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   OLG Köln, 02.07.1985 - 15 U 127/85   

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https://dejure.org/1985,3813
OLG Köln, 02.07.1985 - 15 U 127/85 (https://dejure.org/1985,3813)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.07.1985 - 15 U 127/85 (https://dejure.org/1985,3813)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 1985 - 15 U 127/85 (https://dejure.org/1985,3813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 11 NRWPresseG (LPG Nordrhein-Westfalen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 418
  • afp 1985, 227
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 10.01.1989 - 15 U 198/88

    Beschlagnahme des Gedichts von Bertolt Brecht "General, Dein Tank"; Fehlen des

    Ist der Gegendarstellungsanspruch bei einer aus mehreren selbständigen Punkten bestehenden Gegendarstellung in einzelnen Punkten unbegründet, so muß er insgesamt nicht erfüllt werden (Senatsurteil vom 2.07.1985 = AfP 1985, 227 mit Anmerkung Damm = NJW-RR 1986, 418.

    Der Senat hat sich zwar im Urteil vom 2.07.1985 (NJW-RR 1986, 418) der Ansicht des OLG Frankfurt (AfP 1979, 359) angeschlossen, daß das Gericht den Gegendarstellungsanspruch in einzelnen der mehreren selbständigen Punkten abweisen und in anderen Punkten zusprechen kann, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:.

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2015 - 5 W 93/14

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Im Übrigen darf eine Gegendarstellung, die in Teilen den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, nach dem "Alles-oder-Nichts-Prinzip" nicht in einer geänderten oder gekürzten Fassung gedruckt werden (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2009, 408; OLG Düsseldorf, AfP 2001, 327 ; OLG Köln, NJW-RR 1986, 418; OLG München, NJW-RR 1998, 1632).
  • LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 152/07

    Pflicht zur Erwähnung aller im Stadtrat der Stadt Köln vertretenen Parteien i.R.

    Hieraus ergibt sich für den Einzelfall, dass Betroffenheit insbesondere dann vorliegt, wenn eine Äußerung auf jemanden gezielt ist, indem von seinen Handlungen und Unterlassungen, von seinen Äußerungen und Eigenschaften die Rede ist (vgl. OLG Köln in NJW-RR 1986, 418).
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