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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1978 - StB 51/78, 1 BJs 93/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,6235
BGH, 13.06.1978 - StB 51/78, 1 BJs 93/77 (https://dejure.org/1978,6235)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1978 - StB 51/78, 1 BJs 93/77 (https://dejure.org/1978,6235)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1978 - StB 51/78, 1 BJs 93/77 (https://dejure.org/1978,6235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits abgschlossenen staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung - Voraussetzungen der Anordnung einer Durchsuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 57
  • NJW 1978, 1815
  • MDR 1978, 770
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1978 - StB 132/78, 1 BJs 126/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,9406
BGH, 21.06.1978 - StB 132/78, 1 BJs 126/77 (https://dejure.org/1978,9406)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1978 - StB 132/78, 1 BJs 126/77 (https://dejure.org/1978,9406)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1978 - StB 132/78, 1 BJs 126/77 (https://dejure.org/1978,9406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Übernahme eines Mandats bei bereits früherer Verteidigertätigkeit - Vorliegen der Voraussetzungen des § 146 der Strafprozessordnung (StPO) - Äußerer Tatbestand einer gemeinschaftlichen Verteidigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 67
  • NJW 1978, 1815
  • MDR 1978, 771
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1976 - StB 8/76

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Zulässigkeit einer von dem im

    Auszug aus BGH, 21.06.1978 - StB 132/78
    Der in NJW 1976, 1414 abgedruckte Beschluß des Senats (= BGHSt 26, 335), auf den sich die Beschwerdeführerin für ihre Rechtsansicht beruft, besagt gerade das Gegenteil, indem er auf BGHSt 26, 291 Bezug nimmt, wonach die Unzulässigkeit der Verteidigung erst mit dem Zurückweisungsbeschluß des Gerichts für das Verfahren wirksam wird (a.a.O. S. 294).

    § 146 StPO stellt auf den äußeren Tatbestand einer gemeinschaftlichen Verteidigung, sei es auch in verschiedenen Verfahren (BGHSt 26, 291), ab.

    Deshalb zählt der Umstand, daß das erste Mandat nur kurzfristig bestanden hat, nicht zu den Fällen, in denen die Gefahr eines Widerstreits der Verteidigungsinteressen von vornherein als gering angesehen werden könnte (vgl. BGHSt 26, 291, 296).

  • BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76

    Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus BGH, 21.06.1978 - StB 132/78
    Der in NJW 1976, 1414 abgedruckte Beschluß des Senats (= BGHSt 26, 335), auf den sich die Beschwerdeführerin für ihre Rechtsansicht beruft, besagt gerade das Gegenteil, indem er auf BGHSt 26, 291 Bezug nimmt, wonach die Unzulässigkeit der Verteidigung erst mit dem Zurückweisungsbeschluß des Gerichts für das Verfahren wirksam wird (a.a.O. S. 294).
  • BGH, 27.05.1986 - KRB 3/86

    Gemeinschaftlicher Verteidiger - Einspruch - Bußgeldbescheid -

    Prozeßhandlungen eines gemeinsamen Verteidigers sind nach § 146 StPO nicht schon kraft Gesetzes unzulässig, sie können allenfalls nach Zurückweisung des Verteidigers unwirksam werden (vgl. BGHSt 26, 291, 294; 27, 124 ff; 28, 67, 68 [BGH 21.06.1978 - StB 132/78]; BGH NJW 1984, 2372).
  • BGH, 01.07.1986 - 5 StR 239/86

    Rechtliche Wirkungen der Meldung von Verteidigern

    Die spätere Übernahme der Verteidigung des Beschwerdeführers ... verstößt unabhängig von dem Umfang, in dem Rechtsanwalt Dr. ... für die Mitangeklagte ... tatsächlich tätig geworden war, gegen § 146 StPO (vgl. BGHSt 28, 67, 68 [BGH 21.06.1978 - StB 132/78]; BGH NStZ 1983, 228) und ist deshalb unzulässig (BGHSt 27, 148, 150, 153).
  • BGH, 15.03.1983 - 5 StR 51/83

    Verbot der Mehrfachverteidigung

    Das gilt auch für das Tätigwerden als Unterbevollmächtigter (BGH, Beschl. v. 1. Sept. 1977 - 4 StR 395/77 - im Anschl. an OLG München in NJW 1976, 252, 254), und zwar auch dann, wenn der Verteidiger nacheinander für mehrere Beschuldigte tätig wird (BGHSt 27, 148, 154); schließlich kommt es auch nicht auf den Umfang der zuvor entfalteten Tätigkeit an (BGHSt 28, 67 [BGH 21.06.1978 - StB 132/78]).
  • BGH, 23.08.1978 - 2 StR 313/78

    Zur Revisionseinlegung durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger

    Ferner kommt es nicht auf den Umfang der Tätigkeit von Rechtsanwalt R. für W. an (vgl. den zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß des BGH vom 21. Juni 1978 - 1 BJs 126/77 / StB 132/78. Schließlich steht der Anwendung des § 146 StPO nicht entgegen, daß Rechtsanwalt R. nicht Wahl- sondern Pflichtverteidiger des Angeklagten ist (BGH NJW 1978, 384).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.01.1978 - 2 StR 425/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1532
BGH, 05.01.1978 - 2 StR 425/77 (https://dejure.org/1978,1532)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1978 - 2 StR 425/77 (https://dejure.org/1978,1532)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1978 - 2 StR 425/77 (https://dejure.org/1978,1532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beruhen eines Urteils auf einer fehlenden Vereidigung eines Zeugen - Ausreichen einer bestimmten und eindeutigen Willensäußerung zur Erklärung eines Verzichts auf eine Vereidigung - Verpflichtung des Gerichts zur Einholung eines weiteren psychiatrischen Gutachtens zur ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1815
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1977 - 1 StR 828/76

    Ablehnung des von der Verteidigung vorsorglich gestellten Beweisantrags zur

    Auszug aus BGH, 05.01.1978 - 2 StR 425/77
    Ob letzteres der Fall ist, hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH GA 1962, 371 und Urt. vom 25. Januar 1977 - 1 StR 828/76 -).
  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 05.01.1978 - 2 StR 425/77
    Er durfte zur Trutzwehr mit der Waffe erst Zuflucht nehmen, nachdem er alle Möglichkeiten der Schutzwehr ausgenutzt hatte (BGHSt 24, 356).
  • BGH, 18.05.1976 - 5 StR 529/75

    Zulässigkeit der Vernehmung des späteren Sitzungsstaatsanwaltes zu Beginn der

    Auszug aus BGH, 05.01.1978 - 2 StR 425/77
    Es genügt dafür jede andere bestimmte und eindeutige Willensäußerung (BGH, Urt. vom 3. Dezember 1975 - 2 StR 414/75 = GA 1976, 115 und vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75 S. 7).
  • BGH, 03.12.1975 - 2 StR 414/75

    Strafbarkeit wegen Betrugs, Diebstahls, wegen Unterschlagung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 05.01.1978 - 2 StR 425/77
    Es genügt dafür jede andere bestimmte und eindeutige Willensäußerung (BGH, Urt. vom 3. Dezember 1975 - 2 StR 414/75 = GA 1976, 115 und vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75 S. 7).
  • OLG Koblenz, 24.02.1991 - 1 Ss 403/91

    Pflicht zur Protokollierung eines ausdrücklichen Verzichts des Angeklagten bzgl.

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß der Verzicht auf die Vereidigung eines Zeugen keine ausdrückliche Erklärung erfordert, der Verzichtswille vielmehr auch schlüssig durch Schweigen bekundet werden kann (BGH, a.a.O., und in NJW 1978, 1815; BayObLG, a.a.O.; OLG Köln,VRS 61, 271; HansOLG Hamburg, MDR 1979, 74; Dahs in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 61 Rdnr. 36; Kleinknecht/Meyer, a.a.O., § 61 Rdnr. 24).

    Bloßes Schweigen ist aber nur dann eine schlüssige und wirksame Verzichtserklärung, wenn der Prozeßbeteiligte sein Recht, die Vereidigung zu verlangen, kennt (BGH, NJW 1978, 1815; Dahs in Löwe-Rosenberg, a.a.O.; Kleinknecht/Meyer, a.a.O., Einleitung Rdnr. 126).

    Diese Kenntnis kann sich aus dem bisherigen Gang der Hauptverhandlung ergeben (BGH, NJW 1978, 1815; BayObLG, a.a.O.,).

    Dies war in den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen eines stillschweigenden Verzichts auf die Vereidigung eines Zeugen stets der Fall (vgl. BGH, NJW 1978, 1815 und MDR 1976, 634; OLG Köln, a.a.O.; BayObLG, a.a.O.; OLG Hamm, VRS 41, 123).

  • BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90

    Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst

    Ein Sachverständiger hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Unterlagen er für die Erstattung seines Gutachtens benötigt (vgl. BGH, Urt. v. 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77); ihm bleibt es grundsätzlich überlassen, welche Untersuchungsmethoden er anwendet (BGH, Urt. v. 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80), ob er etwa eine stationäre Beobachtung oder eine ambulante Untersuchung in Verbindung mit Beobachtungen in der Hauptverhandlung zur Grundlage seines Gutachtens macht (vgl. BGH, Urt. v. 9. Februar 1978 - 4 StR 683/77).
  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83

    Apollonia

    Hier ist aber bereits zweifelhaft, ob die Nebenklägerin anders als in dem vom Senat (aaO) entschiedenen Fall nicht durch ihr Verhalten bei der Vielzahl der Verzichtserklärungen schlüssig zum Ausdruck gebracht hat, daß sie ebenfalls mit einer Nichtvereidigung einverstanden war; einer ausdrücklichen Erklärung bedurfte es nicht (vgl. BGH GA 1976, 115 = b. Holtz MDR 1976, 634; NJW 1978, 1815; Urteil vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.2001 - 2a Ss 209/01

    Stillschweigender Verzicht; Vereidigung eines Zeugen; Zeugenvereidigung;

    Diese Kenntnis kann sich aus dem bisherigen Gang der Hauptverhandlung ergeben (BGH, NJW 1978, 1815).

    Ein stillschweigender Verzicht wird aber auch dann möglich sein, wenn ein Angeklagter durch einen rechtskundigen Verteidiger vertreten ist, der ihn in der Hauptverhandlung entsprechend berät (zu vgl. BGH, NJW 1978, 1815).

  • BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94

    Antrag auf Vernehmung - Anwesenheit - Sachverständiger - Sachkunde - Ablehnung -

    Ein Sachverständiger hat zunächst in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Unterlagen er für die Erstattung seines Gutachtens benötigt (BGH, Urt. v. 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77).
  • BGH, 30.09.1998 - 1 StR 509/98

    Hilfsbeweisantrag auf Erholung eines Sachverständigengutachtens zur

    Dies folgt aus der Eindeutigkeit der übrigen Beweisergebnisse (vgl. BGH aaO, sowie Urt. vom 05.01.1978 2 StR 425/77; KK-Pelchen § 59 Rdn. 14), nämlich u.a. der glaubwürdigen Aussagen der beiden Tatopfer und der Einlassung des Angeklagten, der sexuelle Übergriffe bis zum Jahre 1984 eingestanden und lediglich noch bestritten hatte, es sei zu Geschlechtsverkehr und Vergewaltigungen gekommen.
  • BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97

    Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils wegen Verstosses gegen die

    Grundlage einer solchen Annahme kann je nach den Umständen des Falles sein z.B. die Eindeutigkeit des übrigen Beweisergebnisses (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77), die geringe Bedeutung der Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1978 - 1 StR 293/78), oder auch die Persönlichkeit des Zeugen im Zusammenhang mit seinem Bezug zu der von ihm bekundeten Tatsache (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1985 - 2 StR 848/94 hinsichtlich eines Polizeibeamten; BGH NStZ 1986, 323 hinsichtlich eines als sachverständigen Zeugen gehörten Sachverständigen).
  • BGH, 22.10.1980 - 2 StR 612/80

    Keine nachteilige Wertung gegenüber dem Angeklagten aufgrund berechtigten

    Hier bezieht sich die Strafkammer bei einer eindeutigen Beweislage lediglich zusätzlich auf die genannten fehlerhaften Ausführungen (vgl. BGH, Urt. vom 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77).
  • KG, 20.03.1986 - 1 Ss 231/85

    Beweisaufnahme; Beweisantrag; Hauptverhandlung; Gerichtsbeschluß; Verzicht;

    Es ist anerkannt, daß Prozeßerklärungen, insbesondere Verzichtserklärungen, für die keine besondere Form vorgeschrieben ist, auch durch schlüssige Handlungen abgegeben werden können (BGH NJW 1978, 1815 ).
  • BGH, 17.01.1984 - 5 StR 741/83

    Erfordernis der Nachholung einer Vereidigung nach Wegfall eines

    Konkrete Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer Aussagekorrektur trägt die Revision nicht vor (vgl. BGH Urteil vom 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77 - Urteil vom 26. September 1978 - 1 StR 293/78 - mitgeteilt bei Pelchen KK § 59 Rn. 14).
  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 800/78

    Strafbarkeit wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten

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