Rechtsprechung
OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Werben bzw. Anbieten von im Inland nicht konzessionierten Glückspielmöglichkeiten ; Werbung für ein in Deutschland nicht zugelassenes Hundewettangebot der Tochtergesellschaft einschließlich Angebotsverlinkung; Sittenwidriger Wettbewerbsverstoß
- affiliateundrecht.de
Werbung für Internet-Glücksspiele
- Judicialis
UWG § 1; ; StGB § 284 Abs. 1; ; StGB § 287 Abs. 1; ; TDG § 3 Nr. 1; ; TDG § 4 Abs. 2 n.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sittenwidriger Wettbewerbsverstoß bei Internetwerbung eines deutschen Unternehmens für eine Veranstaltung eines in Deutschland nicht zugelassenen Internetglückspiels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.01.2001 - 312 O 663/00
- OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 760
- MDR 2003, 104
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.11.1990 - I ZR 22/89
Kauf im Ausland - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz - …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
Deshalb unterliegt die Beurteilung des auf den deutschen Markt ausgerichteten Glückspielangebots der E. Sportwetten Ltd. uneingeschränkt dem nationalen deutschen Recht, das sich nach dem "Marktortprinzip" richtet (vgl. BGH GRUR 91, 463 ff - Kauf im Ausland; BGH GRUR 98, 419 ff - Gewinnspiel im Ausland).Dort soll das Wettbewerbsrecht unlauteres Konkurrenzverhalten verhindern; auf diesen Ort bezieht sich auch das durch das Wettbewerbsrecht ebenfalls geschützte - und deshalb bei der Rechtsanknüpfung mit zu beachtende - Interesse der Allgemeinheit an einem lauteren Wettbewerb bei der Gewinnung von Kunden und das Interesse der möglichen Kunden, als Marktteilnehmer vor unlauterem Verhalten bei der Werbung und dem Abschluss von Verträgen geschützt zu werden (BGH GRUR 91, 463 ff - Kauf im Ausland).
- OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 218/01
Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
Lediglich der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass auch der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts kürzlich in einem ähnlich gelagerten Fall mit Urteil vom 10.01.02 in dem Rechtsstreit 3 U 218/01 in diesem Sinne entschieden hat. - BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
Die insoweit bestehende Wiederholungsgefahr kann nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt werden, die die Beklagte nicht abgegeben hat (BGH WRP 1996, 284 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).
- BGH, 02.05.1991 - I ZR 227/89
Honoraranfrage - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
Denn Störer ist jeder, von dem ernstlich zu befürchten ist, dass er an der wettbewerbswidrigen Handlung eines eigenverantwortlichen Dritten willentlich und adäquat kausal mitgewirkt hat, vorausgesetzt, der als Mitstörer in Anspruch genommene besaß die rechtliche Möglichkeit, die Handlung zu verhindern (BGH GRUR 1991, 769 - Honoraranfrage). - BGH, 26.11.1997 - I ZR 148/95
Gewinnspiel im Ausland - Begehungsort
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
Deshalb unterliegt die Beurteilung des auf den deutschen Markt ausgerichteten Glückspielangebots der E. Sportwetten Ltd. uneingeschränkt dem nationalen deutschen Recht, das sich nach dem "Marktortprinzip" richtet (vgl. BGH GRUR 91, 463 ff - Kauf im Ausland; BGH GRUR 98, 419 ff - Gewinnspiel im Ausland). - BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75
Auto-Analyzer I
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
Ausreichend für eine Inanspruchnahme der Beklagten als (Mit-)Störerein eines Wettbewerbsverstoßes ist aber auch die Förderung fremden Wettbewerbs (BGHZ 67, 81, 84; vgl. auch OLG Nürnberg SpuRt 2001, 156, 157) Auch zwischen der Klägerin und der E.P Sportwetten Ltd. liegt ein Wettbewerbsverhältnis auf dem Glückspielmarkt vor, welches aufgrund des Angebotes von Wetten über das Internet auch in der Bundesrepublik Deutschland und die Bewerbung dieses Angebots auf der deutschen Webseite der Beklagten zudem unmittelbar und konkret ist. - OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00
Klagebefugnis eines DDR-Sportwettenunternehmens - Werbung für unerlaubtes …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
Ausreichend für eine Inanspruchnahme der Beklagten als (Mit-)Störerein eines Wettbewerbsverstoßes ist aber auch die Förderung fremden Wettbewerbs (BGHZ 67, 81, 84; vgl. auch OLG Nürnberg SpuRt 2001, 156, 157) Auch zwischen der Klägerin und der E.P Sportwetten Ltd. liegt ein Wettbewerbsverhältnis auf dem Glückspielmarkt vor, welches aufgrund des Angebotes von Wetten über das Internet auch in der Bundesrepublik Deutschland und die Bewerbung dieses Angebots auf der deutschen Webseite der Beklagten zudem unmittelbar und konkret ist. - BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55
Nichtige Ehe - Schwägerschaft - Geltung der Vorschrift
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
Zu den Glückspielen bzw. Lotterien dieser Art zählen auch Sportwetten, da bei ihnen die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen der Spieler bestimmt wird, sondern hauptsächlich vom Zufall, nämlich vom Wirken unberechenbarer, dem Einfluss der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogener Ursachen (BGHSt 9, 37; OLG Nürnberg SpuRt 2001, 158;…Tröndle/Fischer, StGB, § 284 Rdn. 3 u.7;… SK-Hoyer, StGB, § 287 Rdn. 11).
- OLG Hamburg, 14.07.2004 - 5 U 160/03
Domain-Parking
Damit liegt eine Veranstaltung (auch) in Deutschland vor, wie das Hanseatische Oberlandesgericht bereits mehrfach entschieden hat (OLG Hamburg MMR 2000, 93, 94 "Golden Jackpot"; Urteil vom 10.1.2002 zum Aktz. 3 U 218/01; NJW-RR 03, 760 "Hundewetten").Auch für einen reinen Werbebanner ohne Link (dieser war separat angebracht) hat der Senat in seiner Entscheidung "Hundewetten" (NJW-RR 03, 760) das TDG nicht für anwendbar gehalten.
- VG Gelsenkirchen, 09.05.2006 - 15 K 6474/04
Untersagung von Internetwerbung für Sportwetten
Wenn somit auch die Tätigkeit, die die Firma betandwin e.K. beim Abschluß oder der Vermittlung von Sportwetten via Internet selbst ausübt, sich als Teledienst i.S.d. § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 TDG darstellen mag, dazu vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg (HOLG), Urteil vom 5. Juni 2002 - 5 U 74/01 -, juris.So auch HOLG, Urteil vom 5. Juni 2002 - 5 U 74/01 - und VG Münster, Beschluß vom 5. November 2004 - 1 L 1118/04 -, jeweils juris, für wohl vergleichbare Werbebanner im Internet.
- VG Gelsenkirchen, 01.08.2006 - 14 L 872/06
Werbung für Sportwetten auch im Internet verboten
Wenn somit auch die Tätigkeit, die die Firma beim Abschluss oder der Vermittlung von Sportwetten via Internet selbst ausübt, sich als Teledienst i.S.d. § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 TDG darstellen mag, dazu vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg - HOLG -, Urteil vom 5. Juni 2002 - 5 U 74/01 -, juris, S. 6, 7, dürften doch die dem Internetauftritt des Antragstellers (lediglich) zu entnehmenden Hinweise auf bestimmte Wettquoten von Fußballspielen sowie auf die für jedermann bestehende Möglichkeit, sich - ohne Vermittlung durch den Antragsteller - über die Webseite der Firma an derartigen von dieser veranstalteten Sportwetten zu beteiligen, allein bezwecken, die Nutzer der eigenen Seite auf diese Glücksspiele aufmerksam zu machen, sie dafür zu interessieren und eventuell dafür zu gewinnen, dass sie tatsächlich durch gesonderte Kontaktaufnahme mit der genannten Firma dort eine Wette eingehen.So VG Gelsenkirchen, Urteil vom 9. Mai 2006 -15 K 6474/04 - zu einem an einen in Essen ansässigen Fußballverein gerichteten Internet- Werbeverbot für die Firma betandwin; vgl. allg. HOLG, Urteil vom 5. Juni 2002 - 5 U 74/01 -, juris, S. 7.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2021 - 13 B 626/20 vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 5. Juni 2002 - 5 U 74/01 -, juris, Rn. 44.
- VG Gelsenkirchen, 01.08.2006 - 14 L 981/06
Werbung für Sportwetten auch im Internet verboten
Wenn somit auch die Tätigkeit, die die Firma betandwin beim Abschluss oder der Vermittlung von Sportwetten via Internet selbst ausübt, sich als Teledienst i.S.d. § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 TDG darstellen mag, dazu vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg - HOLG -, Urteil vom 5. Juni 2002 - 5 U 74/01 -, juris, S. 6, 7, dürften doch die dem Internetauftritt der Antragstellerin (lediglich) zu entnehmenden Hinweise auf bestimmte Wettquoten von Fußballspielen sowie auf die für jedermann bestehende Möglichkeit, sich - ohne Vermittlung durch die Antragstellerin - über die Webseite der Firma an derartigen von dieser veranstalteten Sportwetten zu beteiligen, allein bezwecken, die Nutzer der eigenen Seite auf diese Glücksspiele aufmerksam zu machen, sie dafür zu interessieren und eventuell dafür zu gewinnen, dass sie tatsächlich durch gesonderte Kontaktaufnahme mit der genannten Firma dort eine Wette eingehen.So VG Gelsenkirchen, Urteil vom 9. Mai 2006 -15 K 6474/04 - zu einem an einen in Essen ansässigen Fußballverein gerichteten Internet- Werbeverbot für die Firma ; vgl. allg. HOLG, Urteil vom 5. Juni 2002 - 5 U 74/01 -, juris, S. 7.