Rechtsprechung
OLG Celle, 16.05.1991 - 4 W 19/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 45 WEG; § 43 WEG; § 27 FGG; § 25 Abs. 1 WEG; Art. 121 GG
Bewertung von Enthaltungen im Rahmen von Abstimmungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Berücksichtigungsfähigkeit von Enthaltungen bei der Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse; Vergleichbarkeit mit den Regelungen des Bundesgesetzgebers zur Bestimmung von ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewertung von Enthaltungen im Rahmen von Abstimmungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Berücksichtigungsfähigkeit von Enthaltungen bei der Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse; Vergleichbarkeit mit den Regelungen des Bundesgesetzgebers zur Bestimmung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16 Abs. 2 § 25
Abstimmung in Wohnungseigentumssachen - Qualifizierte Mehrheit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wennigsen, 11.06.1990 - 10 II 14/89
- LG Hannover, 05.12.1990 - 1 T 78/90
- OLG Celle, 16.05.1991 - 4 W 19/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 86
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90
Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit
Auszug aus OLG Celle, 16.05.1991 - 4 W 19/91
Einer erneuten Beschlußfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft dürfte nach Maßgabe der vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze (BGH NJW 1991, 979) nichts entgegenstehen. - BGH, 30.11.1990 - V ZR 272/89
Ausschluß des Vorkaufsrechts für Rückkauf durch den Verkäufer
Auszug aus OLG Celle, 16.05.1991 - 4 W 19/91
Auch in Anbetracht des Umstandes, daß die Teilungserklärung Bestandteil der Grundbucheintragung wird, ist bei ihrer Auslegung und der von ihr benutzten Begriffe nach ständiger Rechtsprechung auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (zuletzt BGH NJW-RR 1991, 526 f). - BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88
Ermittlung der Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus OLG Celle, 16.05.1991 - 4 W 19/91
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1989, 1090 [BGH 08.12.1988 - V ZB 3/88] ) ist die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen, Stimmenthaltungen sind nicht mitzuzählen.
- AG Köln, 10.10.2007 - 202 II 122/07 Das Gericht teilt nicht die Ansicht des OLG Celle vom 16.05.1991, OLGZ 1991, 431, wonach wenn für bestimmte Beschlussgegenstände eine qualifizierte Mehrheit vereinbart worden ist, eine entsprechende Anzahl von "Ja-Stimmen" erforderlich ist.
Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 05.07.1991 - 65 UR II 308/90 WEG |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Insichgeschäft; Wohnungseigentümerbeschluß; Mehrheitsbeschluß; Jahresabrechnung des Verwalters
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 86
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 22.06.1995 - 2Z BR 48/95
Aufgaben des Verwaltungsbeirats
Auch wenn man davon ausgeht, daß der Verwalter, der selbst Miteigentümer ist, bei der Abstimmung über seine Entlastung nicht stimmberechtigt und auch nicht befugt ist, als Bevollmächtigter für andere Wohnungseigentümer das Stimmrecht auszuüben, und daß er auch nicht berechtigt ist, die Ausübung seines Stimmrechts auf einen anderen Wohnungseigentümer zu übertragen (vgl. BayObLG Rpfleger 1979, 66/67; OLG Frankfurt OLGZ 1983, 175; KG DWE 1987, 24; AG Frankfurt NJW-RR 1992, 86 ), war Beschlußfähigkeit nach § 25 Abs. 3 WEG gegeben. - OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 3 Wx 393/98
Entlastung eines als faktischer Verwalter tätigen Wohnungseigentümers
Da der 503/1000 Miteigentumsanteile repräsentierende Beteiligte zu 2. als (faktischer) Verwalter und Wohnungseigentümer nach der insoweit zutreffenden Auffassung der Kammer von der Abstimmung über seine Entlastung ausgeschlossen war (§ 25 Abs. 5 WEG ; BayObLG, Rpfleger 1979, 66; AG Frankfurt NJW-RR 1992, 86 ), war die so definierte beschlussfähige Mehrheit an sich nicht erreicht.