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   BayObLG, 09.07.1987 - RE-Miet 1/87   

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https://dejure.org/1987,2528
BayObLG, 09.07.1987 - RE-Miet 1/87 (https://dejure.org/1987,2528)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1987 - RE-Miet 1/87 (https://dejure.org/1987,2528)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - RE-Miet 1/87 (https://dejure.org/1987,2528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1298
  • BayObLGZ 1987, 243
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - REMiet 1/87
    Zwar obliegt die Durchführung der Schönheitsreparaturen an der vermieteten Wohnung kraft gesetzlicher Regelung dem Vermieter (§ 536 BGB ), so daß die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter in Formularverträgen auf ihre Vereinbarkeit mit § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG zu prüfen ist (h.M., BGHZ 92, 363/367 m.w.Nachw.); hier geht es aber um die Ausführungsfristen, die gesetzlich nicht geregelt sind.

    Die Ausführungsfristen für Schönheitsreparaturen sind gesetzlich nicht geregelt, so daß die Zeiträume durch Auslegung zu ermitteln sind (BGHZ 92, 363/368), wobei örtliche Gepflogenheiten berücksichtigt werden müssen (BGH aaO.).

  • OLG Hamm, 14.07.1981 - 4 REMiet 1/81
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - REMiet 1/87
    Das Landgericht sieht sich damit in Widerspruch zum Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.7.1981 (NJW 1981, 2362 ).

    Das Landgericht hat zwar deshalb vorgelegt, weil es meint, es wolle von dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm (4 RE-Miet 1/81) vom 14.7.1981 (NJW 1981, 2362 ) abweichen; das Oberlandesgericht Hamm hat aber die vom Landgericht vorgelegte Rechtsfrage nicht entschieden.

  • BGH, 06.10.1982 - VIII ZR 201/81

    Unwirksamkeit einer Vielzahl einzelner Bestimmungen in einem Formularvertrag -

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - REMiet 1/87
    Andere Vertragsbestimmungen als diejenige, deren Angemessenheit geprüft wird, sind hierbei einzubeziehen (BGH, NJW 1983, 159/160 für Automaten-Aufstellvertrag), wenn sie sachlich zusammengehören (Ulmer/Brandner/Hensen, Rdn. 76 m.Nachw., Löwe/Graf v.Westphalen/Trinkner, AGBG Rdn. 13, je zu § 9 ), so daß im Rahmen ein und desselben Formularvertrages ein Nachteil durch einen Vorteil ausgeglichen werden kann (Palandt aaO. Anm. 2e).
  • BGH, 08.01.1986 - VIII ARZ 4/85

    Vermietung unrenovierter Wohnung - formularvertragliche Abwälzung laufender

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - REMiet 1/87
    Art und Gegenstand, zweck und besondere Eigenart des Vertrages sind zu berücksichtigen (BGH, NJW 1986, 2102 zur Übernahme von Schönheitsreparaturen bei einer unrenoviert vermieteten Wohnung).
  • BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84

    Inanspruchnahme des Fahrers nach rechtskräftiger Abweisung der

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - REMiet 1/87
    Der Senat muß nämlich prüfen, ob die gesamten Fristen der Nr. 5 Abs. 2 AVB der Inhaltskontrolle standhalten, weil dabei das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion eingreift (h.M.; BGHZ 96, 18 /25 m.w.Nachw.; Palandt, BGB 46. Aufl. Vorbem. 3 vor § 8 AGBG ).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ARZ 16/83

    Anspruchsverlust bei vorauszahlungsunabhängiger Umlage

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - REMiet 1/87
    Es kommt nämlich auf deren rechtlichen Kern an (BGH, NJW 1984, 2466 ; BayObLGZ 1982, 173/176 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - REMiet 1/87
    c) Die Rechtsfrage ist entscheidungserheblich (vgl. BayObLGZ 1987, 36 m.w.Nachw.); denn der Berufung müßte stattgegeben werden, wenn dem Beklagten gemäß § 305 BGB ein vereinbarter vertraglicher Anspruch auf Kostenbeteiligung an künftigen Schönheitsreparaturen zusteht, mit dem er wirksam gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch der Kläger aufgerechnet und ihn damit zum Erlöschen gebracht hat (§ 389 BGB ).
  • BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82

    Berechnung der Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs.

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - REMiet 1/87
    Fiele sie in den Bereich der Tatsachenwürdigung, so müßte ein Rechtsentscheid abgelehnt werden (allg. Meinung; BayObLGZ 1983, 195/196 = ZMR 1984, 66 ).
  • BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - REMiet 1/87
    Es kommt nämlich auf deren rechtlichen Kern an (BGH, NJW 1984, 2466 ; BayObLGZ 1982, 173/176 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 48/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Vornahme von Schönheitsreparaturen durch einen

    Durch die Formulierung "kann" unterscheidet sich die Klausel zwar nach ihrem Wortlaut von der formularvertraglichen Bestimmung, die dem - vom Berufungsgericht in Bezug genommenen - Rechtsentscheid des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 9. Juli 1987 (BayObLGZ 1987, 243) zugrunde lag.
  • BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96

    Teilunwirksamkeit einer Mietvertragsklausel zur Durchführung von

    bb) Nach ganz herrschender Meinung stellt die von § 536 BGB abweichende formularvertragliche Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter grundsätzlich keine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinn von § 9 Abs. 1 AGBG dar (BGHZ 92, 363/367, 101, 253/261 und 105, 71/76 f.; vgl. auch BayObLGZ 1987, 243).
  • OLG München, 14.03.1997 - 21 U 6112/93

    Wirksamkeitsvoraussetzungen bei vor dem 3. Oktober 1990 geschlossenen Mietvertrag

    Andere Vertragsbestimmungen als diejenige, deren Angemessenheit geprüft wird, sind hierbei einzubeziehen, wenn sie sachlich zusammengehören, so daß im Rahmen ein und desselben Formularvertrags ein Nachteil durch einen Vorteil ausgeglichen werden kann (BayObLG NJW-RR 1987, 1298 /1300 m.w.N.).
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