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   BGH, 08.10.1996 - VI ZR 247/95   

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https://dejure.org/1996,668
BGH, 08.10.1996 - VI ZR 247/95 (https://dejure.org/1996,668)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1996 - VI ZR 247/95 (https://dejure.org/1996,668)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - VI ZR 247/95 (https://dejure.org/1996,668)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 843; SGB X § 116; SGB V a. F. §§ 53 ff.; SGB XI §§ 4, 36
    Pflegeleistungen sind Ersatzanspruch nur begrenzt kongruent

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Haushaltsführungsschaden und Leistungen häuslicher Pflegehilfe aus der Sozialversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Mithilfe von Haushaltsangehörigen ist nicht auf den Haushaltsführungsanspruch anzurechnen, wenn der/die Geschädigte vor dem Unfall den Haushalt allein geführt hat

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Haushaltsführungsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Haushaltsführungsschaden (Rüdiger Balke; SVR 2006, 321)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 256
  • MDR 1997, 146
  • NZV 1997, 71
  • VersR 1996, 1565
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88

    Ersatz für Hilfeleistungen unfallbedingter Beeinträchtigungen - Verrichtung von

    Auszug aus BGH, 08.10.1996 - VI ZR 247/95
    Zwar ist in dem einen wie dem anderen Fall der Schaden der Klägerin meßbar an der Entlohnung, die für die verletzungsbedingt in eigener Person nicht mehr ausführbaren Hausarbeiten an eine Hilfskraft gezahlt wird oder gezahlt werden müßte (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 1989 - VI ZR 66/88 - NJW 1989, 2539).
  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts

    Auszug aus BGH, 08.10.1996 - VI ZR 247/95
    Eine Mitarbeitspflicht ihrer Familienangehörigen oder eine tatsächliche Mitarbeit im Haushalt, die ihr Ehemann und ihr Sohn ohne den Unfall nicht leisten würden, vermag sich daher schon aus Rechtsgründen auf den Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres Haushaltsführungsschadens nicht auszuwirken (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 197 - VI ZR 1O/73 - VersR 1974, 1O16 = NJW 1974, 1651, 1652, vgl. ferner Wussow/Dressler, aaO. Rdn. 1613).
  • BGH, 25.09.1973 - VI ZR 49/72

    Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten

    Auszug aus BGH, 08.10.1996 - VI ZR 247/95
    Soweit die Haushaltstätigkeit der Klägerin der Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse gedient hat, gehört der teilweise Ausfall dieser Tätigkeit zur Schadensgruppe der vermehrten Bedürfnisse im Sinne von § 843 Abs. 1, 2. Alt. BGB (vgl. Senatsurteil vom 25. September 1973 - VI ZR 49/72 - NJW 1974, 41, 42 - VersR 1974, 162, 163, vgl. ferner Wussow/Dressler, UHR, 14. Aufl., TZ 1611 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08

    Schätzung des Haushaltsführungsschadens

    Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass auch der Klägerin als allein stehender Person mit eigenem Haushalt ein Anspruch auf Ersatz ihres unfallbedingten Haushaltsführungsschadens unter dem Gesichtspunkt der vermehrten Bedürfnisse im Sinne des § 843 Abs. 1, 2. Alt. BGB zusteht (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1973 - VI ZR 49/72 - VersR 1974, 162, 163; vom 18. Februar 1992 - VI ZR 367/90 - VersR 1992, 618, 619 und vom 8. Oktober 1996 - VI ZR 247/95 - VersR 1996, 1565 ).
  • BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17

    Gehörsverstoß wegen unterbliebener Berücksichtigung einer konkret in Bezug

    Im Übrigen wird auch weiterhin zu beachten sein, dass der Haushaltsführungsschaden, soweit die Haushaltstätigkeit der Klägerin der Befriedigung der eigenen Bedürfnisse gedient hat, den vermehrten Bedürfnissen zuzuordnen ist (vgl. Senatsurteil vom 8. Oktober 1996 - VI ZR 247/95, NJW 1997, 256 f.).
  • OLG München, 10.03.2021 - 10 U 176/20

    Berechnung des fiktiven Haushaltführungsschadens

    Nach der Rechtsprechung des BGHs kommt es für den Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts auf den konkreten Erfolg des Einsatzes ihrer Arbeitskraft an, soweit er durch den streitgegenständlichen Verkehrsunfall entfallen ist und weiterhin entfällt (BGH, Urteil vom 08. Oktober 1996 - VI ZR 247/95 - Rn. 8, juris).

    Für diese konkrete Schadensbestimmung, die auf § 249 BGB beruht, ist es im Gegensatz zu § 844 Abs. 2 BGB ohne Belang, zu welchem Ausmaß von Haushaltstätigkeit die Klägerin familienrechtlich verpflichtet gewesen wäre; entscheidend ist allein, welche Tätigkeit sie ohne den Unfall auch künftig geleistet haben würde (BGH, Urteil vom 08. Oktober 1996 - VI ZR 247/95 - Rn. 8, juris; BGH, VersR 1974, 1016; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 13. Aufl. 2020, Rn. 186).

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

    b) Leistungen des Sozialhilfeträgers wegen unfallbedingt vermehrter Bedürfnisse sind dem Anspruch des Empfängers auf Ersatz seines Erwerbsschadens nicht kongruent (im Anschluß an BGH NJW 1997, 256).

    Insoweit stellte sich die Einschränkung der Fähigkeit, Hausarbeiten zu verrichten, als Erwerbsschaden im Sinne von § 843 Abs. 1 Alt. 1 BGB dar (BGH, Urt. v. 8. Oktober 1996 - VI ZR 247/95, NJW 1997, 256 f.).

    Diese Leistungen des Sozialhilfeträgers waren dem Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres Erwerbsschadens nicht kongruent (vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1996 - VI ZR 247/95, aaO S. 257).

    Fällt die Arbeitskraft einer Hausfrau aus, kann der Schaden anhand der in der Praxis entwickelten Berechnungsmodelle hinreichend genau erfaßt werden (vgl. etwa BGH, Urt. v. 8. Oktober 1996 - VI ZR 247/95, NJW 1997, 256, 257 m.w.N.).

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Maßgebend ist vielmehr, ob sich eine Fahruntüchtigkeit als Gefahrenmoment in dem Unfall niedergeschlagen hat (Senat, Urteile vom 19. Januar 1962 - VI ZR 78/61 - VersR 1962, 374, 375; vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/95 - aaO, m. w. N.).
  • OLG Dresden, 29.05.2020 - 22 U 699/19

    Haushaltsführungsschaden, Bemessung, Grudnlagen, Prozessvortrag

    Für diese konkrete Schadensbestimmung, ist allein entscheidend, welche Tätigkeit die Geschädigte ohne den Unfall geleistet haben würde (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1996 - VI ZR 247/95 -, juris Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2002 - 8 U 190/01

    Schmerzensgeld im Arzthaftungsprozess

    Dieser ist messbar an der Entlohnung, die für die verletzungsbedingt in eigener Person nicht mehr ausführbaren Hausarbeiten an eine Hilfskraft gezahlt wird oder gezahlt werden müsste (vgl. BGH, NJW 1997, 256, 257).

    Eine Mitarbeitspflicht oder eine tatsächliche Mitarbeit im Haushalt, die seine Ehefrau ohne die Beeinträchtigung nicht leisten würde, vermag sich daher schon aus Rechtsgründen auf den Anspruch des Klägers auf Ersatz seines Haushaltsführungsschadens nicht auszuwirken (vgl. BGH, NJW 1997, 256, 257).

  • BGH, 27.06.2006 - VI ZR 337/04

    Übergang von Ansprüchen eines Unfallgeschädigten wegen vermehrter Bedürfnisse auf

    aa) Das Berufungsgericht nimmt zutreffend an, dass die Leistungen zur Pflegehilfe aus §§ 53 ff. SGB V a.F. (nunmehr §§ 14 ff. SGB XI) kongruent sind mit den Ansprüchen des Geschädigten auf Erstattung seiner vermehrten Bedürfnisse (st. Rspr.; vgl. Senatsurteile BGHZ 146, 108, 110 f.; 134, 381, 384; vom 3. Dezember 2002 - VI ZR 142/02 - VersR 2003, 267 und vom 8. Oktober 1996 - VI ZR 247/95 - VersR 1996, 1565).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03

    Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens aus einem Unglücksfall auf

    Arbeitsleistungen im Haushalt, die in Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten für Familienangehörige geleistet werden, stellen Erwerbstätigkeiten dar und unterfallen als solche der Regelung des § 843 Abs. 1 1. Fall BGB (BGH NJW 1997, 256; NJW-RR 1990, 34; Palandt/Thomas, a.a.O., 62. Aufl., § 843, Rn. 2, 8).

    Soweit die Haushaltstätigkeit der eigenen Bedarfsdeckung dient, liegt, wenn sie verletzungsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann, ein Fall vermehrter Bedürfnisse gemäß § 843 Abs. 1 2. Fall BGB vor (BGH NJW 1997, 256 f.; NJW-RR 1990, 34; Palandt/Thomas, a.a.O., § 843, Rn. 8).

    Mithin kommt es hier nicht darauf an, in welchem Umfang die Klägerin Haushaltstätigkeiten für sich selbst einerseits und für Familienangehörige andererseits verrichtet hat, da beides zu berücksichtigen ist und zu denselben Rechtsfolgen führt; etwaige Erstattungsleistungen Dritter, für deren Anrechenbarkeit zu differenzieren sein könnte (vgl. BGH NJW 1997, 256, 257), sind nicht dargetan.

    (2) Die Höhe der Schadensrente bemisst sich in beiden Fallalternativen des § 843 Abs. 1 BGB an der Entlohnung, die für die Durchführung der nicht mehr ausführbaren Hausarbeit an eine Hilfskraft bezahlt wird oder werden müsste, wobei bei tatsächlicher Anstellung einer Hilfskraft der Brutto- und ansonsten der Nettolohn zugrunde zu legen ist (BGH NJW 1997, 256, 257; NJW-RR 1990, 34; Palandt/Thomas, a.a.O., § 843, Rn. 8).

  • OLG München, 16.02.2022 - 10 U 6245/20

    Sorgfaltsanforderungen an Fußgängerfurt - Haushaltsführungsschaden bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es für die konkrete Bestimmung des Schadensersatzes wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts, die auf § 249 BGB beruht, im Gegensatz zu § 844 Abs. 2 BGB ohne Belang, zu welchem Ausmaß von Haushaltstätigkeit die Klägerin familienrechtlich verpflichtet gewesen wäre; entscheidend ist allein, welche Tätigkeit sie ohne den Unfall auch künftig geleistet haben würde (BGH, Urteil vom 08. Oktober 1996 - VI ZR 247/95 - Rn. 8, juris; BGH, VersR 1974, 1016; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 13. Aufl. 2020, Rn. 186).

    Zwar ist den Beklagten zuzugeben, dass es sich bei dem Teil der Haushaltsführung, der in Erbringung der gesetzlich geschuldeten Unterhaltsverpflichtung gegenüber berechtigten Familienangehörigen erbracht wird, um Erwerbsschaden handelt, § 843 Abs. 1, 1. Alt. BGB (vgl. BGH, Urteil vom 08. Oktober 1996 - a.a.O. -, Rn. 7, juris) (vgl. auch Seite 15 des EU = Bl. 189 Band I d. A.), der in vollem Umfang kongruent zur Verletztenrente ist (vgl. BGH, Urt. v. 03. Dezember 2002 - VI ZR 304/01, Rn. 23 juris, BGH, NJW 1985, 735).

  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 197/07

    Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs durch Zahlung eines Pflegegeldbetrages

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 158/10

    Gesetzlicher Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger: Zeitpunkt des

  • OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07

    Zum Beweismaß für die Kausalität eines Unfalls für dauerhafte psychische

  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

  • OLG München, 26.05.2010 - 20 U 5620/09

    Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld: Anspruchsverlust durch Leistungen

  • OLG Saarbrücken, 20.04.2023 - 3 U 7/23

    Ermittlung des Haushaltsführungsschadens infolge eines Verkehrsunfalls

  • LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01

    Materieller Schaden bei Körperverletzung: Wichtiger Grund für eine

  • OLG Jena, 13.04.2022 - 2 U 1250/20

    Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall;

  • OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 8 U 53/15

    Rückforderung einer unter Vorbehalt geleisteten Schmerzensgeldzahlung

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2010 - 8 O 3107/08

    Schmerzensgeldanspruch nach Unfall mit einem Gabelstapler:

  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 142/02

    Gesetzlicher Übergang von Ansprüchen aus der Pflegeversicherung

  • KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04

    Haushaltsführungsschaden bei Kfz-Unfall: Beeinträchtigung von 20%; Zeitaufwand

  • LG Limburg, 26.10.2018 - 1 O 325/16
  • OLG Bamberg, 15.06.2004 - 5 U 186/03

    Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

  • OLG Karlsruhe, 05.10.2021 - 9 U 59/19

    Verkehrssicherungspflicht bei Erneuerung des Fahrbahnbelags: Anforderungen an die

  • LG Wiesbaden, 17.01.2019 - 5 O 6/18

    Zur Höhe von Schmerzendgeld und Haushaltsführungsschaden nach einem

  • OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 175/07

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens; Schmerzensgeld bei schweren

  • OLG Hamm, 24.09.2001 - 6 U 86/01

    Krankengeldzahlung nach Körperverletzung: Übergang des Anspruchs auf Ersatz des

  • OLG Frankfurt, 10.09.2021 - 4 U 195/18

    Schmerzensgeld für Verletzungen infolge Kletterunfalls

  • OLG Naumburg, 21.12.2004 - 9 U 100/04

    Zivilprozessrecht: Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung nach § 108 Abs.

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 1 U 69/09

    Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für die Pflege eines Angehörigen

  • OLG Hamm, 27.07.2018 - 14 U 27/13
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01

    Zur Entschädigung wegen dreiwöchigen Nutzungsausfalls eines durch Verkehrsunfall

  • OLG Bamberg, 28.03.2023 - 5 U 122/22

    Unfallbedingter Verdienstausfall des Alleingesellschafters und Geschäftsführers

  • LG Kaiserslautern, 05.10.1999 - 3 O 661/95

    Regress - Haushaltsführung bei Verletzung des Ehemannes

  • OLG Köln, 30.11.2009 - 3 U 110/09

    Ersatzfähigkeit der durch die Pflege des haushaltsführenden Ehegatten

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.01.2008 - 11 O 8426/05

    Arzthaftung: Unterlassung einer HCG-Bestimmung bei Anzeichen für eine

  • LG Heidelberg, 23.11.2004 - 2 O 199/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Köln, 10.09.2012 - 12 U 25/12

    Haushaltsführungsschaden bei haushaltsspezifischer Beeinträchtigung nicht nur

  • LG Bielefeld, 06.08.2021 - 1 O 339/17
  • LG Kaiserslautern, 07.06.2019 - 3 O 283/17

    Änderung einer Haushaltsführungsschadensrente bei Erhöhung des Haushaltsaufwandes

  • LG Baden-Baden, 29.02.2008 - 2 O 257/06

    Schadensersatzansprüche aus einem Auffahrunfall im Straßenverkehr; Mitverschulden

  • AG Halle/Saale, 12.01.2007 - 91 C 2990/06

    Verkehrsunfall eines Pkw-Fahrers mit einem Radfahrer beim Überqueren des

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