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   BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89   

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https://dejure.org/1989,1176
BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89 (https://dejure.org/1989,1176)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.1989 - 1 BvR 674/89 (https://dejure.org/1989,1176)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 1989 - 1 BvR 674/89 (https://dejure.org/1989,1176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlagepflicht nach Art. 3 Abs. 1 des 22. MRÄndG und Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlagepflicht - Abweichen - BGH - Rechtsprechung - Eigenbedarf - Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3007
  • NJW-RR 1989, 1419 (Ls.)
  • MDR 1989, 1074
  • WM 1990, 152
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
    1. Mit der Verfassungsbeschwerde machen die Beschwerdeführerinnen geltend, das LG habe das Urteil des BVerfG v. 14.2.1989 (BVerfGE 79, 292 ) in einer Art. 14 Abs. 1 und 2 , Art. 20 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG verletzenden Weise ausgelegt und den Komfortwunsch einer 21jährigen Studentin der Zahnmedizin als jeder sozialen Kontrolle entzogen angesehen.

    Es meint, nach dem Urteil des BVerfG v. 14.2.1989 (BVerfGE 79, 292 ) dürfe »lediglich« (!) noch »unter dem Gesichtspunkt des Mißbrauchs« geprüft werden, ob »ein weit überhöhter Wohnbedarf geltend gemacht« werde und ob »der beabsichtigte Wohnbedarf nicht so weit überhöht (sei), daß der Nutzungswunsch mißbräuchlich oder sogar willkürlich wäre«.

    Sie findet ihre Rechtfertigung insbesondere nicht im Urteil des BVerfG v. 14.2.1989 (BVerfGE 79, 292 ).

    In Ziffer C.I.2.a) der Entscheidungsgründe (BVerfGE 79, 292, 305) wird ausdrücklich ausgeführt, das Fachgericht habe sämtlichen vom Mieter vorgetragenen Gesichtspunkten nachzugehen, welche Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches begründeten; vorgeschobene Kündigungen verdienten keinen Schutz.

  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
    Es weiche zu ihrem Nachteil vom Rechtsentscheid des BGH v. 20.1.1988 (BGHZ 103, 91, 100) ab, indem es den Einzugswunsch als nicht vernünftig bezeichnet und gleichwohl den Eigenbedarf bejaht habe.

    Das LG weicht vom Rechtsentscheid des BGH v. 20.1.1988 (BGHZ 103, 91, 100) ab.

    Dieses hat den Rechtsentscheid des BGH v. 20.1.1988 (BGHZ 103, 91, 100) vielmehr bestätigt.

  • OLG Frankfurt, 03.06.1988 - 20 REMiet 2/88

    Wirksamkeit der Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
    Dies gelte zwar nicht für die Rügen, Art. 14 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG seien verletzt worden; eine Vorlage nach Art. 111 Abs. 1 S. 1 des 3. MRÄndG wäre aus den vom OLG Frankfurt in NJW 1988, 2248 aufgeführten Gründen unzulässig gewesen.

    Die unterlassene Vorlage läßt sich auch nicht mit dem Schicksal rechtfertigen, das der Vorlagebeschluß der gleichen Kammer des LG v. 19.4.1988 (WuM 1988, 145) beim OLG Frankfurt (WuM 1988, 209 f. = NJW 1988, 2248 ) genommen hat.

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
    Dieser wird (BVerfGE, aaO., S. 293) ausdrücklich als die am 8.1.1985 (BVerfGE 68, 361 ) noch ausstehende höchstrichterliche Auslegung des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB bezeichnet.
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
    Geschieht dies nicht, wird insbesondere entscheidungserheblichen Beweisanträgen, die nicht aus Gründen des formellen oder des materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt gelassen werden dürfen, nicht entsprochen (vgl. BVerfGE 69, 141, 143), sind die besonderen Umstände des Einzelfalles gegeben, welche erst die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG gestatten (BVerfGE 22, 267, 274).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
    Jedoch müssen in den Gründen die wesentlichen der Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen- und Rechtsausführungen verarbeitet werden (BVerfGE 47, 182, 189).
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
    Denn es ist nicht ausgeschlossen, daß sie bei Berücksichtigung dieses Vorbringens zugunsten der Beschwerdeführerinnen anders ausgefallen wäre (vgl. BVerfGE 63, 80, 88).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
    Geschieht dies nicht, wird insbesondere entscheidungserheblichen Beweisanträgen, die nicht aus Gründen des formellen oder des materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt gelassen werden dürfen, nicht entsprochen (vgl. BVerfGE 69, 141, 143), sind die besonderen Umstände des Einzelfalles gegeben, welche erst die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG gestatten (BVerfGE 22, 267, 274).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
    a) Das LG hat die nach Art. 111 Abs. 1 S. 1 des 3. MRÄndG zwingend gebotene Vorlage an das OLG Frankfurt willkürlich unterlassen (vgl. BVerfGE 76, 93, 96).
  • LG München I, 14.01.1988 - 7 O 17175/87
    Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
    Die unterlassene Vorlage läßt sich auch nicht mit dem Schicksal rechtfertigen, das der Vorlagebeschluß der gleichen Kammer des LG v. 19.4.1988 (WuM 1988, 145) beim OLG Frankfurt (WuM 1988, 209 f. = NJW 1988, 2248 ) genommen hat.
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Es müssen in den Gründen aber die wesentlichen Tatsachen- und Rechtsausführungen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 1989 - 1 BvR 674/89 -, NJW 1989, S. 3007 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 433/15 -, juris, Rn. 9 f.).
  • AG Köln, 18.02.2010 - 209 C 473/09

    Eigenbedarf

    Über den bloßen Eigennutzungswunsch des Vermieters hinaus müssen vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Entscheidung des Vermieters zur Eigennutzung oder Nutzung durch einen Angehörigen vorhanden sein (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, ZMR 1989, S. 408 ).
  • BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1185/01

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Verurteilung zum Schadensersatz

    Über den bloßen Eigennutzungswunsch des Vermieters hinaus müssen vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Entscheidung des Vermieters zur Eigennutzung oder Nutzung durch einen Angehörigen vorhanden sein (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, ZMR 1989, S. 408 [409]).
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