Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 14.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.09.2006 - 15 W 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8296
OLG Schleswig, 27.09.2006 - 15 W 4/06 (https://dejure.org/2006,8296)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.09.2006 - 15 W 4/06 (https://dejure.org/2006,8296)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. September 2006 - 15 W 4/06 (https://dejure.org/2006,8296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungspflicht eines barunterhaltsberechtigten Ehegatten zum begrenzten Realsplitting ; Zumutbarkeit der Mitwirkung beim begrenzten Realsplitting; Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Verpflichtung zur Freistellung des Unterhaltsberechtigten

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1; BGB § 1353
    Zustimmung zum begrenzten Realsplitting gegen Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 660
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 369/81

    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Mitwirkung beim begrenzten

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2006 - 15 W 4/06
    Der Bundesgerichtshof ist der Rechtsauffassung von Amtsgerichten und Oberlandesgerichten gefolgt, dass in besonderen Fällen die Anordnung einer Sicherheitsleistung geboten ist, wenn zu befürchten ist, dass der Unterhaltsschuldner nicht bereit oder in der Lage sein wird, eine Verpflichtung zur Freistellung des Unterhaltsberechtigten von dem ihm entstehenden steuerlichen Nachteil unverzüglich nach Festsetzung der Steuer des Berechtigten einzuhalten (vgl. BGH FamRZ 1983, 576 - 578 ).
  • BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96

    Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2006 - 15 W 4/06
    Die Rechtsverteidigung gegenüber der uneingeschränkten Klage auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting (insoweit ist der Auslegung des Landgerichts zum angekündigten Klageantrag unbedingt zu folgen, weil eine Verpflichtung zur Unterzeichnung der Anlage "U" nicht gegeben ist; BGH MDR 1998, 845 ff) hat insofern Erfolgsaussicht, als eine Verurteilung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting derzeit ohne Berücksichtigung eines Zurückbehaltungsrechts nicht in Betracht kommt.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.11.2006 - 15 WF 292/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6841
OLG Schleswig, 14.11.2006 - 15 WF 292/06 (https://dejure.org/2006,6841)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.11.2006 - 15 WF 292/06 (https://dejure.org/2006,6841)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. November 2006 - 15 WF 292/06 (https://dejure.org/2006,6841)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ausreichende Bewerbung eines zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichteten Türken; Finden einer zur Zahlung von Kindesunterhalt sicherstellenden Arbeitsstelle; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein familiengerichtliches Verfahren

  • Judicialis

    BGB § 1601

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 660
  • FamRZ 2007, 1474
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Flensburg, 15.12.2005 - 92 F 228/05
    Auszug aus OLG Schleswig, 14.11.2006 - 15 WF 292/06
    Der Beklagte selbst geht von einem durchschnittlichen Bruttostundenlohn von 8, 00 EUR für ungelernte Kräfte aus (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Amtsgerichts Flensburg, FamRZ 2006, 1293, 1294), der einem Nettomonatslohn von 1.000,00 EUR entspricht.
  • BVerfG, 29.12.2005 - 1 BvR 2076/03

    Verletzung von Art 3 Abs 1, 20 Abs 3 GG durch Verweigerung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.11.2006 - 15 WF 292/06
    Über diesen Bereich hinausgehende Bewerbungen dürften dem Beklagten nicht abzuverlangen sein, da ihm der Umgang mit seinem Kind nicht durch weit entfernte Arbeitsstellen erschwert werden darf (vgl. BVerfG, FamRZ 2006, 469).
  • OLG Karlsruhe, 10.12.2009 - 5 UF 11/09

    Anerkennung einer Bagatellgrenze beim Aufstockungsunterhalt

    Richtigerweise wird eine ungelernte Kraft kein höheres Einkommen als dargestellt beziehen können (vgl. etwa OLG Naumburg, FamRZ 2007, 1118 und OLG Schleswig, FamRZ 2007, 1474 mit der Annahme eines erzielbaren Monatsnettoverdienstes von 1.000,00 EUR).
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