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BGH, 01.06.1987 - II ZR 218/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Anspruch eines Bauunternehmers gegen eine Bauherrengemeinschaft auf anteilige Begleichung einer Werklohnforderung, von entgangenem Gewinn, Stillstandskosten und Zinsaufwendungen - Unmittelbare Verpflichtung des einzelnen Bauherrn durch den von dem Baubetreuer mit einem ...
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Papierfundstellen
- NJW 1987, 3255 (Ls.)
- NJW-RR 1987, 1233
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78
Vergabe durch Baubetreuer namens der Erwerber bei umfangreichem Vorhaben
Auszug aus BGH, 01.06.1987 - II ZR 218/86
Der einzelne Bauherr wird durch den von dem Baubetreuer mit einem Unternehmer abgeschlossenen Werkvertrag unmittelbar verpflichtet, wenn der Wortlaut dieses Vertrages insoweit eindeutig ist und ein gegenteiliger übereinstimmender Wille der Vertragschließenden nicht entgegensteht (vgl. BGHZ 76, 86, 90 m.w.N.).Ob die Mitglieder bei Abschluß des Bauvertrages schon alle feststanden, ist bei der hier gewählten Vertragsgestaltung unerheblich (vgl. BGHZ 76, 86, 90).
- BGH, 30.04.1979 - II ZR 137/78
GbR als Gesellschafterin einer anderen GbR; Ansprüche der Gesellschafter nach …
Auszug aus BGH, 01.06.1987 - II ZR 218/86
Die von dem Berufungsgericht herangezogene Entscheidung des Senats vom 30. April 1979 (BGHZ 74, 240) ist nicht einschlägig. - BGH, 16.06.1983 - VII ZR 115/81
Baubetreuer: Vollmacht
Auszug aus BGH, 01.06.1987 - II ZR 218/86
Derjenige, der später in eine Bauherrengemeinschaft eintritt und den Baubetreuungsvertrag unterschreibt, genehmigt dadurch die von dem Baubetreuer bereits erteilten Aufträge (vgl. BGH, Urt. v. 16. Juni 1983 - VII ZR 115/81, BauR 1983, 457, 458).
- OLG Stuttgart, 28.03.2023 - 10 U 29/22
Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit einem mangelhaften Dachaufbau (sog. …
In den Sachverhalten, die den zitierten Entscheidungen zu Grunde lagen, hatte der Baubetreuer jeweils ausdrücklich erklärt, dass der Auftrag im Namen der Bauherren (bzw. -gemeinschaft) erteilt werde und die Bauherren waren durch die örtlich genaue Bezeichnung des Grundstücks eindeutig bestimmbar (ebenso im Fall BGH, Urteil vom 1. Juni 1987 - II ZR 218/86 -, juris Rn. 7 f.). - LG Bonn, 27.01.2017 - 1 O 181/16
Auffahrunfall, Fahrspurwechsel, Anscheinsbeweis, Quote
Deshalb spricht zwar bei Auffahrunfällen grundsätzlich der erste Anschein für ein unfallursächliches Verschulden des Auffahrenden (BGH NJW 2012, 608; BGH NJW-RR 1987, 1233; KG NJW-RR 2014, 809, 810;… OLG München, Urt. v. 25.10.2013 - 10 U 964/13 = juris Rd.6 und Rd.18). - AG Mannheim, 30.11.2007 - 9 C 437/07
Ansprüche nach einem Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoß …
Für die Regeln des Straßenverkehrs erfolgt die Zuordnung einer Verkehrsfläche als Grundstücksausfahrt (§ 10 StVO) oder als Einmündung (§ 8 Abs. 1 StVO) jedoch nach dem Gesamtbild der äußerliche erkennbaren Merkmale (BGH, Urteil vom 23.06.1987 - VI ZR 296/86 - NJW-RR 1987, 1233).