Rechtsprechung
BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entgangener Gewinn - Schadensberechnung - Schadensersatzanspruch - Positive Vertragsverletzung - Unberechtigte Kündigung - Kündigung
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Anspruch auf Provisionsabrechnung des Handelsvertreters; unbegründete außerordentliche Kündigung; Schadensersatzanspruch des Unternehmers wegen entgangenem Gewinn
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 252 S. 2, § 276
Ansprüche des Unternehmers bei unberechtigter Kündigung des Handelsvertreters - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 252 Satz 2, 276
Haftung eines Handelsvertreters wegen unberechtigter fristloser Kündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Unberechtigte außerordentliche Kündigung, unbegründete fristlose, außerordentliche Kündigung, Pflichtverletzung, Schadensersatzanspruch des U, entgangener Gewinn, abstrakte Schadensberechnung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1542
- ZIP 2001, 1461
- MDR 2001, 1249
- WM 2001, 2010
- DB 2001, 2189
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68
Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne
Auszug aus BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00
Ist ersichtlich, daß der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte, wird vermutet, daß er gemacht worden wäre; dem Ersatzpflichtigen obliegt dann der Beweis, daß er nach dem späteren Verlauf oder aus irgendwelchen anderen Gründen dennoch nicht erzielt worden wäre (BGHZ 29, 393, 398; 54, 45, 55; 100, 36, 49/50).Dabei dürfen keine zu strengen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten gestellt werden (BGHZ 54, 45, 56; BGH, Urteil vom 5. Oktober 1989 - I ZR 160/88, WM 1990, 281 unter II 2, m.w.Nachw.).
Steht - wie hier - eine Schadensersatzforderung dem Grunde nach fest und ist nur ihre Höhe nicht sicher zu ermitteln, so darf das Gericht die Klage nicht einfach abweisen, sondern muß prüfen, in welchem Umfang der Sachverhalt eine hinreichende Grundlage für die Schätzung eines in jedem Fall gegebenen Mindestschadens bietet (BGHZ 54, 45, 55; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - X ZR 65/92, WM 1994, 758 unter II 2 c bb; Urteil vom 12. Januar 2000 - VIII ZR 19/99, WM 2000, 877 unter III, jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 05.10.1989 - I ZR 160/88
Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzansprüchen im Rahmen eines …
Auszug aus BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00
Dabei dürfen keine zu strengen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten gestellt werden (BGHZ 54, 45, 56; BGH, Urteil vom 5. Oktober 1989 - I ZR 160/88, WM 1990, 281 unter II 2, m.w.Nachw.).Zum einen wird der Beklagten allgemein eine gewisse Übergangszeit einzuräumen sein, in der sie sich nach geeigneten neuen Handelsvertretern umsehen durfte, zumal solche erfahrungsgemäß nicht ohne weiteres kurzfristig zu finden sind und sich gegebenenfalls auch noch aus ihrer bisherigen Tätigkeit lösen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1989 - I ZR 160/88, WM 1990, 281 unter II 3).
- BGH, 12.01.2000 - VIII ZR 19/99
Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers
Auszug aus BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00
Die Beklagte trifft insoweit allenfalls eine Obliegenheit zur weiteren Substantiierung ihres Bestreitens, wenn die Kläger zu der Frage, ob sich die Beklagte um Ersatz für sie bemüht hat, mangels Kenntnis der internen Vorgänge der Beklagten nicht substantiiert vortragen können, während die Beklagte hierfür alle wesentlichen Tatsachen kennt und ihr deswegen nähere Angaben zumutbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2000 - VIII ZR 19/99, WM 2000, 877 unter II 2 b m.w.Nachw.).Steht - wie hier - eine Schadensersatzforderung dem Grunde nach fest und ist nur ihre Höhe nicht sicher zu ermitteln, so darf das Gericht die Klage nicht einfach abweisen, sondern muß prüfen, in welchem Umfang der Sachverhalt eine hinreichende Grundlage für die Schätzung eines in jedem Fall gegebenen Mindestschadens bietet (BGHZ 54, 45, 55; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - X ZR 65/92, WM 1994, 758 unter II 2 c bb; Urteil vom 12. Januar 2000 - VIII ZR 19/99, WM 2000, 877 unter III, jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 03.03.1993 - VIII ZR 101/92
Zeitliche Beschränkung der Schadensersatzpflicht bei fristloser Kündigung des …
Auszug aus BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00
b) Hier hat die Beklagte den ihr durch die unberechtigten fristlosen Kündigungen der Kläger entgangenen Gewinn in der Weise abstrakt berechnet, daß sie aus den im einzelnen aufgeführten Umsätzen der beiden Kläger von Januar 1996 bis einschließlich Juni 1997 jeweils den monatlichen Durchschnittssatz ermittelt, daraus den Umsatzausfall in der Zeit von Juli 1997 (fristlose Kündigung) bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung Ende September bzw. Dezember 1997 (vgl. insoweit BGHZ 122, 9 für den Schadensersatzanspruch aus § 89 a Abs. 2 HGB) errechnet und davon die vertraglich geschuldete Provision und den Wareneinsatz abgezogen hat.Für die Verletzung der Schadensminderungspflicht der Beklagten sind grundsätzlich die Kläger als Schädiger darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1993 - VIII ZR 101/92, WM 1993, 1259 unter II 3 c m.w.Nachw., insoweit in BGHZ 122, 9, 15 nicht abgedruckt).
- BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58
Schätzung entgangenen Gewinns
Auszug aus BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00
Ist ersichtlich, daß der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte, wird vermutet, daß er gemacht worden wäre; dem Ersatzpflichtigen obliegt dann der Beweis, daß er nach dem späteren Verlauf oder aus irgendwelchen anderen Gründen dennoch nicht erzielt worden wäre (BGHZ 29, 393, 398; 54, 45, 55; 100, 36, 49/50).Ferner bietet § 252 Satz 2 BGB dem Geschädigten zwei Möglichkeiten der Schadensberechnung, nämlich die abstrakte Methode, die von dem regelmäßigen Verlauf im Handelsverkehr ausgeht, daß der Kaufmann gewisse Geschäfte im Rahmen seines Gewerbes tätigt und daraus Gewinn erzielt, und die konkrete Methode, bei der der Geschädigte nachweist, daß er durch die unerlaubte Handlung an der Durchführung bestimmter Geschäfte gehindert worden ist und daß ihm wegen Nichtdurchführbarkeit dieser Geschäfte Gewinn entgangen ist (BGHZ 29, 393, 399; 62, 103, 105).
- BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92
Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt; …
Auszug aus BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00
Steht - wie hier - eine Schadensersatzforderung dem Grunde nach fest und ist nur ihre Höhe nicht sicher zu ermitteln, so darf das Gericht die Klage nicht einfach abweisen, sondern muß prüfen, in welchem Umfang der Sachverhalt eine hinreichende Grundlage für die Schätzung eines in jedem Fall gegebenen Mindestschadens bietet (BGHZ 54, 45, 55; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - X ZR 65/92, WM 1994, 758 unter II 2 c bb; Urteil vom 12. Januar 2000 - VIII ZR 19/99, WM 2000, 877 unter III, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89
Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf
Auszug aus BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00
Es hat zwar nicht verkannt, daß der Beklagten dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 32/89, WM 1991, 196 unter I 1 m.w.Nachw.) zusteht. - BGH, 01.02.1974 - IV ZR 2/72
Berechnung entgangenen Bankgewinns
Auszug aus BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00
Ferner bietet § 252 Satz 2 BGB dem Geschädigten zwei Möglichkeiten der Schadensberechnung, nämlich die abstrakte Methode, die von dem regelmäßigen Verlauf im Handelsverkehr ausgeht, daß der Kaufmann gewisse Geschäfte im Rahmen seines Gewerbes tätigt und daraus Gewinn erzielt, und die konkrete Methode, bei der der Geschädigte nachweist, daß er durch die unerlaubte Handlung an der Durchführung bestimmter Geschäfte gehindert worden ist und daß ihm wegen Nichtdurchführbarkeit dieser Geschäfte Gewinn entgangen ist (BGHZ 29, 393, 399; 62, 103, 105). - BGH, 05.02.1987 - IX ZR 161/85
Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Forderungsabtretung; …
Auszug aus BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00
Ist ersichtlich, daß der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte, wird vermutet, daß er gemacht worden wäre; dem Ersatzpflichtigen obliegt dann der Beweis, daß er nach dem späteren Verlauf oder aus irgendwelchen anderen Gründen dennoch nicht erzielt worden wäre (BGHZ 29, 393, 398; 54, 45, 55; 100, 36, 49/50).
- OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19
Zulieferer gegen Automobilhersteller
Insbesondere darf das Gericht die Schätzung eines Mindestschadens nur ablehnen, wenn es hierzu an jeglichen greifbaren Anknüpfungstatsachen fehlt (vgl. zum Ganzen BGH…, Urteil vom 06.02.2007, X ZR 117/04 - Meistbegünstigungsvereinbarung , Rn. 15 bei juris;… Urteil vom 26.07.2005, X ZR 134/04, Rn. 13 ff.; Urteil vom 30.05.2001, VIII ZR 70/00, Rn. 8 bei juris).Die Vorschrift des § 252 BGB bietet dem Geschädigten zwei Möglichkeiten der Schadensberechnung, nämlich zum einen die abstrakte Methode, die von dem regelmäßigen Verlauf im Handelsverkehr ausgeht, dass der Kaufmann gewisse Geschäfte im Rahmen seines Gewerbes tätigt und daraus Gewinn erzielt, und zum anderen die konkrete Methode, bei der der Geschädigte nachweist, dass er durch die schädigende Handlung an der Durchführung bestimmter Geschäfte gehindert worden ist und dass ihm wegen der Nichtdurchführbarkeit dieser Geschäfte Gewinn entgangen ist (…vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 19.10.2005, VIII ZR 392/03, Rn. 9 bei juris; Urteil vom 30.05.2001, VIII ZR 70/00, Rn. 8 bei juris).
- BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …
An diese Darlegung sind keine strengen Anforderungen zu stellen, vielmehr genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit (BGH, Urteile vom 18. Februar 2002 - II ZR 355/00, WM 2002, 909, 911 und vom 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00, WM 2001, 2010, 2011). - BGH, 13.10.2016 - IX ZR 149/15
Wohnraummiete: Einstweilige Verfügung auf Antrag des Mieters auf Einstellung von …
Dabei dürfen keine zu strengen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten gestellt werden (BGH, Urteil vom 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00 - NJW-RR 2001, 1542; vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 392/03, NJW-RR 2006, 243, 244;… Beschluss vom 27. Oktober 2010, aaO).
- BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 392/03
Anforderungen an die Darlegung des entgangenen Gewinns
Danach bietet die Vorschrift dem Geschädigten zwei Möglichkeiten der Schadensberechnung, nämlich zum einen die abstrakte Methode, die von dem regelmäßigen Verlauf im Handelsverkehr ausgeht, dass der Kaufmann gewisse Geschäfte im Rahmen seines Gewerbes tätigt und daraus Gewinn erzielt, und zum anderen die konkrete Methode, bei der der Geschädigte nachweist, dass er durch die schädigende Handlung an der Durchführung bestimmter Geschäfte gehindert worden ist und dass ihm wegen der Nichtdurchführbarkeit dieser Geschäfte Gewinn entgangen ist (Senatsurteil vom 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00, WM 2001, 2010 unter II 1 a m.w.Nachw.).Steht - wie hier - eine Schadensersatzforderung dem Grunde nach fest und ist nur ihre Höhe nicht sicher zu ermitteln, so darf das Gericht die Klage nicht einfach abweisen, sondern muss prüfen, in welchem Umfang der Sachverhalt eine hinreichende Grundlage für die Schätzung eines in jedem Fall gegebenen Mindestschadens bietet (Senatsurteil vom 30. Mai 2001 aaO unter II 3 m.w.Nachw.).
- BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10
Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern
Beruft sich der Schädiger darauf, entgegen dem gewöhnlichen Lauf der Dinge wäre kein oder nur ein geringerer Gewinn angefallen, ist er für den behaupteten anderen Kausalverlauf darlegungs- und beweispflichtig (BGH 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00 - zu II 1 a der Gründe mwN, NJW-RR 2001, 1542; MüKoBGB/Oetker 6. Aufl. § 252 Rn. 40) . - OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19
Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen
Die Vorschrift des § 252 BGB bietet dem Geschädigten zwei Möglichkeiten der Schadensberechnung, nämlich zum einen die abstrakte Methode, die von dem regelmäßigen Verlauf im Handelsverkehr ausgeht, dass der Kaufmann gewisse Geschäfte im Rahmen seines Gewerbes tätigt und daraus Gewinn erzielt, und zum anderen die konkrete Methode, bei der der Geschädigte nachweist, dass er durch die schädigende Handlung an der Durchführung bestimmter Geschäfte gehindert worden ist und dass ihm wegen der Nichtdurchführbarkeit dieser Geschäfte Gewinn entgangen ist (…vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 392/03, juris, Rn. 9; Urteil vom 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00, juris, Rn. 8). - BGH, 27.10.2010 - XII ZR 128/09
Gewerberaummiete: Berechnung entgangenen Gewinns durch Nichtgewährung des …
Dabei dürfen keine zu strengen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten gestellt werden (BGH Urteile vom 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00 - NJW-RR 2001, 1542; vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 392/03 - NJW-RR 2006, 243, 244). - LAG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 Sa 1133/08
Wettbewerbswidrige Abwerbung von Beschäftigten durch Konkurrentin; unbegründete …
Einerseits die abstrakte Methode, die vom regelmäßigen Verlauf im Handelsverkehr ausgeht, dass der Kaufmann gewisse Geschäfte im Rahmen seines Gewerbes tätigt und daraus Gewinn erzielt, und andererseits die konkrete Methode, bei der der Geschädigte nachweist, dass er durch die unerlaubte Handlung an der Durchführung bestimmter Geschäfte gehindert worden ist und dass ihm wegen Nichtdurchführbarkeit dieser Geschäfte Gewinn entgangen ist (BGH Urteil vom 30.05.2001 - VIII ZR 70/00 - DB 2001, 2189-2190 = NJW-RR 2001, 1542-1543). - OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - U (Kart) 10/12
Lotto-Gesellschaft aufgrund vorsätzlichen Kartellverstoßes zu 11,5 Mio. Euro …
Danach bietet die Vorschrift dem Geschädigten zwei Möglichkeiten der Schadensberechnung, nämlich zum einen die abstrakte Methode, die von dem regelmäßigen Verlauf im Geschäftsverkehr ausgeht, dass der Kaufmann gewisse Geschäfte im Rahmen seines Gewerbes tätigt und daraus Gewinn erzielt, und zum anderen die konkrete Methode, bei welcher der Geschädigte nachweist, dass er durch die schädigende Handlung an der Durchführung bestimmter Geschäfte gehindert worden ist und dass ihm wegen der Nichtdurchführbarkeit dieser Geschäfte Gewinn entgangen ist (…vgl. etwa BGH, [Versäumnis-] Urteil vom 19.10.2005 - VIII ZR 392/03 , NJW-RR 2006, 243 f., Rz. 9 bei juris; BGH, Urteil vom 30.5.2001 - VIII ZR 70/00 , WM 2001, 2010 m.w.N.). - BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 236/05
Rechtsfolgen der Aufhebung des Grundurteils; Würdigung eines …
Es kann aber auf dieser Grundlage jedenfalls nach § 287 Abs. 1 ZPO die Schätzung eines Mindestschadens erfolgen (Senatsurteile vom 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00, WM 2001, 2010, unter II 3, und vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 392/03, WM 2006, 544, unter II 2). - OLG Köln, 08.06.2011 - 5 U 155/10
Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns i.S. von § 252 S. 2 BGB
- BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02
Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank …
- BGH, 21.07.2005 - IX ZR 6/02
Pflichten des Steuerberaters bei beschränktem Mandat
- AG Brandenburg, 03.07.2017 - 34 C 84/16
Baumangel verhindert Vermietung: Wie wird der Mietausfallschaden ermittelt?
- ArbG Düsseldorf, 09.06.2008 - 3 (8) Ca 336/06
Keine Schadensersatzpflicht wegen Abwerbeaktionen gegen einen Konkurrenten bei …
- LG Frankfurt/Main, 11.01.2013 - 14 O 109/12
AA des VV, entgangener Gewinn, Schadenersatz, Schadenschätzung, entgangener …
- BGH, 20.11.2002 - VIII ZR 65/02
Haftung einer Vertragspartei für den Widerspruch gegen die berechtigte Kündigung …
- OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16
Emissionshaus - Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers: Unangemessene …
- LG Kiel, 15.05.2013 - 17 O 135/12
Kaufvertrag: Schadenersatzanspruch wegen der Mangelhaftigkeit von …
- OLG Düsseldorf, 26.09.2018 - U (Kart) 24/17
- OLG Düsseldorf, 28.09.2012 - 16 U 124/11
Außerordentliche Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages
- OLG Frankfurt, 26.07.2013 - 23 U 165/12
Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung entgangenen Gewinns
- OLG Hamm, 19.03.2010 - 9 U 71/09
Schadensersatz nach Verkehrsunfall u.a. im Hinblick auf das Vorliegen einer …
- BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 123/04
Bindungswirkung eines Zwischenurteils
- LG Frankfurt/Main, 13.01.2014 - 24 S 95/13
- OLG Dresden, 01.08.2013 - 10 U 1030/11
LV für Angebotserstellung muss vollständig sein!
- OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 132/12
Keine Deliktzinsen wegen falscher Anlageberatung
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 10 Sa 395/10
Schadenersatz wegen sittenwidriger Schädigung durch "Schwarz"-Produktion
- OLG München, 16.04.2015 - 23 U 3528/14
Schadensberechnung, Berufungsverfahren, Konkurrenzunternehmen, Verzinsung, …
- OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 16 U 132/14
- LG Hamburg, 05.12.2008 - 412 O 152/06
Wirksamkeit von nachträglichen Wettbewerbsverboten bei mittelbar oder unmittelbar …
- OLG Frankfurt, 08.08.2014 - 23 U 190/13
Medienfonds: Voraussetzung entgangener Gewinne und Freistellung von steuerlichen …
- LG Köln, 28.02.2013 - 15 O 576/11
Schadensersatzanspruch wegen mittelbarer Beteiligung an einem Filmfonds aufgrund …
- OLG Hamm, 08.10.2010 - 12 U 172/09
Umfang des Schadensersatzes wegen Mängeln eines Werks
- OLG München, 05.08.2010 - 1 U 5400/09
Entgangener Gewinn: Nachteilige Wirkung eines nicht erteilten Vorbescheides auf …
- LG Berlin, 02.10.2009 - 4 O 8/09
Bankenhaftung: Pflicht zur Offenlegung von Rückvergütungen im Rahmen eines …
- OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 55/13
Fehlerhafte Anlageberatung: Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Beteiligung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1959/10
Schadensersatz - Nichtabschluss eines arbeitsvertraglich zugesagten Sparvertrags …
- OLG Frankfurt, 10.10.2013 - 15 U 256/11
Fehlerhafte Anlageberatung bei einem Medienfonds; Schätzung des entgangenen …
- KG, 04.04.2011 - 24 U 81/10
Aufklärungspflichtige Rückvergütungen der beratenden Bank
- OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13
Fehlerhafte Anlageberatung: Aufklärungspflicht bei Beteiligung an Medienfonds; …
- OLG München, 12.02.2015 - 23 U 3528/14
Richterliche Schätzung des Schadens aufgrund eines Verstoßes eines …
- LG Berlin, 07.08.2009 - 4 O 404/08
Bankenhaftung: Pflicht zur Offenlegung des Erhalts von Vertriebprovisionen im …
- OLG Dresden, 01.08.2013 - 10 U 1030/10
- ArbG Frankfurt/Main, 06.09.2001 - 9 Ca 4709/00
Schadensersatzanspruch bei ungerechtfertigter Kündigung
- LG Düsseldorf, 13.09.2013 - 8 O 164/12
Schadenersatz im Zusammenhang mit Beteiligungen an der "Business Capital …
- LG Köln, 21.02.2013 - 14 S 20/12
Grabstätte als urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst; …
- LG Düsseldorf, 25.03.2008 - 10 O 244/07
Schadensersatzanspruch gegen ein Telekommunikationsunternehmen wegen des Ausfalls …
- LG Stendal, 27.01.2010 - 21 O 24/05
- LG Frankfurt/Main, 20.11.2015 - 14 O 40/15
- DVAG 46 -, Darlegung des Schadensersatzanspruchs nach außerordentlicher …