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   OLG München, 04.07.2001 - 12 AR 38/01   

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OLG München, 04.07.2001 - 12 AR 38/01 (https://dejure.org/2001,25300)
OLG München, Entscheidung vom 04.07.2001 - 12 AR 38/01 (https://dejure.org/2001,25300)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - 12 AR 38/01 (https://dejure.org/2001,25300)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 862
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den

    Andere sehen eine Behinderung in der Ausübung der Parteirechte, wenn der Richter einem begründeten Antrag auf Terminsverlegung nicht stattgibt und damit zugleich in den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör eingreift, insbesondere dann, wenn der Richter dann noch über den daraufhin gestellten Ablehnungsantrag selbst entscheidet (so OLG Frankfurt Beschluss vom 8. Februar 2006, 13 W 92/05, OLG München NJW-RR 2002, 862-863).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05

    Richterablehnung: Befangenheit des Richters wegen verweigerter Terminsverlegung

    Mehrfach ist aber auch entschieden worden, dass in der Verweigerung einer Terminsverlegung ein Ablehnungsgrund liegt, wenn sich für die Partei der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung aufdrängt (vgl. u. v. a. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.12.1983 = NJW 1984 Seite 882, Beschluss des Familiensenats des OLG Köln vom 18.11.1996 = NJW-RR 1997 Seite 828 und Beschluss des 11. ZS des OLG Köln vom 08.11.2002 = MDR 2003 Seite 170; Beschluss des 12. ZS des OLG München vom 04.07.2001 = NJW-RR 2002 Seite 862 und Beschluss des 3. ZS des OLG Zweibrücken vom 02.02.1999 = OLGR 1999 Seite 291).

    Der Richter, der diesem begründeten Terminsverlegungsantrag nicht stattgegeben und sodann über einen daraufhin gestellten Befangenheitsantrag selbst entschieden hat, war schon deshalb im Sinne des Ablehnungsrechts befangen (wie hier auch der 12. Zivilsenat des OLG München in seinem Beschluss vom 04.07.2001 = NJW-RR 2002 Seite 862).

  • OLG Naumburg, 27.01.2004 - 12 W 154/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde, mit der der Beschwerdeführer die inhaltliche

    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung stets unzulässig ist (so BAGE 17, 21, 25; OLG Hamm NJW 1989, 1680) oder ob sie ausnahmsweise zulässig ist, soweit der Beschwerdeführer nicht die inhaltliche Unrichtigkeit des Protokolls rügt, sondern sich dagegen wendet, dass die beantragte Berichtigung als unzulässig abgelehnt worden sei (so OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 862, 863).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2011 - L 15 SF 20/11
    Vielmehr bedarf es nach ganz herrschender Auffassung besonderer Umstände des Einzelfalles, etwa einer auffälligen Häufung fehlerhafter Maßnahmen oder anderweitiger hinzutretender Begleitumstände, um die Besorgnis der Befangenheit nach einem fehlerhaften prozessualen Vorgehen zu rechtfertigen (vgl. Keller, a. a. O., Rdnr. 8g m.w.N.) Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des OLG München vom 04.02.2001 (Az. 12 AR 38/01, NJW-RR 2002, 862), die der Bevollmächtigte der Klägerin inkorrekt und gegen ihren ausdrücklichen Wortlaut zitiert.
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