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   BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04   

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https://dejure.org/2005,1016
BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04 (https://dejure.org/2005,1016)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2005 - III ZR 387/04 (https://dejure.org/2005,1016)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2005 - III ZR 387/04 (https://dejure.org/2005,1016)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 652 Abs. 1; WoVermittG §§ 1, 2
    Maklerprovision entfällt nicht schon deshalb, weil (Käufer-) Makler zugleich WEG-Verwalter des Kaufobjektes ist

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Unechte Verflechtung" bei Makler als gleichzeitigem Hausverwalter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Falles einer "unechten Verflechtung" auf Grund eines institutionellen Interessenkonflikts bei gleichzeitiger Maklertätigkeit und Verwaltereigenschaft

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Maklerprovision und Verflechtung

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    "Unechte Verflechtung" des Käufermaklers der auch Wohnsverwalter des Verkäufers ist

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maklerprovision für Hausverwalter; unechte Verflechtung

  • Judicialis

    BGB § 652 Abs. 1; ; WoVermittG § 1; ; WoVermittG § 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652 Abs. 1; WoVermG § 1; WoVermG § 2
    Keine Vermutung für "unechte Verflechtung" des (Käufer-)Maklers infolge seiner Stellung als Hausverwalter des Grundstücksverkäufers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1; WoVermittG §§ 1 2
    Verflechtung von Makler und Verkäufer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Institutioneller Interessenkonflikt: "Unechte Verflechtung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn der Makler zugleich Haus- und Wohnungsverwalter ist

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungsverwalter vermittelt Eigentumswohnungen - Darf er als Verwalter dafür Maklerprovision kassieren?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann der Verwalter von Eigentumswohnungen Maklerprovision vom Käufer verlangen? (IBR 2005, 449)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1033
  • MDR 2005, 1099
  • DNotZ 2005, 842
  • NZM 2005, 633
  • ZMR 2006, 50
  • VersR 2005, 1579
  • WM 2005, 1479
  • WM 2005, 470
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 19.08.2004 - 10 U 167/03

    Maklerlohnanspruch für die Vermittlung eines Eigentumswohnungskaufs:

    Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 10. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 19. August 2004 - 10 U 167/03 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 41/03

    Ausschluß des Anspruchs auf eine Vermittlungsprovision für eine Wohnung bei

    Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04
    Soweit danach dem Makler kein Provisionsanspruch für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen zusteht, wenn er Verwalter der vermieteten Wohnräume ist (vgl. hierzu Senatsurteile vom 2. Oktober 2003 - III ZR 5/03 - NJW 2004, 286 und vom 23. Oktober 2003 - III ZR 41/03 - NJW 2003, 3768), gilt dies ausdrücklich nur für die Vermittlung von Mietverträgen.
  • OLG Dresden, 24.02.1999 - 8 U 3661/98

    Maklerprovision bei Zustandekommen des Hauptgeschäfts mit einem Dritten

    Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04
    Ein Fall "unechter Verflechtung" aufgrund eines institutionellen Interessenkonflikts liegt beim (Käufer-)Makler, der zugleich Haus- bzw. Wohnungsverwalter des Grundstücks-(Wohnungs-)Verkäufers ist, ohne weitere Anhaltspunkte nicht vor (OLG Dresden NJW-RR 1999, 1501; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 1994, 85 f; OLG Hamburg MDR 1992, 646; vgl. auch LG Hannover RDM-Rspr. A 145 Bl. 39; der Sache nach sämtlich zustimmend: Palandt/Sprau BGB 64. Aufl. § 652 Rn. 31; MünchKomm-BGB 4. Aufl. § 652 Rn. 122; Staudinger/Reuter [2003] §§ 652, 653 Rn. 155; Dehner, Das Maklerrecht [2001] Rn. 182; Schwerdtner, Maklerrecht 4. Aufl. Rn. 664; Bamberger/Roth/Kotzian-Marggraf BGB § 652 Rn. 40 m. Fn. 255 [Hinweis auf OLG Dresden aaO]; ebenso wohl auch Erman/O. Werner BGB 11. Aufl. § 652 Rn. 33).
  • BGH, 13.03.2003 - III ZR 299/02

    Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung mit dem Verwalter

    Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04
    b) Indessen ist diese Rechtsfrage, insbesondere nachdem der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich mehrere davon abzugrenzende Fallkonstellationen entschieden hat (vgl. BGHZ 112, 240 und Senatsurteil vom 6. Februar 2003 - III ZR 287/02 - NJW 2003, 1249, 1250 betreffend den WEG-Verwalter, von dessen Zustimmung gemäß § 12 WEG die Gültigkeit des Wohnungsverkaufs abhängt: institutioneller Konflikt mit den Interessen des Käufers; Senatsurteil vom 13. März 2003 - III ZR 299/02 - NJW 2003, 1393, 1394: keine Verflechtung zwischen dem "gewöhnlichen" Wohnungseigentumsverwalter und dem Wohnungseigentümer), nicht - mehr - klärungsbedürftig, weil sie von den Oberlandesgerichten und der Fachliteratur einhellig im Sinne der angefochtenen Entscheidung beantwortet wird und an der Richtigkeit dieser Sicht auch keine Zweifel bestehen.
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89

    Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04
    b) Indessen ist diese Rechtsfrage, insbesondere nachdem der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich mehrere davon abzugrenzende Fallkonstellationen entschieden hat (vgl. BGHZ 112, 240 und Senatsurteil vom 6. Februar 2003 - III ZR 287/02 - NJW 2003, 1249, 1250 betreffend den WEG-Verwalter, von dessen Zustimmung gemäß § 12 WEG die Gültigkeit des Wohnungsverkaufs abhängt: institutioneller Konflikt mit den Interessen des Käufers; Senatsurteil vom 13. März 2003 - III ZR 299/02 - NJW 2003, 1393, 1394: keine Verflechtung zwischen dem "gewöhnlichen" Wohnungseigentumsverwalter und dem Wohnungseigentümer), nicht - mehr - klärungsbedürftig, weil sie von den Oberlandesgerichten und der Fachliteratur einhellig im Sinne der angefochtenen Entscheidung beantwortet wird und an der Richtigkeit dieser Sicht auch keine Zweifel bestehen.
  • BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97

    Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des

    Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04
    Die Nichtzulassungsbeschwerde bezeichnet es als grundsätzliche, klärungsbedürftige Rechtsfrage, ob - unter dem Gesichtspunkt eines institutionalisierten Interessenkonflikts ("unechte Verflechtung"; vgl. nur Senatsurteil BGHZ 138, 170, 174 f m.w.N.) - der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage, der zugleich Verwalter einzelner Wohnungen ist, vom Käufer eine Maklerprovision für die von ihm verwaltete Eigentumswohnung verlangen kann.
  • BGH, 06.02.2003 - III ZR 287/02

    Anspruch des Maklers auf Provision bei enger wirtschaftlicher Verflechtung mit

    Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04
    b) Indessen ist diese Rechtsfrage, insbesondere nachdem der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich mehrere davon abzugrenzende Fallkonstellationen entschieden hat (vgl. BGHZ 112, 240 und Senatsurteil vom 6. Februar 2003 - III ZR 287/02 - NJW 2003, 1249, 1250 betreffend den WEG-Verwalter, von dessen Zustimmung gemäß § 12 WEG die Gültigkeit des Wohnungsverkaufs abhängt: institutioneller Konflikt mit den Interessen des Käufers; Senatsurteil vom 13. März 2003 - III ZR 299/02 - NJW 2003, 1393, 1394: keine Verflechtung zwischen dem "gewöhnlichen" Wohnungseigentumsverwalter und dem Wohnungseigentümer), nicht - mehr - klärungsbedürftig, weil sie von den Oberlandesgerichten und der Fachliteratur einhellig im Sinne der angefochtenen Entscheidung beantwortet wird und an der Richtigkeit dieser Sicht auch keine Zweifel bestehen.
  • OLG Hamburg, 23.12.1991 - 8 U 173/91

    Analoge Anwendung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung der

    Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04
    Ein Fall "unechter Verflechtung" aufgrund eines institutionellen Interessenkonflikts liegt beim (Käufer-)Makler, der zugleich Haus- bzw. Wohnungsverwalter des Grundstücks-(Wohnungs-)Verkäufers ist, ohne weitere Anhaltspunkte nicht vor (OLG Dresden NJW-RR 1999, 1501; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 1994, 85 f; OLG Hamburg MDR 1992, 646; vgl. auch LG Hannover RDM-Rspr. A 145 Bl. 39; der Sache nach sämtlich zustimmend: Palandt/Sprau BGB 64. Aufl. § 652 Rn. 31; MünchKomm-BGB 4. Aufl. § 652 Rn. 122; Staudinger/Reuter [2003] §§ 652, 653 Rn. 155; Dehner, Das Maklerrecht [2001] Rn. 182; Schwerdtner, Maklerrecht 4. Aufl. Rn. 664; Bamberger/Roth/Kotzian-Marggraf BGB § 652 Rn. 40 m. Fn. 255 [Hinweis auf OLG Dresden aaO]; ebenso wohl auch Erman/O. Werner BGB 11. Aufl. § 652 Rn. 33).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 225/80

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerlohn - Maßgeblichkeit des subjektiven

    Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04
    a) Der Nichtzulassungsbeschwerde ist zuzugeben, daß der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 24. Juni 1981 (IVa ZR 225/80 - NJW 1981, 2297, 2298) ausdrücklich offengelassen hat, "ob nach der Verflechtungsrechtsprechung im Hinblick auf eine mögliche Interessenkollision die Stellung des Hausverwalters für das zu verkaufende Mietshaus unvereinbar ist mit der des Maklers".
  • BGH, 02.10.2003 - III ZR 5/03

    Provisionsanspruch des Wohnungsvermittlers/-verwalters

    Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04
    Soweit danach dem Makler kein Provisionsanspruch für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen zusteht, wenn er Verwalter der vermieteten Wohnräume ist (vgl. hierzu Senatsurteile vom 2. Oktober 2003 - III ZR 5/03 - NJW 2004, 286 und vom 23. Oktober 2003 - III ZR 41/03 - NJW 2003, 3768), gilt dies ausdrücklich nur für die Vermittlung von Mietverträgen.
  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Es ist auch nicht erkennbar, dass die Tätigkeit der Klägerin zwangsläufig in einen Interessenkonflikt münden muss, der sie zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen ihres Auftraggebers ohne weitere Anhaltspunkte ungeeignet erscheinen lässt (Interessenkonflikt ablehnend bei einer ähnlichen Konstellation eines Maklers, der zugleich Haus- bzw Wohnungsverwalter des Grundstücks- Verkäufers ist: BGH, Beschluss vom 28. April 2005 - III ZR 387/04 -, NJW-RR 2005, 1033 f).
  • OLG Schleswig, 19.03.2015 - 16 U 117/14

    Provisionsansprüche eines Asset-Managers im Falle der Veräußerung von ihm

    Der BGH und eine Reihe von Oberlandesgerichten (BGH NJW-RR 2005, 1033 Rn 3 f.) haben für den "Normalfall", dass ein (Käufer)Makler zugleich Haus- bzw. Wohnungsverwalter des Kaufobjekts des Verkäufers ist, ohne zusätzliche weitere Anhaltspunkte keinen institutionellen Interessenkonflikt, also keine "unechte" Verflechtung angenommen (Rn 6 nach [...]).
  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 10/07 R

    Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers bei einer wirtschaftlichen

    Es ist auch nicht erkennbar, dass die Tätigkeit der Klägerin zwangsläufig in einen Interessenkonflikt münden muss, der sie zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen ihres Auftraggebers ohne weitere Anhaltspunkte ungeeignet erscheinen lässt (Interessenkonflikt ablehnend bei einer ähnlichen Konstellation eines Maklers, der zugleich Haus- bzw Wohnungsverwalter des Grundstücks- Verkäufers ist: BGH, Beschluss vom 28. April 2005 - III ZR 387/04 -, NJW-RR 2005, 1033 f).
  • LG Hamburg, 22.01.2010 - 322 O 341/09

    Maklerlohnanspruch: Nachweistätigkeit bei Vorkenntnis des Objekts

    Denn eine unechte Verflechtung liegt selbst bei einem (Käufer-)Makler, der zugleich Haus- bzw. Wohnungsverwalter des Grundstücksverkäufers ist, ohne weitere Anhaltspunkte nicht vor (BGH, NJW-RR 2005, 1033).
  • LSG Sachsen, 16.10.2008 - L 3 AL 224/07

    Anspruch auf Vermittlungsvergütung bei Vermittlung durch Dritte, unechte

    Weiterhin hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. April 2005 (Az.: III. ZR 387/04, NJW-RR 2005, 1033 = JURIS-Dokument Rdnr. 6) einen Fall der unechten Verflechtung auf Grund eines institutionellen Interessenkonfliktes zwar dann nicht angenommen, wenn ein Käufermakler zugleich Haus- beziehungsweise Wohnungsverwalter des Grundstücksverkäufers gewesen ist, sofern nicht weitere Anhaltspunkte für eine Verflechtung sprechen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 149/06

    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein -

    Der Bundesgerichtshof hat eine unechte Verflechtung nicht einmal angenommen, wenn ein Käufermakler zugleich Haus- beziehungsweise Wohnungsverwalter des Grundstücksverkäufers gewesen ist, sofern nicht weitere Anhaltspunkte für eine Verflechtung sprechen (Beschluss vom 28. April 2005 - III ZR 387/04 - NJW-RR 2005, 1033).
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