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   BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84   

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https://dejure.org/1985,167
BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84 (https://dejure.org/1985,167)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1985 - VI ZR 86/84 (https://dejure.org/1985,167)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1985 - VI ZR 86/84 (https://dejure.org/1985,167)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • RA Kotz

    Fortsetzung der Urlaubsfahrt mit Mietwagen - Verstoß gegen Schadensminderungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249, 254 Abs. 2
    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz - Totalschaden vor längerer Urlaubsreise - Mietwagenkosten - Ersatzfahrzeug

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2637
  • MDR 1986, 40
  • VersR 1985, 1090
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84
    Die Mietwagenkosten gehören nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zu dem Herstellungsaufwand, den der Schädiger nach § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat, wenn der Geschädigte diesen Weg der Schadensbeseitigung wählt (Senatsurteile vom 6.11.1973 - VI ZR 27/73 - VersR 1974, 90 [insoweit in BGHZ 61, 346, 347 f. nicht vollständig abgedruckt]; vom 4.12.1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284).

    Auf die Herstellung des Zustandes, der ohne den Unfall bestanden haben würde, d. h. hier die Beseitigung des Entzuges der Gebrauchsmöglichkeit des Unfallfahrzeugs, musste der Kläger nicht schon deshalb verzichten, weil die Herstellung im Sinne des § 251 Abs. 2 BGB mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden gewesen wäre, so dass er statt des Herstellungsinteresses nur sein Kompensationsinteresse nach § 251 Abs. 1 BGB (hier: die sog. "abstrakte" Nutzungsentschädigung) beanspruchen könnte (vgl. hierzu Senatsurteil vom 4.12.1984 a. a. O. S. 284).

    Bei der Prüfung der Erforderlichkeit ist auch der letztlich auf § 242 BGB zurückgehende Rechtsgedanke des S 254 Abs. 2 Satz 1 BGB anzuwenden: Wenn der Geschädigte die Höhe der Kosten für die Schadensbeseitigung beeinflussen kann, ist er unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (Senat BGHZ 54, 82, 85 f; Urteil vom 4.12.1984 a. a. O.; Born VersR 1978, 777, 783 f; Köhnken VersR 1979, 788, 790).

  • OLG München, 14.06.1983 - 5 U 4351/82

    Ersatzfahrzeug; Anmietung eines Ersatzfahrzeugs; Gebrauchtwagen; Gleichwertigen

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84
    Deshalb ist allgemein anerkannt, dass im Grundsatz auch bei längeren Urlaubsreisen oder Auslandsfahrten ein Ersatz von Mietwagenkosten in Frage kommt (vgl. KG DAR 1977, 185; OLG Karlsruhe VersR 1981, 885; OLG München VersR 1983, 1064).

    So ist es durchaus denkbar, die Zumutbarkeit von Umdispositionen, die freilich nur wenige Urlaubstage betreffen können, im Interesse einer Ersatzbeschaffung vor Fortsetzung der Reise anders zu beurteilen, wenn der Unfall sich während der Woche ereignet und der Geschädigte innerhalb kürzester Zeit übersehen kann, dass ihm eine alsbaldige Ersatzbeschaffung unschwer möglich ist (vgl. zur Frage der Zumutbarkeit des Verzichts auf einige Urlaubstage zum Zweck einer Ersatzbeschaffung: bejahend OLG Nürnberg VersR 1974, 677; OLG Köln VersR 1979, 965; LG Köln VersR 1977, 48; Born VersR 1978, 777, 787; Köhnken VersR 1979, 788, 791; verneinend: KG DAR 1977, 185; OLG München VersR 1983, 1064; vgl. auch Koller DAR 1979, 289, 296).

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84
    Das bedeutet jedoch nicht, dass er vom Schädiger nur die Aufwendungen ersetzt verlangen kann, die er eingehen würde, wenn er den Schaden selbst bezahlen müsste (vgl. Senatsurteil vom 2.3. 1982 - VI ZR 35/80 - NJW 1982, 1518, 1519).

    Der Geschädigte ist grundsätzlich nur berechtigt, sich ersatzweise einen dem Unfallwagen gleichwertigen Wagentyp zu beschaffen (Senatsurteil vom 2.3. 1982 - VI ZR 35/80 - NJW 1982, 1518, 1519).

  • OLG Köln, 27.04.1979 - 20 U 148/78

    Mietwagen; Mietwagenkosten

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84
    So ist es durchaus denkbar, die Zumutbarkeit von Umdispositionen, die freilich nur wenige Urlaubstage betreffen können, im Interesse einer Ersatzbeschaffung vor Fortsetzung der Reise anders zu beurteilen, wenn der Unfall sich während der Woche ereignet und der Geschädigte innerhalb kürzester Zeit übersehen kann, dass ihm eine alsbaldige Ersatzbeschaffung unschwer möglich ist (vgl. zur Frage der Zumutbarkeit des Verzichts auf einige Urlaubstage zum Zweck einer Ersatzbeschaffung: bejahend OLG Nürnberg VersR 1974, 677; OLG Köln VersR 1979, 965; LG Köln VersR 1977, 48; Born VersR 1978, 777, 787; Köhnken VersR 1979, 788, 791; verneinend: KG DAR 1977, 185; OLG München VersR 1983, 1064; vgl. auch Koller DAR 1979, 289, 296).

    Entgegen einer gelegentlich vertretenen Auffassung (OLG Köln VersR 1979, 965; Himmelreich/Klimke, Kfz-Schadensregulierung Rdn. 1521) ist die Höhe der Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungskosten bei der Prüfung der Erforderlichkeit der für eine längere Urlaubsreise angefallenen Mietwagenkosten ohne Bedeutung.

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84
    Als erforderlich sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (Senat BGHZ 54, 82, 85; Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73 - VersR 1975, 184, 186).

    Bei der Prüfung der Erforderlichkeit ist auch der letztlich auf § 242 BGB zurückgehende Rechtsgedanke des S 254 Abs. 2 Satz 1 BGB anzuwenden: Wenn der Geschädigte die Höhe der Kosten für die Schadensbeseitigung beeinflussen kann, ist er unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (Senat BGHZ 54, 82, 85 f; Urteil vom 4.12.1984 a. a. O.; Born VersR 1978, 777, 783 f; Köhnken VersR 1979, 788, 790).

  • KG, 11.10.1976 - 12 U 884/76

    Zur Schadensminderungspflicht, wenn ein Auto nach Antritt einer langen und weiten

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84
    Deshalb ist allgemein anerkannt, dass im Grundsatz auch bei längeren Urlaubsreisen oder Auslandsfahrten ein Ersatz von Mietwagenkosten in Frage kommt (vgl. KG DAR 1977, 185; OLG Karlsruhe VersR 1981, 885; OLG München VersR 1983, 1064).

    So ist es durchaus denkbar, die Zumutbarkeit von Umdispositionen, die freilich nur wenige Urlaubstage betreffen können, im Interesse einer Ersatzbeschaffung vor Fortsetzung der Reise anders zu beurteilen, wenn der Unfall sich während der Woche ereignet und der Geschädigte innerhalb kürzester Zeit übersehen kann, dass ihm eine alsbaldige Ersatzbeschaffung unschwer möglich ist (vgl. zur Frage der Zumutbarkeit des Verzichts auf einige Urlaubstage zum Zweck einer Ersatzbeschaffung: bejahend OLG Nürnberg VersR 1974, 677; OLG Köln VersR 1979, 965; LG Köln VersR 1977, 48; Born VersR 1978, 777, 787; Köhnken VersR 1979, 788, 791; verneinend: KG DAR 1977, 185; OLG München VersR 1983, 1064; vgl. auch Koller DAR 1979, 289, 296).

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84
    Wie der Senat in seinem heute verkündeten, zur Veröffentlichung bestimmten Urteil - VI ZR 177/84 - entschieden hat, darf ein Geschädigter, der ein Mietfahrzeug für eine längere Reise benötigt, nicht auf das erstbeste Angebot eingehen, sondern muss wenigstens ein oder zwei Vergleichsangebote einholen.
  • BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71

    Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84
    Eine grundsätzliche Verpflichtung, den Schädiger über die Art der Schadensbeseitigung zu befragen, hat der Senat in der vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung vom 20.6.1972 (VI ZR 61/71 - NJW 1972, 1800, 1802) nicht ausgesprochen.
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84
    Als erforderlich sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (Senat BGHZ 54, 82, 85; Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73 - VersR 1975, 184, 186).
  • OLG Nürnberg, 21.09.1973 - 1 U 59/73
    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84
    So ist es durchaus denkbar, die Zumutbarkeit von Umdispositionen, die freilich nur wenige Urlaubstage betreffen können, im Interesse einer Ersatzbeschaffung vor Fortsetzung der Reise anders zu beurteilen, wenn der Unfall sich während der Woche ereignet und der Geschädigte innerhalb kürzester Zeit übersehen kann, dass ihm eine alsbaldige Ersatzbeschaffung unschwer möglich ist (vgl. zur Frage der Zumutbarkeit des Verzichts auf einige Urlaubstage zum Zweck einer Ersatzbeschaffung: bejahend OLG Nürnberg VersR 1974, 677; OLG Köln VersR 1979, 965; LG Köln VersR 1977, 48; Born VersR 1978, 777, 787; Köhnken VersR 1979, 788, 791; verneinend: KG DAR 1977, 185; OLG München VersR 1983, 1064; vgl. auch Koller DAR 1979, 289, 296).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 249/73

    Ersatzfähigkeit eines fehlgeschlagenen Instandsetzungsversuch im Rahmen der

  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 46/72

    Umfang der Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer

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