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   OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00   

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OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00 (https://dejure.org/2000,4606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.07.2000 - 25 W 1/00 (https://dejure.org/2000,4606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Juli 2000 - 25 W 1/00 (https://dejure.org/2000,4606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nr 1202 GKVerz, § 91a ZPO
    Gerichtskostenansatz: Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach teilweisem Anerkenntnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermäßigung von Gerichtskosten; Teilweises Anerkenntnis; Teilweise Erledigung; Erledigungserklärung ; Kostenfestsetzungsbeschluss; Anerkenntnisurteil

  • Judicialis

    GKG § 21; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 93; ; ZPO § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtskosten bei teilweisem Anerkenntnis und teilweiser Erledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kassel - 6 O 639/99
  • OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 717
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Nürnberg, 20.05.1997 - 7 WF 1412/97

    Gebührenermäßigung bei Vergleichsabschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00
    Dieser Meinung sind auch das Oberlandesgericht Nürnberg und das Oberlandesgericht Bamberg für den Fall gefolgt, dass die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären und sich über die Kosten abschließend einigen (OLG Nürnberg FamRZ 1999, 610; OLG Bamberg JurBüro 1999, 95), ebenso das Oberlandesgericht Düsseldorf für den Fall, dass die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären und der Beklagte sogleich die Verpflichtung zur Tragung der Kosten des Rechtsstreites anerkennt (OLG Düsseldorf MDR 1998, 1374).

    Der Senat kann vorliegend offen lassen, ob in den Fällen, in denen nach Erledigung der Hauptsache durch Erfüllung oder durch übereinstimmende Erledigungserklärungen die Parteien die offene Kostenfrage einverständlich durch Vergleich, Anerkenntnis oder Verzicht regeln ­ und damit das Gericht von einer streitigen Entscheidung im Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO freistellen ­ eine entsprechende Anwendung von Nr. 1202 b oder c KV in Frage kommt (in diesem Sinne KG MDR , 1997, 889; OLG Nürnberg FamRZ 99, 610; OLG Bamberg JurBüro 99, 95; OLG Düsseldorf MDR 98, 1374; OLG Frankfurt am Main JurBüro 99, 94; OLG Karlsruhe MDR 1997, 399; LG Wuppertal JurBüro,97, 536) oder nicht (vgl. OLG Nürnberg MDR 1997, 400; OLG München MDR 1999, 957; Hartmann a.a.0. Rdn. 8).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 10 W 59/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00
    Dieser Meinung sind auch das Oberlandesgericht Nürnberg und das Oberlandesgericht Bamberg für den Fall gefolgt, dass die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären und sich über die Kosten abschließend einigen (OLG Nürnberg FamRZ 1999, 610; OLG Bamberg JurBüro 1999, 95), ebenso das Oberlandesgericht Düsseldorf für den Fall, dass die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären und der Beklagte sogleich die Verpflichtung zur Tragung der Kosten des Rechtsstreites anerkennt (OLG Düsseldorf MDR 1998, 1374).

    Der Senat kann vorliegend offen lassen, ob in den Fällen, in denen nach Erledigung der Hauptsache durch Erfüllung oder durch übereinstimmende Erledigungserklärungen die Parteien die offene Kostenfrage einverständlich durch Vergleich, Anerkenntnis oder Verzicht regeln ­ und damit das Gericht von einer streitigen Entscheidung im Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO freistellen ­ eine entsprechende Anwendung von Nr. 1202 b oder c KV in Frage kommt (in diesem Sinne KG MDR , 1997, 889; OLG Nürnberg FamRZ 99, 610; OLG Bamberg JurBüro 99, 95; OLG Düsseldorf MDR 98, 1374; OLG Frankfurt am Main JurBüro 99, 94; OLG Karlsruhe MDR 1997, 399; LG Wuppertal JurBüro,97, 536) oder nicht (vgl. OLG Nürnberg MDR 1997, 400; OLG München MDR 1999, 957; Hartmann a.a.0. Rdn. 8).

  • OLG München, 30.04.1999 - 11 W 1416/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00
    Ebenso hat das Oberlandesgericht München (MDR 1999, 957) eine Kostenermäßigung in allen Fällen abgelehnt, wo noch eine Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO nötig sei - selbst wenn dieser Kostenentscheidung eine durch die Parteien vergleichsweise getroffene Regelung der Kosten zugrunde zu legen sei.

    Der Senat kann vorliegend offen lassen, ob in den Fällen, in denen nach Erledigung der Hauptsache durch Erfüllung oder durch übereinstimmende Erledigungserklärungen die Parteien die offene Kostenfrage einverständlich durch Vergleich, Anerkenntnis oder Verzicht regeln ­ und damit das Gericht von einer streitigen Entscheidung im Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO freistellen ­ eine entsprechende Anwendung von Nr. 1202 b oder c KV in Frage kommt (in diesem Sinne KG MDR , 1997, 889; OLG Nürnberg FamRZ 99, 610; OLG Bamberg JurBüro 99, 95; OLG Düsseldorf MDR 98, 1374; OLG Frankfurt am Main JurBüro 99, 94; OLG Karlsruhe MDR 1997, 399; LG Wuppertal JurBüro,97, 536) oder nicht (vgl. OLG Nürnberg MDR 1997, 400; OLG München MDR 1999, 957; Hartmann a.a.0. Rdn. 8).

  • OLG Nürnberg, 16.01.1997 - 3 W 4219/96

    Gebührenermäßigung bei Teilanerkenntnis- und Schlußurteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00
    So hat das Oberlandesgericht Nürnberg (MDR 1997, 400) ausgesprochen, dass eine Ermäßigung nicht eintrete, wenn ein Teil der Klageforderung anerkannt und im übrigen die Hauptsache für erledigt erklärt wird, ohne dass die Parteien auch die Kostenpflicht abschließend regelten.

    Der Senat kann vorliegend offen lassen, ob in den Fällen, in denen nach Erledigung der Hauptsache durch Erfüllung oder durch übereinstimmende Erledigungserklärungen die Parteien die offene Kostenfrage einverständlich durch Vergleich, Anerkenntnis oder Verzicht regeln ­ und damit das Gericht von einer streitigen Entscheidung im Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO freistellen ­ eine entsprechende Anwendung von Nr. 1202 b oder c KV in Frage kommt (in diesem Sinne KG MDR , 1997, 889; OLG Nürnberg FamRZ 99, 610; OLG Bamberg JurBüro 99, 95; OLG Düsseldorf MDR 98, 1374; OLG Frankfurt am Main JurBüro 99, 94; OLG Karlsruhe MDR 1997, 399; LG Wuppertal JurBüro,97, 536) oder nicht (vgl. OLG Nürnberg MDR 1997, 400; OLG München MDR 1999, 957; Hartmann a.a.0. Rdn. 8).

  • OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 12 W 209/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 12. Zivilsenat - hat dies auch für den Fall für richtig gehalten, dass die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, der Beklagte die Klageforderung zahle und seine Kostentragungspflicht anerkannt habe (OLG Frankfurt JurBüro 1999, 94).
  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der durch GKG §

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00
    Die unterschiedliche Behandlung der Kosten, bei Beendigung des Rechtsstreites durch Klagerücknahme, Vergleich, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil gegenüber der Erledigung des Rechtsstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärungen ist verfassungsgemäß (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1999, 3549).
  • OLG Bamberg, 28.10.1998 - 8 W 56/98

    Voraussetzungen für die Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Anspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00
    Dieser Meinung sind auch das Oberlandesgericht Nürnberg und das Oberlandesgericht Bamberg für den Fall gefolgt, dass die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären und sich über die Kosten abschließend einigen (OLG Nürnberg FamRZ 1999, 610; OLG Bamberg JurBüro 1999, 95), ebenso das Oberlandesgericht Düsseldorf für den Fall, dass die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären und der Beklagte sogleich die Verpflichtung zur Tragung der Kosten des Rechtsstreites anerkennt (OLG Düsseldorf MDR 1998, 1374).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.1997 - 13 W 4/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00
    Der Senat kann vorliegend offen lassen, ob in den Fällen, in denen nach Erledigung der Hauptsache durch Erfüllung oder durch übereinstimmende Erledigungserklärungen die Parteien die offene Kostenfrage einverständlich durch Vergleich, Anerkenntnis oder Verzicht regeln ­ und damit das Gericht von einer streitigen Entscheidung im Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO freistellen ­ eine entsprechende Anwendung von Nr. 1202 b oder c KV in Frage kommt (in diesem Sinne KG MDR , 1997, 889; OLG Nürnberg FamRZ 99, 610; OLG Bamberg JurBüro 99, 95; OLG Düsseldorf MDR 98, 1374; OLG Frankfurt am Main JurBüro 99, 94; OLG Karlsruhe MDR 1997, 399; LG Wuppertal JurBüro,97, 536) oder nicht (vgl. OLG Nürnberg MDR 1997, 400; OLG München MDR 1999, 957; Hartmann a.a.0. Rdn. 8).
  • OLG Koblenz, 30.05.1997 - 14 W 289/97

    Festsetzung der Mehrwertsteuer eines Anwaltes in einer Prozesskostenhilfesache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00
    Demgegenüber hat jedenfalls für den letztgenannten Fall sowie für den Fall, dass der Kostenerstattungsanspruch von einer oder beiden Parteien anerkannt werde, das Kammergericht eine Kostenermäßigung entsprechend Nr. 1202 Satz 1 lit. b, c KV für richtig gehalten (KG MDR 1997, 889).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 34/09

    Gerichtsgebühr: Ermäßigung bei einem Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die

    Im Falle eines Anerkenntnisses unter Verwahrung gegen die Kostenlast folgt der Senat der in der Rechtsprechung von der überwiegenden Zahl der Oberlandesgerichte vertretenen Meinung, dass auch ein solches " eingeschränktes" Anerkenntnis zu einer Ermäßigung der Gerichtsgebühren nach GKG/KV Nr. 1211 von 3, 0 auf 1, 0 führt ( mit ausführlicher Begründung OLG Rostock JurBüro 2007, 323; OLG Hamm JurBüro 2007, 151 (anders noch AGS 2002, 183); OLG Naumburg, JurBüro 04, 324; OLG Köln, FamRZ 03, 1766; OLG Nürnberg, NJW-RR 03, 1511; OLG Bremen, JurBüro 01, 373; OLG Dresden, Beschluss vom 6.9.2001, 3 W 1117/01; OLG Karlsruhe (13. Senat), Justiz 97, 533; OLG München, MDR 98, 242; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., GKG/KV 1211 Rn. 9; Stein-Jonas/Leipold, ZPO 1998, § 307 Rn. 40; a. A. OLG Karlsruhe (6. Senat), JurBüro 01, 374; OLG Frankfurt, NJW-RR 01, 717; OLG Hamburg, MDR 00, 111; Meyer, GKG, 10. Aufl., KV 1211 Rn. 39; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 93 Rn. 7 und Zöller/Vollkommer, § 307 Rn. 12; Oestreich/Winter/Hellstab, KV Nr. 1211 Rn. 3).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05

    Kostenansatz - Gebührenermäßigung - Gerichtsgebühr bei Teilurteil und

    So führt etwa das OLG Frankfurt im Beschluss vom 03. Juli 2000 (25 W 1/00 - NJW-RR 2001, 717 f. mit umfassender Darstellung der bis zum diesem Zeitpunkt ergangenen Rechtsprechung zu dieser Frage) aus, "die Entscheidung der Frage nach einer Kostenermäßigung in den Fällen, in denen nur ein Teil des Streitgegenstandes von den Privilegierungstatbeständen der Nr. 1202 KV erfasst wird, hat zunächst vom Wortlaut der Bestimmung auszugehen.
  • BPatG, 22.10.2018 - 3 Ni 24/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Gebührenermäßigung bei Erledigterklärung" -

    b) Die überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu den damaligen Bestimmungen des GKG-Kostenverzeichnisses hat jedoch darauf hingewiesen, dass das gesetzgeberische Motiv für den Ausschluss einer Ermäßigung bei Erledigungserklärungen nach § 91a ZPO in solchen Fällen entfällt, in denen die Parteien die Hauptsache zwar übereinstimmend für erledigt erklären, den damit üblicherweise verbundenen richterlichen Arbeitsaufwand aber dadurch entfallen ließen, dass über die Verpflichtung zur Kostentragung ein Prozessvergleich geschlossen werde (z.B. OLG München, a. a. O.; OLG Celle v. 29.09.1995, (8 W 251/95, vom Kläger zitiert); zum Meinungsstand vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 717).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 34/009

    Höhe der Gerichtsgebühren bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast

    Im Falle eines Anerkenntnisses unter Verwahrung gegen die Kostenlast folgt der Senat der in der Rechtsprechung von der überwiegenden Zahl der Oberlandesgerichte vertretenen Meinung, dass auch ein solches " eingeschränktes" Anerkenntnis zu einer Ermäßigung der Gerichtsgebühren nach GKG/KV Nr. 1211 von 3, 0 auf 1, 0 führt ( mit ausführlicher Begründung OLG Rostock JurBüro 2007, 323; OLG Hamm JurBüro 2007, 151 (anders noch AGS 2002, 183); OLG Naumburg, JurBüro 04, 324; OLG Köln, FamRZ 03, 1766; OLG Nürnberg, NJW-RR 03, 1511; OLG Bremen, JurBüro 01, 373; OLG Dresden, Beschluss vom 6.9.2001, 3 W 1117/01; OLG Karlsruhe (13. Senat), Justiz 97, 533; OLG München, MDR 98, 242; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., GKG/KV 1211 Rn. 9; Stein-Jonas/Leipold, ZPO 1998, § 307 Rn. 40; a. A. OLG Karlsruhe (6. Senat), JurBüro 01, 374; OLG Frankfurt, NJW-RR 01, 717; OLG Hamburg, MDR 00, 111; Meyer, GKG, 10. Aufl., KV 1211 Rn. 39; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 93 Rn. 7 und Zöller/Vollkommer, § 307 Rn. 12; Oestreich/Winter/Hellstab, KV Nr. 1211 Rn. 3).
  • LG Koblenz, 08.01.2002 - 3 T 96/01

    Gebührenermäßigung bei Anerkenntnis eines Teils der Klageforderung oder

    In der Rechtsprechung ist weitgehend anerkannt, dass eine Gebührenermäßigung nicht eintritt, wenn lediglich ein Teil der Klageforderung anerkannt oder übereinstimmend für erledigt erklärt wird, ohne dass die Parteien auch die Kostenpflicht abschließend regeln (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, Seite 717 m.N.).
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