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   OLG Hamm, 02.07.2003 - 10 UF 62/02   

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OLG Hamm, 02.07.2003 - 10 UF 62/02 (https://dejure.org/2003,3962)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.07.2003 - 10 UF 62/02 (https://dejure.org/2003,3962)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 10 UF 62/02 (https://dejure.org/2003,3962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung nachehelichen Unterhalts trotz Verzichtserklärung durch notariellen Vertrag i.F.e. Ehescheidung; Sittenwidrige Benachteiligung bei Auferlegung vertraglicher Lasten in besonders einseitiger Weise; Vereinbarkeit eines Unterhaltsausschlusses mit überwiegend ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einseitig benachteiligender Ehevertrag wirksam?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1569 § 138 § 242 § 1585c § 1408 § 1587o
    Vereinbarung eines Unterhaltsverzichts in einem Ehevertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1659
  • FamRZ 2004, 201
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 57/91

    Wirksamkeit eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2003 - 10 UF 62/02
    Da ersichtlich die Eheschließung von der Unterzeichnung des Vertrages abhängig war, bestand von vornherein keine Aussicht, künftig einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu erwerben (vgl. dazu BGH FamRZ 1992, 1403).

    Ein solcher Verstoß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann zu bejahen, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen gemeinschaftlicher Kinder entgegen stehen, unabhängig davon, ob sich die zur Zeit der Vereinbarung des Unterhaltsverzichts bestehenden oder erwarteten Verhältnisse erst nachträglich so entwickelt haben oder schon bei Abschluß des Vertrages absehbar waren (BGH FamRZ 1992, 1403 mit weiteren Nachweisen, FamRZ 1997, 873).

  • OLG München, 01.10.2002 - 4 UF 7/02

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2003 - 10 UF 62/02
    Es kann für einseitige Dominanz sprechen, wenn von allen drei Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird (so OLG München Familiensenat Augsburg FamRZ 2003, 35).
  • BVerfG, 29.03.2001 - 1 BvR 1766/92

    Zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrages durch die Gerichte

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2003 - 10 UF 62/02
    Ein Fall sittenwidriger Benachteiligung liegt nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2001, 343 = BVerfGE 103, 89; FamRZ 2001, 985) auch dann vor, wenn die vertraglichen Regelungen in besonders einseitiger Weise vertragliche Lasten aufbürden.
  • OLG München, 25.09.2002 - 16 WF 1328/02

    Unwirksamkeit eines Ehevertrages mit Unterhalts- und

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2003 - 10 UF 62/02
    Denn für die Beurteilung einer einseitigen Dominanz ist auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen (so auch OLG München FuR 2003, 233).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 293/95

    Bemessung des nachehelichen Betreuungsunterhalts nach vorehelich erklärtem

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2003 - 10 UF 62/02
    Ein solcher Verstoß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann zu bejahen, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen gemeinschaftlicher Kinder entgegen stehen, unabhängig davon, ob sich die zur Zeit der Vereinbarung des Unterhaltsverzichts bestehenden oder erwarteten Verhältnisse erst nachträglich so entwickelt haben oder schon bei Abschluß des Vertrages absehbar waren (BGH FamRZ 1992, 1403 mit weiteren Nachweisen, FamRZ 1997, 873).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2003 - 10 UF 62/02
    Ein Fall sittenwidriger Benachteiligung liegt nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2001, 343 = BVerfGE 103, 89; FamRZ 2001, 985) auch dann vor, wenn die vertraglichen Regelungen in besonders einseitiger Weise vertragliche Lasten aufbürden.
  • OLG Brandenburg, 11.03.2004 - 10 UF 176/03

    Anspruch auf Herabsetzung von Volljährigenunterhalt

    Der der Beklagten zugebilligte Bedarf von 675 EUR bzw. 775 EUR für die Dauer ihrer Erwerbstätigkeit umfasst nur die finanziellen Mittel, die ihre Grundbedürfnisse abdecken (vgl. hierzu OLG Hamm, FamRZ 2004, 201/202 sowie z. B. Düsseldorfer Tabelle, Anmerkung B. V., Stand 1.1.2002 und 1.7.2003 und Ziffer 32 der Leitlinien des OLG Hamm zum Unterhaltsrecht, Stand 1.7.2001, jetzt Ziffer 21.4.2 der Leitlinien, Stand 1.7.2003).
  • OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03

    Notarielle Scheidungsvereinbarung; Anspruch auf Zugewinnausgleich;

    Besondere Gründe, wie eine erkennbar einseitige Lastenverteilung zuungunsten der Frau oder der Zusammenhang der Vereinbarung mit einer bestehenden Schwangerschaft (vergl. BVerfG FamRZ 2001, 343, 346; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 764; OLG Hamm FamRZ 2004, 201 f.; OLG München FamRZ 2003, 35), auf die auch die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des OLG Oldenburg vom 28. August 2003 - 14 UF 70/03 - (OLGR 2004, 93) entscheidend abstellt, sind vorliegend nicht ersichtlich.
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