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   OLG Schleswig, 03.09.1985 - 6 U 32/85   

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OLG Schleswig, 03.09.1985 - 6 U 32/85 (https://dejure.org/1985,6398)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.09.1985 - 6 U 32/85 (https://dejure.org/1985,6398)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. September 1985 - 6 U 32/85 (https://dejure.org/1985,6398)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 38
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Voraussetzung sei allerdings, dass die Verjährungsfrist auch abgelaufen sei, der Kläger also die Verjährung nicht durch die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen unterbrochen habe (OLG Koblenz, WRP 1982, 657, 658; OLG Schleswig, NJW-RR 1986, 38 f.; OLG Hamm, WRP 1977, 199 f.; OLG Hamburg, WRP 1982, 161, das diese Rechtsprechung aber aufgegeben hat, vgl. OLG Hamburg, MD 1985, aaO; MünchKommZPO/Lindacher, ZPO, 3. Aufl., § 91a Rdnr. 152; Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO, 3. Aufl., § 91a Rdnr. 33; Ulrich, WRP 1990, 651, 654; Bork, WRP 1987, 8, 12).
  • BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91

    Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im

    Der Mindermeinung, die für die Frage der Wirksamkeit einer einseitigen Erledigungserklärung auch darauf abheben will, ob das Ereignis, auf das sie sich bezieht, in den Verursachungs- bzw. Verantwortungsbereich des Klägers selbst fällt (vgl. OLG Hamm WRP 1977, 199, 200 und BB 1979, 1377, 1378; OLG Koblenz WRP 1982, 657, 658 und WRP 1986, 298; OLG Schleswig NJW-RR 1986, 38, 39; Zöller/Vollkommer, ZPO , 18. Aufl., § 91 a Rdn. 5 und Rdn. 58 unter dem Stichwort "Verjährung"; Borck, WRP 1987, 8, 12; offengelassen von OLG Nürnberg NJW-RR 1989, 443, 445 unter III) kann nicht beigetreten werden, da sie mit ihrer im wesentlichen auf Billigkeitserwägungen gründenden Argumentation vernachlässigt, daß die befürchteten Kostennachteile der beklagten Partei nach deren Zustimmung zur Erledigung ohne weiteres auch im Rahmen der nach § 91 a ZPO ohnehin nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung abgewendet werden können.
  • OLG Jena, 06.04.2006 - 1 U 642/05
    Deshalb bejaht das OLG Frankfurt (vgl. GRUR-RR 2002, 183; a.A. OLG Schleswig NJW-RR 1986, 38; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 91a, Rn. 58 "Verjährung") die Erledigung der Hauptsache, wenn die Verjährungsfrist für den Klageanspruch bereits bei Erhebung der Klage abgelaufen war, sich der Beklagte jedoch erstmals im Prozess auf die Verjährung beruft.

    Dagegen vertreten das OLG Schleswig (vgl. NJW-RR 1986, 38 [OLG Schleswig 03.09.1985 - 6 U 32/85] ) und ein Teil der Literatur (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 91a, Rn. 58 "Verjährung; EI-Gayar, MDR 1998, 698) die Ansicht, dass die Erhebung der Einrede der Verjährung bei einem bereits bei Klageerhebung verjährten Anspruch kein erledigendes Ereignis darstelle, bb) Es kann indes dahinstehen, welcher Rechtsauffassung der Vorzug zu geben ist, da vorliegend - auch nach der Ansicht des OLG Frankfurt (vgl. GRUR-RR 2002, 183) - die Erhebung der Einrede der Verjährung nicht als ein erledigendes Ereignis angesehen werden kann.

  • OLG Braunschweig, 20.12.2022 - 4 U 57/21

    Widerruf; Verbraucher; Verbraucherdarlehensvertrag; negative Feststellungsklage;

    Hingegen verdiene diesen Schutz nicht derjenige Kläger, der durch sein eigenes willensgesteuertes Verhalten den Erfolg seiner Klage vereitele, es sei denn, dass sein Verhalten auf billigenswerten Gründen beruhe (in diesem Sinne: OLG Schleswig, Urteil vom 3. September 1985 - 6 U 32/85 -, NJW-RR 1986, 38 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Juli 1982 - 6 W 338/82 -, WRP 1982, 657 f.; Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 10. April 2001 - 5 Sa 403/2000 -, Rn. 188, juris; ferner: AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 8. August 2017 - 9 C 62/17 -, Rn. 22-24, juris; Landgericht Braunschweig, Urteil vom 16. Juni 2022 - 5 O 1888/20 -, n.v., Anlage B 48).
  • OLG Nürnberg, 09.11.1988 - 9 U 1682/88

    Vorliegen einer zulässigen Klageänderung im Falle der Erledigung eines

    Diese Ansicht wird mit der in der Tat naheliegenden Erwägung begründet, daß der Zweck des § 91 a ZPO darin besteht, den Kläger vor ungerechtfertigten Nachteilen zu bewahren, wenn er einen zunächst zulässig und begründet geltend gemachten Anspruch nur deshalb nicht durchsetzen kann, weil ein Ereignis den Anspruch gegenstandslos gemacht hat, auf das er entweder keinen Einfluß oder das er aus billigenswerten Gründen selbst herbeigeführt hatte (OLG Düsseldorf MDR 1978, 762, 763 [OLG Düsseldorf 02.03.1978 - 12 U 214/77] ; OLG Koblenz WRP 1982, 657, 658; OLG Schleswig NJW-RR 1986, 38, 39 [OLG Schleswig 03.09.1985 - 6 U 32/85] ; Borck WRP 1987, 8, 10; Zöller-Vollkommer, 15. Aufl., § 91 a ZPO Rdnr. 58 "Verjährung"; vgl. auch: OLG Nürnberg WRP 1980, 232, 233; OLG Karlsruhe WRP 1985, 288; OLG München WRP 1987, 267, 268; Hase WRP 1985, 254).
  • LG Düsseldorf, 04.09.2001 - 24 S 196/01

    Anspruch des Vermieters auf Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses;

    Die Kammer schließt sich der von der herrschenden Meinung vertretenen Auffassung an, dass auch die nach Rechtshängigkeit der Klage erhobene Verjährungseinrede zur Erledigung der Hauptsache führt (OLG Düsseldorf, MDR 1980, 1027 [OLG Düsseldorf 12.06.1980 - 2 U 19/80] , OLG Frankfurt/M, MDR 1997, 1072; BGH, GRUR 1993, 769 (779 f.), a.A.: OLG Schleswig, NJW-RR 1986, 38 (39) [OLG Schleswig 03.09.1985 - 6 U 32/85] f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1987 - 5 UF 107/86
    Das mag möglicherweise in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein rückwirkender Wegfall aufgrund einer Gestaltungserklärung, zum Beispiel einer Aufrechnungserklärung, erfolgt, die erstmals in dem Laufe des Rechtsstreits abgegeben wird, anders zu beurteilen sein, weil die klagende Partei sich auf einen solchen Wegfall nicht einstellen konnte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt bei der Erhebung der Verjährungseinrede OLG Schleswig NJW-RR 1986, 38, 39).
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