Rechtsprechung
KG, 21.11.1985 - 16 WF 4503/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Auskunftsanspruchs für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt; Möglichkeit der Beschränkung der Prozesskostenhilfe auf einen Auskunftsanspruch bei Erhebung einer Stufenklage; Einschränkung der Missbrauchsgefahr durch eine Begrenzung ...
- mansui.eu
BGB §§ 1573, 1580; ZPO §§ 114 ff, 254, 575; GKG §§ 18, 23, 65
Prozeßkostenhilfe; Bewilligung für eine Stufenklage; Berücksichtigung des noch unbestimmten Leistungsantrages; Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 06.08.1985 - 171 F 8135/85
- KG, 21.11.1985 - 16 WF 4503/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 306
- FamRZ 1986, 284
- FamRZ 1986, 285
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 28.12.1983 - 2 WF 278/83
Auszug aus KG, 21.11.1985 - 16 WF 4503/85
Mit diesen Überlegungen befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. schon für das frühere Armenrecht OLG Köln NJW 1962, 814; OLG München Rpfleger 1981, 34; ebenso jetzt OLG Köln JurBüro 1983, 286; OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 501; 1985, 417; OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501; im Grundsatz auch OLG Frankfurt FamRZ 1985, 415 unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Ansicht;… Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 114 Rdn. 36;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 44. Aufl. § 114 Anm. 2 B d).Die Oberlandesgerichte Düsseldorf und Karlsruhe sind bereits diesen Weg gegangen, indem sie die Prozeßkostenhilfebewilligung entweder auf die "Grundlage des derzeitigen Sachstandes« (OLG Düsseldorf [2. FamS] FamRZ 1984, 501), oder auf den "Umfang, der sich in einem durch die Auskunft ergebenden vernünftigen Rahmen hält« (OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501, 502, und ihm folgend OLG Düsseldorf [4. FamS] FamRZ 1985, 417, 418), beschränkt, und eine spätere Konkretisierung dieser zunächst unbestimmten Prozeßkostenhilfebewilligung für geboten erachtet haben.
Auf die Möglichkeit einer solchen ziffernmäßigen Beschränkung hat schon der 4. Familiensenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1984, 501) hingewiesen; er hat allerdings gemeint, sie bestehe nur "in geeigneten Fällen, in denen die maßgeblichen Gesichtspunkte schon weitgehend geklärt sind«.
- KG, 25.06.1982 - 1 W 955/82
Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsermächtigung nach erfolgloser …
Auszug aus KG, 21.11.1985 - 16 WF 4503/85
Er vermag sich nicht der von dem 1. Zivilsenat des Kammergerichts (NJW 1982, 2326, 2327) vertretenen Auffassung anzuschließen, daß eine solche Zurückverweisung der Sache auch in Beschwerdeverfahren der Zivilprozeßordnung - wie bei der Berufung nach §§ 538 ff ZPO - nur bei erstinstanzlichen Verfahrensmängeln zulässig sei, und daß nach § 575 ZPO nur die ersetzende Entscheidung selbst, nicht jedoch eine noch erforderliche erneute (teilweise) Sachaufklärung dem unteren Gericht übertragen werden dürfe. - BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68
Waschmittel
Auszug aus KG, 21.11.1985 - 16 WF 4503/85
Davon geht auch der Bundesgerichtshof aus (BGHZ 51, 131).
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81
Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …
Auszug aus KG, 21.11.1985 - 16 WF 4503/85
Dementsprechend hat der Antragsteller jedenfalls auch einen Auskunftsanspruch nach § 1580 BGB (BGH FamRZ 1983, 352, 354 = BGHF 3, 825). - BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 620/80
Scheidungsfolgen in gemischt-nationaler Ehe
Auszug aus KG, 21.11.1985 - 16 WF 4503/85
Die Scheidungsfolgen, die Gegenstand der beabsichtigten Rechtsverfolgung sind, sind trotz der ausländischen Staatsangehörigkeit des Antragstellers nach deutschem Recht zu beurteilen, weil die Antragsgegnerin Deutsche ist (BGH FamRZ 1983, 876 = EzFamR EGBGB Art. 17 Nr. 4 = BGHF 3, 1117). - OLG Köln, 29.12.1961 - 10 W 78/61
Auszug aus KG, 21.11.1985 - 16 WF 4503/85
Mit diesen Überlegungen befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. schon für das frühere Armenrecht OLG Köln NJW 1962, 814; OLG München Rpfleger 1981, 34; ebenso jetzt OLG Köln JurBüro 1983, 286; OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 501; 1985, 417; OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501; im Grundsatz auch OLG Frankfurt FamRZ 1985, 415 unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Ansicht;… Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 114 Rdn. 36;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 44. Aufl. § 114 Anm. 2 B d).
- OLG Düsseldorf, 03.07.1987 - 5 WF 89/87
Stufenklage; Prozeßkostenhilfe; Streitwert; Klageantrag; Vorläufige Schätzung
Dies entspricht herrschender Auffassung (OLG Köln JurBüro 1983, 285; OLG Düsseldorf [2. FamS] FamRZ 1984, 501; [4. FamS] FamRZ 1985, 417; [3. FamS] FamRZ 1986, 286; OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501; KG FamRZ 1986, 284).Das Argument des Oberlandesgerichts Koblenz (…aaO), § 65 GKG sei nur eine Sollvorschrift, greift nicht durch: Das insoweit bestehende pflichtgemäße Ermessen des Gerichts bezieht sich nur auf die vorzeitige Zustellung, nicht auf die Anforderung des Gebührenvorschusses; dieser ist zwingend zu erheben (vgl. KG FamRZ 1986, 284, 285).
Der Umstand, daß der Leistungsantrag noch nicht beziffert ist, führt nicht dazu, daß er bei der erforderlichen - vorläufigen - Streitwertfestsetzung außer Betracht gelassen werden kann; vielmehr ist insoweit der Streitwert - wie in allen Fällen unbezifferter Anträge - vorläufig zu schätzen (vgl. KG FamRZ 1986, 284, 286).
- OLG Nürnberg, 18.03.1996 - 7 WF 466/96
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Stufenklage
Für die Stufenklage i.S. des § 254 ZPO ist Prozeßkostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO ) schon vor Erteilung der Auskunft (Stufe 1) sogleich für alle Klageanträge, also auch für den unbezifferten Leistungsantrag (Stufe 3), einheitlich zu bewilligen, weil eine (vorläufige) Beschränkung der Bewilligung auf die Auskunftsstufe für eine mittellose oder hilfsbedürftige Klagepartei nicht unerhebliche Nachteile bringen würde (vgl. OLG Köln FamRZ 1995, 1503, 1504; OLG München FamRZ 1994, 1126, 1127; FamRZ 1994, 1184 ; FamRZ 1993, 340 ; 1993, 594; OLG Hamm FamRZ 1994, 312 ; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 1241 ; FamRZ 1991, 1458 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 1281 ; FamRZ 1985, 417; KG Berlin, FamRZ 1986, 284 ; OLG Koblenz FamRZ 1985, 953; OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501;… Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl. 1995, § 114 Rn. 37;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 54. Aufl., 1996, § 114 , Rn. 39;… MünchKomm/Wax, ZPO , § 114 , Rn. 13;… Stein/Jonas/Bork, ZPO , § 114 Rn. 33;… Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe, Rn. 459;… Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 8, Rn. 52; Egon Schneider, MDR 1986, 552).Der mit der sofortigen Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die gesamte Stufenklage entstehenden Gefahr, der Leistungsantrag könne später mißbräuchlich überhöht beziffert werden, um möglichst hohe Anwaltsgebühren aus der Staatskasse vergütet zu erhalten (§§ 123, 127 BRAGO ), wird in der Rechtsprechung in verschiedener Weise vorgebeugt: Teils wird die Bewilligung auf "den unbezifferten Leistungsantrag auf der Grundlage des derzeitigen Sachstands" beschränkt (OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 501; OLG Köln AnwBl. 1986, 456), teils wird eine "Konkretisierung der Bewilligung anhand der Auskunft" gefordert (OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501, 502; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 417, 418), und teils wird eine gleichzeitige Festsetzung eines vorläufigen Streitwerts für den unbezifferten Leistungsantrag für das richtige Mittel gehalten, einem Mißbrauch der bereits bewilligten PKH durch nachträgliche unangemessen überhöhte Bezifferung des Leistungsantrags vorzubeugen (vgl. OLG München FamRZ 1994, 1184 ; KG FamRZ 1986, 284, 286; OLG Frankfurt FamRZ 1991, 1458 ; Schneider, MDR 1986, 552, 554).
- OLG Köln, 02.05.1990 - 2 W 61/90
Hinreichende Bestimmung eines Vollstreckungsantrags; Konkrete Bezeichnung der für …
1.) Die gemäß § 793 ZPO statthafte und auch ansonsten zulässige sofortige Beschwerde führt gemäß § 575 ZPO (vgl. KG FamRZ 1986, 284) zur Aufhebung und zur Zurückverweisung, da der Vollstreckungsantrag entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht hinreichend bestimmt ist, so daß das Landgericht noch über den Hilfsantrag des Gläubigers - den es von seinem Standpunkt aus mit Recht nicht geprüft hat - zu entscheiden hat.
- KG, 25.10.2007 - 16 WF 246/07
Prozesskostenhilfebewilligung für eine Unterhaltsstufenklage
Für die Stufenklage ist grundsätzlich insgesamt Prozesskostenhilfe zu bewilligen (Senat FamRZ 1986, 284 ff.; FamRZ 1997, 1405 a.E.;… Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 114 Rn. 37).Dem Senat ist eine eigene abschließende Entscheidung nicht möglich, weil mit der Prozesskostenhilfebewilligung für eine Stufenklage zugleich der (Mindest-) Streitwert der Stufenklage vorläufig festzusetzen ist (Senat FamRZ 1986, 284 ff.; FamRZ 1997, 1405 a.E.) sowie der Streitgegenstand der Zahlungsstufe - mit Ausnahme der noch ungewissen Höhe - zu konkretisieren ist und dazu noch eine Mitteilung und Erläuterung der Klägerin erforderlich ist, in welcher Höhe sie die Unterhaltsansprüche vorläufig errechnet (§ 63 GKG) und worauf sie diese konkret stützt.
- OLG Stuttgart, 12.07.1995 - 9 W 69/94
Möglichkeit der Bestellung eines Prozessvertreters analog § 57 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 26.08.2013 - 7 WF 76/13
Verfahrenskostenhilfeantrag für Kindesunterhaltsklage: Mutwilligkeit eines ohne …
Die Antragstellerin geht allerdings im Ansatz zu Recht davon aus, dass bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Wege eines Stufenantrags bei der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe nicht in der Weise zwischen Auskunftsstufe und Leistungsstufe getrennt werden dürfte, dass Verfahrenskostenhilfe zunächst nur für die Auskunftsstufe gewährt wird, sondern dass in diesem Fall einheitlich Verfahrenskostenhilfe für die Auskunfts- und die Leistungsstufe zu gewähren ist, wobei der Wert der Leistungsstufe sich an einer vorsichtigen Prognose der zu erwartenden Anspruchshöhe zu orientieren hat (ausführlich hierzu KG, Beschluss vom 21.11.1985, NJW-RR 1986, S. 306 ff.). - OLG München, 31.07.2015 - 13 W 1221/15
Zurückverweisung in Beschwerdeinstanz bei Kostenbeschluss ohne individuelle …
Das Kammergericht stellt mit Beschluss vom 21.11.1985 (in OLGZ 1986, 111) im zweiten Leitsatz seiner Entscheidung zwar noch zur früheren Gesetzeslage, aber in der Sache unverändert, Folgendes fest:. - KG, 20.09.2004 - 3 WF 189/04
Behandlung eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer Unterhaltsstufenklage
Soweit die Gegenansicht ihre Auffassung daraus herleitet, dass durch die Zustellung einer Stufenklage auch der Leistungsanspruch rechthängig wird, bei noch ausstehender Bewilligung der Prozesskostenhilfe insoweit aber ein Gerichtskostenvorschuss angefordert werden müsse, der prozesskostenarmen Partei damit die Erhebung einer Stufenklage nicht möglich sei (so vor allem Kammergericht, 16. Zivilsenat, FamRZ 86, 284) wird die Vorschrift des § 65 GKG Abs. 7 Nr. 3 übersehen, nach der eine Zustellung auch möglich ist, wenn der Kläger glaubhaft macht, dass er zur Zahlung eines Vorschusses nicht in der Lage ist. - KG, 24.03.1997 - 16 WF 8174/96
Auskunftsanspruch eines unterhaltsberechtigten Ehegatten nach Anspruchsübergang …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. FamRZ 1986, 284 ) ist die Prozesskostenhilfebewilligung auf die gesamte Stufenklage, deren unbezifferter Zahlungsantrag regelmäßig den höheren Wert hat, zu erstrecken und zunächst ein vorläufiger Mindeststreitwert festzusetzen. - OLG Köln, 14.12.1994 - 27 WF 115/94
Umfang der PKH-Bewilligung bei Stufenklage
Dies entspricht der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur.( OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501; OLG Koblenz FamRZ 1985, 953; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 1281; KG FamRZ 1986, 285; OLG Köln FamRZ 1986, 1230;… Baumbach/Lauterbach, ZPO, 51. Aufl., § 119 Rdnr. 43 Stichwort "Stufenklage";… Zöller/Philippi, ZPO, 18. Aufl., § 114 Rdnr. 37; aA OLG Bamberg FamRZ 1986, 372; OLG Frankfurt FamRZ 1985, 415; OLG Koblenz FamRZ 1985, 416). - KG, 27.03.2001 - 18 WF 193/01
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- OLG Zweibrücken, 07.08.1998 - 3 W 171/98
Anspruch auf Absetzung von einem Rechtsanwalt und Übersetzer in Rechnung …
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 07.06.1985 - 13 UF 1429/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versorgungsausgleich; Mündliche Verhandlung; Abtrennung; Scheidungsverbund
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 306
- FamRZ 1985, 1144
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80
Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich
Auszug aus OLG Koblenz, 07.06.1985 - 13 UF 1429/84
»...Das abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren unterliegt nach Meinung des Senats nicht dem Mündlichkeitsprinzip des § 128 ZPO (.. wie hier [u.a.]: OLG Celle, FamRZ 79, 598,599; OLG Hamm, FamRZ 80, 702,703;… Keidel/Kuntze/Winkler, Freiw. Gerichtsbarkeit, Teil A, 11. Aufl., Rz. 4 zu § 53 b FGG ; für das Beschwerdeverfahren auch BGH, FamRZ 83, 267 [hier: IV (418) 208 a-b und (470) 210 e]).als Sollvorschrift ist zu schließen, daß die Gerichte zwar grundsätzlich zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung verpflichtet sind, daß das Unterbleiben der mündlichen Verhandlung aber nicht ohne weiteres, sondern nur dann als Verfahrensfehler angesehen und beanstandet werden kann, wenn dadurch im Einzelfall zugleich etwa gegen § 12 FGG oder den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßen wird (so BGH, FamRZ 83, 267,268 [hier: IV (470) 210 e]).