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   BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08   

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https://dejure.org/2009,1819
BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08 (https://dejure.org/2009,1819)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2009 - V ZB 140/08 (https://dejure.org/2009,1819)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08 (https://dejure.org/2009,1819)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1170, 1171; ZPO §§ 265, 266
    Aufgebotsverfahren bei unbekanntem Aufenthalt des letzten Inhabers eines unauffindbaren Briefs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Aufgebotsverfahrens gegen den eingetragenen aber unbekannt verzogenen Gläubiger eines Grundpfandrechts; Möglichkeit einer Grundbuchberichtigungsklage gegen den eingetragenen Gläubiger eines Grundpfandrechts; Wirksamkeit der Abtretung einer durch ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufgebot für Briefhypothek

  • Judicialis

    GBBerG § 6 Abs. 1a; ; BGB § 894; ; BGB § 1154 Abs. 1; ; BGB § 1170; ; BGB § 1171; ; ZPO § 265; ; ZPO § 266

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Aufgebotsverfahrens gegen den eingetragenen aber unbekannt verzogenen Gläubiger eines Grundpfandrechts; Möglichkeit einer Grundbuchberichtigungsklage gegen den eingetragenen Gläubiger eines Grundpfandrechts; Wirksamkeit der Abtretung einer durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufgebot bei unbekanntem Gläubiger eines Briefrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 660
  • MDR 2009, 558
  • DNotZ 2009, 544
  • WM 2009, 756
  • Rpfleger 2009, 325
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08
    Vielmehr hat der Einzelrichter der Kammer, der diesen Beschluss erlassen hat, auf eine Anhörungsrüge des Antragstellers das Verfahren nach § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO fortgesetzt und die Sache, wie geboten (BGHZ 154, 200, 202 f.) , auf die Kammer übertragen.
  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08
    Die Rechtsbeschwerde muss zwar in der angefochtenen Sachentscheidung selbst und kann nicht im Wege von deren Ergänzung zugelassen werden (BGH, Beschl. v. 24. November 2003, II ZB 37/02, NJW 2004, 779).
  • RG, 16.11.1907 - V 153/07

    Aufgebot unbekannter Hypothekengläubiger

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08
    Deshalb kommt es bei einer Briefhypothek für die Beantwortung der Frage, ob der Gläubiger im Sinne von § 1171 BGB unbekannt ist, nicht auf die Person des im Grundbuch ausgewiesenen Gläubigers, sondern auf denjenigen an, der den Hypothekenbrief besitzt (LG Augsburg MittBayNot 1981, 130, 131; NK-BGB/Krause, 2. Aufl., § 1170 Rdn. 4; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2002], § 1170 Rdn. 6; ähnlich für den Gläubiger eines Briefrechts, der sein Recht nicht nachweisen kann: RGZ 67, 95, 99 f.; Erman/F. Wenzel, BGB, 12. Aufl., § 1170 Rdn. 2; RGRK/Thumm, BGB, 12. Aufl., § 1170 Rdn. 2; Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., § 985 Rdn. 1; für den Gläubiger eines solchen Rechts, der den Nachweis trotz Aufforderung nicht führt: LG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1232 ; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 985 Rdn. 1).
  • LG Düsseldorf, 10.03.1995 - 25 T 189/95

    Verschweigen eines Rechts

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08
    Deshalb kommt es bei einer Briefhypothek für die Beantwortung der Frage, ob der Gläubiger im Sinne von § 1171 BGB unbekannt ist, nicht auf die Person des im Grundbuch ausgewiesenen Gläubigers, sondern auf denjenigen an, der den Hypothekenbrief besitzt (LG Augsburg MittBayNot 1981, 130, 131; NK-BGB/Krause, 2. Aufl., § 1170 Rdn. 4; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2002], § 1170 Rdn. 6; ähnlich für den Gläubiger eines Briefrechts, der sein Recht nicht nachweisen kann: RGZ 67, 95, 99 f.; Erman/F. Wenzel, BGB, 12. Aufl., § 1170 Rdn. 2; RGRK/Thumm, BGB, 12. Aufl., § 1170 Rdn. 2; Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., § 985 Rdn. 1; für den Gläubiger eines solchen Rechts, der den Nachweis trotz Aufforderung nicht führt: LG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1232 ; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 985 Rdn. 1).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08
    In diesem Rahmen ist eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde zulässig, wenn Verfahrensrechte verletzt worden sind (BGH, Beschl. v. 19. Mai 2004, IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529, 2530; Beschl. v. 4. Juli 2007, VII ZB 28/07, NJW-RR 2007, 1654).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08
    In diesem Rahmen ist eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde zulässig, wenn Verfahrensrechte verletzt worden sind (BGH, Beschl. v. 19. Mai 2004, IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529, 2530; Beschl. v. 4. Juli 2007, VII ZB 28/07, NJW-RR 2007, 1654).
  • LG Kaiserslautern, 12.02.2008 - 1 T 267/07

    Wechsel des Eigentums während des Aufgebotsverfahrens

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08
    Dieses nicht umstrittene Ergebnis wird teilweise damit begründet, dass auf das Aufgebotsverfahren die allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung anzuwenden sind (Hk-ZPO/Kemper, 2. Aufl., Vor § 946-1024 Rdn. 3; Zöller/Geimer, a.a.O., Vor § 946 Rdn. 10) und damit auch § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO (LG Kaiserslautern, Beschl. v. 12. Februar 2008, 1 T 267/07, [...]).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 38/03

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Gläubigern unbekannten Aufenthalts

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08
    In diesem Sinne unbekannt ist der Grundpfandrechtsgläubiger nicht schon dann, wenn sein Aufenthalt nicht ermittelt werden kann, sondern nur, wenn er von Person unbekannt ist (BGH, Beschl. v. 3. März 2004, IV ZB 38/03, NJW-RR 2004, 664, 665).
  • LG Augsburg, 25.03.1981 - 7 T 180/81

    Zur Frage, wann ein Gläubiger unbekannt ist

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08
    Deshalb kommt es bei einer Briefhypothek für die Beantwortung der Frage, ob der Gläubiger im Sinne von § 1171 BGB unbekannt ist, nicht auf die Person des im Grundbuch ausgewiesenen Gläubigers, sondern auf denjenigen an, der den Hypothekenbrief besitzt (LG Augsburg MittBayNot 1981, 130, 131; NK-BGB/Krause, 2. Aufl., § 1170 Rdn. 4; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2002], § 1170 Rdn. 6; ähnlich für den Gläubiger eines Briefrechts, der sein Recht nicht nachweisen kann: RGZ 67, 95, 99 f.; Erman/F. Wenzel, BGB, 12. Aufl., § 1170 Rdn. 2; RGRK/Thumm, BGB, 12. Aufl., § 1170 Rdn. 2; Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., § 985 Rdn. 1; für den Gläubiger eines solchen Rechts, der den Nachweis trotz Aufforderung nicht führt: LG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1232 ; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 985 Rdn. 1).
  • BGH, 14.11.2013 - V ZB 204/12

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten

    Bei Buchhypotheken ist deren Inhaber dann unbekannt, wenn der eingetragene Gläubiger verstorben, aber nicht aufzuklären ist, wer ihn beerbt hat (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08, NJW-RR 2009, 660, 661 Rn. 12).

    Der Senat hat zu dem Verhältnis der zur Herbeiführung der Löschung der Grundpfandrechte unbekannter Gläubiger in Betracht kommenden Verfahren bereits entschieden, dass die Aufgebotsverfahren nach § 1170 und § 1171 BGB selbständig neben der klageweisen Durchsetzung von Ansprüchen auf Bewilligung der Löschung stehen (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/09, NJW-RR 2009, 660, 661 Rn. 9).

    Ansonsten ist über die Kosten nicht zu entscheiden, weil im Verfahren über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einleitung eines Aufgebotsverfahrens sich der antragsberechtigte Grundstückseigentümer und der mit seinen Rechten im Aufgebotsverfahren auszuschließende unbekannte Gläubiger nicht wie in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08, WM 2009, 756, 759 Rn. 30).

  • BGH, 14.10.2020 - IV ZB 4/20

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde?

    Sie ist aufgrund ihrer nachträglichen Zulassung durch das Beschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft und, da sie gemäß den Erfordernissen des § 575 ZPO form- und fristgerecht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08, WM 2009, 756 Rn. 6) eingelegt und begründet worden ist, auch im Übrigen zulässig.

    a) Grundsätzlich muss die Rechtsbeschwerde allerdings bereits in dem Beschluss, in dem über die sofortige Beschwerde entschieden wurde, sei es im Tenor oder in den Gründen, ausdrücklich zugelassen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08, WM 2009, 756 Rn. 5; vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529 unter III 3 [juris Rn. 7 m.w.N.]).

  • BGH, 16.10.2014 - V ZB 223/12

    Zurückbehaltungsrecht des Urkundsnotars: Verweigerung weiterer Amtstätigkeit

    Anders verhält es sich hingegen, wenn gerade die Entscheidung über die versagte Zulassung auf einem entscheidungserheblichen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG beruht, etwa wenn ein auf die Zulassungsentscheidung bezogener Vortrag verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt worden ist (Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, NJW 2011, 1516 Rn. 6; vgl. auch Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08, WM 2009, 756 Rn. 5), das Verfahren auf eine Anhörungsrüge hin aufgrund des Gehörsverstoßes fortgesetzt wird und sich erst aus dem nunmehr gewährten rechtlichen Gehör ein Grund für die Zulassung ergibt (Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, NJW 2011, 1516 Rn. 7; BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10, NJW-RR 2012, 306 Rn. 8).
  • BGH, 04.06.2009 - V ZB 1/09

    Ausschluss des Inhabers eines vor dem 3. Oktober 1990 begründeten dinglichen

    In diesem Sinne unbekannt ist der Inhaber eines Vorkaufsrechts nicht schon dann, wenn sein Aufenthalt nicht ermittelt werden kann, sondern nur, wenn er von Person unbekannt ist (BGH, Beschl. v. 3. März 2004, IV ZB 38/03, NJW-RR 2004, 664, 665; Senat, Beschl. v. 29. Januar 2009, V ZB 140/08, WM 2009, 756, 757).

    Außerdem scheidet - anders als bei Briefgrundpfandrechten (dazu Senat, Beschl. v. 29. Januar 2009, V ZB 140/08, WM 2009, 756, 758) - bei übertragbaren Vorkaufsrechten ein Inhaberwechsel außerhalb des Grundbuchs, vom Erbfall abgesehen, aus, weil die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Vorkaufsrechts nach § 873 BGB zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Grundbuch bedarf (MünchKomm-BGB/H. P. Westermann, 4. Aufl., § 1094 Rdn. 13; RGRK/Rothe, BGB, 12. Aufl., § 1094 Rdn. 15).

    Die - dem Senat aus einem Parallelverfahren wegen eines anderen Rechts am gleichen Grundstück bekannte - zwischenzeitliche Veräußerung des Grundstücks durch den Antragsteller berührt dessen Aktivlegitimation nach den auch im Aufgebotsverfahren anwendbaren Vorschriften der §§ 265, 266 ZPO (dazu: Senat, Beschl. v. 29. Januar 2009, V ZB 140/08, WM 2009, 756, 758 f.) nicht.

    Eine Kostenentscheidung ist im Verfahren über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einleitung eines Aufgebotsverfahrens nicht veranlasst (Senat, Beschl. v. 29. Januar 2009, V ZB 140/08, WM 2009, 756, 759).

  • BGH, 22.05.2014 - V ZB 146/13

    Aufgebot einer Briefhypothek: Glaubhaftmachung des unbekannten Gläubigers

    a) Unbekannt ist der im Grundbuch eingetragene Gläubiger der Hypothek, wenn unklar ist, um wen es sich dabei handelt (BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 38/03, NJW-RR 2004, 664, 665; OLG Hamm, NJOZ 2013, 1404, 1405; Wenckstern, DNotZ 1993, 547, 549), wenn er verstorben und nicht festzustellen ist, wer ihn beerbt hat (Senat, Beschlüsse vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08, NJW-RR 2009, 660 Rn. 14 und vom 14. November 2013 - V ZB 204/12, NJW 2014, 693 Rn. 8), wenn er oder sein möglicher Erbe ihr Recht nicht nachweisen können (KG OLGZ 1970, 323, 326; jurisPK-BGB/Reischl, 6. Auf., § 1170 Rn. 8; NK-BGB/Krause, 3. Aufl., § 1170 Rn. 4) oder den Nachweis trotz Aufforderung ohne zureichenden Grund in angemessener Zeit nicht erbringen (LG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1232; Bamberger/Roth/Rohe, BGB, 3. Aufl., § 1170 Rn. 4; jurisPK/Reischl und NK-BGB/Krause jeweils aaO; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2009], § 1170 Rn. 6; offenbar aM MünchKomm-BGB/Eickmann, 6. Aufl., § 1170 Rn. 6).

    Deshalb ist der Gläubiger einer solchen Hypothek unbekannt, wenn der für sie erteilte Brief unauffindbar und der Aufenthalt des letzten bekannten Inhabers unbekannt ist (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08, aaO Rn. 15).

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Die unterbliebene Zulassung der Revision als solche kann den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzen (vgl. BVerfG, NJW-RR 2008, 75, 76; aA Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 321 Rn. 5), es sei denn, auf die Zulassungsentscheidung bezogener Vortrag der Parteien ist verfahrensfehlerhaft übergangen worden (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08, WM 2009, 756 f.).

    b) Die Anhörungsrüge kann nur dann zu einer wirksamen Zulassung der Revision führen, wenn das Verfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß § 321a Abs. 5 ZPO fortgesetzt wird und sich erst aus dem anschließend gewährten rechtlichen Gehör ein Grund für die Zulassung der Revision ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08, WM 2009, 756 f.).

  • BGH, 24.11.2023 - Blw 2/23

    Entscheidung über die Genehmigung der Veräußerung eines Grundstücks nach § 3 ASVG

    Diese ist auch rechtzeitig (§ 71 Abs. 1 FamFG) eingelegt worden, weil das Beschwerdeverfahren erst durch den Beschluss des Beschwerdegerichts vom 18. Januar 2023 abgeschlossen worden ist (vgl. zu der parallelen Fragestellung der Fristwahrung bei einer nachträglichen Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08, NJW-RR 2009, 660 Rn. 6).
  • OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 360/16

    Kein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss des Hypothekengläubigers bei Erfüllung der

    Der Berechtigte eines Grundpfandrechts ist unbekannt im Sinne von § 1170 BGB, wenn er trotz Ausschöpfung aller naheliegenden und mit zumutbarem Aufwand erschließbaren Erkenntnisquellen "seiner Person nach nicht bekannt" ist (BGH NJW-RR 2004, 664/665; 2009, 660/661; 2014, 1360/1361; NJW 2014, 693/694; Staudinger/Wolfsteiner BGB [2015] § 1170 Rn. 6).

    Die Schwierigkeit, Erfüllung zu beweisen und den Anspruch auf Abgabe einer Berichtigungsbewilligung gegen den eingetragenen und der Person nach gleichfalls bekannten Gläubiger durchzusetzen (§ 894 BGB, § 19 Abs. 1 GBO), rechtfertigt es nicht, § 1170 BGB über seinen Regelungsbereich hinaus auf eine Sachlage anzuwenden, bei der der Inhaber des eingetragenen Rechts nach dem eigenen Vorbringen des Antragstellers der Person nach bekannt ist (BGH NJW-RR 2009, 660/661; Senat vom 29.11.2012 a. a. O.; MüKo/Eickmann BGB 6. Aufl. § 1170 Rn. 3; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1170 Rn. 2; Keidel/Zimmermann FamFG 18. Aufl. § 447 Rn. 3; Wenckstern DNotZ 1993, 547/555; Schäuble ZEV 2013, 589/591).

  • BGH, 16.09.2014 - VI ZR 55/14

    Nachträgliche Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht im

    Die unterbliebene Zulassung der Revision als solche kann den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzen, es sei denn, auf die Zulassungsentscheidung bezogener Vortrag der Parteien ist verfahrensfehlerhaft übergangen worden (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, aaO Rn. 6; Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08, WM 2009, 756 Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07, NJW-RR 2008, 75, 76).
  • BGH, 22.05.2014 - V ZB 147/13

    Voraussetzungen eines Aufgebotsverfahrens zur Ausschließung des Gläubigers einer

    a) Unbekannt ist der im Grundbuch eingetragene Gläubiger der Hypothek, wenn unklar ist, um wen es sich dabei handelt (BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 38/03, NJW-RR 2004, 664, 665; OLG Hamm, NJOZ 2013, 1404, 1405; Wenckstern, DNotZ 1993, 547, 549), wenn er verstorben und nicht festzustellen ist, wer ihn beerbt hat (Senat, Beschlüsse vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08, NJW-RR 2009, 660 Rn. 14 und vom 14. November 2013 - V ZB 204/12, NJW 2014, 693 Rn. 8), wenn er oder sein möglicher Erbe ihr Recht nicht nachweisen können (KG OLGZ 1970, 323, 326; jurisPK-BGB/Reischl, 6. Auf., § 1170 Rn. 8; NK-BGB/Krause, 3. Aufl., § 1170 Rn. 4) oder den Nachweis trotz Aufforderung ohne zureichenden Grund in angemessener Zeit nicht erbringen (LG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1232; Bamberger/Roth/Rohe, BGB, 3. Aufl., § 1170 Rn. 4; jurisPK/Reischl und NK-BGB/Krause jeweils aaO; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2009], § 1170 Rn. 6; offenbar aM MünchKomm-BGB/Eickmann, 6. Aufl., § 1170 Rn. 6).

    Deshalb ist der Gläubiger einer solchen Hypothek unbekannt, wenn der für sie erteilte Brief unauffindbar und der Aufenthalt des letzten bekannten Inhabers unbekannt ist (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZB 140/08, aaO Rn. 15).

  • LG Köln, 28.07.2011 - 1 S 308/09

    Rüge wegen Verletzung des rechtliches Gehörs bei sog.

  • OLG Schleswig, 01.09.2010 - 2 W 80/10

    Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens eines Grundpfandgläubigers bei

  • OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 364/12

    Aufgebotsverfahren: "Unbekannter" Gläubiger eines Buchgrundpfandrechtes

  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 70/10

    Zulassung der Revision nach Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • OLG Naumburg, 15.10.2012 - 2 Wx 21/11

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten

  • KG, 10.02.2011 - 12 W 33/10

    Ausschluss eines Hypothekengläubigers: Namentlich bekannter Rechtsnachfolger des

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 38/12

    Ausschluss von Eigentümern eines Markwaldes: Antragsbefugnis einer Stadt für ein

  • OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14

    Zu den Voraussetzungen der Glaubhaftmachung nach § 450 Abs. 1 FamFG im

  • OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21

    Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs; Gewillkürte

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - 3 Wx 254/19

    Glaubhaftmachung der Nichtexistenz nicht im Grundbuch eingetragener

  • OLG Naumburg, 11.10.2012 - 2 Wx 21/11

    Aufgebotsverfahren: Rechtsschutzinteresse für ein Verfahren zum Ausschluss

  • KG, 25.10.2010 - 12 W 30/10

    Aufgebotsverfahren: Antragsberechtigung bei einem Antrag auf Kraftloserklärung

  • OLG München, 29.11.2012 - 34 Wx 478/11

    Ausschluss eines Hypothekengläubigers: Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens bei

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 3 Wx 25/11

    Aufgebotsverfahren: Kein Ausschluss der Gläubigerin einer

  • KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14

    Kraftloserklärung Grundschuldbrief - Aufgebotsverfahren durch belasteten

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - I-3 Wx 158/08   

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https://dejure.org/2008,3602
OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - I-3 Wx 158/08 (https://dejure.org/2008,3602)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.2008 - I-3 Wx 158/08 (https://dejure.org/2008,3602)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - I-3 Wx 158/08 (https://dejure.org/2008,3602)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ausgleichsanspruch des Sondereigentümers gegen Wohnungseigentümermeinschaft für vorgenommene Balkon- und Fenstersanierung trotz Verjährung

  • Judicialis

    WEG § 21; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 4; BGB § 199; BGB § 242
    Treuwidrigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern

  • ibr-online

    Treuepflicht: Kein Einwand der Verjährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentümer erneuern Fenster auf eigene Kosten - Eigentlich wäre das Sache der Eigentümergemeinschaft gewesen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Treuepflichten und Verjährungseinrede

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verjährungseinrede der WEG gegen Entschädigung für Fensteraustausch! (IMR 2009, 97)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 660
  • NZM 2009, 362
  • ZMR 2009, 303
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Der Verwalter erklärt in Übereinstimmung mit dem Rechtsbeistand der Eheleute Prof. S. und den Rechtsvertretern der Deutschbau, dass aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.09.2000 (BGH, Beschluss vom 20.09.2000, V ZB 58/99: DWE 2000, 113 = NZM 2000, 1184 = ZWE 2000, 518) die nachfolgend im Wortlaut wiedergegebenen Beschlüsse aus dem Jahre 1990 als nichtig angesehen werden müssen:.

    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 20. September 2000 (NZM 2000, 1184 ff. = BGH NJW 2000, 3500) sei davon auszugehen, dass die Beschlüsse zu TOP 5 und 6 der Eigentümerversammlung vom 03. April 1990 mangels Beschlusskompetenz nichtig sind.

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 271/07

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Beschlusses einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Die Eigentümerbeschlüsse aus dem Jahr 1990 waren nach der rechtlich einwandfreien Beurteilung der Vorinstanzen nichtig (vgl. Wenzel ZWE 2001, 226, 235; s. a. Senat WuM 2008, 368).

    Hierbei mag offen bleiben, ob solche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Senat NJW 2008, 3227; Niedenführ/Schulze WEG 2004 § 16 Rdz. 40; Wenzel ZWE 2001, 226, 235; verneinend OLG Hamburg IMR 2008, 1014) oder aus Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB; vgl. Senat, a.a.O.; Niedenführ/Schulze a.a.O.) oder aus einem Bereicherungsausgleich nach §§ 812, 946, 951 BGB herzuleiten sind (OLG Hamburg IMR 2008, 1014; vgl. auch OLG Hamburg NZM 2002, 872).

  • OLG Hamburg, 05.09.2007 - 2 Wx 90/06

    Fenstererneuerung durch ausgeschiedenen Eigentümer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Hierbei mag offen bleiben, ob solche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Senat NJW 2008, 3227; Niedenführ/Schulze WEG 2004 § 16 Rdz. 40; Wenzel ZWE 2001, 226, 235; verneinend OLG Hamburg IMR 2008, 1014) oder aus Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB; vgl. Senat, a.a.O.; Niedenführ/Schulze a.a.O.) oder aus einem Bereicherungsausgleich nach §§ 812, 946, 951 BGB herzuleiten sind (OLG Hamburg IMR 2008, 1014; vgl. auch OLG Hamburg NZM 2002, 872).
  • AG Neuss, 09.11.2001 - 27c II 205/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Ein Beschluss, diesen Wohnungseigentümern die Instandsetzungskosten aus der Instandhaltungsrücklage zu erstatten, entspricht daher jedenfalls prinzipiell ordnungsgemäßer Verwaltung (Niedenführ/Schulze a.a.O.; AG Neuss NZM 2002, 31).
  • BayObLG, 11.02.2005 - 2Z BR 177/04

    Austausch von Holzfenstern gegen Kunststofffenster als Instandhaltung und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Den Austausch des rechtlich einwandfrei als erneuerungsbedürftig beurteilten einfachverglasten Holzfensters gegen ein Kunststofffenster, hat die Kammer, dem Amtsgericht folgend rechtlich einwandfrei als (modernisierende) Instandsetzung angesehen (BayObLG 2 Z BR 177/04 vom 11.02.05 BeckRS 2005 03084; AG Hannover ZMR 2003, 963).
  • AG Hannover, 14.01.2003 - 71 II 325/02

    Fensteraustausch als modernisierende Instandsetzung; Rollladengeräusche als im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Den Austausch des rechtlich einwandfrei als erneuerungsbedürftig beurteilten einfachverglasten Holzfensters gegen ein Kunststofffenster, hat die Kammer, dem Amtsgericht folgend rechtlich einwandfrei als (modernisierende) Instandsetzung angesehen (BayObLG 2 Z BR 177/04 vom 11.02.05 BeckRS 2005 03084; AG Hannover ZMR 2003, 963).
  • KG, 10.01.2005 - 24 W 283/03

    Wohnungseigentum: Haftung der Gemeinschaft für schuldhaftes Fehlverhalten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Der Entscheidung des KG (ZMR 2005, 402) ist Gegenteiliges nicht zu entnehmen.
  • OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99

    Ersatzpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Austausch einfachverglaster

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08
    Hierbei mag offen bleiben, ob solche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Senat NJW 2008, 3227; Niedenführ/Schulze WEG 2004 § 16 Rdz. 40; Wenzel ZWE 2001, 226, 235; verneinend OLG Hamburg IMR 2008, 1014) oder aus Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB; vgl. Senat, a.a.O.; Niedenführ/Schulze a.a.O.) oder aus einem Bereicherungsausgleich nach §§ 812, 946, 951 BGB herzuleiten sind (OLG Hamburg IMR 2008, 1014; vgl. auch OLG Hamburg NZM 2002, 872).
  • LG München I, 06.02.2014 - 36 S 9481/13

    Fensteraustausch: Beschluss über Kostenerstattung

    Nunmehr hat sich die Nichtigkeit derartiger Kostenverteilungsbeschlüsse herausgestellt mit der Folge, dass für Wohnungseigentümer, die aufgrund eines solchen nichtigen Beschlusses Instandsetzungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchgeführt haben, Aufwendungsersatzansprüche in Betracht kommen, soweit die Gemeinschaft die Aufwendung ohne den nichtigen Beschluss zu tragen gehabt hätte (OLG Düsseldorf ZMR 2009, 303, zitiert bei juris Rd.-Nr. 55).

    Zu nennen ist ferner die Entscheidung OLG Düsseldorf ZMR 2009, 303, wo ein Beschluss gebilligt wurde, gemäß dem die betreffenden Sondereigentümer 50 % der jeweils geltend gemachten Aufwendungen erstattet bekamen, wobei es um Aufwendungen aus den Jahren 1990 bis 2001 ging.

  • LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz wegen am Gemeinschaftseigentum durchgeführter

    Der von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführte Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.12.2008 (I-3 Wx 158/08, 3 Wx 158/08, ZMR 2009, 303, Anl. BBK 1, Bl. 700 ff. d.A.) betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • LG Düsseldorf, 10.09.2014 - 25 S 9/14

    Leistung einer Abgeltungszahlung an die auf eigene Kosten ohne Beschlussfassung

    Insofern könnten Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2008 - I-3 Wx 271/07, 3 Wx 271/07 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Dezember 2008 - I-3 Wx 158/08, 3 Wx 158/08 -, juris; Oberlandesgericht Düsseldorf NJW 2008, 3227; verneinend OLG Hamburg IMR 2008, 1014) oder aus Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB) oder aus einem Bereicherungsausgleich nach §§ 812, 946, 951 BGB begründet sein (OLG Hamburg IMR 2008, 1014; vgl. auch OLG Hamburg NZM 2002, 872).

    Ein Beschluss, den Wohnungseigentümern, die aufgrund der nichtigen Beschlussfassung aus dem Jahre 1997 die Fenster-, Türanlagen auf eigene Kosten erneuert haben, im Wege eines Vergleichsangebots die Instandsetzungskosten anteilig aus Mitteln der Gemeinschaft zu erstatten, entspricht daher jedenfalls prinzipiell ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2008 - I-3 Wx 271/07-, juris; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - I-3 Wx 158/08 -, juris; AG Neuss NZM 2002, 31).

  • LG Hamburg, 22.12.2010 - 318 S 207/09

    Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB unterliegt der Regelverjährung

    Das kann etwa auch dazu führen, dass diese gesteigerte Treuepflicht der Erhebung der Einrede der Verjährung entgegensteht (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2009, 362).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 Wx 251/08

    Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Eigentümergemeinschaft auf

    Denn Besonderheiten des vorliegenden Sachverhalts gebieten es, mit Rücksicht auf die für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Eigentümergemeinschaft anerkannten gesteigerten Treuepflichten (§ 242 BGB) - hier in Gestalt einer Mitwirkungspflicht (vgl. BGH NJW 2004, 1798, betreffend Änderung der TE; s. a. Senat NJW-RR 2009, 660), einen Anspruch wie den von den Beteiligten zu 1 und 2 verfolgten nicht geltend zu machen, ohne dass zuvor der Versuch einer Verhandlungslösung aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat, als gescheitert gelten kann.
  • LG Itzehoe, 18.05.2018 - 11 S 17/17

    Wann ist Änderung des Verteilungsschlüssels für Betriebkosten unzumutbar?

    Zu berücksichtigen ist andererseits, dass jede Änderung bei irgendeinem der Beteiligten zu einer Mehrbelastung führt, so dass der durch das Gesetz eröffnete Korridor für denkbare, ordnungsgemäße Umlageschlüssel erst dann verlassen wird, wenn ein neu beschlossener Schlüssel zu einer erheblichen Mehrbelastung einzelner Wohnungseigentümer führt (vgl. LG Nürnberg-Fürth, NZM 2009, 362, 363; Niedenführ in: Niedenführ/Vandenhouten, aaO. § 16 Rn. 47).
  • AG Hamburg-Blankenese, 29.01.2020 - 539 C 16/19

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussanfechtung

    Ergänzend ist auch auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (ZMR 2009, 303) zu Erstattungsansprüchen bei Verjährung von Forderungen zu verweisen.
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