Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.12.1984

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.07.1985 - 16 WF 127/85   

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https://dejure.org/1985,1992
OLG Karlsruhe, 30.07.1985 - 16 WF 127/85 (https://dejure.org/1985,1992)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.07.1985 - 16 WF 127/85 (https://dejure.org/1985,1992)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juli 1985 - 16 WF 127/85 (https://dejure.org/1985,1992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 114, 115; BSHG §§ 88, 92a
    Prozeßkostenhilfe; Beurteilung der Vermögenslosigkeit bei grob fahrlässiger Vermögensminderung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermögensminderung; Prozeßführungskosten; Prozeßkostenhilfe; Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßführungskosten

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1946 (Ls.)
  • NJW-RR 1986, 779
  • NJW-RR 1986, 799
  • MDR 1986, 151
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 23.12.1982 - 21 WF 188/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.07.1985 - 16 WF 127/85
    Einer Partei ist Prozeßkostenhilfe für das Scheidungsverfahren zu versagen, wenn sie für ihren neuen Hausstand Einrichtungsgegenstände (Einbauküche, Elektrogeräte, Radio) angeschafft, und hierfür 4.450 DM eines Sparguthabens von 7.500 DM verwendet hat, statt im Wege der Hausratsteilung einen Teil des vorhandenen Hausrates für sich in Anspruch zu nehmen (gegen OLG Köln FamRZ 1983, 635).

    Das Oberlandesgericht Köln (FamRZ 1983, 635) geht sogar davon aus, daß einer Partei nur dann Prozeßkostenhilfe versagt werden könne, wenn sie sich in der Absicht, Kostenbefreiung für den Prozeß zu erlangen, böswillig arm gemacht habe: Da nämlich die Leistungsfähigkeit einer Partei in Anlehnung an die Regeln des Bundessozialhilfegesetzes zu beurteilen sei, müsse der in § 25 Abs. 2 Nr. 1 BSHG enthaltene Grundsatz berücksichtigt werden, daß die Sozialhilfe nur dann eingeschränkt werden könne, wenn der Hilfesuchende bei seiner Vermögensminderung in der Absicht gehandelt habe, die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe herbeizuführen.

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 12 W 4/22

    Nachweis der Insolvenzreife einer Gesellschaft bei Verletzung der Pflicht zur

    Dies ist mit dem Gebot der Sparsamkeit staatlicher Leistungen und der Subsidiarität der Prozesskostenhilfe nicht vereinbar (OLG Hamm, Beschl. v. 23.08.1999, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.07.1985 - 16 WF 127/85, NJW-RR 1986, 799).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 16 WF 84/07

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für den Antragsgegner in einer

    Nach der - allerdings nicht unwidersprochen gebliebenen Rechtsprechung des Senats (B. v. 30. Juli 1985 - 16 WF 127/85 - Justiz 1986, 20 = MDR 1986, 151 = NJW-RR 1986, 779) ist einer Partei Prozesskostenhilfe zu versagen, wenn sie grob fahrlässig ihr Vermögen derart vermindert hat, dass sie deswegen Schwierigkeiten hat, ihre Prozesskosten aufzubringen (a.A. Zöller/Philippi ZPO 26. Auflage § 115 Rn 75 m.w.N.: Mutwilligkeit).
  • OLG Hamm, 23.08.1999 - 22 W 26/99

    Vorsätzliche Herbeiführung der Bedürftigkeit

    Dies ist mit dem Gebot der Sparsamkeit staatlicher Leistungen und der Subsidiarität der Prozeßkostenhilfe nicht vereinbar (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 86, 799).
  • OLG Bamberg, 21.10.1994 - 7 WF 134/94

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Fehlen von eigenem verwertbarem Vermögen;

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.1984 - 8 U 132/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2753
OLG Düsseldorf, 20.12.1984 - 8 U 132/84 (https://dejure.org/1984,2753)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.1984 - 8 U 132/84 (https://dejure.org/1984,2753)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 1984 - 8 U 132/84 (https://dejure.org/1984,2753)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 799
  • MDR 1985, 852
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 8 UF 30/05

    Zur Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils an früheren

    Die Frage, ob für die Wirksamkeit der Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten dessen Postulationsfähigkeit gegeben sein muss, ist in Rechtsprechung und Literatur durchaus auch verneint oder offen gelassen worden (Roth in Stein/Jonas, ZPO, § 172, Rdnr. 8; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 172, Rdnr. 3; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1986, 799 f; KG in NJW 1994, 3111 f).
  • BFH, 25.11.1997 - VII R 79/96

    Unwirksamkeit der Ausschlussfrist für die Vorlage der Prozessvollmacht

    Die Vorschrift enthält zwingendes, nicht der Disposition durch die Beteiligten unterliegendes Recht (vgl. Stöber in Zöller, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., vor § 166 Rz. 6; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 55. Aufl., § 295 Rz. 62; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 1984 8 U 132/84, MDR 1985, 852; für Mängel bei der Urteilszustellung: Reichsgericht, Urteil vom 4. Juni 1920 VII 523/19, RGZ 99, 140; BGH-Beschluß vom 18. April 1952 I ZB 5/52, NJW 1952, 934).
  • KG, 13.05.1994 - 1 W 1913/93

    Festsetzung der Kosten eines gerichtlichen Vergleichs; Anforderungen an die

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