die unrichtige Bezeichnung eines Urteils im Empfangsbekenntnis für die Wirksamkeit der Zustellung ohne Belang, wenn nach dem Gesamtzusammenhang keine Zweifel daran bestehen, welches Schriftstück mit dem Empfangsbekenntnis zugestellt worden ist (BGH NJW 1969, 1297 [BGH 12.03.1969 - IV ZB 3/69] ; VersR 1976, 1156; VersR 1978, 961).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.02.1976 - 25 U 4030/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,3109
OLG München, 17.02.1976 - 25 U 4030/75 (https://dejure.org/1976,3109)
OLG München, Entscheidung vom 17.02.1976 - 25 U 4030/75 (https://dejure.org/1976,3109)
OLG München, Entscheidung vom 17. Februar 1976 - 25 U 4030/75 (https://dejure.org/1976,3109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 502
  • MDR 1977, 228
  • VersR 1977, 456
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.1996 - 22 U 259/95

    Unfall im Ausland; Deutsche Haftungsnormen; Handlungsort; Skiunfall; Skiverband

    Bei der Frage des Verschuldens des Beklagten und des Mitverschuldens des Versicherten der Klägerin sind die Verhaltensregeln des österreichischen Handlungsortes maßgebend, vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 111; OLG München NJW 1977, 502.
  • OLG Dresden, 30.01.2013 - 13 U 956/12
    Ebenfalls richtig hat das Landgericht angenommen, dass sich die Verantwortlichkeit des Schädigers - ebenso wie ein Mitverschulden des Geschädigten - trotz Anwendbarkeit deutschen Rechts nach den Verhaltensregeln am Unfallort beurteilt (vgl. nur OLG München, NJW 77, 502; OLG Düsseldorf, VersR 90, 111).
  • LG Coburg, 22.01.2007 - 14 O 462/06

    Zu den Sorgfaltspflichten von Ski- und Snowboardfahrern

    Bezüglich der Frage der Verantwortlichkeit des Schädigers sind jedoch die Verhaltensregeln des österreichischen Unfallortes zur Anwendung zu bringen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1990, 111 f. [OLG Düsseldorf 03.02.1989 - 22 U 261/88] ; OLG München, NJW 1977, 502).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.1989 - 22 U 261/88
    Allerdings ist bei der Beurteilung der Frage der Verantwortlichkeit des Bekl. auf die Verhaltensregeln des österreichischen Handlungsorts abzustellen (vgl. OLG München NJW 77, 502 = VersR 1977, 456 L).
  • LG Traunstein, 05.04.2000 - 3 O 4673/98

    Schadensersatzansprüche wegen Skiunfalls; Verhaltensregeln für Skifahrer

    Diese Rechtsanwendungsverordnung ist noch in Kraft (vgl. OLG München, NJW 1977, 502, 504) [OLG München 17.02.1976 - 25 U 4030/75] .
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