Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 24.08.1999

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   BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 1864/94   

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BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 1864/94 (https://dejure.org/2000,6396)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.2000 - 1 BvR 1864/94 (https://dejure.org/2000,6396)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 (https://dejure.org/2000,6396)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde - Prozeßgebühr - Gegenstandswert - Verfahrensbevollmächtigter - Verfassungsbeschwerden - Innerer Zusammenhang

  • Judicialis

    GVB § 118 Abs. 4 Satz 1; ; GVB § 118 Abs. 4 Satz 2; ; GVB § 118 Abs. 4 Satz 4; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 139
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 1864/94
    Dafür genügt es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber - wie hier - einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen den Begehren ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. hierzu BVerfGE 96, 251 m.w.N.).

    Eine Erhöhung der Prozessgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO tritt deshalb auch bei der einheitlich von mehreren Beschwerdeführern mit einem einheitlichen Antrag gegen eine Rechtsnorm erhobenen Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht ein (BVerfGE 96, 251 ).

  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 73/10

    Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von

    Demgemäß können auch mehrere Aufträge verschiedener Auftraggeber dieselbe Angelegenheit betreffen, obwohl sie verschiedene Gegenstände zum Inhalt haben (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. November 1983 - III ZR 193/82, JurBüro 1984, 537, 538 mwN; BVerfG, NJW-RR 2001, 139).
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19

    Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig

    Dabei trägt das Gericht auch der Tatsache Rechnung, dass der Verfahrensbevollmächtigte die vier Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer vertreten hat und damit für mehrere Auftraggeber tätig geworden ist, wobei er daneben auch die - erfolglos gebliebene - Antragstellerin vertreten hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2010 ​- 1 BvR 2736/08 -, ​juris, und vom 28. Juni 2000 ​- 1 BvR 1864/94 -,​Rn. 2 f, www.bverfg.de).
  • StGH Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 1 VB 15/13

    Zu den Grundsätzen der Gegenstandswertfestsetzung im

    Von dem Vorliegen "derselben Angelegenheit" wird in der Regel dann ausgegangen, wenn die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen den Begehren ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfGE 96, 251 - Juris Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29.5.2008 - 1 BvR 1438/07 -, Juris Rn. 6; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2006 - 1 BvR 1864/94 -, Juris Rn. 2).

    Es ist daher nicht von einem Auftrag, sondern von mehreren Aufträgen zur Einlegung von Verfassungsbeschwerden und auch von zwei - jedenfalls ursprünglich - getrennten Verfahren auszugehen (vgl zu diesen Kriterien BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28.6.2000 - 1 BvR 1864/94 - Juris Rn. 2; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, § 15 RVG Rn. 15).

    Auch hinsichtlich der Angriffsrichtung unterscheiden sich die Beschwerden nicht (vgl. BVerfGE 96, 251 - Juris Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29.5.2008 - 1 BvR 1438/07 -, Juris Rn. 6; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28.6.2006 - 1 BvR 1864/94 -, Juris Rn. 2).

    Selbständig nebeneinander bestehende Rechte, auch wenn sie den gleichen Inhalt haben und auf das gleiche Ziel gerichtet sind, erfüllen nicht den Begriff desselben Gegenstands, so dass auch die Verfassungsbeschwerden mehrerer Auftraggeber nicht denselben Gegenstand haben (vgl. BVerfGE 96, 251 - Juris Rn. 18; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28.6.2006 - 1 BvR 1864/94 -, Juris Rn. 2).

  • BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 2238/13

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und Hilfsantrag auf

    Der Prozessbevollmächtigte ist zwar für die 24 von ihm vertretenen Beschwerdeführer in derselben Angelegenheit tätig geworden, da es hierfür regelmäßig schon genügt, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber - wie hier - einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 2).

    Dies gilt auch für Verfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen eine Rechtsnorm richten (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 -, juris, Rn. 8).

    Dies ändert nichts an der fehlenden Identität des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit, soweit in den einzelnen Verfahren mehrere Beschwerdeführer vertreten wurden, und steht auch nicht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Tätigwerden für mehrere Auftraggeber im Rahmen der Festsetzung des Gegenstandswerts hinreichend berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 3).

  • BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08

    Zurückweisung einer sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss im

    Der über das subjektive Interesse jedes Beschwerdeführers hinausgehenden objektiven Bedeutung des Verfahrens wird in solchen Verfahren gegebenenfalls durch eine Erhöhung des Gegenstandswerts im Rahmen der Festsetzung nach § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, NJW-RR 2001, S. 139; Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 34a Rn. 79 ).
  • AG Elmshorn, 19.01.2011 - 49 C 57/10

    Streitwertfestsetzung und Rechtsanwaltsgebühren in Filesharing-Fällen

    Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist das Recht oder das Rechtsverhältnis, auf das sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes bezieht (Hartmann, KostG RVG, § 2 Rn. 4; BGH NJW 07, 2050 ff.; BVerfG NJW-RR 01, 139; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, § 2 Rn. 2-8).
  • BayObLG, 06.02.2004 - Verg 23/03

    Mehrvertretungszuschlag in Vergabesachen - Mehrere Auftraggeber als

    Ein innerer Zusammenhang ist auch nicht deshalb zu verneinen, weil zeitlich aufeinanderfolgende Mandate (OLG Köln JurBüro 1995, 470) von mehreren Auftraggebern (BVerfG NJW-RR 2001, 139) erteilt wurden.
  • BVerfG, 27.10.2010 - 2 BvR 2736/08

    Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Entschädigung für die Enteignung zum

    Der über das subjektive Interesse jedes Beschwerdeführers hinausgehenden objektiven Bedeutung des Verfahrens wird in solchen Verfahren gegebenenfalls durch eine Erhöhung des Gegenstandswerts im Rahmen der Festsetzung nach § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, NJW-RR 2001, S. 139; Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG , § 34a Rn. 79 ).
  • OLG Zweibrücken, 16.09.2005 - 1 U 183/04
    Dafür reicht aus, dass die verschiedenen Begehren einheitlich geltend gemacht werden können und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl, z.B. BVerfQ NJW-RR 2001, 139; OLG Koblenz VersR 1995, 478; Senat, Beschluss vom 30. Januar 2004 - 1 W 67/03).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.08.1999 - 15 U 52/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7306
OLG Köln, 24.08.1999 - 15 U 52/99 (https://dejure.org/1999,7306)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.1999 - 15 U 52/99 (https://dejure.org/1999,7306)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 1999 - 15 U 52/99 (https://dejure.org/1999,7306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 767; BGB § 242; BGB § 765 ff.; BVerfGG § 79
    Zwangsvollstreckung aus rechtskräftigem Urteil wegen Bürgschaftsverpflichtung der Ehefrau des Schuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BVerfGG § 79; ZPO § 767; BGB §§ 765, 138
    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung trotz nach Rechtskraft des Titels über einen Bürgschaftsanspruch ergangener Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit anders lautender Auslegung zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 139
  • NJW-RR 2002, 1440 (Ls.)
  • ZIP 1999, 1707
  • ZIP 1999, 920
  • VersR 2001, 1119
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    Das Oberlandesgericht wies die Klage dagegen auf die Berufung der beklagten Bank ab (NJW-RR 2001, S. 139).
  • BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
    Das Oberlandesgericht wies die Klage dagegen auf die Berufung der beklagten Bank ab (NJW-RR 2001, S. 139).
  • OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01

    Überforderungseinwand gegen jahrzehntealten Vollstreckungsbescheid nach Tod des

    Ein anderes Ergebnis lässt sich auch nicht aus § 79 Abs. 2 S.3 BVerfGG herleiten (Senat, a.a.O., sowie OLG Köln - 15 U 52/99 -, OLGR 2000, 70 = NJW-RR 2001, 139, jew.m.w. Nachw.).
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