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   OLG Karlsruhe, 16.09.2010 - 17 W 18/10   

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https://dejure.org/2010,5538
OLG Karlsruhe, 16.09.2010 - 17 W 18/10 (https://dejure.org/2010,5538)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.09.2010 - 17 W 18/10 (https://dejure.org/2010,5538)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. September 2010 - 17 W 18/10 (https://dejure.org/2010,5538)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsansprüche für anwaltliche Tätigkeiten im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 13; RVG § 25; VVG § 167
    Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Pfändung wertloser Gegenstände - ein anwaltliches Verlustgeschäft?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltsgebühren bei fehlgeschlagener Pfändung

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe - 10 O 480/08
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2010 - 17 W 18/10

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 501
  • Rpfleger 2011, 223
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 12.07.2005 - 19 T 154/05

    Konsequenz einer erfolglosen Pfändung für den Gegenstandswert im Hinblick auf §

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2010 - 17 W 18/10
    Die Gegenmeinung stellt bei einem wertlosen Pfändungsobjekt auf den Wert der zu vollstreckenden Forderung ab (so LG Düsseldorf, B. v. 12.07.2005 - 19 T 154/05 -, zitiert nach juris; LG Hamburg AnwBl 2006, 499; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 25 RVG Rdnr. 5).
  • OLG Köln, 15.11.2000 - 17 W 278/99

    Gebühren für anwaltliche Tätigkeit in mehreren Vollstreckungssachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2010 - 17 W 18/10
    Nach einer Ansicht können die Rechtsanwaltsgebühren, wenn sich - auch nachträglich - herausstellt, dass der gepfändete Gegenstand wirtschaftlich wertlos ist, nur aus dem gesetzlichen Mindeststreitwert von 300 EUR (§ 13 Abs. 1 S. 1 RVG) berechnet werden, wobei dem Rechtsanwalt auch bei einem nur den Bruchteil einer vollen Gebühr ausmachenden Gebührentatbestand zumindest die Mindestgebühr von 10 EUR nach § 13 Abs. 2 RVG zustehe (so OLG Köln Rpfleger 2001, 149 [152]; LG Hamburg ZMR 2009, 697; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., § 25 Rdnr. 8).
  • LG Hamburg, 19.01.2009 - 332 T 109/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Gegenstandswert einer erfolglosen Kontenpfändung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2010 - 17 W 18/10
    Nach einer Ansicht können die Rechtsanwaltsgebühren, wenn sich - auch nachträglich - herausstellt, dass der gepfändete Gegenstand wirtschaftlich wertlos ist, nur aus dem gesetzlichen Mindeststreitwert von 300 EUR (§ 13 Abs. 1 S. 1 RVG) berechnet werden, wobei dem Rechtsanwalt auch bei einem nur den Bruchteil einer vollen Gebühr ausmachenden Gebührentatbestand zumindest die Mindestgebühr von 10 EUR nach § 13 Abs. 2 RVG zustehe (so OLG Köln Rpfleger 2001, 149 [152]; LG Hamburg ZMR 2009, 697; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., § 25 Rdnr. 8).
  • LG Hamburg, 20.03.2006 - 322 T 10/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Streitwert der Forderungspfändung bei wertloser Forderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2010 - 17 W 18/10
    Die Gegenmeinung stellt bei einem wertlosen Pfändungsobjekt auf den Wert der zu vollstreckenden Forderung ab (so LG Düsseldorf, B. v. 12.07.2005 - 19 T 154/05 -, zitiert nach juris; LG Hamburg AnwBl 2006, 499; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 25 RVG Rdnr. 5).
  • OLG Brandenburg, 29.07.2016 - 7 W 45/16

    Gebührenrechtlicher Ansatz einer nicht bestehenden gepfändeten Forderungen mit

    Besteht die gepfändete Forderung nicht, dann ist sie als wertlos zu betrachten und gebühren-rechtlich nur mit dem Mindestwert von 500 EUR anzusetzen (Anschluss an OLG Köln, RPfleger 2001, 149; entgegen OLG Karlsruhe NJW-RR 2011, 501 und OLG Naumburg NJW-RR 2014, 1151).

    Nach anderer Ansicht darauf abzustellen, von welchem Wert der Gläubiger oder sein Rechtsanwalt subjektiv ausgehen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2011, 501 [OLG Karlsruhe 16.09.2010 - 17 W 18/10] ; OLG Naumburg NJW-RR 2014, 1151; Römermann in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2, Aufl. 2006, § 25 Rn. 9-15).

    Entgegen der Gegenauffassung widerspricht eine Wertfestsetzung auf Null schließlich nicht der Systematik des RVG und bedeutet insbesondere nicht, dass die Höhe des Anwaltshonorars sich nach dem Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit richten würde (so aber OLG Naumburg NJW-RR 2014, 1151; OLG Karlsruhe NJW-RR 2011, 501).

  • OLG Naumburg, 03.04.2014 - 2 W 26/14

    Rechtsanwaltskosten im Zwangsvollstreckungsverfahren: Gegenstandswert bei

    Nach einer zweiten Ansicht ist bei einem wertlosen Pfändungsobjekt auf den Wert der zu vollstreckenden Forderung abzustellen (LG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2006, 322 T 10/06, AnwBl 2006, 499; LG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2005, 19 T 154/05, AGS 2006, 86; LG Kiel, Beschluss vom 21.03.1991, 3 T 130/90, JurBüro 1991, 1198; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., RVG, § 25, Rn. 5) und hierbei den subjektiven Vorstellungen des Vollstreckungsgläubigers bzw. seines Verfahrensbevollmächtigten vom Wert des Vollstreckungsobjekts eine maßgebliche Bedeutung jedenfalls dann beizumessen, wenn diese Vorstellungen hinreichend plausibel sind und eine nachvollziehbare Grundlage haben (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2010, 17 W 18/10, NJW-RR 2011, 501).
  • LG Stuttgart, 10.06.2013 - 2 T 196/13

    Möglichkeit zur Beitreibung der notwendigen Zwangsvollstreckungskosten

    Es widerspricht -entgegen der Ansicht des OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2010, NJW-RR 2011, 501- nicht der Systematik des RVG, die Höhe des Anwaltshonorars vom Wert der zu pfändenden Forderung abhängig zu machen.

    Anders mag dies in Fällen wie in dem vom OLG Karlsruhe (Beschluss vom 16.09.2010, NJW-RR 2011, 501) entschiedenen Fall sein, wenn sich der Wert der zu pfändenden Forderung nach Beginn der Tätigkeit des Rechtsanwalts ändert.

  • OLG München, 18.11.2014 - 20 W 2267/14

    Beschwerde, Pfändungsbeschluss, Überweisungsbeschluss, Gegenstandswert

    bb) Offen bleiben kann vor diesem Hintergrund die in der Rechtsprechung umstrittene (vgl. etwa Meyer-Kroiß/Gierl, RVG, 6. Aufl. 2013, § 25 Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2010, 17 W 18/10, NJW-RR 2011, 501; OLG Naumburg, Beschluss vom 03.04.2014, 2 W 26/14, NJW-RR 2014, 1151; Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 10.06.2013, 2 T 196/13, BeckRS 2013, 15652) Frage, wie sich die Wertlosigkeit einer gepfändeten Forderung auf den Gegenstandswert nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG auswirkt.
  • LG Stuttgart, 10.06.2013 - 1 T 196/13

    Geltendmachen von anwaltlichen Gebühren für die Erwirkung eines vorangegangenen

    Es widerspricht -entgegen der Ansicht des OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2010, NJW-RR 2011, 501 [OLG Karlsruhe 16.09.2010 - 17 W 18/10] - nicht der Systematik des RVG, die Höhe des Anwaltshonorars vom Wert der zu pfändenden Forderung abhängig zu machen.

    Anders mag dies in Fällen wie in dem vom OLG Karlsruhe (Beschluss vom 16.09.2010, NJW-RR 2011, 501 [OLG Karlsruhe 16.09.2010 - 17 W 18/10] ) entschiedenen Fall sein, wenn sich der Wert der zu pfändenden Forderung nach Beginn der Tätigkeit des Rechtsanwalts ändert.

  • LG Heilbronn, 14.06.2013 - 1 T 90/13

    Wert der zu pfändenden Forderung bei nachträglichen Herausstellen der

    Nach der von den Gläubigervertretern zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe (16.09.2010, 17 W 18/10, BeckRS 2010, 24168) soll es nicht (nur) auf den objektiven Wert, sondern insbesondere dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Forderung wertlos war, auf die subjektiven Vorstellungen des Vollstreckungsgläubigers vom Wert des Vollstreckungsobjekts zu Beginn der anwaltlichen Tätigkeit ankommen, wenn diese hinreichend plausibel sind und eine nachvollziehbare tatsächliche Basis haben.
  • LG Hamburg, 24.10.2018 - 325 T 85/18
    Der gegenteiligen Auffassung (Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 25 RVG, Rz. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2010, Az. 17 W 18/10, abgedruckt in NJW-RR 2011, 501; OLG Naumburg, Beschluss v. 3.4.2014 - 2 W 26/14, MDR 2014, 1351), wonach es auf den vom Gläubiger erwarteten Wert der gepfändeten Rechte ankomme, vermag das Beschwerdegericht nicht zu folgen.
  • LG Hamburg, 17.07.2012 - 314 T 40/12

    Zur Gebührenhöhe eines ins Leere gehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    Wird durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eine nicht existierende Forderung gepfändet, so bemisst sich der Gebührenwert für den Antrag gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 2. Halbsatz RVG nach der niedrigsten Gebührenstufe (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2010, 17 W 18/10).
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