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   AG Sinsheim, 03.07.1986 - 1 C 158/86   

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AG Sinsheim, 03.07.1986 - 1 C 158/86 (https://dejure.org/1986,11987)
AG Sinsheim, Entscheidung vom 03.07.1986 - 1 C 158/86 (https://dejure.org/1986,11987)
AG Sinsheim, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - 1 C 158/86 (https://dejure.org/1986,11987)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 142
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Friedberg (Hessen), 10.03.2017 - 2 C 809/16

    Fällung eines Grenzbaums

    Die Beseitigung des Baumes ohne zuvor notfalls (gerichtlich eingeklagte) Zustimmung der Klägerin war zwar unzulässig, ein Schadensersatzanspruch scheidet aber deshalb aus, weil dem Grunde nach ein solcher Zustimmungsanspruch bestanden hat (vgl. Palandt Bassenge, 75. Auflage, § 923, Rz. 1; Staudinger/Roth, Neubearbeitung 2016, § 923, Rz. 7; AG Sinsheim, NJW-RR 1987, 142 [AG Sinsheim 03.07.1986 - 1 C 158/86] ; vgl. auch OLG München BeckRS 2016, 09995, zitiert nach beck online; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.1.2002, Az. 13 U 107/01, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 10.02.1993 - 12 U 167/92

    Abgrenzung einer Zahlungszusage von Schuldbeitritt oder Bürgschaftserklärung

    Bei der Bürgschaft soll dies zwar unter Umständen schon dann der Fall sein, wenn der Bürge hieraus erhebliche Vorteile erlangt hat (vgl. BGHZ 26, 151; BGH NJW-RR 1987, 142; Palandt-Heinrichs, § 125 Rdn. 27 und § 766 Rdn. 2).
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