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   BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 298/03   

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BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 298/03 (https://dejure.org/2004,1945)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2004 - IXa ZB 298/03 (https://dejure.org/2004,1945)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2004 - IXa ZB 298/03 (https://dejure.org/2004,1945)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 74a Abs. 1 Satz 1, Abs. 5, § 85a Abs. 1, § 114a
    Keine Befriedigungsfiktion bis zur 7/10-Grenze bei Ersteigerung durch dinglich Berechtigten, wenn Verfahren zur Festsetzung höheren Grundstückswert nicht fortgesetzt wurde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung einer Festsetzung des Grundstückswertes in der Zwangsvollstreckung; Zuschlagserteilung bei Nichterreichen der Mindestzuschlagssumme; Rechtsschutzinteresse für die Anpassung der Festsetzung wegen Veränderung der Umstände im Laufe des Verfahrens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verkehrswertänderungen und Meistgebot

  • Judicialis

    ZVG § 74a Abs. 1 Satz 1; ; ZVG § 74a Abs. 5; ; ZVG § 85a Abs. 1; ; ZVG § 114a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 74a Abs. 1 S. 1, Abs. 5 § 85a Abs. 1 § 114a
    Bindung des Prozessgerichts an die Festsetzung des Grundstückswerts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung - Versagung des Zuschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 666
  • ZIP 1987, 156
  • WM 2004, 755
  • Rpfleger 2004, 433
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.1986 - IX ZR 26/86

    Rechtsfolgen des Erwerbs durch einen dinglich Berechtigten zu einem Preis unter

    Auszug aus BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 298/03
    Wird der Zuschlag versagt, weil das Meistgebot nicht sieben Zehnteile oder die Hälfte des Grundstückswertes erreicht, und entfällt im weiteren Verfahrensverlauf das Rechtsschutzinteresse für eine Anpassung des festgesetzten Grundstückswertes an veränderte Umstände, so ist die (überholte) Festsetzung in dieser Hinsicht für das Prozeßgericht bei Anwendung des § 114a ZVG nicht bindend (Abgrenzung zu BGHZ 99, 110 im Anschluß an BGH WM 2004, 98).

    Die Vorschrift will verhindern, daß ein innerhalb der 7/10-Grenze liegender Berechtigter - wie die Ersteherin im Beschwerdefall - das Grundstück in der Zwangsversteigerung günstig erwirbt und sodann den ungedeckten Restbetrag seiner persönlichen Forderung gegen den Schuldner in voller Höhe geltend macht (BGHZ 108, 248, 249; vgl. außerdem BGHZ 99, 110, 113 f).

    Entsteht Streit über die hiernach eintretende Erfüllung der persönlichen Schuld, hat das Prozeßgericht zu entscheiden (Böttcher, ZVG 3. Aufl. § 114a Rn. 11; Mohrbutter/Drischler/Radtke/Tiedemann, Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungspraxis, 7. Aufl. Muster 101 Anm. 3; Schiffhauer in Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth, ZVG 12. Aufl. § 114a Rn. 1; Stöber, ZVG 17. Aufl. § 114a Anm. 3.11; vgl. auch BGHZ 99, 110, 118).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht das Gesetz auch für die Anrechnungspflicht des § 114a ZVG von dem im Verfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswert aus, der das Prozeßgericht regelmäßig bindet (BGHZ 99, 110, 118 f; 117, 8, 18).

    Würde das Prozeßgericht im Anrechnungsstreit an die nach § 74a Abs. 5 ZVG getroffene Wertfestsetzung des Vollstreckungsgerichts gebunden sein, obwohl sich nach Wegfall der zuschlagsfähigen Mindestbietgrenze (§ 74a Abs. 4, § 85a Abs. 2 Satz 2 ZVG) eine Wertveränderung ergeben hat, dürfte gerade wegen einer solchen verfahrensrechtlichen Wirkung auf den materiellen Schuldnerschutz des § 114a ZVG den Beteiligten das Rechtsschutzbedürfnis für Neufestsetzungsanträge bis zur Zuschlagerteilung nicht abgesprochen werden (vgl. Schiffhauer, aaO Rn. 3; Stöber, aaO Anm. 3.1; siehe ferner Ebeling, Rpfleger 1987, 122, 123).

  • BGH, 09.01.1992 - IX ZR 165/91

    Befriedigung des Erstehers bei Grundstücksersteigerung durch herrschendes

    Auszug aus BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 298/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht das Gesetz auch für die Anrechnungspflicht des § 114a ZVG von dem im Verfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswert aus, der das Prozeßgericht regelmäßig bindet (BGHZ 99, 110, 118 f; 117, 8, 18).

    Damit ist gegenwärtig noch nicht einmal erkennbar, ob der Schuldner angesichts weiterlaufender Zinsen und der Kosten einer rechtsgeschäftlichen Veräußerung bei dem freihändigen Verkauf besser gestanden hätte als nach dem tatsächlichen Verlauf und der Wertanrechnung nach § 114a ZVG (vgl. zur Einbeziehung des Zubehörs hier BGHZ 117, 8, 18).

  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 128/03

    Abänderung des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts im

    Auszug aus BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 298/03
    Wird der Zuschlag versagt, weil das Meistgebot nicht sieben Zehnteile oder die Hälfte des Grundstückswertes erreicht, und entfällt im weiteren Verfahrensverlauf das Rechtsschutzinteresse für eine Anpassung des festgesetzten Grundstückswertes an veränderte Umstände, so ist die (überholte) Festsetzung in dieser Hinsicht für das Prozeßgericht bei Anwendung des § 114a ZVG nicht bindend (Abgrenzung zu BGHZ 99, 110 im Anschluß an BGH WM 2004, 98).

    Den Senatsbeschluß vom 10. Oktober 2003 (IXa ZB 128/03, WM 2004, 98, 99) konnte das Landgericht noch nicht kennen.

  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 4/89

    Übertragung der Rechte aus dem Meistgebot auf einen Dritten

    Auszug aus BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 298/03
    Die Vorschrift will verhindern, daß ein innerhalb der 7/10-Grenze liegender Berechtigter - wie die Ersteherin im Beschwerdefall - das Grundstück in der Zwangsversteigerung günstig erwirbt und sodann den ungedeckten Restbetrag seiner persönlichen Forderung gegen den Schuldner in voller Höhe geltend macht (BGHZ 108, 248, 249; vgl. außerdem BGHZ 99, 110, 113 f).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 9/05

    Rechtsfolgen des Bietens für einen Dritten

    § 114a ZVG soll nicht bestimmte Gebote oder das Bieten durch bestimmte Personen, sondern nur verhindern, daß ein innerhalb der 7/10-Grenze liegender Berechtigter das Grundstück in der Zwangsversteigerung günstig erwirbt und sodann den durch sein Meistgebot nicht gedeckten Restbetrag seiner persönlichen Forderung gegen den Schuldner in voller Höhe geltend macht (BGHZ 99, 110, 113 f.; 108, 248, 249 f.; 113, 169, 178; BGH, Beschl. v. 27. Februar 2004, IXa ZB 298/03, NJW-RR 2004, 666, 667; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 217, 218).

    Der Zweck des § 114a ZVG gebietet vielmehr seine, gegebenenfalls vor dem Prozeßgericht durchzusetzende (BGH, Beschl. v. 27. Februar 2004, aaO), Anwendung auch auf den dinglichen Gläubiger, der den materiell-rechtlichen Folgen eines eigenen Meistgebots zu entgehen versucht, indem er einen Dritten den Grundbesitz ersteigern läßt (BGHZ 117, 8, 12; Böttcher, ZVG, 4. Aufl., § 114a Rdn. 6; Stöber, ZVG, 17. Aufl., § 114a Anm. 2.8, vgl. auch BGHZ 108, 248, 250 für Abtretung der Rechte aus dem Meistgebot an einem Dritten).

  • BFH, 13.12.2007 - II R 28/07

    Bestimmtheit eines zusammengefassten Grunderwerbsteuerbescheids bei Erwerb

    Dieser Wert ist dementsprechend auch für die Bemessung des Forderungsverlusts gemäß § 114a ZVG nicht mehr bindend (vgl. BGH-Beschluss vom 27. Februar 2004 IXa ZB 298/03, NJW-RR 2004, 666).
  • FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 1363/06

    Einordnung der bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks eintretenden

    In diesem Fall könne - so der BFH - der Ersteher nicht mehr an einer etwaig überholten Festsetzung des Grundstückswerts festgehalten werden (BFH in BFH/NV 2008, 884 unter Hinweis auf BGH-Beschluss vom 27. Februar 2004 IXa ZB 298/03, NJW-RR 2004, 666).
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