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   OLG Frankfurt, 13.07.1999 - 26 W 52/99   

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OLG Frankfurt, 13.07.1999 - 26 W 52/99 (https://dejure.org/1999,3807)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.07.1999 - 26 W 52/99 (https://dejure.org/1999,3807)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juli 1999 - 26 W 52/99 (https://dejure.org/1999,3807)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 220
  • FamRZ 2000, 614
  • Rpfleger 1999, 553
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 209/03

    Pfändungsfreiheit des Einkommens wegen erhöhten Bedarfs des Schuldners

    Die Bestimmung steht im Zusammenhang mit der des § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO und geht der Regelung in § 850d Abs. 1 Satz 3 ZPO vor (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2000, 220; Zöller/Stöber, ZPO 24. Aufl. § 850d Rn. 10; Thomas/Putzo, ZPO 25. Aufl. § 850f Rn. 1; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Aufl. § 850f Rn. 3; Stein/Jonas/Brehm ZPO 21. Aufl. § 850f Rn. 7).
  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 151/03

    Höhe des Freibetrages bei erweiterter Pfändung

    Die Rechtsbeschwerde gibt keinen Anlaß, darauf einzugehen, ob mit einem Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (KG Rpfleger 1994, 373; OLG Köln JurBüro 1999, 606; OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 220, 222; LG Heidelberg JurBüro 1998, 45, 46) mangels näherer Erkenntnisse als Obergrenze der angemessenen Unterkunftskosten innerhalb des notwendigen Unterhalts auch auf die Höchstbeträge der beim Wohngeldbezug zuschußfähigen Altbaumieten gemäß § 8 WoGG zurückgegriffen werden kann (vgl. insoweit auch BVerfGE 89, 346, 358).
  • BGH, 05.08.2010 - VII ZB 101/09

    Unterhaltsvollstreckung: Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltspflichten in

    Umstritten ist, ob die Berücksichtigung nur in Höhe der tatsächlichen Unterhaltszahlungen erfolgen kann (so MünchKommZPO/Smid, 3. Aufl., § 850d Rn. 27; vgl. auch LG Berlin, DAmtsV 1976, 661) oder in Höhe des gesetzlichen Anspruchs (so Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 1098, 1102 und bei Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 850d Rn. 11, 11a; vgl. auch OLG Frankurt, NJW-RR 2000, 220, LG Detmold, Rpfleger 2000, 340).
  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 273/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Pfändung wegen mehr als ein Jahr rückständiger

    Die Meinung, der Gläubiger habe darzulegen und zu beweisen, daß der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen habe (OLG Köln NJW-RR 1993, 1156, 1157), ist ebenso wie die überwiegend vertretene Auffassung, der Gläubiger habe bei Antragstellung die Privilegierung der überjährigen Rückstände darzulegen, der Schuldner trage jedoch im Erinnerungsverfahren die Beweislast dafür, daß er sich seiner Zahlungspflicht nicht absichtlich entzogen habe (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 220, 221; Musielak/Becker, ZPO 4. Aufl. § 850d Rn. 12; Stöber, Forderungspfändung 13. Aufl. Rn. 1090), mit Wortlaut und Systematik der Vorschrift nicht vereinbar.
  • BGH, 23.07.2009 - VII ZB 103/08

    Berücksichtigung von Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem konkreten Bedarf

    In der Rechtsprechung würden bei der Ermittlung des angemessenen Wohnbedarfs teilweise die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes herangezogen (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2000, 220, 222 ; OLG Köln, Rpfleger 1999, 548, 549).

    Die teilweise in der Rechtsprechung vorgenommene Ermittlung des angemessenen Wohnbedarfs unmittelbar anhand der Bestimmungen des Wohngeldgesetzes (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2000, 220, 222 ; OLG Köln, Rpfleger 1999, 548, 549) ist damit nicht zulässig.

  • BGH, 15.03.2023 - VII ZB 68/21

    Anspruch des einem dem pfändenden Gläubiger gleichstehenden minderjährigen Kind

    Das den notwendigen Unterhalt des Schuldners übersteigende Einkommen ist zum Zwecke der Bestimmung des pfandfreien Betrags gemäß § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO im Verhältnis der Höhe der gesetzlichen Unterhaltsansprüche der Unterhaltsberechtigten in der gleichen Rangstufe zueinander zu quoteln (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Juli 1999 - 26 W 52/99, NJW-RR 2000, 220, juris Rn. 43; Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl., § 850d Rn. 11a; MünchKommZPO/Smid, 6. Aufl., § 850d Rn. 24; Stein/Jonas/Würdinger, ZPO, 23. Aufl., § 850d Rn. 23; Wieczorek/Schütze/Lüke, ZPO, 4. Aufl., § 850d Rn. 38a; Stöber/Rellermeyer, Forderungspfändung, 17. Aufl., Rn. C.320 m.w.N.).
  • BGH, 23.07.2009 - VII ZB 105/08

    Höhe des pfändungsfreien Betrages bei der Zwangsvollstreckung aus einem

    In der Rechtsprechung würden bei der Ermittlung des angemessenen Wohnbedarfs teilweise die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes herangezogen (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2000, 220, 222 ; OLG Köln, Rpfleger 1999, 548, 549).

    Die teilweise in der Rechtsprechung vorgenommene Ermittlung des angemessenen Wohnbedarfs unmittelbar anhand der Bestimmungen des Wohngeldgesetzes (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2000, 220, 222 ; OLG Köln, Rpfleger 1999, 548, 549) ist damit nicht zulässig.

  • BGH, 23.07.2009 - VII ZB 104/08

    Höhe des pfändungsfreien Betrages bei der Zwangsvollstreckung aus einem

    In der Rechtsprechung würden bei der Ermittlung des angemessenen Wohnbedarfs teilweise die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes herangezogen (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2000, 220, 222 ; OLG Köln, Rpfleger 1999, 548, 549).

    Die teilweise in der Rechtsprechung vorgenommene Ermittlung des angemessenen Wohnbedarfs unmittelbar anhand der Bestimmungen des Wohngeldgesetzes (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2000, 220, 222 ; OLG Köln, Rpfleger 1999, 548, 549) ist damit nicht zulässig.

  • OLG Rostock, 21.08.2003 - 1 U 197/01

    Zulässigkeit und Anfechtung der Verrechnung eingehender Gutschriften mit einem

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  • LG Kassel, 24.09.2019 - 3 T 496/19
    Diesbezüglich ist im Rahmen von § 850d ZPO allgemein anerkannt, dass die tatsächlich anfallenden Wohnkosten zu berücksichtigen sind, wenn sie nicht im Einzelfall unangemessen hoch ausfallen (BGH NJW 2003, 2918; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 2000, 614).

    Als Orientierungshilfe und Anhaltspunkt für die noch angemessenen Wohnkosten kommen nach ständiger Rechtsprechung der Kammer im vorliegenden Zusammenhang die Bestimmungen des Wohngeldgesetzes in Betracht, die im Vergleich zur Sozialhilfe weiter reichenden Schutz gewähren, jedoch deutlich machen, welche Beträge im Rahmen des (übrigen) Sozialrechts noch angemessen sind (vgl. auch OLG Frankfurt a.M. FamRZ 2000, 614; Beschluss vom 11.09.2000 25 W 058/00 ; OLG Köln Rpfleger 1999, 548 (549); OLG Köln NJW 1992, 2836 (2837); offen gelassen in BGH NJW 2003, 2918 (2920)).

  • OLG Köln, 03.04.2001 - 25 W 2/00

    Verfahren betr. Rückgabe einer Prozessbürgschaft nach Insolvenzeröffnung über das

  • OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 26 W 16/00

    Pfändung des Arbeitseinkommens: Berechnung des fiktiven Sozialhilfebedarfs nach

  • LG Darmstadt, 26.04.2007 - 5 T 53/07

    Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen: Bemessung des notwendigen Unterhalts des

  • LG Detmold, 06.10.2008 - 3 T 136/08

    Erhöhung; unpfändbarer Teil; Arbeitseinkommen; Unterhaltsgläubiger

  • OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 8 W 371/00

    Pfändungsfreier Betrag - notwendiger Lebensunterhalt - Kindergeld

  • LG Saarbrücken, 27.04.2005 - 5 T 106/05
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