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   OLG Hamm, 08.02.2011 - I-15 W 27/11   

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OLG Hamm, 08.02.2011 - I-15 W 27/11 (https://dejure.org/2011,4306)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2011 - I-15 W 27/11 (https://dejure.org/2011,4306)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - I-15 W 27/11 (https://dejure.org/2011,4306)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 35; BGB §§ 2269, 2271
    Nachweis der Nichtgeltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch eidesstattliche Versicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindern muss die Möglichkeit zum Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils bei Bestehen einer Pflichtteilssanktionsklausel eingeräumt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22; GBO § 35 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils bei Bestehen einer Pflichtteilssanktionsklausel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 62 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    GBO § 35; BGB §§ 2269, 2271
    Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils gegenüber dem Grundbuchamt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1097
  • FGPrax 2011, 169
  • FamRZ 2011, 1982
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 134/02

    Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel - Verwirkungsklausel - im

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11
    Infolge dieser Klausel ist die Schlusserbeinsetzung auflösend bedingt durch das Verlangen des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden (vgl. BGH, NJW 2006, 3064 f.; BayObLG, NJW-RR 2004, 654, 655; Palandt/Weidlich, BGB, 70. Aufl., § 2269, Rn. 15).

    Da die Regelung der Pflichtteilsstrafklausel von der Schlusserbeinsetzung nicht zu trennen ist, ist sie ein Bestandteil der wechselbezüglichen Erbeinsetzung und somit für den überlebenden Ehegatten bindend (BayObLG, NJW-RR 2004, 654, 656; Lübbert, NJW 1988, 2706, 2708; Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl., § 2269, Rn. 35).

    Falls aber eine der Beteiligten den Pflichtteil nach der Mutter verlangt haben sollte, wäre ihre Einsetzung zur Schlusserbin entfallen; ihr Erbteil wäre den übrigen Beteiligten angewachsen, deren Erbquoten sich dadurch erhöht hätten; in diesem Falle wäre die Erbeinsetzung der Beteiligten zu 1. bis 3. zu gleichen Teilen im notariellen Testament vom 21.01.2010 eine Beeinträchtigung derjenigen Beteiligten, die den Pflichtteil nach der Mutter nicht gefordert haben (vgl. BayObLG, NJW-RR 2004, 654, 656); dann wäre die Erbeinsetzung in dem notariellen Testament vom 21.01.2010 unwirksam.

  • OLG Frankfurt, 18.11.1993 - 20 W 158/93

    Nachweis der Erbfolge mittels eidesstattlicher Versicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11
    Die Tatsache der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils muss durch eine öffentliche Urkunde nachgewiesen werden, da sie Wirksamkeitsvoraussetzung für die beantragte Grundbuchberichtigung ist und es keinen Erfahrungssatz gibt, wonach Kinder in Fällen der vorliegenden Art nach dem erstverstorbenen Elternteil den Pflichtteil nicht verlangen (vgl. OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, 206, 207; OLG Köln, NJW-RR 2010, 665, 666).

    Zum Nachweis der (negativen) Tatsache der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils kann vielmehr auch eine vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung genügen (LG Bochum, Rpfleger 1992, 194, 195; Schöner/Stöber a.a.O., Rn. 790 mit Fußnote 39; Hügel/Wilsch, GBO, 2. Aufl., § 35, Rn. 108; letztlich offengelassen vom OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, 206, 207 und vom OLG Köln, NJW-RR 2010, 665, 666).

  • OLG Köln, 14.12.2009 - 2 Wx 59/09

    Voraussetzungen der Berichtigung des Grundbuchs bei Eintritt des Erbfalls und

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11
    Die Tatsache der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils muss durch eine öffentliche Urkunde nachgewiesen werden, da sie Wirksamkeitsvoraussetzung für die beantragte Grundbuchberichtigung ist und es keinen Erfahrungssatz gibt, wonach Kinder in Fällen der vorliegenden Art nach dem erstverstorbenen Elternteil den Pflichtteil nicht verlangen (vgl. OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, 206, 207; OLG Köln, NJW-RR 2010, 665, 666).

    Zum Nachweis der (negativen) Tatsache der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils kann vielmehr auch eine vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung genügen (LG Bochum, Rpfleger 1992, 194, 195; Schöner/Stöber a.a.O., Rn. 790 mit Fußnote 39; Hügel/Wilsch, GBO, 2. Aufl., § 35, Rn. 108; letztlich offengelassen vom OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, 206, 207 und vom OLG Köln, NJW-RR 2010, 665, 666).

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 298/03

    Geltendmachung des Pflichtteils beim Berliner Testament mit Verwirkungsklausel

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11
    Infolge dieser Klausel ist die Schlusserbeinsetzung auflösend bedingt durch das Verlangen des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden (vgl. BGH, NJW 2006, 3064 f.; BayObLG, NJW-RR 2004, 654, 655; Palandt/Weidlich, BGB, 70. Aufl., § 2269, Rn. 15).
  • OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 407/96

    Nachweis der Nacherbfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11
    Für den vergleichbaren Fall, dass das Nichtvorhandensein weiterer Kinder bzw. Abkömmlinge nachzuweisen ist, wird außerdem eine eidesstattliche Versicherung ebenfalls für beachtlich gehalten (vgl. Senat, NJW-RR 1997, 646 f. = FGPrax 1997, 48 ff. = Rpfleger 1997, 210 ff.; OLG Schleswig, Rpfleger 1999, 533; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 114 f.; Demharter a.a.O., § 35, Rn. 40; Schaub in Bauer/von Oefele a.a.O., § 35, Rn. 138); es besteht kein Grund dafür, die vorliegende Fallkonstellation anders zu behandeln.
  • OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11
    Wer sein Vermögen letztlich an die eigenen Kinder weitergeben will, sie aber trotzdem für den ersten eigenen Todesfall enterbt, tut das im Bewusstsein und Vertrauen darauf, dass wegen der Schlusserbeinsetzung des anderen Ehegatten das gemeinsame Vermögen eines Tages auf die Kinder übergehen wird (vgl. OLG München, FGPrax 2010, 299, 300).
  • LG Bochum, 03.12.1991 - 7 T 661/91
    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11
    Zum Nachweis der (negativen) Tatsache der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils kann vielmehr auch eine vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung genügen (LG Bochum, Rpfleger 1992, 194, 195; Schöner/Stöber a.a.O., Rn. 790 mit Fußnote 39; Hügel/Wilsch, GBO, 2. Aufl., § 35, Rn. 108; letztlich offengelassen vom OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, 206, 207 und vom OLG Köln, NJW-RR 2010, 665, 666).
  • OLG Schleswig, 15.07.1999 - 2 W 113/99

    Nachweis der Erbfolge durch eidesstattliche Versicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11
    Für den vergleichbaren Fall, dass das Nichtvorhandensein weiterer Kinder bzw. Abkömmlinge nachzuweisen ist, wird außerdem eine eidesstattliche Versicherung ebenfalls für beachtlich gehalten (vgl. Senat, NJW-RR 1997, 646 f. = FGPrax 1997, 48 ff. = Rpfleger 1997, 210 ff.; OLG Schleswig, Rpfleger 1999, 533; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 114 f.; Demharter a.a.O., § 35, Rn. 40; Schaub in Bauer/von Oefele a.a.O., § 35, Rn. 138); es besteht kein Grund dafür, die vorliegende Fallkonstellation anders zu behandeln.
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2010 - 3 Wx 217/09

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung durch das Grundbuchamts hinsichtlich

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11
    Für den vergleichbaren Fall, dass das Nichtvorhandensein weiterer Kinder bzw. Abkömmlinge nachzuweisen ist, wird außerdem eine eidesstattliche Versicherung ebenfalls für beachtlich gehalten (vgl. Senat, NJW-RR 1997, 646 f. = FGPrax 1997, 48 ff. = Rpfleger 1997, 210 ff.; OLG Schleswig, Rpfleger 1999, 533; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 114 f.; Demharter a.a.O., § 35, Rn. 40; Schaub in Bauer/von Oefele a.a.O., § 35, Rn. 138); es besteht kein Grund dafür, die vorliegende Fallkonstellation anders zu behandeln.
  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 3/14

    Grundbucheintragung der Erben: Erbfolgenachweis bei Verwirkungsklausel im

    Bei solchen Klauseln muss das Grundbuchamt nach herrschender Meinung entweder die Vorlage eines Erbscheins verlangen (so: LG Kassel, Rpfleger 1993, 397; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 35 Rn. 39; für Möglichkeit: OLG Frankfurt/Main, FamRZ 2012, 1591) oder wenigstens Erklärungen der Erben in der Form des § 29 GBO, dass sie den Pflichtteil nicht geltend gemacht haben (OLG Braunschweig, DNotZ 2013, 125, 126; OLG Hamm, ZEV 2011, 592, 593; OLG Köln, FGPrax 2010, 82 f.; Hügel/Wilsch, GBO, 3. Aufl., § 35 Rn. 117; KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 35 GBO Rn. 87; wohl auch Meikel/Krause, GBO, 11. Aufl., § 35 Rn. 124 f.).
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 10 U 71/12

    Erbrecht - Bindung an Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentestament verhindert

    Weil die Pflichtteilsstrafklausel mithin in den Fällen einer zugleich erfolgten Schlusserbeneinsetzung gemeinsamer Abkömmlinge der Testierenden Auswirkungen auf die Erbeinsetzung der anderen Abkömmlinge hat, kann auch sie an der Bindungswirkung einer wechselbezüglichen Schlusserbeneinsetzung in einem Ehegattentestament teilhaben (so schon: OLG Hamm (15. ZS.) NJW-RR 2011, 1097 ff. - Juris Rz. 13 ff.; OLG Hamm (15 ZS.), Beschluss vom 27.11.2012 - 15 W 134/12).

    Es liegt nach der Lebenserfahrung nahe, dass in einem Ehegattentestament die Anordnung der Vollerbschaft zugunsten des überlebenden Ehegatten für den ersten Todesfall in einer Wechselwirkung dazu steh t, dass der überlebende Ehegatte im Gegenzug dafür die Schlusserbeneinsetzung der gemeinsamen Kinder verfügt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1097 ff - Juris Rz. 12).

  • OLG Hamm, 28.01.2015 - 15 W 503/14

    Erbverzicht mit Folgen

    Für den Fall, dass - wie auch hier - ein Ehegattentestament eine Pflichtteilsstrafklausel enthält und einer von mehreren Abkömmlingen durch ein Pflichtteilsverlangen die auflösende Bedingung seiner Schlusserbeinsetzung herbeiführt, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die auf diese Weise begründete Anwachsungswirkung bei den Erbanteilen der übrigen Abkömmlinge an der Bindungswirkung für den überlebende Ehegatten teilnimmt (BayObLG FGPrax 2004, 82, 84; Senat FGPrax 2011, 169, 170).
  • OLG Hamm, 20.08.2015 - 15 W 346/15

    Anforderungen an den Nachweis des Nichteintritts einer Pflichtteilsstrafklausel

    Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens 15 W 207/15 hat der Senat - notwendig unverbindlich - auf seine Entscheidung vom 16. Februar 2011, Aktenzeichen 15 W 27/11, hingewiesen.

    Zum Nachweis der (negativen) Tatsache der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils kann allerdings auch eine vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung genügen (Senat FGPrax 2011, 169; Schöner/Stöber a.a.O., Rn. 790 mit Fußnote 44; Demharter, GBO, 29. Auflage, § 35 Rn. 39).

  • OLG München, 11.12.2012 - 34 Wx 433/12

    Grundbuchberichtigung nach Erbfolge: Anforderungen an den Nachweis der

    Es gibt schließlich keinen Erfahrungssatz, wonach Kinder in Fällen der vorliegenden Art den Pflichtteil nach dem erstverstorbenen Elternteil nicht verlangen (OLG Hamm ZEV 2011, 592/593 m.w.N.).

    a) In Literatur und Rechtsprechung ist jedoch umstritten, ob auch eine in öffentlicher Urkunde abgegebene eidesstattliche Versicherung als Beweismittel für die unterbliebene Geltendmachung des Pflichtteils im Grundbuchverfahren Verwendung finden kann (so OLG Köln ZEV 2010, 97; OLG Hamm ZEV 2011, 592; Völzmann RNotZ 2012, 380/384; DNotI-Report 2002, 129/130; Schöner/Stöber GBO 15. Aufl. Rn. 790; Meikel/Hertel GBO 10. Aufl. § 29 Rn. 449; Hügel/Wilsch GBO 2. Aufl. § 35 Rn. 119; Bestelmeyer Rpfleger 2012, 666/677 bei Rn. 179) oder immer ein Erbschein zu verlangen ist (so Böhringer ZEV 2001, 387/388; Schaub in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 35 Rn. 135; Meikel/Roth § 35 Rn. 119; Demharter § 35 Rn. 39: "grundsätzlich").

    Sollte sich nämlich herausstellen, dass die Richtigkeit der eidesstattlichen Versicherung insgesamt oder teilweise fraglich erscheint, gelten die allgemeinen Grundsätze, nach denen das Grundbuchamt die Vorlage eines Erbscheins stets verlangen kann, sofern Zweifel hinsichtlich der Erbfolge verbleiben, die sich nur durch weitere Ermittlungen tatsächlicher Art klären lassen (OLG Hamm ZEV 2011, 592/594).

  • OLG Frankfurt, 20.10.2011 - 20 W 548/10

    Voraussetzungen für Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Erbenbeteiligung

    Unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgericht Hamm vom 16.02.2011 - 15 W 27/11- haben die Antragsteller dem Grundbuchamt die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung angeboten, dass keines der Kinder nach dem Tod des erstverstorbenen Elternteils den Pflichtteil verlangt habe.

    32 Schließlich führt das Argument, das der Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm vom 08.02.2011 - 15 W 27/11 - (zitiert nach juris) zu Grund liegt, bei der vorliegenden Fallgestaltung könne auch das Nachlassgericht nur auf der Grundlage der eidesstattlichen Versicherungen der Antragsteller über die Erbscheinserteilung entscheiden, zu keiner anderen Beurteilung.

  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 20 W 8/13

    Grundbuch: Zulässigkeit eidesstattlicher Versicherung der Erben zum Nachweis der

    Im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit der Lebensbedingungen der Beteiligten in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht lässt sich jedoch kein allgemeiner Erfahrungssatz dahingehend feststellen, dass dieses Ziel auch stets erreicht wird und in Fällen der vorliegenden Art Kinder den Pflichtteil nach dem Tod des ersten Elternteils tatsächlich nicht verlangen ( so bereits OLG Frankfurt NJW-RR 1994, FamRZ 2012, 1591; OLG Hamm FGPrax 2011, 169; OLG München, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 34 Wx 433/12 dok.

    Nach dem Gesetzeszweck des § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO ist deshalb in diesem Falle eine erleichterte Berichtigung des Grundbuches ohne den Umweg über das Nachlassgericht, das ebenfalls weitere Ermittlungen insoweit nicht anstellen würde, geboten (so auch OLG Hamm NJW-RR 2011, 1097; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdnr. 790, Fußn. 47).

    Der Senat hat sich bereits mit Beschlüssen vom 17.01.2013 - 20 W 413/12- und vom 31.01.2013 -20 W 242/12- deshalb der zuletzt neben dem OLG Hamm (NJW-RR 2011, 1097) auch von dem OLG München (Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 34 Wx 433/12 - dok. bei Juris) und dem Kammergericht (NJW-RR 2012, 8479) vertretenen Auffassung angeschlossen, dass zum Nachweis des Nichteintrittes der auflösenden Bedingung einer zwingenden Pflichtteilsstrafklausel im Grundbuchverfahren auch die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen in öffentlicher Urkunde vor dem Notar zugelassen werden kann.

  • OLG Hamm, 27.11.2012 - 15 W 134/12

    Wer "beerbt" den enterbten Schlusserben?

    Bei dieser Sachlage bleibt es dann aber bei dem anerkannten Erfahrungssatz, dass beim Wegfall eines von mehreren Schlusserben die Anwachsung am ehesten dem Willen der Testatoren entspricht, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Ersatzschlusserbfolge gewollt war (Senat FGPrax 2011, 169; BayObLG 2004, 654).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 20 W 413/12

    Grundbuch: Nachweis der Erbfolge

    Im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit der Lebensbedingungen der Beteiligten in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht lässt sich jedoch kein allgemeiner Erfahrungssatz dahingehend feststellen, dass dieses Ziel auch stets erreicht wird und in Fällen der vorliegenden Art Kinder den Pflichtteil nach dem Tod des ersten Elternteils tatsächlich nicht verlangen ( so bereits OLG Frankfurt NJW-RR 1994, FamRZ 2012, 1591; OLG Hamm FGPrax 2011, 169; OLG München, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 34 Wx 433/12 dok.

    Nach dem Gesetzeszweck des § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO ist deshalb in diesem Falle eine erleichterte Berichtigung des Grundbuches ohne den Umweg über das Nachlassgericht, das ebenfalls weitere Ermittlungen insoweit nicht anstellen würde, geboten (so auch OLG Hamm NJW-RR 2011, 1097; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 790 Fußn. 47).

    Der Senat schließt sich deshalb der zuletzt neben dem OLG Hamm (NJW-RR 2011, 1097) auch von dem OLG München (Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 34 Wx 433/12 - dok. bei Juris) und dem Kammergericht (NJW-RR 2012, 8479) vertretenen Auffassung an, dass zum Nachweis des Nichteintrittes der auflösenden Bedingung einer Pflichtteilsstrafklausel im Grundbuchverfahren auch die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen in öffentlicher Urkunde vor dem Notar zugelassen werden kann.

  • OLG Naumburg, 12.12.2018 - 12 Wx 59/18

    Grundbucheintragung des Alleineigentums eines überlebenden

    Die Tatsache der fehlenden Antragstellung muss durch eine öffentliche Urkunde nachgewiesen werden, da sie Wirksamkeitsvoraussetzung für die beantragte Grundbuchberichtigung ist und es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, wonach Ehegatten einen Scheidungs- oder Eheaufhebungsantrag nicht einreichen (OLG Hamm, Beschluss vom 8. Februar 2011 - I-15 W 27/11 -, Rn. 16, juris).

    In diesen Fällen hat das Grundbuchamt grundsätzlich einen Erbschein zu verlangen, kann aber auch nach § 35 Abs. 1 2. Halbsatz GBO eine dahingehende eidesstattliche Versicherung der Erbin in der Form des § 29 GBO oder für den Nachweis ausreichende Erklärungen der Beteiligten genügen lassen, wenn es damit den Nachweis der Erbfolge als erbracht ansieht (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 3/14 -, Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Februar 2011 - I-15 W 27/11 -, Rn. 17, juris; Demharter, a.a.O. , § 35, Rn. 39; Bauer/von Oefele/Schaub, a.a.O., § 35 Rn. 135 und Nachweise in Fußnote 129).

  • OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 20 W 138/13

    Grundbuch: Amtswiderspruch gegen Eintragung einer Miterbin

  • OLG Hamm, 12.06.2015 - 15 W 207/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aufforderung zur Beibringung eines

  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 15 W 242/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Anordnung des Grundbuchamts hinsichtlich

  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 207/12

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Nacherbfolge

  • LG Wuppertal, 10.09.2015 - 8 S 28/15

    Anspruch der Erben auf Erstattung der zur Erlangung des Erbscheins verauslagten

  • KG, 06.03.2012 - 1 W 10/12

    Schlusserbeneinsetzung mit Pflichtteilsstrafklausel: Nachweis der

  • OLG Braunschweig, 30.08.2012 - 2 W 138/12

    Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel; Nachweis der Nichtgeltendmachung

  • OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 W 40/14

    Grundbuchverfahren: Fortwirken einer Auflassungsvollmacht über den Tod des

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