Weitere Entscheidung unten: KG, 01.07.2003

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 10 WF 100/02   

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https://dejure.org/2003,9151
OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 10 WF 100/02 (https://dejure.org/2003,9151)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2003 - 10 WF 100/02 (https://dejure.org/2003,9151)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2003 - 10 WF 100/02 (https://dejure.org/2003,9151)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil; Begründungspflicht bei Beschlüssen

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 99 Abs. 2; ; ZPO § 99 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 313 Abs. 3; ; ZPO § 313 b Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 547 Nr. 6; ; ZPO § 567; ; ZPO § 572 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; ZPO § 313b Abs. 1 Satz 1
    Nachvollziehbarkeit der Kostentragungspflicht der Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1723
  • FamRZ 2004, 651
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bremen, 02.02.1971 - 1 W 79/70
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 10 WF 100/02
    Dieses wird regelmäßig dann fehlerhaft ausgeübt, wenn die Parteien wegen § 93 ZPO widerstreitende Kostenanträge stellen und die Kostenentscheidung gleichwohl nicht begründet wird (vgl. OLG Brandenburg - 1. FamS -, FamRZ 2000, 899 f; OLG Bremen, NJW 1971, 1185; Verfahrenshandbuch Familiensachen/ Gutjahr, § 1, Rz. 494; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 313 b, Rz. 3).
  • OLG Brandenburg, 05.11.1999 - 9 WF 197/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 10 WF 100/02
    Dieses wird regelmäßig dann fehlerhaft ausgeübt, wenn die Parteien wegen § 93 ZPO widerstreitende Kostenanträge stellen und die Kostenentscheidung gleichwohl nicht begründet wird (vgl. OLG Brandenburg - 1. FamS -, FamRZ 2000, 899 f; OLG Bremen, NJW 1971, 1185; Verfahrenshandbuch Familiensachen/ Gutjahr, § 1, Rz. 494; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 313 b, Rz. 3).
  • KG, 20.12.2017 - 25 WF 50/17

    Ermäßigung der Gerichtsgebühren gem. Nr. 1220 FamGKG -KV bei sofortigem

    Eine streitige Kostenentscheidung nach Anerkenntnis ist aber zu begründen (vgl. nur OLG Brandenburg FamRZ 2004, 651 ), ggf. ist über die Frage der Veranlassung des Verfahrens sogar Beweis zu erheben, da - anders als nach §§ 91 a, 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO - das Gericht nicht auf der Grundlage des "bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen" entscheidet.
  • KG, 21.12.2017 - 25 WF 50/17

    Kostenfestsetzung im Abänderungsverfahren für Kindesunterhalt:

    Eine streitige Kostenentscheidung nach Anerkenntnis ist aber zu begründen (vgl. nur OLG Brandenburg FamRZ 2004, 651), ggf. ist über die Frage der Veranlassung des Verfahrens sogar Beweis zu erheben, da - anders als nach §§ 91 a, 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO - das Gericht nicht auf der Grundlage des "bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen" entscheidet.
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Rechtsprechung
   KG, 01.07.2003 - 1 AR 11/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8559
KG, 01.07.2003 - 1 AR 11/03 (https://dejure.org/2003,8559)
KG, Entscheidung vom 01.07.2003 - 1 AR 11/03 (https://dejure.org/2003,8559)
KG, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 1 AR 11/03 (https://dejure.org/2003,8559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Kostenbeamten des Kammergerichts; Antrag auf Nichterhebung von Gerichtskosten gemäß § 8 Abs. 1 GKG; Zeitpunkt der Anfechtbarkeit der Kostenrechnung; Erforderlichkeit der vorherigen Beteiligung des Kostenschuldners im gerichtlichen ...

  • Judicialis

    GKG § 5 Abs. 1; ; KV Nr. 1227; ; GKG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de

    Erinnerungsbefugnis der Staatskasse vor Bekanntgabe des Kostenansatzes an Kostenschuldner; Voraussetzungen der Ermäßigung der Urteilsgebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 24 O 453/00
  • KG, 01.07.2003 - 1 AR 11/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1723
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 10.10.1989 - 11 W 1441/89
    Auszug aus KG, 01.07.2003 - 1 AR 11/03
    Der abweichenden Auffassung des OLG München (JurBüro 1990, 357), nach der ein gesamtschuldnerisch haftender Kostenschuldner gegen die einem anderen Gesamtschuldner übersandte Gerichtskostenrechnung vorgehen kann, ist nicht zu folgen, zumal sie auch auf der unzutreffenden Annahme beruht, dass die Festsetzung verauslagter Gerichtskosten im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO nicht überprüft werden kann (vgl. dazu Senat MDR 1997, 889; KG-Report 2002, 92 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

    Auszug aus KG, 01.07.2003 - 1 AR 11/03
    Bei einem Kostenansatz handelt es sich um einen Justizverwaltungsakt auf Inanspruchnahme als Kostenschuldner für Gerichtskosten (BVerfG NJW 1970, 853/854).
  • LG Osnabrück, 10.07.1996 - 11 S 163/95
    Auszug aus KG, 01.07.2003 - 1 AR 11/03
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, die er bereits zu den früheren KV-Nrn.1026," 1027 vertreten (vgl. Rpfleger 1978, 234; ebenso HansOLG Bremen Rpfleger 1978, 233; SchlHOLG, AnwBl. 1994, 304) und nach Inkrafttreten der mit dem Kostenänderungsgesetz 1994 eingeführten KV-Nrn. 1226 und 1227 beibehalten hat (vgl. unveröff. Beschluss vom 19.Januar 1999 - 1 AR 5/99; ebenso LG Osnabrück JurBüro 1997, 148; unveröff.
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1994 - 10 W 81/94
    Auszug aus KG, 01.07.2003 - 1 AR 11/03
    Weitergehend ist allerdings hinsichtlich des Antrags auf Nichterhebung von Gerichtskosten gemäß § 8 Abs. 1 GKG anerkannt, dass eine gerichtliche Entscheidung bereits vor der Aufstellung des Kostenansatzes eingeholt werden kann und gegen eine richterliche Entscheidung, durch die ein solcher Antrag zurückgewiesen worden ist, die Beschwerde nach § 5 Abs. 2 Satz 1 GKG gegeben ist, sofern für den Antrag ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist (vgl. Senat JurBüro 1977, 1587; unveröff. Beschluss vom 27. August 2002 - 1 W 9909/00; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 45; Markl/Meyer a.a.O. § 8 Rdn. 15; Oestreich/Winter/Hellstab, a.a.O. § 8 Rdn. 31).
  • OLG München, 06.08.1996 - 11 W 2265/96
    Auszug aus KG, 01.07.2003 - 1 AR 11/03
    Der vom OLG München (JurBüro 1997, 94) vertretenen gegenteiligen Auffassung (ebenso Zöller/Gummer, ZPO, 22. Aufl., § 543 Rdn. 31; zu § 540 ZPO n.F. Markl/Meyer a.a.O. KV 1227-1229 Rdn. 25; wohl a.Hartmann, KostG, 32. Aufl., KV 1225-1227 Rdn. 1) vermag der Senat daher weiterhin nicht zu folgen.
  • OLG Koblenz, 30.05.1997 - 14 W 289/97

    Festsetzung der Mehrwertsteuer eines Anwaltes in einer Prozesskostenhilfesache

    Auszug aus KG, 01.07.2003 - 1 AR 11/03
    Der abweichenden Auffassung des OLG München (JurBüro 1990, 357), nach der ein gesamtschuldnerisch haftender Kostenschuldner gegen die einem anderen Gesamtschuldner übersandte Gerichtskostenrechnung vorgehen kann, ist nicht zu folgen, zumal sie auch auf der unzutreffenden Annahme beruht, dass die Festsetzung verauslagter Gerichtskosten im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO nicht überprüft werden kann (vgl. dazu Senat MDR 1997, 889; KG-Report 2002, 92 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1985 - 10 W 329/84
    Auszug aus KG, 01.07.2003 - 1 AR 11/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und wohl herrschender Auffassung ist aus diesem Grunde auch der in einer (Erstschuldner-) Kostenrechnung vermerkte Zweitschuldner, dem eine Kostenrechnung noch nicht übersandt worden ist, nicht zur Erinnerung befugt (vgl. zu Vorstehendem SchlHOLG JurBüro 1981, 403; OLG Düsseldorf JurBüro 1985, 1065; Senat, unveröff. Beschlüsse vom 2.4.1998 - 1 AR 17/98 und vom 12.11.1998 - 1 W 3456/98).
  • KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00

    Gebühren für mehrere Testamentseröffnungen durch verschiedene

    Auszug aus KG, 01.07.2003 - 1 AR 11/03
    Der abweichenden Auffassung des OLG München (JurBüro 1990, 357), nach der ein gesamtschuldnerisch haftender Kostenschuldner gegen die einem anderen Gesamtschuldner übersandte Gerichtskostenrechnung vorgehen kann, ist nicht zu folgen, zumal sie auch auf der unzutreffenden Annahme beruht, dass die Festsetzung verauslagter Gerichtskosten im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO nicht überprüft werden kann (vgl. dazu Senat MDR 1997, 889; KG-Report 2002, 92 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 130/11

    Antrag auf vorläufige Einstellung der Gerichtskosten-Beitreibung

    bb) Für eine formelle Beteiligung des Vertreters der Staatskasse als Erinnerungsgegner und Gegner eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Gerichtskosten-Erinnerung spricht jedoch, dass ihm auf diese Weise nicht nur im Verwaltungswege, sondern im geordneten gerichtlichen Verfahren Gehör gewährt wird, bevor das Gericht eine sowohl die Schuldnerseite als auch die Staatskasse bindende gerichtliche Entscheidung trifft, in der es die beiderseitigen Auffassungen verantwortlich zu prüfen hat (vgl. Kammergericht -KG- Berlin vom 1. Juli 2003 1 AR 11/03, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht -NJW-RR- 2003, 1723; Amtsgericht -AG- Saarlouis vom 17. Oktober 2001 15 M 2112/01, DGVZ 2001, 181; Bundesverfassungsgericht -BVerfG- vom 28. Januar 1970 2 BvR 319/62, BVerfGE 28, 10).
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11

    Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der

    Für eine formelle Beteiligung des Vertreters der Staatskasse als Erinnerungsgegner und Gegner eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Gerichtskosten-Erinnerung spricht jedoch, dass ihm auf diese Weise nicht nur im Verwaltungswege, sondern im geordneten gerichtlichen Verfahren Gehör gewährt wird, bevor das Gericht eine sowohl die Schuldnerseite als auch die Staatskasse bindende gerichtliche Entscheidung trifft, in der es die beiderseitigen Auffassungen verantwortlich zu prüfen hat (vgl. KG Berlin vom 1. Juli 2003 1 AR 11/03 , NJW-RR 2003, 1723; AG Saarlouis vom 17. Oktober 2001 15 M 2112/01, DGVZ 2001, 181; BVerfG vom 28. Januar 1970 2 BvR 319/62 , BVerfGE 28, 10).
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