Rechtsprechung
BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 185/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadenersatzanspruch gegen eine Versicherungsgesellschaft bei Veruntreuung von Anlegerkapital durch einen ihrer Landesdirektoren - Anforderungen an das Vorliegen einer Anscheinsvollmacht - Haftung bei Überschreiten einer gesetzlich oder vertraglich eingeräumten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 164 ff
Haftung einer Vermittlungsgesellschaft für das Handeln ihres Bevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 631, §§ 164 ff.
Rechtsfolgen der Überschreitung einer Vollmacht
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1476
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.07.1977 - VIII ZR 243/75
Voraussetzungen der Haftung kraft Anscheinsvollmacht
Auszug aus BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 185/84
Der Bundesgerichtshof hat deshalb die Anwendung der Grundsätze über die Anscheinsvollmacht nicht davon abhängig gemacht, daß die gewerbliche Betätigung dessen eingehalten wurde, der den Rechtsschein gesetzt hat (auch nicht in der vom Berufungsurteil zur Stützung seiner Ansicht herangezogenen Entscheidung vom 13.7.1977 - VIII ZR 243/75 - WM 1977, 1169).Anders als in dem Sachverhalt, der der vom Berufungsgericht zitierten Entscheidung des VIII. Zivilsenats vom 13. Juli 1977 (WM 1977, 1169) zugrundelag, waren die Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt geschäftsungewandt.
- BGH, 19.03.1969 - VIII ZR 150/67
Haftung der Beteiligten bei Finanzierungsgeschäften - Grenzen der Legalität bei …
Auszug aus BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 185/84
Er hat vielmehr nur verschiedentlich ein Vertrauen auf einen Rechtsscheinstatbestand dann als nicht gerechtfertigt angesehen, wenn es sich dabei um einen für den Geschäftsbereich des "Vertretenen" ungewöhnlichen oder einmaligen Vorgang handelte (Urteile vom 19.3.1969 und 4.5.1971 - VIII ZR 150/67 und VI ZR 126/69 - LM GenG § 24 Nr. 3 unter 2 c - Bl. 2 R und LM BGB § 164 Nr. 34 unter I;… vgl. auch Soergel/Schultze-v. Lasaulx, 11. Aufl. § 167 Rdn. 23 a.E.;… RGRK/Steffen, 12. Aufl. § 167 Rdn. 15;… MünchKomm/Thiele, 2. Aufl. § 167 Rdn. 57 und 58). - BGH, 04.05.1971 - VI ZR 126/69
Haftung des Vertretenen aufgrund Duldungsvollmacht
Auszug aus BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 185/84
Er hat vielmehr nur verschiedentlich ein Vertrauen auf einen Rechtsscheinstatbestand dann als nicht gerechtfertigt angesehen, wenn es sich dabei um einen für den Geschäftsbereich des "Vertretenen" ungewöhnlichen oder einmaligen Vorgang handelte (Urteile vom 19.3.1969 und 4.5.1971 - VIII ZR 150/67 und VI ZR 126/69 - LM GenG § 24 Nr. 3 unter 2 c - Bl. 2 R und LM BGB § 164 Nr. 34 unter I;… vgl. auch Soergel/Schultze-v. Lasaulx, 11. Aufl. § 167 Rdn. 23 a.E.;… RGRK/Steffen, 12. Aufl. § 167 Rdn. 15;… MünchKomm/Thiele, 2. Aufl. § 167 Rdn. 57 und 58).
- OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89
Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel
Das folgt aus dem Gedanken des z.B. in den §§ 370 BGB und 56 HGB verankerten Vertrauensschutzes (BGHZ 97, 224, 230; NJW-RR 1986, 1476, 1477; 1987, 308; WM 1989, 1836, 1837; OLG Düsseldorf MDR 1978, 930; ZIP 1989, 494, 495;… Sörgel-Leptien, 12. Aufl., § 167 BGB Rdnr. 20, 30, 32;… Palandt-Heinrichs, 51. Aufl., § 173 BGB Rdnr. 21). - BGH, 08.10.1986 - IVa ZR 49/85
Haftung für arglistige Täuschung des Erfüllungsgehilfen über den Umfang der …
Nach anerkanntem Recht kann auch das Überschreiten einer vertraglich eingeräumten Handlungsvollmacht zu einer Haftung nach den Regeln über die Anscheinsvollmacht führen, sofern nur der Rechtsschein gerade im Hinblick auf die Überschreitung der Vollmacht gesetzt und insoweit Vertrauen geweckt worden ist (Senatsurteil vom 28. Mai 1986 - IVa ZR 185/84). - OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
Annahme von Erlaßangeboten bei Scheckeinlösung durch Banken als Kreditgläubiger
Zwar kann grundsätzlich das Überschreiten einer gesetzlichen oder vertraglichen Handlungsvollmacht zu einer Haftung nach den Regeln der Anscheinsvollmacht führen, sofern nur der Rechtsschein gerade im Hinblick auf die Überschreitung der Vollmacht gesetzt und insofern Vertrauen erweckt worden ist (BGH NJW-RR 86, 1476, 1477).
- OLG Hamburg, 19.08.2015 - 13 U 131/14
Bankrecht: Spareinlagegeschäft; Haftung einer Bank für Zinszusagen eines …
Dabei muss der Vertragspartner nicht alle Umstände selbst kennen, sondern es genügt, wenn ihm von anderen Personen, die diese Tatsachen kennen, die allgemein bestehende Überzeugung des Vorliegens einer Bevollmächtigung mitgeteilt wird (BGH NJW-RR 1986, 1476, 1477;… Schramm a.a.O. Rn. 66 m.w.N.). - BGH, 07.12.2004 - VI ZR 194/04
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Erfordernisse des Vertrauens auf …
Der Entscheidung des erkennenden Senats vom 4. Mai 1971 (VI ZR 126/69 - VersR 1971, 766 ff.) ist ebenso wie den Entscheidungen vom 14. April 1976 (VIII ZR 283/74 - WM 1976, 715 f.) und vom 28. Mai 1986 (IVa ZR 185/84 - NJW-RR 1986, 1476) zu entnehmen, daß ein Vertrauen auf die Bevollmächtigung des Vertreters nach § 242 BGB eine "gewisse Häufigkeit und Dauer" des Verhaltens erfordert. - OLG Hamburg, 08.07.2015 - 13 U 114/14
Darlehensvertrag: Anspruch auf Zinszahlung aufgrund eines Sparvertrages unter …
Dabei muss der Vertragspartner nicht alle Umstände selbst kennen, sondern es genügt, wenn ihm von anderen Personen, die diese Tatsachen kennen, die allgemein bestehende Überzeugung des Vorliegens einer Bevollmächtigung mitgeteilt wird (BGH NJW-RR 1986, 1476, 1477;… Schramm a.a.O. Rn. 66 m.w.N.). - OLG Hamburg, 08.07.2015 - 13 U 96/14
Sparvertrag: Verpflichtung einer Bank aufgrund der Zusage von Zinskonditionen …
Dabei muss der Vertragspartner nicht alle Umstände selbst kennen, sondern es genügt, wenn ihm von anderen Personen, die diese Tatsachen kennen, die allgemein bestehende Überzeugung des Vorliegens einer Bevollmächtigung mitgeteilt wird (BGH NJW-RR 1986, 1476, 1477;… Schramm a.a.O. Rn. 66 m.w.N.). - OLG Celle, 29.05.1996 - 9 U 207/95
Übertragung eines Schecks als Inhaberpapier durch Begebungsvertrag; Reichweite …
Soweit in MünchKomm/Schramm § 167 Rdn. 57 die Entscheidung BGH NJW-RR 1986, 1476, 1477 [BGH 28.05.1986 - IVa ZR 185/84] verkürzt mit der Aussage zitiert wird, das Überschreiten einer Handlungsvollmacht könne Vertrauen setzen, ergibt sich daraus nichts für die Bejahung einer Anscheinsvollmacht im Streitfall. - VK Bund, 20.05.2011 - VK 2-29/11
Ausbau einer Schleuse
Diese Wertung entspricht auch der höchstrichterlichen Judikatur, wonach der Umstand, dass der Vertreter gegenüber dem Geschäftsgegner wiederholt als wirklich Bevollmächtigter auftreten durfte, im Fall des Überschreitens der gesetzlich oder vertraglich eingeräumten Vollmacht einen Rechtsschein im Hinblick auf das Bestehen der Vollmacht setzen und insofern Vertrauen erwecken kann, wobei es nicht darauf ankommt, dass der Rahmen der gewerblichen Tätigkeit eingehalten wird (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1476/1477;… Schramm a.a.O., § 167 Rz. 68).
Rechtsprechung
OLG Celle, 24.07.1986 - 5 U 280/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 Abs. 3 Nr. 8 a StVO; § 17 StVG
Kriterien für die Annahme von Mitverschulden an einem Verkehrsunfall bei Verstoß gegen das Parkverbot aus § 12 Abs. 3 Nr. 8 a Straßenverkehrsordnung (StVO) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien für die Annahme von Mitverschulden an einem Verkehrsunfall bei Verstoß gegen das Parkverbot aus § 12 Abs. 3 Nr. 8 a Straßenverkehrsordnung (StVO)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 27.09.1985 - 2 O 346/85
- OLG Celle, 24.07.1986 - 5 U 280/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1476