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   OLG Düsseldorf, 05.12.1985 - 8 U 104/84   

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https://dejure.org/1985,4134
OLG Düsseldorf, 05.12.1985 - 8 U 104/84 (https://dejure.org/1985,4134)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.1985 - 8 U 104/84 (https://dejure.org/1985,4134)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 1985 - 8 U 104/84 (https://dejure.org/1985,4134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 242, 398, 611, 675, 812, 823, 826
    Vertragsrecht; Schutzpflichten im Rahmen des Anwaltsvertrages; keine anwaltliche Vertragshaftung gegenüber Mandantengegner trotz dessen Schuldbeitritt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 730
  • FamRZ 1986, 575 (Ls.)
  • AnwBl 1986, 203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.1976 - VIII ZR 246/74

    Gemüseblatt - C.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>),

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1985 - 8 U 104/84
    Ob jemand in die Schutzwirkung des Vertrages einbezogen ist, ist im Wege ergänzender Vertragsauslegung nach dem Vertragszweck unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben zu entscheiden (BGH NJW 1959, 1676; 1968, 885, 887; 1976, 712, 713).

    Der Vertragsschutz beschränkt sich in der Regel auf die Personen, die durch den Gläubiger mit der Leistung des Schuldners in Beziehung kommen, und bei denen der Gläubiger redlicherweise damit rechnen kann, daß die ihm geschuldete Obhut in gleicher Weise auch diesen Personen entgegengebracht wird (BGH NJW 1976, 712).

  • OLG Celle, 04.10.1974 - 2 U 153/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1985 - 8 U 104/84
    Ob diese Voraussetzungen hier gegeben sind, kann dahinstehen, denn den Drittschaden kann jedenfalls nicht der Dritte, sondern nur der nicht geschädigte Rechtsinhaber, also der Vertragspartner des Schädigers (hier: die frühere Ehefrau des Beklagten), ersetzt verlangen (vgl. OLG Celle VersR 1975, 838; Heinrichs in Palandt, BGB 43. Aufl. Vorbem.
  • BGH, 11.01.1977 - VI ZR 261/75

    Ersatzansprüche gegen Anwalt aus schuldhafter Vertretungsverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1985 - 8 U 104/84
    Der Anwaltsvertrag erlaubt von seinem Wesen und von seiner Struktur her nur in seltenen Fällen eine solche, unmittelbar Schadensersatzansprüche auslösende Einbeziehung Dritter in die aus dem Vertrag bestehenden Pflichten (BGH NJW 1977, 2073, 2074), denn er ist auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt aufgebaut, und daher von seinem Inhalt her streng zweiseitig ohne Außenwirkung angelegt.
  • BGH, 15.05.1959 - VI ZR 109/58

    Capuzol - Produzentenhaftung; § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1985 - 8 U 104/84
    Ob jemand in die Schutzwirkung des Vertrages einbezogen ist, ist im Wege ergänzender Vertragsauslegung nach dem Vertragszweck unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben zu entscheiden (BGH NJW 1959, 1676; 1968, 885, 887; 1976, 712, 713).
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1985 - 8 U 104/84
    Denjenigen Fällen, in denen das Recht zur Drittschadensliquidation besteht, ist gemein, daß der aus dem Vertrag Berechtigte und der Träger des durch den Vertrag geschuldeten Interesses verschiedene Personen sind (vgl. BGH NJW 1963, 2071, 2074 ff).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 167/07

    Zulässigkeit der Vereinbarung der Zahlung einer "Vergleichsgebühr für den Fall

    Ein Anwaltsvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (vgl. Terbille in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, aaO Rn. 317 ff; Zugehör in Zugehör/ Fischer/Sieg/Schlee, aaO Rn. 1659 ff), bei dem der Anwalt nicht nur seinen Mandanten zu beraten hat, sondern auch drittschützende Pflichten gegenüber dem Verhandlungsgegner seines Mandanten wahrnehmen muss, ist nicht anzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 17. Mai 1990 - IX ZR 85/89, NJW 1991, 32, 33; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 730).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2010 - 24 U 100/09

    Haftungsausfüllende Kausalität bei der Anwaltshaftung

    Zudem hat der Anwaltsvertrag regelmäßig keine Schutzwirkung zugunsten eines Vertragsgegners wie beispielsweise eines Insolvenzgläubigers des Mandanten, weil ein Rechtsanwalt grundsätzlich nur einseitig die Interessen seines Auftraggebers wahrnimmt (BGH NJW 1991, 32 (33); OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 730; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rn. 1660 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.11.2006 - 25 U 40/06

    Zum Umfang des Schutzbereiches eines Steuerberatervertrages

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1986, 730 f), in der die Einbeziehung eines Ehegatten in den auf den Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung gerichteten Anwaltsvertrag zwischen dem Anwalt und dem anderen Ehegatten verneint wurde, mit der vorliegenden Konstellation nicht vergleichbar.
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