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   OLG Düsseldorf, 06.09.1985 - 3 W 145/85   

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https://dejure.org/1985,4184
OLG Düsseldorf, 06.09.1985 - 3 W 145/85 (https://dejure.org/1985,4184)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.09.1985 - 3 W 145/85 (https://dejure.org/1985,4184)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. September 1985 - 3 W 145/85 (https://dejure.org/1985,4184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohneigentümerversammlung bei Nichtankündigung von Beschlussgegenständen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 96
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 01.09.1980 - 3 W 189/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1985 - 3 W 145/85
    Demgegenüber hat allerdings der Senat in einem Beschluß vom 1. September 1980 - 3 W 189/80 - aus § 24 Abs. 3 WEG gefolgert, daß, wenn dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates bzw. seinem Vertreter unter bestimmten Voraussetzungen sogar das Recht zur Einberufung einer Eigentümerversammlung zusteht, er auch das weniger weitgehende Recht haben müsse, nur bestimmte Tagesordnungspunkte selbst einzubringen.
  • OLG Hamburg, 09.12.1969 - 2 U 45/69
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1985 - 3 W 145/85
    Dagegen sieht das Gesetz nicht vor, daß einzelne Wohnungseigentümer oder auch nur die Mehrheit der Wohnungseigentümer weitere Beschlußgegenstände auf die Tagesordnung einer vom Verwalter einberufenen Versammlung setzen können (vgl. hierzu BayObLG MDR 1970, 507; OLG Hamm Rpfleger 1979, 342 ff.; LG Hamburg NJW 1962, 1867 f.).
  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Nachdem das Gutachten vorlag, oblag es der Verwalterin, eine Eigentümerversammlung vorzubereiten und einzuberufen (§ 24 Abs. 1 WEG), damit die Wohnungseigentümer über die gebotenen Instandsetzungsmaßnahmen beschließen konnten (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 96; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 24 Rn. 40).

    Dieser Regelungssystematik liegt eine Ordnungsfunktion zugrunde, die einen strukturierten und effizienten Ablauf einer Eigentümerversammlung gewährleisten soll (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 96).

  • OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05

    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufnahme

    Der Verwaltungsbeiratsvorsitzende kann in analoger Anwendung von § 24 Abs. 3 WEG die Tagesordnung dann gestalten, wenn der Verwalter sich pflichtwidrig weigert, einen Tagesordnungspunkt aufzunehmen oder das Minderheitenquorum des § 24 Abs. 2 WEG missachtet (Oberlandesgericht Düsseldorf NJW-RR 1986, 96; Drasdo: Die Eigentümerversammlung nach WEG, 3.Aufl., 2005, Rdnr. 184).
  • BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung

    Allein durch die Vielzahl der in der Schriftrolle enthaltenen Anträge, die auf Verlangen der Antragsteller in einer Eigentümerversammlung behandelt werden sollen, wäre ein ordnungsmäßiger Ablauf der Versammlung gefährdet (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 96).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2004 - 5 W 268/03

    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme

    Zu Recht geht die angefochtene Entscheidung daher davon aus, dass ein einzelner Wohnungseigentümer davon abgesehen nur dann die Aufnahme von Verhandlungsgegenständen auf die Tagesordnung einer Wohnungseigentümerversammlung beanspruchen darf, wenn ihre Beratung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (§ 21 Abs. 4 WEG; vgl. zu allem BayObLGZ 1988, 287, 292, 1970, 1, 4; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 96; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23 Rdn. 86).
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