Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 19.12.2008 - 6 W 166/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung des am Geschäftssitz der Partei ansässigen Rechtsanwalts einer Partei als Prozessbevollmächtigter in Abgrenzung zum Verkehrsanwalt; Erfordernis der Hinzuziehung eines Verkehrsanwaltes im Scheck- oder Wechselprozess; Erstattung von Verkehrsanwaltskosten im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1
Erstattung von Verkehrsanwaltskosten im Wechselprozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 25.08.2008 - 11 O 65/08
- OLG Brandenburg, 19.12.2008 - 6 W 166/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 69
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2008 - 6 W 166/08
Im Allgemeinen handelt es sich zwar um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohnsitz oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (BGH NJW 2003, 898 - Auswärtiger Rechtsanwalt II).Danach konnte die auswärtige Partei im Regelfall die Kosten für eine Informationsreise zu ihrem Rechtsanwalt am Prozessgericht sowie, wenn ihr diese Reise ausnahmsweise unzumutbar war, die Kosten eines Verkehrsanwaltes erstattet verlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 16.10.2002, VIII ZB 30/02, zitiert nach Juris).
- OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 W 142/11
Verfahrensrecht - Verkehrsanwaltskosten im Urkundenprozess erstattungsfähig?
Zur Frage, ob die Klagepartei des Urkundenprozesses verpflichtet ist, einen Prozessbevollmächtigten mit Kanzlei am Sitz des Prozessgerichts ausschließlich schriftlich zu informieren (hier verneint - Abgrenzung zu OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 69 - 70.*).Zur Frage, ob die Klagepartei des Urkundenprozesses verpflichtet ist, einen Prozessbevollmächtigten mit Kanzlei am Sitz des Prozessgerichts ausschließlich schriftlich zu informieren (hier verneint - Abgrenzung zu OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 69 - 70.*).
Aus der vom Rechtspfleger zitierten, in NJW-RR 2010, 69 - 70 abgedruckten Entscheidung des OLG Brandenburg ergibt sich nicht Gegenteiliges.
- OLG Koblenz, 14.03.2011 - 14 W 142/11
Rechtsanwaltskosten: Wohnortanwalt im auswärts zu führenden Urkundenprozess
Aus der vom Rechtspfleger zitierten, in NJW-RR 2010, 69 - 70 abgedruckten Entscheidung des OLG Brandenburg ergibt sich nicht Gegenteiliges.