Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.04.1987

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1987 - IVa ZB 20/86   

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https://dejure.org/1987,2766
BGH, 25.02.1987 - IVa ZB 20/86 (https://dejure.org/1987,2766)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1987 - IVa ZB 20/86 (https://dejure.org/1987,2766)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1987 - IVa ZB 20/86 (https://dejure.org/1987,2766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Bindung des Rechtsmittelführers an das bisherige Fristende - Auslassen des in der Urschrift angegebenen neuen Fristendes in der Ausfertigung der Verfügung - Bindung an das neue Fristende, wenn dieses in der zugestellten Ausfertigung fehlt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1277
  • MDR 1987, 651
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1954 - IV ZR 69/54

    Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 25.02.1987 - IVa ZB 20/86
    Wird bei der Ausfertigung einer Verfügung, durch die der Vorsitzende die Frist zur Begründung eines Rechtsmittels verlängert hat, versehentlich das in der Urschrift angegebene neue Fristende ausgelassen, so wird durch die Übersendung dieser Ausfertigung zwar die Bindung des Rechtsmittelführers an das bisherige Fristende aufgehoben, eine Bindung an das neue Fristende aber nicht begründet (im Anschluß an BGHZ 4, 389, 399; 14, 148, 150).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes enthält die Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist zwei Anordnungen, nämlich einmal die Entbindung von dem ursprünglichen Schlußtermin und zum anderen die Festsetzung eines neuen Endtermins (BGHZ 4, 389, 399; 14, 148, 150).

  • BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13

    Auszug aus BGH, 25.02.1987 - IVa ZB 20/86
    Wird bei der Ausfertigung einer Verfügung, durch die der Vorsitzende die Frist zur Begründung eines Rechtsmittels verlängert hat, versehentlich das in der Urschrift angegebene neue Fristende ausgelassen, so wird durch die Übersendung dieser Ausfertigung zwar die Bindung des Rechtsmittelführers an das bisherige Fristende aufgehoben, eine Bindung an das neue Fristende aber nicht begründet (im Anschluß an BGHZ 4, 389, 399; 14, 148, 150).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes enthält die Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist zwei Anordnungen, nämlich einmal die Entbindung von dem ursprünglichen Schlußtermin und zum anderen die Festsetzung eines neuen Endtermins (BGHZ 4, 389, 399; 14, 148, 150).

  • BGH, 16.10.2014 - VII ZB 15/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei einem

    Zwar weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass es auf den objektiven Inhalt der gerichtlichen Verfügung ankommt und die Bindung des Rechtsmittelführers an das bisherige Fristende aufgehoben sein kann, wenn bei der Ausfertigung einer Verfügung, durch die der Vorsitzende die Frist zur Begründung eines Rechtsmittels verlängert hat, versehentlich das in der Urschrift angegebene neue Fristende ausgelassen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013 - VI ZB 6/13, NJW 2013, 2821 Rn. 7; Beschluss vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08, NJW-RR 2009, 643 Rn. 13; Beschluss vom 25. Februar 1987 - IVa ZB 20/86, NJW-RR 1987, 1277 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZB 126/89

    Wirksamkeit einer Fristverlängerung

    Der IV. Zivilsenat hat jedoch auf Anfrage erklärt, daß er an seiner Rechtsprechung (vgl. auch Beschluß vom 25. Februar 1987 - IVa ZB 20/86 = LM ZPO § 519 Nr. 89) nicht festhält.

    Der Beschluß vom 25. Februar 1987 (IVa ZB 20/86 aaO.) hatte noch nicht besagt, daß die Bestimmung des neuen Endtermins in einer Verlängerungsverfügung ohne förmliche Zustellung unwirksam sei.

  • BGH, 05.07.1989 - IVa ZB 11/89

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Die Wirksamkeit dieser beiden Anordnungen ist gesondert zu prüfen (Senatsbeschluß vom 25.2.1987 - IVa ZB 20/86 - LM ZPO § 519 Nr. 89).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1987 - V ZR 35/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4053
BGH, 03.04.1987 - V ZR 35/86 (https://dejure.org/1987,4053)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1987 - V ZR 35/86 (https://dejure.org/1987,4053)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1987 - V ZR 35/86 (https://dejure.org/1987,4053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1277
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Bodenkontaminierung durch mehrere Ereignisse

    a) Richtig ist allerdings, daß nach § 463 Satz 2 BGB a. F. nur der Schaden zu ersetzen ist, der auf dem arglistig verschwiegenen Fehler beruht (Senat, Urt. v. 3. April 1987, V ZR 35/86, NJW-RR 1987, 1277).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 559/14

    Grundurteil: Fehlerhafte Nichtbeachtung des Grundsatzes der Prozessökonomie im

    Es kann daher dahinstehen, ob - wie die Revision meint - das Grundurteil schon deshalb an einem Rechtsfehler leidet, weil nicht zweifelsfrei zum Ausdruck gekommen ist, dass das Berufungsgericht die Klärung der Frage, ob ein abgrenzbarer Teilschaden vorliegt, dem Betragsverfahren vorbehalten wollte (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 1987 - V ZR 35/86, NJW-RR 1987, 1277; vom 24. März 1999 - VIII ZR 121/98, NJW 1999, 2440, 2442).
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Dies muß sich dann aber wegen der Bindungswirkung des Zwischenurteils (vgl. §§ 318, 512, 548 i.V. mit § 304 Abs. 2 ZPO) aus ihm deutlich ergeben (Senatsurt. v. 3. April 1987, V ZR 35/86, NJW-RR 1987, 1277 f).
  • BGH, 12.02.2003 - XII ZR 324/98

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Ausgleichsansprüche zwischen ehemaligen

    Dies setzt jedoch voraus, daß dem Urteilstenor, zumindest aber den Urteilsgründen klar zu entnehmen ist, über welche Punkte, die den Grund der Haftung betreffen, im Urteil nicht entschieden worden ist (MünchKomm-Musielak aaO Rdn. 17; BGHZ 108, 256; BGH, Urteile vom 10. Juni 1968 aaO 1968; vom 3. April 1987 - V ZR 35/86 - NJW-RR 1987, 1277, 1278, vom 12. Juli 1989 - VIII ZR 286/88 - NJW 1989, 2745; vom 31. Januar 1996 aaO 701).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 79/88

    Arbeitslosenhilfe - Rechtskraft

    Denn ein Grundurteil sollte eindeutig ergeben, inwieweit es den Streit vorab entscheidet und welchen Teil es dem Betragsverfahren vorbehält (BGH Urteil vom 3. April 1987 - 5 ZR 35/86 NJW-RR 1987, 1277).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02

    Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten der Deckungsbeschaffung in Folge einer

    Im Urteilstenor, zumindest aber in den Urteilsgründen muss eindeutig kenntlich gemacht werden, über welche Punkte, die den Grund der Haftung betreffen, im Urteil nicht mitentschieden worden ist (BGH NJW-RR 1996, 700, 701; BGH NJW-RR 1987, 1277, 1278; BGHZ 141, 136; BGHZ 110, 202; Leipold in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl.; § 304 Rn. 15; Musielak in MünchKomm, ZPO, § 204 Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02

    Vorteilsausgleichung bei Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus einem

    Im Urteilstenor, zumindest aber in den Urteilsgründen muss eindeutig kenntlich gemacht werden, über welche Punkte, die den Grund der Haftung betreffen, im Urteil nicht mitentschieden worden ist (BGH NJW-RR 1996, 700, 701; BGH NJW-RR 1987, 1277, 1278; BGHZ 141, 136; BGHZ 110, 202; Leipold in Stein-Jonas, ZPO , 21. Aufl.; § 304 Rn. 15; Musielak in MünchKomm, ZPO , § 204 Rn. 17).
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