Weitere Entscheidung unten: AG Menden, 11.12.2002

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   LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01   

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LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01 (https://dejure.org/2002,8737)
LG Köln, Entscheidung vom 10.10.2002 - 7 O 426/01 (https://dejure.org/2002,8737)
LG Köln, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 7 O 426/01 (https://dejure.org/2002,8737)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen der Folgen eines durch Bauarbeiten an einem Gleisübergang verursachten Sturzes; Verletzung einer Verkehrsicherungspflicht durch Hervorrufen von Bodenunebenheiten; Überwachungspflichten des Bauherren

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Eigene Vorsorgepflicht von Verkehrsteilnehmern an Baustellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflichten für Baustellen; Gefahren für Passanten durch Unebenheiten auf einer Straßenbaustelle

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 386
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 10.03.2000 - 8 U 796/99

    Verkehrssicherungspflicht beim Bau eines Golfplatzes

    Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
    Ein Bauherr, der die Bauausführung auf einen zuverlässigen und sachkundigen Unternehmer überträgt, haftet aber grundsätzlich nicht gegen eine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung der Bauarbeiten (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 10.03.2000 - 8 U 796/99 - in: OLGR 2000, 358).
  • OLG Hamm, 03.07.1998 - 9 U 38/98
    Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
    Dabei haben Verkehrsteilnehmer gerade im Bereich für sie erkennbar vorhandener Baustellen besondere Sorgfalt an den Tag zu legen und den Baustellenbereich mit gesteigerter Vorsicht und Aufmerksamkeit zu passieren, denn gerade bei Baustellen muß in erhöhtem Maße mit Hindernissen und Unebenheiten gerechnet werden, die eine deutlich höhere Gefahr des Stolperns und Stürzens darstellen können (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.12.1988 - 18 U 152/88 - in: VersR 1989, 274; OLG Hamm, Urt. v. 03.07.1998 - 9 U 38/98 - in: MDR 1999, 39).
  • OLG Koblenz, 14.10.1998 - 1 U 591/96
    Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
    Dabei ist zu beachten, daß selbst außerhalb von Baustellen gilt, daß über das Wegeniveau hinausragende Unebenheiten von einer Höhe bis zu 2, 5 cm (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 16.02.1989 - 11 U 283/87 - in: VersR 1989, 627) oder 3 cm (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 14.10.1998 - 1 U 591/96 - in: OLGR 1999, 199) keine Gefahrenquelle darstellen, die zu beseitigen sind oder vor denen stets besonders gewarnt werden müsse.
  • OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 881/99

    Verkehrssicherungspflicht gegenüber Inline-Skatern

    Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
    Dies bedeutet aber nicht, daß jede nur denkbare Gefahr für Fußgänger auszuräumen ist und die Passanten völlig ihrer eigenen Vorsorgepflicht enthoben sind (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 10.01.2001 - 1 U 881/99 - in: NJW-RR 2001, 1392).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1988 - 18 U 152/88
    Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
    Dabei haben Verkehrsteilnehmer gerade im Bereich für sie erkennbar vorhandener Baustellen besondere Sorgfalt an den Tag zu legen und den Baustellenbereich mit gesteigerter Vorsicht und Aufmerksamkeit zu passieren, denn gerade bei Baustellen muß in erhöhtem Maße mit Hindernissen und Unebenheiten gerechnet werden, die eine deutlich höhere Gefahr des Stolperns und Stürzens darstellen können (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.12.1988 - 18 U 152/88 - in: VersR 1989, 274; OLG Hamm, Urt. v. 03.07.1998 - 9 U 38/98 - in: MDR 1999, 39).
  • OLG Hamm, 27.09.1994 - 9 U 79/94

    Gefahrenquelle; Schulweg; Abhilfebedürftig; Verkehrsbereich; Abtrennung;

    Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
    Vielmehr sind nur diejenigen Gefahren zu beseitigen oder mit besonderen Warnhinweisen zu versehen, die von den Passanten, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten lassen, nicht erkennbar sind und auf die sie sich nicht einzustellen vermögen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 27.9.1994 - 9 U 79/94 - in: VersR 1994, 244).
  • OLG Hamm, 29.09.1995 - 9 U 48/95

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bezüglich einer Baustelle

    Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
    Ihn treffen allenfalls Überwachungspflichten, auch nur dann, wenn ihm besonders gefahrenträchtige Umstände bekannt sind, er weiß, daß die getroffenen Maßnahmen zur Sicherung offensichtlich unzureichend sind und konkreter Anlaß zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Bauunternehmens bestehen (vgl. OLG Hamm, Urt. v./ 29.09.1995 - 9 U 48/95 - in: NJW-RR 1996, 1362).
  • OLG Schleswig, 16.02.1989 - 11 U 283/87
    Auszug aus LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01
    Dabei ist zu beachten, daß selbst außerhalb von Baustellen gilt, daß über das Wegeniveau hinausragende Unebenheiten von einer Höhe bis zu 2, 5 cm (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 16.02.1989 - 11 U 283/87 - in: VersR 1989, 627) oder 3 cm (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 14.10.1998 - 1 U 591/96 - in: OLGR 1999, 199) keine Gefahrenquelle darstellen, die zu beseitigen sind oder vor denen stets besonders gewarnt werden müsse.
  • LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04

    Anspruch auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld aus der Verletzung einer

    Ebenso hat das Landgericht Köln (Urteil vom 10.10.2002, 7 O 426/01, NJW-RR 2003, 368 -378) keine Verkehrssicherungspflichtverletzung angenommen, wenn an einem Fußgängerüberweg im Bereich von Gleisbauarbeiten auf einer Straße Höhenunterschiede bei Betonplatten von 4, 5 - 5 cm auftreten.
  • AG Berlin-Schöneberg, 20.07.2007 - 13 C 50/06

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung für das Entfernen von ordnungsgemäßen

    Die Verkehrsteilnehmer sind vor den Gefahren zu schützen, die für sie auch bei der im Baustellenbereich gebotenen erhöhten Aufmerksamkeit nicht erkennbar sind und auf die sie sich nicht einstellen können (Landgericht Köln NJW-RR 03, 386).
  • LG Ulm, 18.05.2010 - 3 O 372/09

    Baustelle: Höhenunterschiede von 4 cm im Belag sind normal!

    Es kann deshalb von den die Baustelle passierenden Fußgängern verlangt werden, dass sie sich hierauf einstellen und sich im Baustellenbereich nur mit besonderer Sorgfalt sowie gesteigerter Vorsicht und Aufmerksamkeit fortbewegen (so auch Urteil des LG Köln vom 10.10.2002, Az.: 7 O 426/01, NJW-RR 2003, 386; Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.12.1988, Az.: 18 U 152/88, VersR 1989, 274).
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   AG Menden, 11.12.2002 - 4 C 262/02   

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https://dejure.org/2002,17910
AG Menden, 11.12.2002 - 4 C 262/02 (https://dejure.org/2002,17910)
AG Menden, Entscheidung vom 11.12.2002 - 4 C 262/02 (https://dejure.org/2002,17910)
AG Menden, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 4 C 262/02 (https://dejure.org/2002,17910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht im Eingangsbereich eines Restaurants

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 385
  • NJW-RR 2003, 386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 28.11.1995 - 3 U 1876/95

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Supermarkts

    Auszug aus AG Menden, 11.12.2002 - 4 C 262/02
    Bei solchen Verbrauchermärkten ist die Kundenfluktuation wesentlich größer und die Aufmerksamkeit des Kunden wird bereits im Eingangsbereich durch feilgebotene oder ausgestellte Waren in Anspruch genommen, sodass dann nicht mehr damit zu rechnen ist, dass der Kunde auf Schritt und Tritt den Fußboden im Auge behält (vgl. OLG Nürnberg, Versicherungsrecht 1997, Seite 1114).
  • LG Darmstadt, 04.05.2011 - 25 S 77/10

    Sturz auf Treppe, deren Ausführung gegen DIN 18065 verstößt und die die

    Die Kammer hat keine Bedenken, sich an der BGR 181 zu orientieren (ähnlich auch AG Menden, Urt. v. 11.12.2002, NJW-RR 2003, 385; OLG Düsseldorf, Urt. v. 9.3.2006, BauR 2007, 1591).
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