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   LG Bonn, 09.08.2011 - 8 S 236/10   

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https://dejure.org/2011,20120
LG Bonn, 09.08.2011 - 8 S 236/10 (https://dejure.org/2011,20120)
LG Bonn, Entscheidung vom 09.08.2011 - 8 S 236/10 (https://dejure.org/2011,20120)
LG Bonn, Entscheidung vom 09. August 2011 - 8 S 236/10 (https://dejure.org/2011,20120)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Merkantiler Minderwert eines Kfz nach Gasverpuffung im Innenraum

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 280, 149 BGB
    Merkantiler Minderwert eines Kfz nach Gasverpuffung im Innenraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz des merkantilen Minderwerts eines Fahrzeugs bei Austausch der gesamten Inneneinrichtung trotz nicht erfolgtem Austausch von Blechteilen oder Lackierungsarbeiten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gasverpuffung im Fahrzeug - merkantiler Minderwert

  • minderwert.de PDF

    Minderwert durch Beschädigung Innenausstattung

  • captain-huk.de

    Zur merkantilen Wertminderung und zu den Sachverständigenkosten für vorgerichtliches Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Ersatz des merkantilen Minderwerts eines Fahrzeugs bei Austausch der gesamten Inneneinrichtung trotz nicht erfolgtem Austausch von Blechteilen oder Lackierungsarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beschädigte Innenausstattung mindert Wert - Merkantiler Minderwert zählt, nicht technischer Minderwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 24
  • NZV 2012, 289
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 45/10

    Haftung für Wildschäden: Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer

    Auszug aus LG Bonn, 09.08.2011 - 8 S 236/10
    In diesem Fall fungiert nämlich der neu bestellte Sachverständige anstelle des bisherigen Sachverständigen als sachverständiger Berater des Gerichts, so dass sich die Frage- und Anhörungsbefugnisse der Parteien auch nur auf die Begutachtung des "neuen" Sachverständigen beziehen (vgl. BGH, Urt. v. 04.11.2010 - III ZR 45/10, juris Rn. 36).

    Eine Anhörung des Sachverständigen U war auch nicht ausnahmsweise zur weiteren Sachaufklärung erforderlich (vgl. dazu BGH, Urt. v. 04.11.2010 - III ZR 45/10, juris Rn. 37f.), da in dem vorliegenden Fall lediglich die Frage des Vorliegens eines merkantilen Minderwerts von den beiden Sachverständigen unterschiedlich bewertet wird.

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus LG Bonn, 09.08.2011 - 8 S 236/10
    Diese Wertdifferenz stellt einen zu ersetzenden unmittelbaren Vermögensschaden dar (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.2004 - VI ZR 357/03, juris Rn. 16; Gehrlein , in: Budewig/Gehrlein/Leipold, Der Unfall im Straßenverkehr, 2008, Kap. 20 Rn. 73; Knerr , in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl. 2008, Kap. 3 Rn. 55).
  • AG Erkelenz, 08.11.2011 - 14 C 331/11

    Zur Wertminderung bei älteren Fahrzeugen

    Dagegen ist die Frage, ob der Schaden im Fall eines Verkaufs zu offenbaren ist, nicht von Bedeutung (vgl. hierzu LG Bonn: Urteil vom 09.08.2011 - 8 S 236/10, m.w.Nachw.).
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